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- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (67)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (37)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (35)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (32)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (29)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (28)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (26)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (14)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (10)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (8)
Einwirkungen der Finanzminister auf den Hochschulbereich. Auswertungsseminar am 20./21. Februar 1997
(1997)
Im Frühjahr 1997 fand in der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer das Auswertungsseminar zum dritten gemeinsamen Forschungsprojekt des Hochschulkanzler-Arbeitskreises "Verwaltungsvereinfachung" und des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer statt. Zur Thematik der Tagung "Einwirkungen der Finanzminister auf den Hochschulbereich" war 1995/96 eine Erhebung durchgeführt worden, die die Praxis des Haushaltsvollzugs in allen Bundesländern für das Jahr 1995 dokumentieren sollte. Diese Studie wurde den Finanz- und Wissenschaftsministerien der Länder zugestellt mit der Bitte, über die Praxis des Haushaltsvollzugs im jeweiligen Bundesland ein Expertengespräch führen zu können. In allen Bundesländern und mit dem damaligen Vizepräsidenten der HRK, Herrn Prof. Dr. Klaus Landfried, konnten entsprechende Gespräche durchgeführt werden. Insgesamt belegten die Gespräche in den Ministerien die Bereitschaft, auch angesichts der schwierigen Lage öffentlicher Haushalte hochschulfreundliche Wege des Haushaltsvollzuges anzustreben, fortzuführen und/oder zu intensivieren. Zugleich referierten nicht wenige Ministerien finanzwirtschaftliche und haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen, die eine Umorientierung von der Detail- zur Globalsteuerung im Hochschulbereich kaum begünstigen und tendenziell erschweren. Auch deshalb dürften die in einzelnen Bundesländern bereits beschrittenen "Wege zur Haushaltsmodernisierung" in den Ländern des Bundesrepublik Deutschland von besonderer Relevanz sein.
Um die Voraussetzungen, Chancen und Schwierigkeiten zu erörtern, die eine Reduktion externer Detailsteuerung und eine Intensivierung der Globalsteuerung, eine Umorientierung von der input- zur output-Steuerung implizieren, kamen Vertreter der Wissenschaftsadministrationen, der Hochschulleitungen, der Parlamente, der Rechnungshöfe und der Wissenschaftsorganisationen zu einem zweitägigen Auswertungsseminar in der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer zusammen. Als ein Ergebnis der Expertendiskurse zu den Ergebnissen des Forschungsprojektes "Einwirkungen der Finanzminister auf den Hochschulbereich" konnten die "Speyerer Empfehlungen III zum zeitgemäßen Haushaltsvollzug an den Hochschulen" verabschiedet werden.
Weiterhin enthält dieser Tagungsbericht eine Übersichtsdarstellung zum Stand der Haushaltsflexibilisierung im Hochschulbereich im Jahre 1995. Diese Nacherhebung, die als eine Aktualisierung der bisherigen book zu dieser Thematik zu verstehen ist, wurde im Mai 1995 im Auftrag des Hochschulkanzler-Arbeitskreises "Verwaltungsvereinfachung" durchgeführt. Ein Ziel war es, in Erfahrung zu bringen, welche Veränderungen in Bezug auf größere Haushaltsflexibilität in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland während der letzten Jahren realisiert worden sind.
Gesetzesfolgenabschätzungen (GFA) werden als Instrument zur Rechtsoptimierung und zunehmend auch als notwendiger Nachweis in Geschäftsordnungen der Ministerien (GGO) eingeführt. Eine GFA soll als spezielle Folgenanalyse für Entscheidungsträger gehaltvolle Informationen über die potentiellen Wirkungen und bewerteten Folgen von Regelungsalternativen (schon vor ihrer rechtsförmigen Gestaltung!) bereitstellen - einschließlich bewertbarer Belastungen. Auch die Analyse der "Null"-Alternative: "keine rechtsförmige Regelung"' wird einbezogen. Es sollen die vernetzten mittel- und langfristigen Effekte, die eine Rechtsvorschrift möglicherweise im gesamten Wirkungsfeld auslöst, "prospektiv" ermittelt und aus unterschiedlicher Sichtweise (Gesetzgeber, Normadressaten; "spätere Zeiten") beurteilt werden. Abzuschätzen sind neben den entstehenden Kosten auch nicht-monetäre Belastungen und Nutzen, nicht zuletzt der Vollzugsaufwand bei allen Normadressaten.
Da die politischen Erfahrungen mit der prospektiven GFA bisher nicht vorhanden waren, sollte an einem potentiellen Regelungsbereich methodologische Zugänge entwickelt und erprobt werden. Anregungen dafür gab es aus den früheren Praktikabilitäts-Tests von Gesetzentwürfen und aus Erfahrungen mit der Technikfolgenabschätzung.
Anhand "gedachter" Regelungsüberlegungen für die somatische Gentherapie konnte erstmals eine umfangreiche GFA entwickelt und durchgeführt werden. Dabei wurde ein komplexer Ansatz gewählt: die Kombination von Folgenidentifizierung und Folgenbewertung unterschiedlich strenger Regelungsalternativen unter der Annahme verschiedener gesellschaftlicher Entwicklungen (Szenarios). Grobe Kostenfolgenabschätzungen ergänzten die aufwendigen Analysen, die auf expertenbasierten und gruppenspezifischen Informationen aufbauten.
Für die GFA wurden drei Regelungsmodelle jeweils auf drei plausible Entwicklungskorridore bezogen sowie weiteren Querschnittsanalysen unterzogen und differenzierte Empfehlungen für potentielle Regelungen (politische Entscheidungen) abgeleitet.
Das Ergebnis entstand in doppelter Zusammenarbeit: zwischen interdisziplinären Forschern (Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften) und den kooperierenden Institutionen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und Forschungszentrum Karlsruhe GmbH.
Lernmodell Virtuelle Zukunft
(1997)
Je schwieriger und komplexer die Wirklichkeit wird, desto eher sollte mit dynamischen Abbildern jener Realität experimentiert werden.
Das computer-gestützte Planspiel TAU (Technik, Arbeit, Umwelt) wird als dynamisiertes Lern- und Fortbildungsmodell sowie als Hilfsmittel für politisch-administrative. Entscheidungsdiskussionen eingesetzt. TAU erlaubt es, die Nebeneffekte und Langfristwirkungen von Handlungsprogrammen wie von Nicht-Entscheidungen von Ministerien (Teams) in wichtigen Politikfeldern zu simulieren und dabei auch die potentiellen Rückwirkungen auf politische und gesellschaftliche Zustimmung ("Öffentlichkeit") zu erfassen. TAU ermöglicht so das risikofreie, realitätsnahe Experimentieren in potentiellen Entwicklungskorridoren ("Übergangsgesellschaft") unter Knappheitsbedingungen. Dem dient auch ein längerfristiges Budgetierungssystem mit kurzfristigen Mittelübertragungen.
TAU ist modular aufgebaut, es kann leicht auf bestimmte Anforderungen und Veränderungen ausgerichtet werden. Das TAU-System integriert Strukturmodelle und Wirkungsmodelle. Die Auswirkungen und Langfristfolgen der Entscheidungen werden errechnet und in 27 dynamischen Indikatoren dargestellt. Derzeit sind rund 450 (z.T. variantenreiche) Programme bzw. Maßnahmen in unterschiedlichen Kombinationen und mit differenzierten Effekten einsetzbar. Während der Experimente sind zusätzliche politisch-administrative Erfindungen integrierbar, können unmittelbar getestet werden.
Modell-Basis: 16 Dateien, die über relationale Verknüpfungen miteinander verbunden sind. Mehrere rechenbare Teilmodelle, diverse interne Kontrollmechanismen; Zufallsgenerator usw.
TAU wird zumeist in erweiterter Form durchgeführt:
mit inhaltlichen Experimenten (Politikentscheidungen unter Unsicherheit mit Langfristfolgen)
mit sozialpsychologischer Kommunikations- und konfliktsteuernder Betreuung
mit Erörterung der Modellannahmen und der Simulationsergebnisse.
This research report presents the results of an international mail survey on the implementation strategies of innovative and modernizing public organizations in Germany, Great Britain and the U.S. The aim of the survey was to discover country-specific differences in the implementation of administrative modernization in various areas of modernization.
The survey was undertaken in 1996 among former quality award participants of German, British and American national quality awards. The data collected include organizational level responses from 400 different well-performing public organizations. A first data analysis shows that British public organizations are the most managerialist ones, American public organizations take a medium position and German public organizations are behind in most modernization areas. For most modernization strategies, the Anglo-American hypothesis proved to be a valid assumption, which means that British and American implementation strategies are more similiar than German and American strategies of administrative modernization.
The study starts with an extensive discussion various theoretical and methodological issues in the context of comparative 'New Public Management'. The following chapter is devoted to empirical issues involved with the use of quality awards as a source of empirical data. In accordance with the structure of this study, a two-level comparative analysis, the study proceeds to analysize contextual macro-level variables before it jumps into the empirical subgroup analysis of the survey data on modernization strategies. Last, but not least, the study concludes with hypothesis testing and by producing some tentative qualitative and quantitative country-specific profiles of administrative modernization.
The research report is written in English. A modified German version of this research report will be published in early 1998 in the series 'die innovative Verwaltung' by Raabe-Verlag, Stuttgart et al.
Vom 28. bis 30. Oktober 1996 veranstaltete das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Dr. Klaus König ein Seminar zum Thema "Ministerialorganisation zwischen Berlin und Bonn". Die Veranstaltung fand im Zusammenhang mit dem seit September 1996 am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung laufenden Forschungsprojekt: "`Schlanker Staat´ - Verwaltungsmodernisierung im Bund" statt, mit dem die Modernisierungsaktivitäten im Bund für die Dauer von zwei Jahren wissenschaftlich begleitet werden und die bisherige Forschungslücke über Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung auf zentralstaatlicher Ebene geschlossen werden soll.
Nachdem sich die Bundesverwaltung anfänglich mit dem Ruf des "Nachzüglers" bei einer durch die Formeln des "New Public Managements" oder des "Reinventing Government" internationalisierten Modernisierungsbewegung begnügen mußte, ist inzwischen auch auf Bundesebene mit der Zielsetzung eines "Schlanken Staates" ein deutliches Symbol für die Modernisierung des öffentlichen Sektors gesetzt worden. Für die Ministerialverwaltung bedeutet dies, daß sie sich zwischen Berlin und Bonn einzurichten, zugleich aber einer Verschlankung zu unterziehen hat, also in Bonn schlank werden und in Berlin schlank ankommen soll. Unter diesen Vorzeichen erörterten Referenten und Teilnehmer aus der Wissenschaft sowie aus den Ministerialverwaltungen des Bundes und der Länder die verschiedenen Aspekte der Umzugsplanung und ihres Vollzuges, von der Reorganisation von Bundebehörden bis zur Lösung anstehender Kommunikations- und Koordinationsprobleme. Mit dem Forschungsbericht Nr. 173 werden die Referate dieses Seminars nun einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Er umfaßt neben Beiträgen von Klaus Westkamp, Franz Kroppenstedt und Wolfgang Zeh über die Entstehungshintergründe des Kombinationsmodells und seine möglichen Wirkungen auf das parlamentarische Regierungssystem, die Referate von Hans-Ulrich Derlien zur Ministerialarbeit zwischen Bonn und Berlin, von Peter Eichhorn über Strukturen und Funktionen von Ministerien, von Axel Murswiek über Aufgaben und Organisationsreform, von Herbert König über die Funktionsteilung Berlin/Bonn, von Werner Jann über den Regierungsumzug als Chance zur Verwaltungsreform sowie ein vorläufiges Thesenpapier Manfred Miller´s über die Betroffenheit der Landesministerien durch die Doppelhauptstadt Bonn-Berlin. Hermann Hill, Hellmut Hoppe und Ulrich Klimke befassen sich in ihren Beiträgen mit dem Aufbau moderner elektronischer bzw. physischer Kommunikationswege. Der Band wird mit einer Einführung zum Thema von Klaus König eingeleitet und mit einem zusammenfassenden Diskussionsbericht von Natascha Füchtner abgeschlossen.
Die in diesem Band enthaltenen Texte entstanden in lockerer Reihenfolge in den Jahren 1994 bis 1996. Sie repräsentieren eine Auswahl aus den Dingen, die ich während dieser Zeit verfaßt habe. Anlässe waren empirische Erhebungen, Tagungen, Workshops, oder auch einfach Beobachtungen über den Gang der Verwaltungsreform. Was diese Texte eint, ist zweierlei: Erstens eine grundsätzliche Bejahung der Verwaltungsmodernisierung und eine aktive Hinwendung zu ihrer Unterstützung; zweitens aber auch eine kritische Infragestellung aktueller Entwicklungen, die gut gemeint sind, mit denen aber manchmal auch die Ziele der Reform ungewollt verfehlt und infrage gestellt werden. Die Verwaltungsmodernisierung in Deutschland ist eine Praktikerbewegung, in welche sehr viel Unternehmungsgeist und Experimentierfreude einfließt, die aber auch stark von der Pragmatik des Augenblicks beeinflußt wird. Das Großartige an dieser Bewegung ist ihre spontane Dynamik. Ihre Schwachstelle ist bisher noch ihre mangelnde Fähigkeit, aus der sich vor Ort anhäufenden Reformerfahrung auf eine systematische Weise Lerneffekte abzuleiten. Soll diese Bewegung nachhaltig sein, dann muß diese ihre Schwachstelle geschlossen werden. Der Wille hierzu muß von innen kommen. Von außen können hierbei allerdings Unterstützungen geleistet werden. Sie bestehen in vergleichenden Beobachtungen, wie auch in der begleitenden "Evaluation" von Konzeptentwicklungen, Prozessen und Ergebnissen. Der nachdrücklichste Ansatz in dieser Richtung wurde bisher von den Speyerer Qualitätswettbewerben geliefert, die von Hermann Hill und mir als ein "Selbstbewertungs"-Unternehmen initiiert und organisiert wurden. Der vorliegende Band liefert im Windschatten solcher Großereignisse Sondierungen, Anmerkungen, Exzerpte und Analysen, die den Finger auf Probleme legen, mit denen ich mich als "außenstehender Beobachter" von Fall zu Fall konfrontiert sah, die aber gleichzeitig auch um Lösungsvorschläge bemüht sind. Das Credo ist, daß die Verwaltungsmodernisierung gelingen muß und daß alles getan werden muß, um sie an den gefährlichen Kurven, die sie zurücklegen muß, vor dem Absturz zu beJaen, so daß sie sich ihrem Ziel fortwährend annähern kann.
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die Referate, die während des von mir geleiteten 13. Forschungsseminars des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und des Arbeitsausschusses "Straßenrecht" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen am 21./22. Oktober 1996 in Speyer gehalten wurden.
Der Forschungsbericht resümiert die Ergebnisse einer Interviewreihe, die von 1996 bis 1997 in allen Finanz- und Wissenschaftsministerien der Bundesländer zur Haushaltsreform und -steuerung im Hochschulbereich durchgeführt werden konnte. Mit länderspezifischen Unterschiedlichkeiten ist eine Ausweitung der Flexibilisierungspotentiale für die Hochschulen festzustellen. Parallel zu diesem Zuwachs an Haushaltsflexibilität und -globalität müssen die Hochschulen jedoch seit Jahren in fast allen Bundesländern ausgeprägte Haushaltskürzungen hinnehmen.
Wenn auch die Steuerung der Hochschulhaushalte aufgrund allgemeiner haushaltsrechtlicher Vorgaben in bestimmten Bereichen immer noch mit Instrumenten der bürokratischen Regelsteuerung (Richtlinien, Erlasse, Detailvorgaben für Arbeits- und Entscheidungsprozesse) erfolgt, wird länderübergreifend zunehmend anerkannt, daß sich der Staat möglichst auf eine Globalsteuerung beschränken und die Ziele der Hochschulentwicklung mit den Hochschulen partnerschaftlich vereinbaren sollte. In verschiedenen Bundesländern werden Elemente eines neuen Steuerungsmodells für die Hochschulen angedacht, z.T. bereits umgesetzt, die u.a. eine dezentrale Ressourcenverantwortung, eine Kosten-/Leistungsrechnung, ein Controllingwesen und eine Evaluation beinhalten. In diesem Sinne praktizieren einzelne Bundesländer ein Kontraktmanagement zwischen Finanz- und Wissenschaftsressort, das um ein entsprechendes Management zwischen Fachressort und der einzelnen Hochschule erweitert werden soll. Da diese und ähnliche Konzepte zur Globalsteuerung in vielen, aber nicht in allen Bundesländern, den Hochschulen eine zu erwirtschaftende "Flexibilisierungsdividende" vorgeben, bleibt kritisch zu fragen, ob die Bereitschaft zur Reform des Hochschulhaushaltswesens primär auf eine Stärkung der Hochschulautonomie abzielt oder aber sich auf eine Haushaltskonsolidierung verkürzen läßt.
Bereits heute werden mit den Veränderungen der Haushaltssysteme hochschulstrukturelle und -politische Fragen aufgeworfen, die die Haushaltsthematik transzendieren: Indem die aktuellen Haushaltsreformen auf eine grundlegende Umgestaltung der universitären Organisationsstrukturen hin zu einem professionellen Management und eine Deregulierung auch jenseits des Haushaltsrechts verweisen, schaffen sie zugleich maßgebliche Koordinaten für die Universität von morgen, die mehr als bislang wettbewerbsorientiert und kostenbewußt arbeiten wird.
Das neue Abgeordnetengesetz
(1997)
Die Diskussion um die Bezahlung und Versorgung von Bundestagsabgeordneten im Jahre 1995 führte dazu, daß das Wort "Diätenanpassung" von der Jury der Gesellschaft für Deutsche Sprache zum Unwort des Jahres 1995 erklärt wurde. Die Untersuchung analysiert den Inhalt des zunächst beabsichtigten Vorhabens und des schließlich zustande gekommenen (und Mitte 1996 erneut geänderten) Gesetzes. Danach steigt die steuerpflichtige Entschädigung von Bundestagsabgeordneten in vier Stufen von ursprünglich 10.366 DM monatlich, ab 1.10.1995 auf 11.300 DM, ab 1.7.1997 auf 11.825 DM, ab 1.4.1998 auf 12.350 DM und ab 1.1.1999 auf 12.875 DM. Zugleich wurde die steuerfreie Kostenpauschale von zur Zeit etwa 6.300 DM monatlich dynamisiert, so daß sie sich nunmehr von Jahr zu Jahr automatisch entsprechend den Preissteigerungen erhöht. Auch die Altersrente der amtierenden Abgeordneten steigt in vier Stufen.
Die Untersuchung entwickelt nach dem Vorbild einer vor einigen Jahren in den USA zustande gekommenen Verfassungsänderung einen Vorschlag zur Neuregelung des Gesetzgebungsverfahrens bei Entscheidungen über Abgeordnetendiäten. Danach treten Erhöhungen immer erst mit Beginn der nächstfolgenden Legislaturperiode in Kraft, so daß Parlamentswahlen dazwischengeschaltet sind.
Die Untersuchung zeigt weiter, wie das Parlament bisher bei Entscheidungen in eigener Sache in die Versuchung kommt, die öffentliche Kontrolle durch Nicht- und Neininformationen auszumanövrieren oder doch zu schwächen.