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- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (67)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (37)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (35)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (32)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (29)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (28)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (26)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (14)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (10)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (8)
Die "heranalternde Gesellschaft" wird schon in der nahen Zukunft ein der großen Herausforderungen für Politik und Verwaltung sein. Mehrere Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, aber auch private Einrichtungen) versuchen, diese Zukunftsaufgabe programmatisch und mit verschiedenen Aktivitäten zu bearbeiten. Allerdings geschieht dies oft noch ohne eine hinreichende Wissensbasis. Grundlage dieses Berichts ist eine repräsentative Umfrage der älteren Bürger Speyers, gestützt durch qualitative Interviews im Pflegebereich und durch vielfache Expertengespräche, einschließlich des anwendungsbezogenen Dialogs mit Politik und Verwaltung.
Der vorliegende Bericht enthält eine vergleichende Untersuchung der Politikfinanzierung in Österreich, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika, also dreier Staaten, die eine ähnliche föderale Struktur wie die Bundesrepublik Deutschland aufweisen, deren System im übrigen den gedanklichen Hintergrund für den Vergleich darstellt.
Ausgangspunkt ist neben der zunächst notwendigen Erarbeitung und Vertiefung theoretischer Kenntnisse über Wesen, Aufgaben und Ziele kommunaler Wirtschaftsförderung und deren Rolle im Gefüge von Politik und Verwaltung, eine Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Suhl seit der "Wende" bis zur Gegenwart sowie der organisatorischen Struktur und bisherigen Ergebnisse kommunaler Wirtschaftsöfrderung sowohl in der Stadtverwaltung als auch in der Stadt Suhl insgesamt. Aufbauend auf dieser Bestandsaufnahme und unter Einbeziehung einschlägiger Erkenntnisse aus der Literatur und aus vergleichbaren Städten, der schwerpunktmäßigen Darstellung der aktuellen Probleme und zukünftigen Entwicklungstendenzen der Stadt Suhl folgen Empfehlungen sowohl für die Organisation und die Tätigkeit der Stadtverwaltung, für das gemeinsame Handeln aller an der Stadtentwicklung beteiligten Kräfte als auch für die regionale Zusammenarbeit.
Öffentliche Aufgaben manifestieren sich auch in den Vermögenswerten, die die öffentliche Verwaltung zu deren Erfüllung benötigt. Vermögen ist daher in vielen Verwaltungsfeldern ein Anknüpfungspunkt für eine Aufgabendiskussion. Das ist bei der Neuordnung des Vermögens in der ehemaligen DDR deutlich geworden. Dor hatte man sich mit der Umwandlung von Vermögen der öffentlichen Hand in Volkseigentum und dessen Aufteilung an zentralistisch gesteuerte Organe der Staatsmacht von der deutschen Rechts- und Verwaltungstradition entfernt. Mit der Transformation der realsozialistischen Gesellschafts-, Wirtschafts- und Staatsordnung und der Vereinigugn Deutschlands galt es auch, die tradierte Ordnung öffentlichen Vermögens auf mittel- und ostdeutschem Boden wieder herzustellen.
Immer wieder hat es in den letzten Jahrzehnten Versuche gegeben, die finanzielle Abhängigkeit der Universitäten durch ein wissenschaftsfreundliches, flexibles Haushaltsgebaren des Staates abzumildern. Als störend wurde bei den Universitäten vor allem die Festlegung ihrer Ausgaben auf eine Vielzahl einzelner Titel empfunden, die mangelnde Deckungsfähigkeit dieser Titel, insbesondere die fehlende Deckungsfähigkeit von Personal- und Sachmitteln sowie die Schwierigkeit, nicht ausgegebene Mittel ins Folgejahr übertragen zu können (Jährlichkeitsprinzip
des Haushalts). Für Kostenbewußtsein gab es wenig Raum; denn das dem staatlichen Haushaltsrecht zugrundeliegende System der Kameralistik belohnte den, der noch vor Jahresende sein Geld ausgab und bestrafte den, der mit Ausgaben zurückhielt und sie wirtschaftlicher erst im folgenden Jahr einzusetzen gedachte. Andererseits kennt das staatliche Haushaltsrecht eine Reihe von Möglichkeiten, Titelspezialität zu überwinden, Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit der Mittel herzustellen, Kostenbewußtsein zu fördern usw. Diese Instrumente werden von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Ob ein Bundesland seinen Hochschulen Flexibilität einräumt oder nicht, hängt meist nicht mit der Berücksichtigung bestimmter Länderspezifika zusammen, sondern in erster Linie mit einer einmal eingeführten Praxis, von der man im jeweiligen Land ungern abgehen möchte.
Die vorliegende Studie geht auf ein Ersuchen der Landesregierung Sachsen-Anhalts vom September 1992 zurück, die neuen Bundesländer bei der Anpassungsfortbildung des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes zu unterstützen. Zum einen ging es um die Entwicklung eines Schulungsprogramms, das über den Rahmen bloßer Anpassungsfortbildung nach dem Vertrag zur Herstellung der Einheit Deutschlands hinausreicht und eine systematische Einführung in die Kernbereiche des öffentlichen Rechts ermöglicht.
Zum anderen galt es, die speziellen Ausbildungsbedürfnisse der Mitarbeiter im ehemaligen Staatsapparat, die sich aus den Systemdivergenzen einer real-sozialistischen Verwaltung und einer rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten Verwaltung ergeben, zu ermitteln und in ein zielgruppenadäquates Qualifizierungskonzept einzubeziehen.
Law Reform and Law Drafting
(1993)