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- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (67)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (37)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (35)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (32)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (29)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (28)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (26)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (14)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (10)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (8)
Seit dem Sommer 1980 wird eine weltweite Aufmerksamkeit auf die Volksrepublik Polen durch Ereignisse gelenkt, die zumindest indirekt mit der öffentlichen Verwaltung in diesem Lande in Berührung stehen. Aber bereits vor diesem Datum zeigen territoriale Verwaltungsreformen, der Entwurf zur Einführung einer eigenen Verwaltungsgerichtsbarkeit und did Entwicklugn einer spezifisch verwaltungswissenschaftlichen Universitätsausbildung und einer entsprechendne berufsbegleitendne Fortbildung der Verwaltungskader den Versuch an, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft des Staatsapparats und siner Kader den gewachsenen und sich wandelnden Anforderungen an die öffentliche Verwaltung in der Volksrepublik Polen anzupassen. Der Vergleich solcher Verwirklichungen und Ansätze in Polen mit den in anderen europäischen Ländern liegt nahe.
Das von der Fritz Thyssen Stiftung geförderte Projekt "'Objektive' und 'subjektive' Staatseffektivität" setzt sich zum Ziel die Frage nach einem eventuellen Auseinanderklaffen zwischen steigenden Leistungen des Staates und der Lebensbefindlichkeit der Bevölkerung wie auch nach einem anscheinend immer labiler werdenden Verhältnis zum Staat zu stellen und gegebenfalls die Fründe hierfür zu erhellen. Es wird dabei an der sozialpsychologischen Qaultität des Verhältnisses zwischen der Bevölkerung und der politischen und administrativen Führung angesetzt. Hierzu werden einerseits die typsichen Wahrnehmungsmuster und Bewertungen, die in der Bevölkerung bestehen, andererseits aber auch - auf seiten der politischen und administrativen Führung - die handlungsleitenden Grundannahmen und die Muster des Informationsverhaltens hinsichtlich der Bedingungen und Wirkungen der eigenen Tätigkeit in der Bevölkerung untersucht.
Dieser Bericht baut auf dem ersten Teil auf (Speyerer Forschungsberichte, Bd. 11). Ziel der zweiten Untersuchungshälfte war es, die Weiterentwicklung der Methode des Gesetzestests und allgemeiner, des Gesetzgebungsexperimenten in zweierlei Richtung voranzutreiben: Erstens sollte - aufgrund einschlägiger Erfahrungen und in Kenntnis der Mängelursachen bei der Gesetzgebung - das Einsatzfeld des Gesetztests, sein "Leistungsprofil" aufgezeigt werden; zum zweiten war eine Weiterentwicklung dieser Methoden zur Erfassung von bislang methodisch-systematisch noch nicht lösbaren Fragestellungen beabsichtigt. Schließlich galt es die Gründe für den zurückhaltenden Einsatz der Testmethoden in der Gesetzgebungspraxis herauszfinden und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dem Test, aber auch anderweitigen Prüfmethoden zu häufigerer Anwendung verholfen werden kann.