Akzeptierte Vorträge (wiss. Konferenzen)
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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (5)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (5)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
Der Vortrag zum Thema „Rechtliche Implikationen beim Einsatz von Verifiable Credentials“ befasst sich mit den Grundlagen und Perspektiven innovativer Identifizierungsinstrumente: Angestammte Verfahren des Identitätsmanagements basieren auf der Leitidee, dass ein Nutzer personenspezifische Attribute mittels eines hoheitlich ausgestellten Identitätsdokumentes gegenüber einem Diensteanbieter nachweist. Dagegen ermöglichen es neoterische Modelle des nutzerbasierten Identitätsmanagements, Berechtigungsnachweise (Credentials) zum Zwecke der Authentifizierung einzusetzen. Solche Credentials sind im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr bereits in der Gestalt z. B. von Benutzername/Kennwort-Kombinationen anzutreffen. Dabei ist technisch sicherzustellen, dass nur der befugte Nutzer autorisiert ist, einen Berechtigungsnachweis zu einem bestimmten Attribut zu verwenden. Rechtlich tragfähige Strategien zur Implementierung von Verifiable Credentials haben sich einstweilen nicht nur in den grenz- und sektorenübergreifenden Identifizierungsrahmen der eIDAS-Verordnung einzufügen, sondern auch die ambitionierten Anforderungen des unionalen Datenschutzrechts zu rekonstruieren.
Der Vortrag auf der ICON Konferenz 2017 in Glasgow untersuchte wie vor dem EuGH verweise auf Vertrauensschutz benutzt wurden, um Weitergabe von Dokumenten anch Verordnung 1049/2001 zu bewilligen oder zu verweigern.
Vortrag gehalten auf der CES Konferenz 2017 in Glasgow zum e-government in der europäischen Zollunion.
Inuit and Subjects in EU law
(2017)
Vortrag auf der ICON Konferenz 2017 in Kopenhagen zur Konstruktion des EU Rechtssubjekts anhand der Inuit Rechtsprechung des EuGH
Das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ der Bundesregierung sieht vor, das Gesetz-gebungsverfahren auf Bundesebene bis zum Jahr 2023 vollständig elektronisch, inter-operabel und medienbruchfrei umzusetzen. Um die technischen Voraussetzungen für
einen solchen elektronischen Workflow zu schaffen, wurde das Projekt „E-Gesetzgebung“
ins Leben gerufen. Im Zuge dieses Projekts sollen auch alle Arbeitshilfen zum Gesetz-gebungsverfahren digitalisiert und in die Anwendung „E-Gesetzgebung“ integriert werden. Hierzu zählen u. a. die verschiedenen Arbeitshilfen zur Gesetzesfolgenabschätzung/ Gesetzesevaluation. Der Vortrag stellt das Projekt „E-Gesetzgebung“ vor und diskutiert die Chancen, die sich durch die Entwicklung digitaler Unterstützungsangebote im Bereich der Gesetzesfolgenabschätzung für die bessere Rechtsetzung ergeben.
Work in Progress
(2021)
Der Vortrag skizziert anhand der Evaluation des E-Government-Gesetzes Baden-Württem-berg die Chancen und Herausforderungen von Evaluationen inmitten dynamischer Ver-änderungsprozesse – in diesem Fall die Evaluation von Verwaltungsdigitalisierung, während die COVID-19-Pandemie einen massiven Modernisierungsdruck auf die Verwaltung ausübt.