Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda)
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Pflegerecht
(2023)
Das Buch widmet sich den wesentlichen Aspekten der sozialen Pflegeversicherung und der daran angrenzenden Rechtsgebiete. Die neuesten Entwicklungen wurden berücksichtigt, sodass sich das Werk auf dem aktuellsten Stand der Rechtsetzung befindet. Nach einer grundlegenden Einführung in den Begriff der Pflegebedürftigkeit werden der Kreis der Ver-sicherten und deren leistungsrechtliche Ansprüche ebenso behandelt wie die Rechtsbezie-hungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern sowie Anforderungen an die Qualitätssicherung. Dabei wird nicht nur auf Pflegeleistungen im Rahmen des SGB XI, sondern auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und der Sozialhilfe (SGB XII) eingegangen. Prüfschemata, Fallbeispiele, Wiederholungs- und Vertiefungsfragen sowie drei Musterklausuren machen das Buch zu einem wertvollen Begleiter für das Studium der Rechtswissenschaften, der sozialen Arbeit und der Pflegewissenschaften. Zugleich können sich Praktiker einen kompakten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Pflegerecht verschaffen.
Persons who have been forced to leave their country of origin due of urgent threats to life and limb have a right to protection by their country of residence. This protection necessarily has to include social benefits ensuring an adequate standard of living. This article shows how the social rights of refugees and other forced migrants are regulated in European Union law.
Die aktuelle kommunale Praxis stellt nicht flächendeckend sicher, dass alle Kinder und Ju-gendlichen ihrem Bedarf entsprechend unterstützt werden. Die Versäulung der Verwaltung führt dazu, dass die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen nicht ganzheitlich wahrge-nommen und Problemlagen daher nicht adäquat bearbeitet werden. Das Problem wird bun-desweit mit zahlreichen Projekten und Initiativen angegangen, indem Problematiken be-stimmter Lebenslagen über untergesetzliche – kommunal-koordinierte – Leistungserbrin-gung verbessert werden sollen. Präventionsketten oder -netzwerke sind jedoch bisher nicht flächendeckend so verankert, dass familiäre Armut und Bildungsbeteiligung spürbar zurück-gegangen wären. Eine nicht adäquate Bearbeitung der Problemlagen armutsbetroffener Familien behindert jedoch nicht nur ein gelingendes Aufwachsen, sondern führt aufgrund der damit einhergehenden ungleichen Verteilung von Lebenschancen auch dazu, dass Kinder ihre Grundrechte nicht im vollen Maße verwirklichen können.
Intensivpetenten
(2023)
In jeder Behörde und vor jedem Gericht treten Menschen auf, die ihre Anliegen besonders hartnäckig verfolgen oder die eine Vielzahl von Verfahren geradezu als Selbstzweck zu be-treiben scheinen. In den schlimmsten Fällen kann sich ein solches Verhalten über verbale Aggressionen und Beleidigungen bis hin zur Androhung oder Ausübung von physischer Ge-walt gegenüber der angesprochenen Person steigern.
Der Konflikt mit sogenannten Intensivpetenten stellt Ämter, Behörden und Gerichte daher oftmals vor besondere Herausforderungen und kann für ihre Mitarbeiter eine erhebliche Belastung mit sich bringen.
Praxisratgeber zum Konflikt mit querulatorischen Personen
Hervorgegangen aus einer Tagung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissen-schaften Speyer im April 2021, bietet der Praxis-Ratgeber eine umfassende Einführung in das Phänomen und zeigt hilfreiche Strategien und Empfehlungen für einen angemessenen und zielführenden Umgang mit Intensivpetenten auf. Die individuellen Beweggründe für das Ver-halten von Intensivpetenten sind dabei so vielfältig wie komplex.
Angemessener Umgang mit »schwierigen Kunden«
Die Beiträge des Bandes machen aus verschiedenen Perspektiven deutlich, wie diesem Phänomen effektiv begegnet werden kann, ohne dabei der Gefahr einer Stigmatisierung von »schwierigen Kunden« zu erliegen.
Neueste Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis
Die einzelnen Kapitel basieren auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Forschung, sind aber durchgehend als Praxishilfe für den öffentlichen Sektor angelegt. Sie verbinden inhaltliches Fachwissen mit handlungsrelevanten Ratschlägen und regen auf allen Organisa-tionsebenen zu einem reflektierteren Umgang mit dem Phänomen »Intensivpetenten« an.
Der Inhalt gliedert sich in vier Teile:
juristische Grundlagen
psychologische und psychiatrische Perspektiven
dienstrechtliche und verwaltungsorganisatorische Schutzmechanismen
Erfahrungsberichte und Verhaltensempfehlungen aus der Praxis
Mit Beispielen und konkreten Tipps
Ein Fazit mit konkreten Anregungen für Betroffene und Vorgesetzte sowie zahlreiche Schaukästen, Tabellen, Beispiele und Abbildungen runden das Werk ab.
Besonders empfehlenswert für Beschäftigte sowie Personalverantwortliche in Behörden und Dienststellen auf kommunaler und höherer Ebene sowie Gerichten und öffentlich-rechtlichen Institutionen.
§§ 284 – 288 SGB III
(2023)
§§ 2 – 23 SGB III
(2023)
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Bundesrepublik zum effektiven und nachhaltigen Schutz von Frauen vor Gewalt und Bedrohung. Im föderalen System sind dabei alle staat-lichen Ebenen adressiert. Aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben hat der Bund nur eingeschränkte Regelungsmöglichkeiten. Gewaltschutz, insbesondere die Schaffung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Infrastruktur an Frauenhäusern, lässt sich dem örtlichen Wirkungskreis zuordnen. Damit die Kommunen diese Aufgabe verbindlich und nachhaltig wahrnehmen, muss sie als Pflichtaufgabe ausgestaltet werden. Dies liegt in der Verantwortung der Länder.
Die soziale Selbstverwaltung als Organisationsform der gesetzlichen Krankenversicherung stellt eine Beteiligungsinstitution der Betroffenen mit über einhundertjähriger Geschichte dar. Zahlreiche Gesetzesnovellen in den letzten zwanzig Jahren erwecken den Eindruck, dass ein immer enger werdendes Regelungskorsett mit staatlichen Kontrollmechanismen die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten der Krankenkassen durch ihre Selbstverwaltungsorgane gegen Null reduziert.
Die Autorin arbeitet alle (noch) vorhandenen materiell-rechtlichen Spielräume im Sozial-gesetzbuch für die Selbstverwaltung heraus, um Antwort auf die Frage zu geben, ob das lang bewährte Organisationsprinzip durch die Legislative tatsächlich faktisch abgeschafft wird.
Die Gesundheitsversorgung von geflüchteten Menschen ist in den ersten Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland durch die Vorgaben des AsylbLG restriktiv und eingeschränkt; die Leistungsberechtigten und ihre Bedarfe sind kaum miteinander zu vergleichen. Die Autorin spannt einen interdisziplinären Bogen zwischen der Entstehung von psychischen Erkrankun-gen, den rechtlichen Vorgaben zu deren Erkennung und Behandlung bei geflüchteten Men-schen und den Möglichkeiten der Prävention von psychischen Erkrankungen. Gezeigt wird, dass psychische Erkrankungen zahlreiche negative Folgen nicht nur für das Individuum haben. Diese Erkrankungen können bei Anwendung der völker-, unions- und verfassungs-rechtlichen Vorgaben zur gesundheitlichen Versorgung geflüchteter Menschen vermieden oder verbessert werden.
Health data are sensitive data and must therefore be protected from unauthorised access. However, exchanging individual patient information is crucial for coordinating treatment between different medical professions and for the statutory health insurance schemes. Digitalisation of health data will facilitate all these processes. To promote EU-wide mobility of patients, the European Commission has proposed the establishment of a European Health Data Space. It is intended to trigger technological development in the member states, given that to date digitalisation has been used to different extents throughout the union. It is not guaranteed that patients in all member states will have access to their health data and thus be able to receive treatment or fill prescriptions within the single market. At the same time, the common experiences in the SARS-CoV2-pandemic made clear that there is a vital need for using patient data as a tool for monitoring health threats and for improving the coordination of both preparedness and response measures in times of health crisis.
Der Beitrag beruht auf dem Rechtsgutachten "Positive Maßnahmen für mehr Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung", das die Autorinnen im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt haben. Er fasst die wichtigsten Punkte knapp zusammen und gibt einen kurzen Überblick über die Zulässigkeit positiver Maßnahmen.