Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Entwicklungspolitik und Öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rainer Pitschas)
Am 14. und 15. April 1997 fand in Barcelona das sechste gemeinsame Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mit der Escola d´Administració Pública de Catalunya statt. Grundlage der gemeinsamen Tagungen ist ein im Juni 1987 zwischen beiden Einrichtungen geschlossenes Kooperationsabkommen.
Die Reformbestrebungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung haben mit dem "Bericht der Bundesregierung über die Fortentwicklung des öffentlichen Dienstes - Perspektivbericht", der am 19. Juli 1995 vorgelegt wurde, und insbesondere mit dem am 24. Februar 1997 verabschiedeten "Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz)" ihren Niederschlag auch im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland gefunden. Es lag daher nahe, das sechste Seminar "Neuen Tendenzen im öffentlichen Dienst" zu widmen. Als Beitrag zur aktuellen Diskussion über das öffentliche Dienstrecht in der Bundesrepublik sind die Referate der deutschen Teilnehmer im vorliegenden Speyerer Forschungsbericht zusammengefaßt.
Reinventing Government and modernizing public administration is an important issue in public policy. There is a variety of reform strategies for achieving sustainable development and efficiency of public authorities, but until now, the proposed reforms have not been very successful. It is not surprising that meanwhile, trust in New Public Management partially vanished. Instead of having faith in the "economization" of public management, the question of values arises. In this book, the necessary change towards a Public Value Management (as a counter-movement in Europe against the merely economical way of modernizing public administration) is explained and reflected.
Die Modernisierung von Staat und Verwaltung bildet ein zentrales Thema in der Auseinandersetzung um die künftige Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Trotz einer breiten Diskussion einschlägiger Modernisierungsstrategien vor allem zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltungen sind die vorgeschlagenen Reformansätze bislang nicht sonderlich erfolgreich gewesen. Das Vertrauen vieler Bürger in ein Neues Verwaltungsmanagement schwindet mehr und mehr. Statt dessen stellen sich entschiedene Fragen nach den sozialen und Wertgrundlagen der Modernisierungsprozesse. Das Buch greift diese Fragen auf; es setzt sich mit dem notwendigen Wandel zu einem wertegebundenen öffentlichen Management als Gegenbewegung zur "Ökonomisierungsstrategie" der Staatsmodernisierung in Europa unter Abgrenzung zu den anglo-amerikanischen Staaten auseinander.
Der Einbau sozialpolitisch flankierter Wettbewerbselemente in die gesetzliche Krankenver-sicherung vermag stimulierende Impulse für Effizienz und Qualität der medizinischen Ver-sorgung freizusetzen. Problematisch ist allerdings, dass der Gesetzgeber die zukünftige Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen ausschließlich in einem dezentralen, auf die besondere hausarztzentrierte Versorgung als Eingangspforte und "Lotse" bezogenen Se-lektivvertragssystem organisiert. Für das dadurch verursachte Spannungsfeld von Kollektiv- und Selektivverträgen fehlt es an gesetzlichen Maßgaben einer patientengerechten Auf-lösung. Dieser Band plädiert für die Kombination beider Vertragssysteme unter den Vor-gaben des Gemeinschaftsrechts und des deutschen Gesundheitsverfassungs- und Gesund-heitswettbewerbsrechts.
Im Zuge der Diskussion um den "schlanken Staat" in der Bundesrepublik Deutschland wan-delt sich derzeit nicht nur der Charakter des Sozialrechts. Auch die Sozialverwaltung sieht sich der Frage nach ihrem Bestand und ihrer zukünftigen Gestalt ausgesetzt. Die Bundes-länder entdecken in diesem Veränderungsprozeß, daß sie im Rahmen föderaler Gesamt-staatlichkeit trotz beschränkter Gesetzgebungskompetenzen durch die Wahrnehmung der landesrechtlichen Organisationsgewalt eine eigenständige qualitative Sozialpolitik zu ent-falten vermögen. Ziele und Maßstäbe allfälliger Strukturreform werden (auch) von dieser Erkenntnis geprägt. Der Gestaltungsspielraum der Länder wird allerdings durch detaillierte verfassungs- und sozialrechtliche Maßgaben des Bundes(Verfassungs-)rechts sowie von verwaltungswissenschaftlichen Rationalitätsbindungen bestimmt. Diese werden in diesem Band näher entfaltet.