350 Öffentliche Verwaltung
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- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (8)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
This Paper examines three case studies of “reform excellence” by analysing an online-survey conducted amongst the key actors from three nominee cities of the European Public Sector Award in 2009 and 2011, namely Bilbao (Spain), Mannheim (Germany), and Tampere (Finland). The focus of the survey was the city reform ap-proach as a whole and especially HRM reform approaches.
In der französischen Besatzungszone Deutschlands gab es nach 1945 nur einige wenige beratende deutsche Institutionen, die für die gesamte Zone von Koblenz bis Lindau zuständig waren. Der im Juli 1946 auf französische Direktive eingesetzte Beratende Finanzausschuß bei der Militärregierung der französischen Besatzungszone (Comité Consultatif d Etudes Financières) in Speyer zählte zu diesen. Den Beratenden Finanzausschuß leitete Dr. Heinz-Maria Oeftering, der zugleich erster Präsident der damaligen Rechnungskammer Hessen-Pfalz, dann Präsident des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz, in Speyer, war. Der Beratende Finanzausschuß hatte die Aufgabe, die Tätigkeit der vier, dann drei Rechnungskammern bzw. Landesrechnungshöfe der Länder der französischen Zone das waren Rheinland-Pfalz, Baden, Württemberg-Hohenzollern und bis Anfang 1947 auch noch das Saargebiet abzustimmen und zu koordinieren. Des weiteren übte der Finanzausschuß im Auftrag der Besatzungsmacht, Gutachter- und Beratungstätigkeiten in steuer- und haushaltsrechtlichen, das hieß in allen finanziellen Fragen, die die Zone als Ganzes betrafen, aus. Der Beratende Finanzausschuß existierte bis Juli 1949 und wurde dann in das Büro der Sachverständigen der Finanzminister der französischen Zone umgewandelt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland stellte das Büro zum Ende des Jahres 1949 seine Arbeit ein.
Unter der Federführung der damaligen Staatssekretärin des Bundesministeriums des Innern Frau Brigitte Zypries entstand die Arbeitsgruppe 2 „Vorreiterrolle des Staates“ der Initiative D21 e.V. und im Zusammenwirken mit dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer erfolgte die Durchführung eines Workshops mit dem Thema „Kooperationsverhältnisse der öffentlichen Hand“. Einen besonderen Schwerpunkt sollte das Zusammenwirken mit privaten Partnern bilden.Ziel dieses Workshops, der am 16. und 17. Oktober 2001 im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Berlin statt fand, war die Überprüfung der rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Vertragsgestaltung bei Kooperationsverhältnissen. Daher richtete sich die Veranstaltung vorwiegend an einen Personenkreis, der auf Grund des in der Praxis gewonnenen Wissens wesentliche Erfahrungen und Erkenntnisse vermitteln und zur Erarbeitung von Lösungsansätzen beitragen konnte.
Die Präsentationen und Diskussionen dieses Workshops werden im vorliegenden Band dokumentiert. Nach einleitenden Vorträgen zu den Erfahrungen mit PPP in Großbritannien (Steadman) sowie zu Überlegungen einer möglichen gesetzlichen Verankerung von Kooperationsverhältnissen im Verwaltungsrecht (Ziekow)[2] wurden auf den fünf Referenzfeldern eGovernment, Verkehr und Infrastruktur, kommunale Ver- und Entsorgung, Sport und Kooperationen öffentlich-rechtlicher Partner verschiedene aktuelle Partnerschaftsprojekte vorgestellt – und zwar aus Sicht beider Partner. Die unterschiedlichen Zugänge der Partner bei der Definition des Projektes, der Strukturierung, Begründung und Ausgestaltung der Partnerschaft machen die Analyse und Typisierung auftretender Hemmnisse transparent und ausgewogen. Die Vorstellung der Referenzprojekte erfolgte entsprechend der obigen Einteilung in fünf Arbeitsgruppen, in denen die von den Präsentatoren dargestellten Problembereiche diskutiert und hinsichtlich ihres rechtlichen Kerns fokussiert wurden.In einer gemeinsamen Sitzung der Moderatoren der projektbezogenen Arbeitsgruppen und des Herausgebers wurden in Auswertung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen als zentrale rechtliche Themen die Felder erarbeitet, die im weiteren Verlauf des Workshops in den themenbezogenen Arbeitsgruppen Vergaberecht, Gebührenrecht, Gesellschafts- und Umsatzsteuerrecht sowie Informationstransfer für PPP abgearbeitet wurden. Im Mittelpunkt stand dabei jeweils die Frage, inwieweit identifizierte Problemlagen mit den Instrumenten des geltenden Rechts bewältigt werden können und inwieweit Rechtsänderungen oder –ergänzungen notwendig sind.Die Zusammenfassung der Arbeiten des Workshops in diesem Band soll Entscheidungsträgern vor allem in den staatlichen und kommunalen Verwaltungen, aber auch in privatwirtschaftlichen Unternehmen Referenzmaterial und Gestaltungsanregungen für den Weg in Public Private Partnerships geben. Ziel ist es, erste Hilfestellungen für die Identifizierung geeigneter Projekte, vorhandener Erfahrungen und eventuell auftretender Probleme zu geben. Die Veranstalter waren sich von vornherein bewusst, dass es sich hierbei nur um einen ersten Schritt handeln kann.
Anknüpfend an den Workshop wurde deshalb die Unterarbeitsgruppe 2.5 „Public Private Partnership“ der Initiative D 21 gegründet, welche sich unter der Leitung von Rainer Grell den Auftrag gab, einen Leitfaden zur Erleichterung der Eingehung von Public Private Partnerships zu erarbeiten.Die ursprünglich in dem Workshop entstandene Idee eines Handlungsleitfadens hat die Unterarbeitsgruppe allerdings nicht weiter verfolgt. Die Anwendungsfelder und Erscheinungsformen von Public Private Partnerhips sind zu vielfältig, als dass auf diese Weise allgemein gültige Hilfen angeboten werden könnten. Dies soll nach den Vorstellungen der Unterarbeitsgruppe vielmehr in Form eines Prozessleitfadens geschehen, der weitgehend für alle entsprechenden Projekte Gültigkeit haben dürfte. Neben Überlegungen zur Eignung von Projekten für eine Public Private Partnership werden die Darstellung der Ausschreibungsproblematik sowie Fragen der Vertragsgestaltung und -durchführung den Schwerpunkt bilden. Nach Fertigstellung soll der Leitfaden auf einem Kongress einem interessierten Fachpublikum vorgestellt werden.
Am 16. Oktober 1999 fand zu Ehren von Klaus König, der am 21. April 1999 seinen 65. Geburtstag gefeiert hatte, ein Forschungssymposium statt. Nach der Konzeption der Herausgeberinnen Angelika Benz und Natascha Füchtner, die das Symposium koordiniert haben, sollten Personen teilnehmen, die als Mitarbeiter von Klaus König am Lehrstuhl oder unter dem Dach des Forschungsinstituts eine prägende Zeit erfahren haben und ihm seitdem in besonderer Weise verbunden sind. Die Herausgeberinnen waren sowohl am Forschungsinstitut als auch an der Hochschule tätig.
Dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist es eine Freude, die Beiträge in der Reihe der „book“ zu veröffentlichen. Die Ehrung durch das Institut selbst wird traditionsgemäß später erfolgen.Der Verwaltungswissenschaft ist zu wünschen, dass Klaus König, der als Vorgänger des Unterzeichners das Forschungsinstitut von 1996 bis 1999 geleitet hat, seine besondere Fähigkeit, der Verwaltungsforschung ein überzeugendes interdisziplinäres und internationales Profil zu geben, in Speyer noch lange entfalten wird. Davon, dass er seinen Schülern in unterschiedlicher Akzentsetzung die Verwaltungswissenschaft als integrierende Verwaltungstheorie und Realwissenschaft vermittelt hat, mögen die nachfolgenden Beiträge zeugen.
Die Verwaltungsmodernisierung erstreckt sich auf alle Ebenen und Bereiche des öffentlichen Sektors. Dabei ist auffällig, dass auf der Länderebene vielfältige Reformbemühungen gerade die Mittelinstanzen betreffen. So wird in einigen Ländern eine Binnenmodernisierung der mittleren Verwaltungsebene betrieben, in anderen ist die Auflösung ihrer bisherigen Organisationsstruktur in der Diskussion. In anderen Ländern ist eine Neuorganisation sogar schon beschlossen worden und die Umsetzung des Beschlusses ist in vollem Gange.
Diese Aktivitäten in den Ländern bildeten den Anstoß für eine Arbeitstagung der Wissenschaftlichen Dokumentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung (WiDuT) zum Thema „Neuorganisation der Mittelinstanzen".
Die Tagung wurde im November 1999 mit dem Ziel durchgeführt, den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Modernisierungsbeauftragten der Länder zu befördern. Dieses Bestreben konnte erreicht werden, weil Bedienstete aus allen Landesverwaltungen mit einem dreistufigen Verwaltungsaufbau an der Tagung teilnahmen und so das Wissen um die Konzepte und Implementationsstrategien bezüglich der Veränderungen in den Mittelinstanzen erhöht werden konnte. Dem Wunsch der Teilnehmer/innen nach einer Ausdehnung und Vertiefung des Erfahrungsaustauschs kann insofern entsprochen werden, als am 21. September 2000 eine Tagung über erste Erfahrungen mit der „Neuorganisation einer Landesverwaltung" an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer veranstaltet wird. Der vorliegende Forschungsbericht, der auch als „Basisinformation" für diese Tagung dient, dokumentiert die Absichten und den Stand der Umsetzung bei den Veränderungsprozessen in der mittleren Verwaltungsebene der Länder, zudem werden historische Erfahrungen aufgegriffen, da aus diesen für aktuelle und zukünftige Reformprozesse gelernt werden kann.
So berichtet Helmut Hueber in seinem Beitrag zur Reform der Mittelinstanz in Baden-Württemberg, dass man dort bereits Anfang der 70er Jahre eine gesetzliche Regelung zur Auflösung und Neuorganisation der Regierungspräsidien erlassen hatte. Die damalige Rücknahme dieser Regelung zeigt, wie schwer es dem politisch-administrativen System fällt, eine Neustrukturierung bzw. Auflösung der Mittelinstanzen umzusetzen. In der Konsequenz wurde deshalb eine Optimierung innerhalb der vorhandenen Strukturen angestrebt. Auch heute wird in Baden-Württemberg auf eine Neuorganisation der Mittelinstanz verzichtet, aber es werden – wie in den 70er Jahren – etliche Binnenmodernisierungen durchgeführt.
Die Effektuierung der vorhanden Strukturen wird auch in anderen Ländern betrieben.
So wird in der bayerischen Landesverwaltung die Auffassung vertreten, dass man schon eine den Aufgaben angemessene Struktur habe und diese folglich zu verbessern sei. (vgl. den Beitrag von Ralf Heider). Deshalb betreibt man u.a. Aufgabenkritik, nimmt organisatorische Veränderungen vor, optimiert den Personaleinsatz und baut den Einsatz der IuK-Technologien aus.
Auch in Hessen werden die Aufgaben der Regierungspräsidien überprüft, um ihre Verschlankung zu betreiben; gleichzeitig sollen Sonderbehörden eingegliedert werden. Eine erhöhte Aufmerksamkeit verdient das Bestreben, Gesamtbudgets für die Regierungspräsidien einzuführen (siehe Beitrag von Günther Bode), denn die Steuerungsparameter zwischen den Verwaltungsebenen werden sich dadurch verändern.
Ein besonderer Typ der Mittelinstanz ist das thüringische Landesverwaltungsamt mit Sitz in Weimar und drei Außenstellen in Stadtroda, Sondershausen und Meiningen, denn es fungiert als Bündelungsbehörde für das gesamte Gebiet des Landes. An dieser Organisationsstruktur der mittleren Verwaltungsebene soll auch weiterhin festgehalten werden, allerdings wird das Landesverwaltungsamt – vor allem durch Optimierungen des Aufgabenzuschnitts und des Personaleinsatzes – modernisiert (siehe Beitrag von Michael König).
In anderen Ländern, in denen bislang eine Optimierung der vorhandenen Strukturen betrieben wurde, wird jetzt zudem über eine Neustrukturierung nachgedacht.
So werden in Niedersachsen den Verwaltungsebenen zukünftig Aufgaben nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit zugeordnet. Darüber hinaus besteht die Absicht, einen neuen Gemeindeverband „Region Hannover" zu gründen, was wiederum Auswirkungen auf die Aufgaben der Bezirksregierung Hannover haben würde (siehe Beitrag von Gabriele Lasius).
In Sachsen muss nach dem Regierungspräsidiumsgesetz bis zum 31.12.2001 über den Erhalt oder die Auflösung der Regierungspräsidien entschieden werden (siehe Beitrag von Günther Leibold). Entscheidet man sich für eine Neustrukturierung, so dürften die damit verbundenen organisatorischen Reformen ebenfalls die bereits begonnenen aufgabenkritischen Modernisierungen in ihrer Tragweite erheblich überschreiten. Derzeit werden geringfügigere organisatorische Veränderungen vorgenommen und Elemente des Neuen Steuerungsmodells eingeführt; so wird zum Beispiel die Einführung eines Controlling-Systems in einem Pilotprojekt im Regierungspräsidium Chemnitz erprobt.
In Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen geht man heute – vor dem Hintergrund der Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie und der damit verbundenen Ubiquität von Informationen – den Weg der Neustrukturierung. Die regionale Organisationsstruktur wird dabei in stärkerem Maße als bisher von einer funktionalen überlagert.
Im Beitrag von Rolf Bock wird der Entscheidungsprozess bezüglich der Mittelinstanzen in Sachsen-Anhalt nachgezeichnet, wobei Argumente für und wider die Regierungspräsidien erörtert werden. Dadurch wird die politische Entscheidung vom 04. Februar 1997 für ein neues Landesverwaltungsamt mit Sitz in Halle und Außenstellen in Magdeburg und Dessau nachvollziehbar. Dieses soll die Regierungspräsidien ersetzen und bis zum Jahr 2005 in einer schrittweisen Umgestaltung implementiert werden.
In Rheinland-Pfalz wird derzeit das am 12. Oktober 1999 verabschiedete Gesetz zur Reform und Neuorganisation der Landesverwaltung umgesetzt. Dem dort verankerten Direktionenmodell liegt die Idee zugrunde, die drei neuen Direktionen nach funktionalen Erwägungen neu zuzuschneiden sowie sie um die Aufgaben zu entfrachten, die nicht bündelungsrelevant sind; zudem sollen Sonderbehörden in die Direktionen eingegliedert werden. Es entstanden zwei funktionale Behördentypen: die Struktur- und Genehmigungsdirektion und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion; außerdem wurde ein Landesuntersuchungsamt eingerichtet (siehe hierzu die Beiträge von Hermann Bolz, Ruth Marx und Gerhard Groß).
Eine solche Neustrukturierung wurde auch in Nordrhein-Westfalen mit dem am 13. April 2000 verabschiedeten Zweiten Modernisierungsgesetz beschlossen (vgl. den Beitrag von Johannes Winkel). Den Kern der staatlichen Neuorganisation bilden hier fünf Staatliche Regionaldirektionen, die die Aufgaben der bisherigen Bezirksregierungen sowie Aufgaben von Sonderverwaltungen (z.B. Versorgungsverwaltung, Landesamt für Ausbildungsförderung) übernehmen sollen. Die Straßenbauverwaltung, die bislang im Zuständigkeitsbereich der Landschaftsverbände angesiedelt war, wird den Regionaldirektionen Köln und Münster zugeordnet.
In allen drei Ländern werden die Neustrukturierungen mit der Einführung moderner Steuerungselemente (z.B. flache Hierarchien, Budgetierungen, Kosten-Leistungs-Rechnung, IuK-Technologie) gekoppelt.
Bei der Umsetzung all dieser Veränderungsmaßnahmen werden angemessene Strategien benötigt, um sie auch gegen Widerstände erfolgreich zu implementieren. Dies wird in den Beiträgen deutlich: Sie enthalten vielfältige Hinweise auf Implementationsbedingungen und -strategien. Um nur ein Beispiel zu geben: In Rheinland-Pfalz hat man sich bei der Auflösung der Bezirksregierungen einer „Bombenwurfstrategie" bedient, weil man erkannt hat, dass so tiefgreifende Reformen nicht aus einem betroffenen System heraus erfolgreich initiiert werden können. Allerdings erwies es sich für den Erfolg der Neustrukturierung als unabdingbar, die Mitarbeiter dann umfassend bei der Umsetzung des grundsätzlichen Beschlusses zu beteiligen.
Das große Interesse an dieser Arbeitstagung zeigte sich in etlichen Anfragen von Mitarbeitern der öffentlichen Dienstes zu den Ergebnissen der Tagung. Deshalb haben wir uns – entgegen der bisherigen Praxis, nach der die WiDuT-Arbeitstagungen nicht dokumentiert werden – entschieden, diesen Forschungsbericht zu erstellen.