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New Work auf dem Prüfstand
(2025)
Der Vortrag fand im Rahmen des dritten Workshops des Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Vewaltung (FÖV) zu New Work statt und wurde in der Berliner Dienststelle des FÖV durchgeführt. Zielgruppe waren Praktikerinnen und Praktiker der öffentlichen Verwaltung.
Im Vortrag wurden die bisherigen Ergebnisse einer Evaluation der Auswirkungen von New Work Maßnahmen im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vorgestellt.
Das Policy Paper beleuchtet das Potenzial von Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung, weist jedoch auf erhebliche Risiken wie mangelnde Transparenz und mögliche Grundrechtsverletzungen hin. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wird die Einfüh-rung eines verbindlichen KI-Transparenzregisters für Bund und Länder gefordert.
Dieses Register soll alle eingesetzten KI-Systeme erfassen und detaillierte, verständliche In-formationen zu deren Zweck, Einsatz und potenziellen Auswirkungen bereitstellen. Dies geht über die Anforderungen der KI-VO hinaus, die sich auf Hochrisiko-Systeme konzentriert. Das Papier erörtert zudem die rechtlichen Hürden einer solchen Implementierung im deutschen Föderalismus und schlägt eine Verfassungsreform vor, um eine kohärente, bundesweite Lö-sung zu ermöglichen. Eine unabhängige Aufsichtsbehörde und ein interdisziplinärer Beirat sollen die Qualität und Akzeptanz des Registers sichern.
KI birgt das Potenzial, zum Eckpfeiler der digitalen Transformation in der öffentlichen Ver-waltung zu werden. Während der Einsatz von KI-Systemen effizientere Abläufe durch Auto-matisierung verspricht, birgt er auch erhebliche Risiken, insbesondere in Bezug auf Daten-schutz und die Gleichbehandlung von Individuen. Eine der drängendsten Herausforderungen ist der bestehende Mangel an Transparenz – sowohl für Bürger als auch für die Verwaltung selbst. Außerhalb der zuständigen Regierungsbehörden ist oft unklar, wo und zu welchen Zwecken KI-Systeme eingesetzt werden. Das Bewusstsein für die verwendeten Systeme und deren Funktionsweise ist jedoch entscheidend, um die öffentliche Akzeptanz zu fördern, eine effektive Aufsicht zu gewährleisten, Grundrechte zu schützen und den ressortübergreifenden Wissensaustausch zu erleichtern.
Um die Transparenz bezüglich des staatlichen Einsatzes von KI zu erhöhen, ist die Einführung eines öffentlichen Registers ratsam – ähnlich dem System, das bereits in den Niederlanden existiert. Im niederländischen „Algoritmeregister“ sind Regierungsbehörden verpflichtet, die von ihnen verwendeten KI-Systeme zu erfassen. Das Register liefert wichtige Details wie den Verwendungszweck des Systems, seinen Anwendungsbereich und die potenziellen Auswir-kungen auf Bürger und Unternehmen. Anfang 2025 unternahm das Bundesministerium des Innern und für Heimat mit dem „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ erste vorsichtige Schritte in diese Richtung.
Die Einrichtung eines nationalen KI-Transparenzregisters für die öffentliche Verwaltung wirft jedoch erhebliche rechtliche Bedenken auf. Der KI-Act der EU etabliert einen eigenen Rah-men für die KI-Transparenz, der Vorrang vor nationalen Gesetzen hat. Gemäß dem KI-Act müssen öffentliche Behörden die Nutzung spezifischer Hochrisiko-KI-Systeme in einer zen-tralen Datenbank offenlegen (Artikel 71 KI-Act) und insbesondere eine Zusammenfassung der Folgenabschätzung für Grundrechte bereitstellen (Artikel 27 KI-Act). Wenn der KI-Act die KI-Transparenz innerhalb der öffentlichen Verwaltung umfassend regelt, könnte die Schaf-fung eines nationalen Registers im Widerspruch zum EU-Recht stehen. Selbst wenn das EU-Recht die Schaffung eines solchen Registers nicht vollständig ausschließt, muss die Heran-gehensweise an seine Umsetzung im Einklang mit dem deutschen Verfassungsrecht stehen. Insbesondere müssen der Grundsatz des „Vorbehalts des Gesetzes“ und Deutschlands fö-derales Kompetenzsystem berücksichtigt werden. Dieser Artikel untersucht diese Fragen und skizziert, wie das Konzept eines nationalen KI-Transparenzregisters im europäischen Mehr-ebenensystem rechtlich umgesetzt werden kann.
Jahresbericht 2025
(2025)
Umweltpolitik
(2024)
Seit Beginn der 1970er-Jahre ist Umweltpolitik in Deutschland als eigenständiges Politikfeld etabliert und darüber hinaus seit 1994 im Grundgesetz als grundlegende Staatsaufgabe ver-fassungsrechtlich verankert. Davon ausgehend werden in diesem Beitrag zunächst die öko-nomischen Strukturmerkmale von Umweltproblemen und die damit verbundenen politi-schen Interessenkonflikte betrachtet. Es schließt sich eine Darstellung der Erfassung von Nutzen und Kosten des Umweltschutzes, die Erläuterung wichtiger umweltpolitischer Regu-lierungsprinzipien sowie eine Analyse der ökologischen und ökonomischen Wirkungsweise umweltpolitischer Instrumente an, die auch deren politökonomische Durchsetzungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Eigendynamik umweltpolitischer Prozesse betrachtet.
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenz-ausbildung (Stand 05.06.2025)
Der Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassis-tenzausbildung zielt darauf ab, die Attraktivität der Pflegefachassistenzausbildung zu stei-gern, um den zukünftigen Personalbedarf in diesem Beruf decken zu können. Dafür sollen moderne sowie bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen für die Pflegefachassistenzaus-bildung in einem Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf (PflFAssG) geschaffen werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Künftig soll eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung geschaffen werden (§ 1
PflFAssG). Dies kann die Ausbildungsbedingungen und beruflichen Chancen junger Men-schen innerhalb der Heilberufe verbessern. Für junge Menschen, die in Zukunft die Pflege-fachassistenzausbildung absolvieren, kann sich durch die generalistische Ausbildung ein erweitertes und einheitliches Aufgabenfeld erschließen und ihnen dadurch ein Zugang zu Tätigkeiten in diversen Versorgungsbereichen innerhalb der Pflege leichter ermöglicht werden. Insgesamt kann dadurch Attraktivität der Pflegefachassistenzausbildung für junge Menschen gesteigert werden.
Zudem sollen Auszubildende einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung haben (§ 17 Abs. 1 S. 1 PflFAssG). Dies kann junge Auszubildende finanziell besserstellen, deren Ausbildungsstätten bisher keine angemessene Vergütung gewährleistet haben. Sie können so ggf. ihre Lebenshaltungskosten selbstständig bestreiten.
Weiterhin soll die Zulassung zur Ausbildung auch ohne Schulabschluss unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein (§ 10 Abs. 2 PflFAssG). Dies kann für junge Menschen ohne Schulabschluss eine Verbesserung ihrer Bildungsmöglichkeiten bedeuten, da ihnen ein Zugang zur Ausbildung und damit verbunden weitere berufliche Chancen eröffnet werden.
Ziel des Gesetzvorhabens ist es, die missbräuchliche Verwendung von sogenanntem Lachgas, Gamma-Butyrolactan (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) zu Rauschzwecken einzuschränken, da diese Stoffe mitunter zu schwerwiegenden Gesundheitsgefahren führen können. Im Fall von GBL und BDO soll insbesondere deren Verwendung als sogenannte K.O. Tropfen, welche vor allem in Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim-mung eingesetzt werden, entgegengewirkt werden. Mit den geplanten gesetzlichen Änderun-gen soll insbesondere zum Schutz von Minderjährigen nun ein grundsätzliches Verbot der Abgabe, des Erwerbs und des Besitzes von Lachgas, GBL und BDO in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) eingeführt werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Durch die geplanten gesetzlichen Änderungen sollen verschiedene mengenmäßige Be-schränkungen für den Umgang mit Lachgas, GBL und BDO eingeführt werden (§ 3 Abs. 1
Nr. 1 NpSG). Sie sollen u. a. den Handel, die Herstellung, den Erwerb, den Besitz oder die Verabreichung dieser Stoffe ab einer bestimmten Menge unterbinden, ab der die benannten Stoffe zu Rauschzwecken konsumiert werden können. Dies kann junge Volljährige vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen dieser Substanzen schützen und den Zugang zu diesen erschweren.
Für Minderjährige soll ein generelles Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot von Lachgas, GBL und BDO gelten (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 NpSG). Diese Beschränkungen können eine gesund-heitliche Schutzwirkung entfalten und somit verhindern, dass junge Menschen schon in ihrer Jugend diese gesundheitsschädigenden Stoffe konsumieren und dadurch gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind und so ggf. sehr frühzeitig Abhängigkeiten entwickeln.
Durch die Regulierung der Verbreitung von GBL und BDO könnten insbesondere junge Frau-en besser geschützt werden, da diese Substanzen unter Ausnutzung ihrer Rauschwirkung als sog. K.O.-Tropfen zur Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verwen-det werden können. Die mengenmäßige Umgangsbeschränkung kann dazu führen, dass es keine legale Möglichkeit gibt sich die Substanz in einer solch hohen Konzentration zu be-schaffen, dass sie als K.O.-Tropfen missbraucht werden können. Dies kann junge Frauen da-vor schützen, Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Verwendung dieser Stoffe zu werden.
Im Rahmen einer bundesweiten Online-Befragung wurden 2023 über 2.000 Professor:innen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) zu ihrem Verständnis, ihrem Engage-ment und den institutionellen Rahmenbedingungen des Wissenstransfers befragt. Ziel der Erhebung war es, ein umfassendes Bild der Transferaktivitäten und -strukturen an HAWs zu gewinnen. Die Befragung erfasste neben soziodemografischen Angaben verschiedene Di-mensionen des Transfers – von der Anwendungsorientierung der Forschung über Koopera-tionsformen und Transferpartner bis hin zur Rolle von Nebentätigkeiten und institutionellen Anreizen.
Die Ergebnisse zeigen eine insgesamt hohe Anwendungsorientierung der Forschung und ein stark eingeschätztes Transferpotenzial. Wissenstransfer macht durchschnittlich knapp ein Drittel der wissenschaftlichen Tätigkeit aus. Kooperationen bestehen vorrangig mit KMU, NGOs, Bildungsinstitutionen und Anwender:innen – meist auf lokaler oder regionaler Ebene. Unterschiede bestehen zwischen den Fächergruppen in Bezug auf Transferintensität, Form der Zusammenarbeit und Bedeutung von Nebentätigkeiten. Letztere sind weit verbreitet (64 %) und häufig eng mit der wissenschaftlichen Arbeit verknüpft. Die Ergebnisse unter-streichen die zentrale Rolle von HAWs im regionalen und praxisnahen Wissenstransfer sowie die Bedeutung institutioneller Unterstützung für dessen Weiterentwicklung.
In diesem Gespräch geht es ausführlich um verschiedene Entwicklungen in der deutschen Tierschutzpolitik. Betrachtet werden diese im Vergleich zu anderen Ländern, im Bezug auf Prozesse auf EU Ebene und im Hinblick auf die neue Bundesregierung. Dabei werden auch verschiedene Herausforderungen und Möglichkeiten unterschiedlicher Maßnahmen wie beispielsweise Gesetzesänderungen, die Debatte um ein sogenanntes Tierwohllabel und
die aktuelle Entscheidung über eine*n Bundestierschutzbeauftragte*n beleuchtet.
Das einheitlich geprägte Politikfeld Landwirtschaft ist seit einigen Jahren stark im Wandel: Umwelt- und klimapolitische Aspekte spielen eine zunehmend größere Rolle und das Thema Tierschutz in der Nutztierhaltung wird immer wichtiger. Trotz der steigenden politischen und gesellschaftlichen Relevanz existieren bislang jedoch nur wenige Studien, die die Entwick-lungsdynamiken in diesem neuen Politikfeld behandeln. Wie steht es um die Tierschutzpolitik im internationalen Vergleich, gerade in Bezug auf die USA sowie die Europäische Union?