Schriftenreihe der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (10)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (6)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (5)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (3)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (2)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
235
Die Frage nach dem Zustand von Demokratie und Rechtsstaat ist derzeit besonders aktuell, angesichts der Euro-Krise, des Brexits oder der Flüchtlingskrise. Vor diesem Hintergrund geht es in mehreren Beiträgen dieses Bandes um zu wenig Demokratie, weil politische Entschei-dungen dem Volk oder dem Parlament entzogen oder vorenthalten werden. So etwa durch Gerichte, die den Gesetzen und der Verfassung oft mehr unterlegen, als sie auszulegen, oder durch Regierungen und ihre Chefs, die den Parlamenten nur die formale Absegnung längst getroffener Entscheidungen überlassen. Weitere Themen sind die Flüchtlingswelle im Herbst 2015, Gefahren für Demokratie und Rechtsstaat, die von Freihandelsabkommen ausgehen, Licht- und Schattenseiten der Demokratie in den Europäischen Institutionen, das undurch-sichtige Bundestagswahlrecht, das zu einer gewaltigen Aufblähung des Bundestags geführt hat, sowie die Chancen und Gefahren von direktdemokratischen Elementen auf Bundes-ebene.
234
Kommunales EU-Beihilfenrecht
(2018)
Das Europäische Beihilfenrecht (Art. 107 und 108 AEUV) verankert ein grundsätzliches Verbot nationaler Begünstigungen zugunsten von Unternehmen, von dem nur die Europäische Kommission eine Ausnahme erteilen kann. Dieses Politikfeld der EU ist daher von großer Relevanz für alle nationalen Stellen, weil sämtliche finanzwirksamen Maßnahmen auf die Einhaltung dieser Vorgaben überprüft werden müssen. Das betrifft auch die kommunale Ebene. Hinzu kommt, dass bestimmte Bereiche des EU-Beihilfenrechts infolge von unionalen Rechtsakten in die unmittelbare Anwendung überführt wurden. Der vorliegende Band entfaltet die Bedeutung des EU-Beihilfenrechts für die Kommunen anhand einer Behandlung aktueller kommunalrelevanter beihilfenrechtlicher Sachverhalte. In den einzelnen Kapiteln werden die einschlägigen Probleme analysiert und Lösungsmöglichkeiten für beihilferechtskonforme Gestaltung aufgezeigt.
229
Das Thema Transparenz in Politik und Verwaltung ist von hoher Aktualität: Informations-freiheitsgesetze des Bundes und vieler Bundesländer gewähren den Bürgern bisher un-bekannte Auskunftsansprüche gegenüber staatlichen Stellen. Die neuen Gesetze kehren das bisherige Regel-Ausnahme-Verhältnis um. Ein paradigmatischer Wandel vom geschichtlich tradierten Grundsatz des Amtsgeheimnisses zu einem »gläsernen Staat« des heutigen Informationszeitalters scheint im Gange zu sein. Doch hält die Praxis, was die Theorie ver-spricht? Nehmen die Bürger ihre neuen Informationsrechte tatsächlich in Anspruch und erhalten sie die ersuchten Auskünfte? Wie ist das Verhältnis etwa zu den ebenfalls ver-stärkten Datenschutzansprüchen von Privaten? Und wie lässt sich Transparenz dort her-stellen, wo die Akteure sie gezielt meiden, etwa im Bereich der Geheimdienstaktivitäten, der politischen Entscheidungen in eigener Sache oder des Lobbying?
215
212
35 Jahre Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes sind Anlass, eine kritische Bilanz zu ziehen und eine Weiterentwicklung des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts in Deutschland in den Blick zu nehmen. Der vorliegende Band führt dazu Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis zusammen.
Einzelanalysen legen Vorzüge und Defizite des Verwaltungsverfahrensgesetzes aus der Sicht der Rechtsanwender offen. Beiträge zu Fragen der Reform des Verwaltungsverfahrensgeset-zes befassen sich mit rechtlichen Instrumenten zur Effizienzsteigerung des Verwaltungshan-delns sowie mit der Ausgestaltung bislang nicht im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelter Verfahrenstypen, was zugleich Fragen nach Möglichkeiten und Grenzen einer allgemeinen Kodifizierung aufwirft. Mit Blick auf den europäischen Verwaltungsverbund werden die wachsenden Interdependenzen zwischen dem nationalen Verwaltungsverfahrensrecht einerseits und dem Recht der Europäischen Union andererseits beleuchtet. Beiträge zum Stand der Entwicklung in ausgewählten europäischen Staaten und eine rechtsvergleichende Analyse helfen, das deutsche Recht in den europäischen Kontext einzuordnen, in dem das Verwaltungsverfahrensgesetz bereits zu den älteren Kodifikationen gehört. Grundsätzliche Überlegungen zur Frage, ob und gegebenenfalls wie dem Handeln unter Bedingungen der Ungewissheit und der Herausbildung neuer, dynamischer Steuerungsformen im Rahmen eines weiter zu entwickelnden Verwaltungsverfahrensrecht Rechnung getragen werden kann, zeigen die Notwendigkeit, bei der Suche nach innovativen Lösungen auch unkonventionelle Wege zu gehen.
211
Das Vertrauen in Demokratie und Marktwirtschaft sinkt. Dazu gibt es gerade in jüngerer Zeit Anlass genug. Das süße Gift der Staatsverschuldung droht nicht nur die Zukunft zu verspielen, sondern auch die Gegenwart. Die Politik scheint vielfach nur noch im Kielwasser der Großwirtschaft zu segeln, die sich auf Kosten anonymer Massen saniert. Gerechtigkeit und Ethik bleiben leicht auf der Strecke. Dahinter stehen nicht selten auch systemische Defizite. Diesem Thema war die 12. Speyerer Demokratietagung gewidmet.
194
Im Mittelpunkt des hier vorgelegten Bandes zur "politischen" Dezentralisierung steht rechts- und verwaltungsvergleichend der Facettenreichtum der kommunalen Selbstverwaltung. Dieser erschließt sich einerseits als Ausprägung einer veränderten Staatlichkeit jenseits ihrer bekannten nationalstaatlichen Deutung und Funktionszuweisungen in neuer Strahlkraft vor dem Hintergrund der Entstehung lokaler und regionaler "Governance" sowie andererseits ausgreifender Globalisierungsprozesse mit weltweit zunehmender Regulierung.
Die abgedruckten Vorträge und Berichte künden von der Vielfalt der Ansatzpunkte und Mög-lichkeiten einer "politischen" Dezentralisierung mit messbaren Erträgen für die Realverfas-sung eines demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens sowohl in Deutschland und der EU als auch in Staaten wie Indien, Sri Lanka, der Volksrepublik China, Japan und Korea. Thematisch setzen sie sich häufig mit der Stadtentwicklung auseinander, in deren Zusam-menhang und mit Blick auf die deutsche Situation, vor allem die hiesigen jüngeren Förder-programme "Soziale Stadt" und "Stadtumbau" auf neue Herausforderungen reagiert haben. Die öffentliche Hand sieht sich zunehmend (Stichwort "Public Private Partnership") als Partner privater Akteure. "Dezentralisierung" offenbart sich als Agens politischer Mobili-sierung und der Bildung von Citizenship in einer heranwachsenden Zivilgesellschaft. Dies gilt auch und gerade für Süd- und Ostasien.
191
Die Festschrift ist dem Speyerer Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Heinrich Siedentopf von Freunden, Kollegen und Schülern zum 70. Geburtstag gewidmet. Ein Aufenthalt an der École Nationale d'Administration in Paris prägte sein Habilitationsthema "Regierungsführung und Ressortführung in Frankreich - Zur Organisation und Funktion der Cabinets ministériels" und führte ihn zu einer grenzüberschreitenden wissenschaftlichen Laufbahn. Mit seinen Gastprofessuren in Aix-en-Provence und Singapur sowie den Vortragsreisen und Beratungs-einsätzen in Sri Lanka, Pakistan, Indien, Thailand und China hat er die Internationalität der Verwaltungswissenschaft nachhaltig geprägt. Das hohe Ansehen und die große Wert-schätzung, die sich Heinrich Siedentopf im In- und Ausland erworben hat, kommen in zahlreichen Ehrungen sowie in einer Reihe ihm angetragener Funktionen - wie dem Vorsitz im Wissenschaftlichen Beirat des Europäischen Instituts für Öffentliche Verwaltung in Maastricht und der Präsidentschaft der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften - zum Ausdruck.
Zentrale Themen in Forschung und Lehre waren für Heinrich Siedentopf neben seinen europabezogenen Schwerpunkten der öffentliche Dienst, Personalmanagement, Regierungsorganisation sowie Kommunalverwaltung und Dezentralisierung. Den Diskurs zwischen Disziplinen und über nationale Grenzen hinweg hat er ferner als Herausgeber und Schriftleiter der dem Öffentlichen Recht und der Verwaltungswissenschaft gewidmeten Fachzeitschrift "Die Öffentliche Verwaltung" (DÖV) gefördert.
Die Festschrift spiegelt das vielfältige wissenschaftliche Wirken Heinrich Siedentopfs wider. Ihre Beiträge schlagen eine Brücke zwischen Theorie und Praxis der Verwaltung; gleichzeitig liefern sie über den nationalen Aspekt hinaus einen Einblick in die internationale Diskussion der Verwaltungswissenschaft.
186
Die Einführung von Wettbewerb in die über 100 Jahre monopolistisch strukturierte Stromwirtschaft gehört zu den größten Herausforderungen staatlicher Ordnungspolitik. Erste Erfolge sind zwar vorhanden, dennoch existieren noch vielfältige Wettbewerbshindernisse. Die Europäische Kommission hat Anfang 2007 zahlreiche neue regulatorische Maßnahmen angekündigt. Fraglich ist aber, inwieweit das dichte Geflecht aus bestehenden und künftigen Regelungen wirksam vollzogen werden kann. Eines der Hauptprobleme eines wirksamen Vollzugs ist und bleibt die Informationsasymmetrie, deren Beseitigung in der öffentlichen Diskussion eine untergeordnete Rolle spielt.
Sabine Frenzel liefert eine sorgfältige empirische und rechtliche Analyse der bestehenden Wettbewerbshindernisse im Strommarkt und vorhandener regulatorischer Mängel. Sie entwickelt ein EG-rechtskonformes Modell regulierter Selbstregulierung für den Strommarkt, das seine Grundlage in dem verfassungsrechtlichen Konzept der staatlichen Gewährleistungsverantwortung hat. Hierbei zeigt die Autorin auf, dass eine effektive Regulierung gelingen kann, wenn Staat und Gesellschaft zusammenwirken: Der Staat, der den rechtlichen Rahmen für die Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben gewährleistet und gesellschaftliche Akteure, die an der Aufgabenerfüllung teilhaben.
184
Im Mittelpunkt des hier vorgelegten Bandes zur internationalen Handlungspolitik und zum Welthandelsrecht steht der Versuch, bestandssichere Aussagen über die Zukunft der Welt-handelsorganisation (WTO) zu treffen. Ihr ist es angesichts tiefgreifender Konflikte zwischen Industrie- und Entwicklungsländern sowie in der Auseinandersetzung unter diesen über
den richtigen Weg wirtschaftlicher Reformen bisher nicht gelungen, die Schwungkraft der "Uruguay-Runde" beizubehalten und das voraussichtliche Scheitern der gegenwärtigen "Doha-Runde" nach deren Suspendierung am 24. Juli 2004 abzuwenden. Darüber hinaus verfolgt der Band den Zweck, die Fragen von Nichtregierungsorganisationen nach einer institutionellen Reform und Weiterentwicklung der WTO aufzugreifen und darauf auch aus der Sicht von Entwicklungsökonomie, Entwicklungsverwaltungsrecht und internationalem Wirtschaftsrecht professionelle Antworten zu geben.
Dies scheint um so wichtiger, als mit kaum einer anderen internationalen Organisation ver-gleichbar hohe Erwartungen an ihre Arbeit verbunden werden. Keine andere steht auch ähnlich im Kreuzfeuer der Kritik. Mitverantwortlich hierfür zeichnet, dass die WTO für die Defizite der "Globalisierung" neben anderen Institutionen haftbar gemacht wird. Das macht sie zum Widersacher der Gegner dieses weltweiten wirtschaftlichen und zu einer internatio-nalen Wirtschaftsrechtsordnung führenden Prozesses. Dementsprechend enthalten alle in dem vorliegenden Tagungsband versammelten Referate und Diskussionsbeiträge Vorschläge dazu, wie bei einer nicht auszuschließenden Fortsetzung der "Doha-Runde" die Lage der Ent-wicklungs- und Industrieländer unter Beachtung ihrer "inneren Vielfalt" sowie der Position der WTO doch noch zu verbessern wäre.
Wer sich darüber und zu den aktuellen Problemen der rechtlichen und institutionellen Weiterentwicklung der WTO informieren möchte, sollte diesen Band lesen.
181
Die Liberalisierungswellen der letzten Jahre haben für die Stadtwerke grundlegende Ände-rungen der Rahmenbedingungen mit sich gebracht. Rechtliche Vorgaben wie das Energie-wirtschaftsgesetz und die geplanten Verordnungen zum Netzzugang und zum Netznutzungs-entgelt sowie die Einrichtung einer neuen Regulierungsbehörde wirken sich auf die Strategie-optionen der Stadtwerke aus. Die Öffnung der Märkte führt zu einem wachsenden Konkur-renzdruck. Zugleich greifen die Regelungen zum regulierten Netzzugang und zur Entflech-tung bis in die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung und den organisatorischen Aufbau von Stadtwerken ein.
Die Autoren dieses Tagungsbandes widmen sich folgenden Fragen: Führen die Änderungen zu einer Beschränkung der wirtschaftlichen Möglichkeiten, oder ergeben sich durch die Libe-ralisierung mehr Chancen als Risiken? Welche Möglichkeiten bieten sich, eine neue Unter-nehmensstrategie zu entwickeln?
Ferner geht es um die Auswirkungen der geltenden regulativen Vorgaben, Strukturänderun-gen bei Stadtwerken, Erfahrungen mit der Teilnahme am Stromhandel und die Umsetzung von Innovationen, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen können (z. B. in den Berei-chen KWK, Contracting und erneuerbare Energien).
177
Begriffe wie Bürokratieabbau, Deregulierung oder Entbürokratisierung sind derzeit beliebte Schlagworte. Auf allen Ebenen der Regierung findet man eine verwirrende Vielzahl unter-schiedlicher Aktivitäten und Maßnahmen, um die Bürokratisierung, die gerne als ein Haupt-grund für den Reformstau in Deutschland und auf EU-Ebene angeführt wird, auf ein vernünf-tiges Maß zu reduzieren. Doch was steckt hinter diesen Ansätzen? Führen etwa die Initiative der Bundesregierung zum Bürokratieabbau oder die Vorschläge der Europäischen Kommis-sion unter dem Stichwort "Europäisches Regieren" tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung für Bürger und Verwaltung? Kann trotz Misstrauen und widerstreitender Interessen der be-teiligten Akteure eine grundlegende Verwaltungsreform verwirklicht werden, oder handelt es sich entgegen der nach außen so oft demonstrierten Entschlossenheit doch nur um eine Reformsymbolik? Anhand von Beispielen aus der Praxis setzten sich die Autoren zum Ziel, einen Blick hinter die Kulissen politischer Aktivitäten zum Bürokratieabbau zu werfen. Die in diesem Tagungsband zusammengefassten Referate und Diskussionen belegen dabei, dass auf nationaler wie internationaler Ebene der Handlungsbedarf im Bereich der Deregulierung weder an Aktualität noch an Dringlichkeit eingebüßt hat.
176
Vergaberecht im Wandel
(2006)
Das öffentliche Beschaffungswesen und seine rechtliche Ordnung im Zeichen des wett-bewerbsoffenen europäischen Binnenmarktes bezeichnet eines der zentralen Schnittfelder zwischen öffentlichem Handeln und privater Wirtschaft. Die Gestaltung des einschlägigen Vergaberechts ist deshalb von erheblicher Bedeutung für die Beteiligten. Hierbei greifen völkerrechtliche, gemeinschaftsrechtliche und mitgliedstaatliche Normen eng ineinander.
Auf europäischer Ebene ist die Neuordnung des Vergaberechts durch den Erlass einer ein-heitlichen Koordinierungsrichtlinie der Gemeinschaft von besonderem Interesse. Deren Inhalt und Reichweite wurde im Rahmen des diesem Tagungsband zugrundeliegenden 4. Speyerer Wirtschaftsforums durch entsprechende Referate ebenso nachgegangen wie den durch die Richtlinie für das deutsche Recht erzeugten Umsetzungsbedarfen. Seitens der Bundesregierung gleichzeitig bestehende Überlegungen, das Kaskadenprinzip durch eine Konzentration der vergaberechtlichen Vorschriften oberhalb der Ebene der Verdingungsord-nungen abzulösen, wurden einer wissenschaftlichen Bewertung unterzogen. Daneben galt es, das gesamte Regelungswerk zu analysieren und die Bedeutung der wichtigsten Neurege-lungen für die Praxis zu kommentieren. Die hierzu ergangenen Referate finden sich ebenfalls abgedruckt. Zur Verdeutlichung der praktischen Reichweite und internationalen Dimension des Themas treten ferner Beiträge aus dem Finanzsektor sowie über den Stand der vergabe-rechtlichen Entwicklung auf völkerrechtlicher Ebene und in anderen europäischen Staaten am Beispiel Polens hinzu.
169
Das europäische und nationale Wasser- und Umweltrecht ist in diesem Jahrzehnt durch drei Entwicklungen gekennzeichnet. Erstens hat die EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 23.10.2000 einen neuen umfassenden Ordnungsrahmen für die Bewirtschaftung der Gewässer in Europa eingeführt. Dieser war bis zum 22.12.2003 in nationales Recht umzusetzen. Zweitens sind in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten Bemühungen im Gange, das weit verzweigte nationale Umweltrecht in einem oder wenigen Gesetzen zu vereinheitlichen und zu verein-fachen. Schließlich hat die Europäische Kommission eine Reform der gemeinschaftlichen Rechtsetzung unter der Bezeichnung "Europäisches Regieren/Bessere Rechtsetzung" einge-leitet, die in einem Weißbuch von 2001 und in mehreren Mitteilungen der Kommission ihren Niederschlag gefunden hat.
Das 3. Speyerer Forum zum Umweltgesetzbuch machte es sich zur Aufgabe, die aufgezeigten Entwicklungstendenzen in Beziehung zu setzen und zu untersuchen, welche Umsetzungs-probleme die Wasserrahmenrichtlinie aufwirft, inwieweit die Wasserrahmenrichtlinie die Kommissionsanforderungen an eine bessere Rechtsetzung erfüllt, ob sie ein Vorbild für künftige Kodifikationen des Umweltrechts auf gemeinschaftlicher oder nationaler Ebene sein kann, und wenn nicht, welche Lehren aus der Wasserrahmenrichtlinie für die Fortentwick-lung des Umweltrechts zu ziehen sind. Die Vorträge zu diesen Themen sind in aktualisierter Form in diesem Tagungsband zusammengefasst.
164
Im Zuge der Entwicklung zu einem Europa der Regionen stellen sich für das wirtschaftliche Handeln der Kommunen zahlreiche neue Herausforderungen. Das am Selbstverwaltungs-gedanken orientierte Verständnis von Regionalisierung erzwingt einerseits immer stärker eigeninitiatives und verflochtenes ökonomisches Handeln unter Einbezug entsprechender umwelt- und arbeitsmarktpolitischer Folgen. Ein Beispiel solcher regionalen wirtschaftlichen Verflechtungen ist der öffentliche Personennahverkehr. Seine Ausgestaltung ist ebenso gemeinschaftsrechtlich vorgeprägt wie andere für die Kommunen bedeutsame Handlungs-felder. Auf der anderen Seite kommt es zu einer Neuordnung der kommunalen Unter-nehmenswirtschaft im regionalen Wettbewerb, die mit der Frage nach der Privatisierung kommunaler Dienstleistungen, dem Handeln in Public Private Partnerships sowie der Aus-gestaltung von Grenzen eigenwirtschaftlichen Handelns verbunden ist. Dabei ist auch das europarechtlich determinierte Vergaberecht zu beachten.
Der vorliegende Band greift aus diesen Zusammenhängen aktuelle Probleme heraus und zeigt vor dem Hintergrund der kommunalen Entwicklung in einem sich regionalisierenden Europa unterschiedliche Lösungsalternativen auf.
161
Für den Prozess der wechselseitigen Durchdringung von EG-Recht und nationalen Verwal-tungsrechtsordnungen übernimmt das Verfahrensrecht eine zentrale Funktion. Es sichert einerseits den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts zu den Mitgliedstaaten bei dem Verwaltungsvollzug, vermag allerdings auch und andererseits den sachgegebenen Eigen-heiten des jeweiligen nationalen Vollzugsinteresses hinreichend flexibel Rechnung zu tragen. Die "Europäisierung" des Verwaltungsverfahrensrechts bildet deshalb den Kern der weiteren Entwicklung eines gemeinschaftlichen Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt der entsprechen-den Bemühungen müssen vor allem Regelungen für die Verwaltungszusammenarbeit unter den Gemeinschaftsstaaten sowie zwischen diesen und der Europäischen Kommission stehen. Doch fehlt es noch immer an einem solchen verfahrenssteuernden Verwaltungs-kooperationsrecht.
Mögliche Strukturen eines Europäischen Verwaltungsverfahrensrechts auszuzeichnen war deshalb das Ziel der 70. Staatswissenschaftlichen Fortbildungstagung der Deutschen Hoch-schule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Die vorgelegten Länderberichte und Referate aus der Sicht der Rechts- und Verwaltungswissenschaft sowie der Verwaltungspraxis führen in diesem Sinne die von der Europäischen Verwaltungsrechtswissenschaft initiierte Entfal-tung und Strukturbildung einer europäischen Perspektive des Verwaltungsverfahrensrechts fort. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung eines wirklichen europäischen Verwaltungsrechts.
160
Die innere Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Kernaufgabe des demokratischen Rechts-staates. Hierauf gründet ein wesentlicher Teil seiner Legitimation. Wie allerdings der Staat die ihm zugefallene Aufgabe »Sicherheit« wahrnimmt, ist seine Sache. Er verfügt hierzu im Ge-staltungsrahmen des nationalen und Gemeinschaftsrechts über die »innere Souveränität«. Gleichwohl tut er Recht daran, die Mitverantwortung der Gesellschaft bei der Gewährleistung innerer Sicherheit zu suchen bzw. zu akzeptieren. Das Grundgesetz konstituiert hierfür und in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht ein sogenanntes Sicherheitspolitisches Mitwirkungsverhältnis.
Aus dieser sicherheitspolitischen Öffnung des Staates ist zu Anfang des 21. Jahrhunderts zwischen dem Staat, der Wirtschaftsgesellschaft, den Kommunen, ehrenamtlich tätigen Bürgern und der Polizei ein Netzwerk zur Garantie der inneren Sicherheit entstanden. Die dadurch eingetretene Verantwortungsverteilung bei der Gewährleistung innerer Sicherheit ist allerdings seit längerem durch gravierende Probleme geprägt. Diese nehmen unter den Einwirkungen einer wachsenden terroristischen Bedrohung seit dem 11. September 2001 an Schärfe zu. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich erschallt der Ruf nach einer »neuen Sicherheitsarchitektur« für den gesteigerten Schutz der inneren Sicherheit. Doch wird im Gegensatz dazu der Umbau der Sicherheitsstrukturen nicht überall für notwendig gehalten. Den einander widersprechenden Auffassungen liegt ein sich stetig zuspitzender Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit zugrunde. Wir befinden uns in diesem Fluss der Entwicklung terroristischer Risiken und darauf reagierender Gefahrenvorsorge womöglich auf dem Weg zu anderen rechtsstaatlichen Ufern, als sie bisher das freiheitlich-demokratisch geprägte nationale Polizei- und Sicherheitsrecht erkennen ließen. Den damit aufgeworfenen Fragen nach einer neuen Balance zwischen rechtsstaatlicher Freiheitssicherung und der Bewahrung innerer Sicherheit durch den Staat gehen die Autorinnen und Autoren aus Praxis und Wissenschaft in Deutschland und Österreich in dem vorliegenden Sammelband nach.
155
Während die Bundesregierung Mitte des Jahres 1999 auf die im Regierungsprogramm von 1998 angekündigte Kodifikation des deutschen Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch bis auf weiteres verzichtete, war im gleichen Zeitraum unter den EU-Mitgliedsstaaten eine gegenläufige Entwicklung erkennbar. Anfang 1999 trat in Schweden ein Umweltgesetzbuch in Kraft, im darauffolgenden Jahr fasste Frankreich das Umweltrecht in einem Umweltgesetz-buch zusammen, und auch Dänemark, die Niederlande und Großbritannien verfügen über kodifikationsähnliche Gesetzeswerke im Umweltschutz.
Dass jedoch auch in Deutschland die Diskussion um die Kodifikation des zersplitterten Umweltrechts noch nicht beendet ist, zeigt die rege Teilnahme an den Speyerer Foren zum Umweltgesetzbuch, die am 21. und 22. Oktober 1999 sowie am 19. und 20. März 2001 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer stattfanden. Neben Beiträgen zu den Kodifizierungstendenzen in den europäischen Nachbarstaaten zeigten Beiträge zur Selbstregulierung, zu wirtschaftlichen Anreizinstrumenten und zur Ökosteuer neue Perspek-tiven für ein Umweltgesetzbuch in Deutschland auf.
Die in diesem Tagungsband zusammengefassten Referate und Diskussionen belegen, dass die Idee eines Umweltgesetzbuches nichts von ihrer rechts- und umweltpolitischen Anzie-hungskraft verloren hat. Die neue Bundesregierung, die Bundesländer und alle am Umwelt-schutz interessierten gesellschaftlichen Kräfte werden in dem Werk vielfältige umwelt- und rechtspolitische Anregungen für die Fortentwicklung des Umweltrechts finden.
153
In den letzten Jahren ist es zwischen der Europäischen Union und Ostasien zu einem dynamisch wachsenden Dialog und Interaktionsprozess gekommen, der nicht zuletzt in der neuen asiatisch-europäischen Zusammenarbeit in Gestalt des "Asia-Europe-Meeting" (ASEM) seine spezifische Ausdrucksform findet. Unter den Mitgliedstaaten dieser interregionalen Kooperation sind vor allem Deutschland und Japan seit langem in besonderen Beziehungen miteinander verbunden. Dies gilt auch für die Bereiche von Recht und Verwaltung. Unschwer lässt sich über viele Jahrzehnte hinweg ein gewichtiger Einfluss des deutschen Rechts- und Verfassungsdenkens auf die Entwicklung des modernen japanischen Staates erkennen. Eine herausragende Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Rechtstransfer von Deutschland nach Japan auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und der Entwicklung der Verwaltungs-strukturen.
Die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer hatte daran schon alsbald nach ihrer Gründung einen beträchtlichen Anteil. Heute wirkt sie auch institutionell an der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in zahlreichen ostasiatischen Staaten im Rahmen der internationalen Strukturpolitik mit. Eine wertvolle Frucht dieser Rechts- und Verwaltungs-zusammenarbeit ist der hier vorgelegte Sammelband. In gemeinsamer deutsch-japanischer Herausgeberschaft vereinigt er eine Reihe Referate, die Ende Oktober 1999 auf einer Kon-ferenz in Speyer zum gemeinsamen Rechts- und Verwaltungsvergleich unter Beteiligung namhafter Experten aus Korea und Singapur erstattet worden sind. Die Autoren wenden sich vor dem Hintergrund der "Europäisierung" des alten Kontinents, des Globalisierungsprozes-ses und der Internationalisierung von Staat und Verwaltung einerseits und in zentralen Problemfeldern dem Verfassungsvergleich zu. Auf der anderen Seite wird der Umbruch des Verwaltungsrechts in Japan und Deutschland diskutiert.
Die abgedruckten Beiträge sind aus einschlägigen Vorträgen auf der vorbezeichneten Tagung hervorgegangen und dann aktualisiert worden. Sie spiegeln den gegenwärtigen Rechts- und Streitstand wider. Ihnen allen ist zu entnehmen, dass beide Staaten inmitten ihrer jeweiligen regionalen Verankerung vor ähnlichen Herausforderungen der Staats- und Verwaltungs-modernisierung stehen, die sie indessen rechtlich und verwaltungspraktisch teilweise durchaus unterschiedlich zu bewältigen suchen.
152
Am 1. Mai 2002 ist das »Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht« in Kraft getreten. Das Regelwerk hat den Weg für die Neuordnung der Finanzmarktaufsicht durch Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel vorbereitet. Wirtschafts- und Bankenaufsicht in Deutschland erhalten dadurch eine neue Qualität: Die Einrichtung der sektorübergreifenden Aufsicht will nicht allein die Effizienz einer Allfinanzsteuerung durch Verbundvorteile stärken und einem verbesserten Anleger- bzw. Versichertenschutz dienen; es sind auch und vor allem euro-päische Belange sowie die Sorge um die Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland, die den nationalen Gesetzgeber an supra- und internationale Entwicklungslinien der Finanz-marktaufsicht anknüpfen lassen.
Der somit bewirkte Funktionswandel nationaler Bankenaufsicht stellt zunächst einen wesent-lichen Beitrag zur gegenwärtigen Staatsmodernisierung dar. Er spiegelt darüber hinaus die mit der Verabredung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion immer stärker ein-hergehende Notwendigkeit wider, in Deutschland und in der Europäischen Union mittel-fristig zu einer integrierten Allfinanzaufsicht vorzustoßen. Einbezogen wird schließlich die künftige Beaufsichtigung nationaler und gemeinschaftsweiter Kreditgeschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse zu »Basel II«.
Mit den dadurch im einzelnen aufgeworfenen ökonomischen, bank- und mittelstandspoli-tischen sowie (Verfassungs-)Rechtsfragen befassen sich die Autoren des hier vorgelegten Sammelbands. In ihm sind die auf dem Speyerer Wirtschaftsforum 2001 zum Thema »Bankensystem und Bankenaufsicht vor den Herausforderungen der Europäischen Wirt-schafts- und Währungsunion« gehaltenen Referate abgedruckt. Einbezogen wurden die zwei auf dem Forum von namhaften Experten aus Japan und Korea gehaltenen rechtsvergleichen-den Vorträge zu den Entwicklungen der Bankenaufsicht in diesen asiatischen Staaten angesichts eines wachsenden Allfinanzsektors bzw. tiefgreifender Finanzkrisen.
148
In der gegenwärtigen Debatte um die Staats- und Verwaltungsmodernisierung wird das Gemeinwesen noch sehr unscharf als »Gewährleistungsstaat« bezeichnet. Es handelt sich hierbei um einen ergebnisoffenen Staatsbegriff, der aus der Perspektive der Staatszweck-lehre noch erheblicher Konkretisierung bedarf. Dazu soll die Besinnung auf den Staatszweck der Prävention im vorliegenden Band beitragen. Vorsorgliches Handeln der Verwaltung tritt vor allem in solchen Politikfeldern auf, in denen sie in Zusammenarbeit mit privaten Akteuren kooperative Maßnahmen zu treffen hat, um Sicherheitsbedrohungen von der Gesellschaft vorbeugend abzuwehren. So gewährleistet z. B. das Recht der Technik eine entsprechende Sicherheitsvorsorge ebenso, wie das Recht der sozialen Sicherheit gegen die Verwirklichung von Lebensrisiken Vorsorge zu treffen sucht. Im Wege der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung schließt sich dieser Entwicklung nunmehr auch das Polizeirecht an.
Die Teilhabe der Polizei an der Kriminalprävention, die ihrerseits einen dritten Pfeiler der inneren Sicherheit darstellt, und deren funktionaler Verbund mit einem inzwischen weit-gespannten Netzwerk von Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften haben allerdings erhebliche strukturelle Anpassungsbedarfe des deutschen Polizeirechts unter Berücksichti-gung seiner europäischen Perspektive zur Folge. Dabei geht es näherhin nicht nur darum, die polizeiliche Vorfeldarbeit als eine »dritte Aufgabenkategorie« neben der Gefahrenabwehr und der repressiven Verbrechensbekämpfung zu erkennen und in den Polizeigesetzen der Länder auszudifferenzieren. Vielmehr und darüber hinaus ist aufgegeben, die polizeiliche Tätigkeit als Handeln kooperativer Leistungsverwaltung einzuordnen sowie die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen dieser Entwicklung »im Gewährleistungsstaat« auszuzeichnen.
In der Folge dessen entsteht das Gerüst sowohl eines künftigen Sicherheitskooperations- als auch eines polizeilichen Präventionsrechts. Die Umrisse, Gehalte und Handlungsformen dieser zweispurigen Rechtsentwicklung offen zu legen, ist das Anliegen des hier vorgelegten Sammelbandes. Die abgedruckten Beiträge gehen auf eine Tagung der interdisziplinären »Speyerer Präventionswerkstatt« zurück, auf der die Voraussetzungen für den Versuch erörtert wurden, Polizeirecht im kooperativen Staat und als Risikoverwaltungsrecht zu reformulieren.
140
Direkte Demokratie
(2000)
137
133
131
Das Umweltgesetzbuch als Motor oder Bremse der Innovationsfähigkeit in Wirtschaft und Verwaltung?
(1999)
Der Entwurf eines Umweltgesetzbuches der Unabhängigen Sachverständigenkommission zum Umweltgesetzbuch beim Bundesumweltministerium wurde auf der Tagung der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer vom 22. bis 24.10.1997 einer breiten Fachöffentlichkeit vorgestellt.
Der vorliegende Tagungsband ist in vier Hauptteile gegliedert, in denen jeweils spezifische Aspekte schwerpunktmäßig thematisiert werden. Im ersten Teil werden die konzeptionellen Grundlagen eines Umweltgesetzbuches vorgestellt. Der zweite Teil behandelt die Steuerungsfunktionen von Allgemeinem und Besonderem Teil eines Umweltgesetzbuches sowie Folgerungen für die Ausgestaltung umweltrechtlicher Instrumente. Die Referate und Diskussionen der Konsequenzen eines Umweltgesetzbuches für Umweltplanung und Gesetzesvollzug der Länder, betrieblichen Umweltschutz, Öffentlichkeit und EG-rechtliche Entwicklung werden im dritten Teil dokumentiert. Umweltpolitiker des Bundes und der Länder sowie führende Vertreter von Wirtschafts- und Umweltverbänden nehmen im vierten Teil eine erste politische Bewertung des UGB-Entwurfs vor.
Zu den Autoren der Beiträge gehören die Mitglieder der Unabhängigen Sachverständigen-kommission zum Umweltgesetzbuch, bekannte Umweltpolitiker von Bund und Ländern und ausgewiesene Experten des Umweltrechts der Bundes- und Landesverwaltungen, der Euro-päischen Kommission, der Wirtschaft und der Umweltverbände.
Der aktuelle Stand der wissenschaftlichen und politischen Diskussion zu einem Umwelt-gesetzbuch sowie zum deutschen Umweltrecht wird in diesem Tagungsband umfassend dargestellt.
130
129
Dem schlanken und aktiven Staat ist bei seinem Eintritt in das 21. Jahrhundert der Verwaltungsrechtsschutz als ein "Standortrisiko" höchst verdächtig. Denn er verzögert (angeblich) die aus ökonomischen Gründen gewünschte Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mehr noch: Nach Ansicht vieler soll die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns die originäre
Verwaltungsverantwortung für die effiziente Steuerung der Gesellschaft beeinträchtigen. Man spricht vom "Jurisdiktionsstaat". Der Gesetzgeber hat deshalb in den letzten Jahren immer wieder das Verwaltungsprozeßrecht geändert, um die vorausgesagten Belastungen der Verwaltungsgerichte durch den seinerseits in den vergangenen Jahren bevorzugten, aber verfehlten Rückschnitt von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsverfahrensrecht (dazu: Blümel/Pitschas (Hrsg.), Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß im Wandel der Staatsfunktionen, Duncker & Humblot 1997) "aufzufangen".
Effektive und effiziente rechtsstaatliche Verwaltung ist indessen ohne die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch nicht denkbar. Der soziale und demokratische Rechtsstaat bedarf seiner Sicherung durch die verwaltungsgerichtliche Kontrolle. Art. 19 Abs. 4 GG bringt diesen Zusammenhang in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2, 92 GG beispielhaft zum Ausdruck. Die konkrete Ausgestaltung dieser Kontrollfunktion der Verwaltungsrechtsprechung obliegt freilich dem Gesetzgeber; sie ist innerhalb der verfassungsrechtlichen Rahmengebung flexibel. Wie die verwaltungsgerichtliche Überprüfung des staatlichen Handelns näherhin geregelt wird, hängt dabei auch - aber eben nicht nur - von der Rolle des Staates am Beginn eines neuen Jahrtausends ab: Die gegenwärtige Staats- und Verwaltungsmodernisierung läßt keinen Zweifel daran, daß sie funktionale Wandlungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Folge haben wird.
Der Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der öffentlichen Gewalt befindet sich somit im Umbruch. Diesen kritisch zu begleiten, war die Aufgabe einer Verwaltungswissenschaftlichen Arbeitstagung des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, die im Spätherbst 1997 unter Teilnahme zahlreicher Verwaltungsrichter stattfand. Die im Verlauf der Tagung gehaltenen Referate und die anschließend geführten Diskussionen finden sich in diesem Tagungsband abgedruckt bzw. berichtet. Zugleich werden die deutschen Reformbemühungen in einen Zusammenhang mit den Rechtsschutzstandards in den anderen Mitgliedstaaten der heutigen und künftigen Europäischen Union gerückt.
127
Zu den großen nationalen, supra- und internationalen Aufgaben dieser Zeit gehört die Bewältigung der Folgen des Globalisierungsprozesses. Dabei geht es nicht nur um China, Indonesien, Japan oder Thailand. Eine zentrale Frage des Fortgangs wirtschaftlicher Ent-wicklung in Asien und indirekt auch in der Welt ist, wie sich die ökonomischen Grundlagen, industriellen Beziehungen sowie Staat und Verwaltung in speziell Südkorea entwickeln werden. Hier sind die ökonomischen Verwerfungen im südostasiatischen Raum von einer besonderen Brisanz; auch steht das noch zu vereinigende Korea im Mittelpunkt der aktuellen Sorgen um soziale, ökologische und politische Stabilität.
Diese zu bewahren, ist auch eine Frage des Rechts und seiner dynamischen Entwicklung im Rahmen der Rechtsvergleichung und rechtlichen Zusammenarbeit. Denn für die Entwicklung eines jeden Staates spielt die Anpassung der Rechtsordnung an die ökonomischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Herausforderungen der Zeit eine maßgebliche Rolle. Dabei ist von besonderem Interesse zu vergleichen, wie diese Anpassungsprozesse in jenen Staaten verlaufen, die - wie etwa die Bundesrepublik Deutschland - zum Spitzenfeld der Industrie-nationen gehören, und wie sich diese Prozesse in denjenigen Ländern gestalten, die - wie auch Südkorea - schon seit einigen Jahren und jeweils nach »Kraftakten« ohnegleichen zu den führenden Industrienationen des Nordens aufgeschlossen haben.
Besonders Deutschland und Südkorea verbindet im Zusammenhang dieser Anpassungs-prozesse, was die Entwicklung von »Recht« und »Verwaltung« anbelangt, eine traditionelle Sonderbeziehung. In bezug darauf steht denn auch und einerseits zu fragen, ob und in welchem Ausmaß der südkoreanische »Sprung nach vorn« u. a. durch eine bewußte und gewollte Angleichung an die Rechts- und Verwaltungsstrukturen Deutschlands gelungen bzw. fehlgeschlagen ist. Andererseits gibt es keinen Endpunkt staatlicher Modernisierungspro-zesse: Jeweilige Entwicklungserfolge gleichen lediglich breitenwirksamen und zeitbedingten Modernisierungsschüben. Künftige Entwicklungsziele erfordern - in Deutschland wie in Südkorea - immer von neuem und stets veränderte Modernisierungsanstrengungen. Woran aber werden diese wiederum ausgerichtet, und wie werden sie gestaltet?
Zu diesen und weiteren Fragen rechnet das Problem, ob die ursprünglich gewählte Modell-partnerschaft zwischen den Staaten maßgeblich bleibt oder ob nunmehr andere »Vorbilder« berufen werden, die dann auch und möglicherweise ökonomische bzw. sozio-ökologische Verwerfungen zur Konsequenz haben. Dem aufmerksamen Beobachter scheint es, daß heute der japanische und US-amerikanische Einfluß auf die koreanische Wirtschafts- und Rechtsordnung sowie auf die Verwaltungsmodernisierung erheblich zugenommen - mehr noch: daß er die deutsche Vorbildfunktion fast abgelöst hat.
Auch davon sollten wir lernen. Zu vermuten ist etwa, daß unsere bisherige Orientierung an »good governance« bereits überholt sein dürfte. Wir sollten jedenfalls unsere Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit auf eine neue und spezifizierte Grundlage stellen. In bezug auf Korea stellt der hier vorgelegte Tagungsband entsprechende Überlegungen zusammen. Die auf der ihm zugrundeliegenden internationalen Konferenz gehaltenen Referate beziehen die rechtlichen und administrativen Grundprobleme der Staatsmodernisierung in Deutschland und Südkorea sowie finanzpolitische, sozio-ökonomische und ökologische Reflexionen in ihr Spektrum ein.
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Das wertvollste Kapital, über das Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Verwaltungen heute verfügen, sind gutausgebildete, kenntnisreiche, motivierte und engagierte Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter. Sie garantieren mittel- und langfristig, sofern sie mit einem guten Führungsteam zusammenarbeiten, den Erfolg ihres (Verwaltungs-)Betriebes. Nicht von ungefähr prägt deshalb auch in der Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit mittlerweile der »personelle Faktor« die Kooperationsangebote der Bundesrepublik Deutschland überaus stark. Das (geeignete, motivierte) Personal hat die Schlüsselrolle bei der Verwaltungsent-wicklung im Süden und in den mittel- und osteuropäischen Staaten inne. »Verwaltungs-partnerschaft«, wie man das Gehäuse der deutschen und europäischen Rechts- und Ver-waltungszusammenarbeit nennen könnte, heißt denn auch und vor allem, gemeinsame Strategien eines sozio-kulturell angepaßten und in den Rahmen des Rechts gestellten Personalmanagements zu entwerfen und umzusetzen.
Von daher gehört auch die Personelle Zusammenarbeit (PZ) zu den anspruchsvollsten Kooperationsformen in der Partnerschaft der Industriestaaten mit anderen Ländern dieser Erde. Freilich existiert sie nur teilweise als ein eigenständiges Angebot; häufig ist die PZ nur Bestandteil anderer Formen der Kooperation wie z. B. der Technischen Zusammenarbeit. In den letzten Jahren ist allerdings das Bemühen gewachsen, den Faktor »Personal« in der Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit stärker, wenn nicht gar vorrangig zu betonen. Dies führt u.a. dazu, im Verlauf breitflächiger Verselbständigungs- und Dezentralisierungsansätze in den Südstaaten auf das dort gegebene Potential an fachlich ausgebildeten Kräften zurückzugreifen. Umgekehrt gewinnen trotz mancher Klagen über eine gegenläufige Entwicklung der PZ die deutschen Fortbildungsangebote an unsere Partnerstaaten an Gewicht - dies auch in der Hochschul- und Universitätslandschaft.
Die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer hat deshalb ihre An-strengungen auf dieses Feld seit 1982 schwerpunktmäßig konzentriert. Inzwischen zeichnen sich erhebliche Erfolge, vor allem in Südasien, Lateinamerika und in den arabischen sowie manchen afrikanischen Staaten ab. Doch gilt es immer wieder, sich des Standes der Bemühungen um die Personalarbeit im Rahmen der Verwaltungspartnerschaft zu ver-gewissern. Dem diente auch das Dritte Speyerer Forum zur Rechts- und Verwaltungszu-sammenarbeit. Der hier vorgelegte Tagungsband stellt die auf dieser internationalen Konferenz gehaltenen Referate zusammen.
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Im Anschluß an den Festakt zum 50jährigen Bestehen der Deutschen Hochschule für Ver-waltungswissenschaften Speyer fand am 6. und 7. März 1997 die 65. Staatswissenschaftliche Fortbildungstagung der Hochschule statt. Die Rolle von Staat und Verwaltung an der Schwelle zum 21. Jahrhundert bietet aufgrund der sich schnell ändernden wirtschaftlichen und gesell-schaftlichen Rahmenbedingungen genügend Anlaß, über die »Öffentliche Verwaltung der Zukunft« zu diskutieren. Die Trends innerhalb der Verwaltungsmodernisierung lassen sich mit den Schlagworten »Privatisierung«, »Managerialisierung«, »Wettbewerbsorientierung« und »(Informations-)Technisierung« umschreiben. Die Tagung wurde eingeleitet mit den im ersten Teil des Tagungsbandes abgedruckten Grundsatzreferaten. Dem schlossen sich vier Foren an. Sie sollen Entwicklungen, Folgeprobleme und Lösungsmöglichkeiten zu den Schlüsselbereichen »Bürger und Staat«, »Staatsreform und Verwaltungsmodernisierung«, »Systemwechsel und Verwaltungsreformation« sowie »Europäische Integration« aufzeigen und zur Diskussion stellen. Ziel ist, die Leistungsfähigkeit des durch Überdisziplinarität, Internationalität und Praxisorientierung gekennzeichneten Speyerer Wissenschaftsansatzes deutlich zu machen und die Perspektiven der Verwaltungswissenschaften auszuloten. Die auf den Foren gehaltenen Referate waren Kurzreferate. Für den Tagungsband wurden die Bei-träge von den Referenten überwiegend in der ursprünglichen (Vortrags-)Form, z. T. aber auch erweitert zur Verfügung gestellt. Die daraus resultierende quantitative Ungleichgewichtigkeit wurde bewußt in Kauf genommen, da die Tagungsbeiträge eher als »Werkstattberichte« denn als umfassende Arbeitsergebnisse aufgefaßt werden sollen. Sie mögen dazu dienen, weitere notwendige Diskussionen anzustoßen und Impulse für laufende Diskussionen zu geben.
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Im Zuge der Diskussion um den "schlanken Staat" in der Bundesrepublik Deutschland wan-delt sich derzeit nicht nur der Charakter des Sozialrechts. Auch die Sozialverwaltung sieht sich der Frage nach ihrem Bestand und ihrer zukünftigen Gestalt ausgesetzt. Die Bundes-länder entdecken in diesem Veränderungsprozeß, daß sie im Rahmen föderaler Gesamt-staatlichkeit trotz beschränkter Gesetzgebungskompetenzen durch die Wahrnehmung der landesrechtlichen Organisationsgewalt eine eigenständige qualitative Sozialpolitik zu ent-falten vermögen. Ziele und Maßstäbe allfälliger Strukturreform werden (auch) von dieser Erkenntnis geprägt. Der Gestaltungsspielraum der Länder wird allerdings durch detaillierte verfassungs- und sozialrechtliche Maßgaben des Bundes(Verfassungs-)rechts sowie von verwaltungswissenschaftlichen Rationalitätsbindungen bestimmt. Diese werden in diesem Band näher entfaltet.
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Staat und Verwaltung
(1997)
Nachdem bereits anläßlich des 10jährigen (1957) und des 25jährigen Bestehens der Hochschule (1972) Sammelbände unter den Titeln "Staats- und Verwaltungswissenschaftliche Beiträge" und "Demokratie und Verwaltung" (HS 50) erschienen, ist die vorliegende Schrift die dritte Festschrift der Hochschule. Ihr Titel "Staat und Verwaltung" beschreibt zum einen den Gegenstand verwaltungswissenschaftlicher Forschung, Lehre und Fortbildung an der Hochschule Speyer, er ist zum anderen aber auch als Hinweis auf die aktuelle Reformbedürftigkeit von Staat und Verwaltung zu verstehen.
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Der funktionale Zusammenhang von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß ist kein unbekanntes Thema in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Gleich-wohl lohnt sich die erneute Beschäftigung damit in einer Zeit, in der aus mancherlei Gründen die Modernisierung von Staat und Verwaltung aktuell geworden ist. Denn die strukturelle Modernisierungspolitik und -gesetzgebung intendiert einen Wandel der Staatsfunktionen, in den sich auch die Rechtsprechung eingebettet sieht. Dabei geht es einerseits und im Verhält-nis zur Verwaltung wie zum Bürger darum, den Verwaltungsrechtsschutz zu "beschleunigen" und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu "entlasten". Auf der anderen Seite und komplementär zur diesbezüglichen Reform des Verwaltungsprozeßrechts steht der Versuch, das für das Ver-waltungshandeln und -verfahren zur Effizienzverbesserung entwickelte "Neue Steuerungs-modell" auf den gerichtlichen Entscheidungsprozeß und die Gerichtsorganisation zu über-tragen.
Die im folgenden abgedruckten Tagungsbeiträge untersuchen jeweils, wie im Wandel der Staatsfunktionen das Gegenseitigkeitsverhältnis von Bürger, Verwaltung und Verwaltungs-gerichtsbarkeit prozessual sowie in der Aufbau- und Ablauforganisation neu zu bestimmen ist. Dazu galt es, einschlägigen Hinweisen aus dem Polizei-, Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Sozialrecht unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis nachzugehen.
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Vom 19. bis 21. April 1993 fand an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) das Zweite Speyerer Forum zur Entwicklungszusammenarbeit statt. Es diente zum einen der Auf-gabe, in gemeinsamer Diskussion unter den gleichermaßen an den praktischen Erfahrungen der Verwaltungspartnerschaft mit dem Süden wie deren verwaltungswissenschaftlicher Auf-bereitung interessierten Fachleuten über die Möglichkeiten einer institutionellen Struktur-politik der Staaten in der sog. Dritten Welt nachzudenken.
Mit dieser thematischen Ausrichtung knüpfte die Veranstaltung an das Erste Speyerer Forum an, dessen Ergebnisse in einem vorausgehenden Tagungsband publiziert wurden [Vgl. Rainer Pitschas unter Mitarbeit von Christian Koch (Hrsg.): Entwicklungsrecht und sozialökologische Verwaltungspartnerschaft. Development Law and Socio-Ecological Public Administration Partnership. Droit de Développement et Coopération Socio-Ecologique en Administration Publique. Vorträge und Berichte auf dem Ersten Speyerer Forum zur Entwicklungszu-sammenarbeit der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer vom 7. - 10. April 1992 (Schriftenreihe der Hochschule Speyer, Band 116)]. Ging es auf jener Veranstaltung um die Rolle der öffentlichen Verwaltung und des "Dritten Sektors" bei der Bekämpfung von Armut und der Gewährleistung des Umweltschutzes unter gleichzeitiger Einflußnahme auf die Bevölkerungsentwicklung, so widmete sich das Zweite Forum den Veränderungsprozessen in der Relation zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Die in diesem Tagungsband versammelten Forumsbeiträge verdeutlichen denn auch das mehr oder weniger überall feststellbare Bemühen in den Staaten des Südens, durch eine Fortschreibung der jeweiligen "Gesellschaftsverträge" zu neuen (produktiveren) Grenzziehungen bzw. Verlaufslinien zwischen Staat, Privatwirtschaft und "Drittem Sektor" - dem Feld der non-profit-Organisationen - vorzustoßen.
Davon, wie dies geschieht, künden in diesem Band zahlreiche erfahrungsgesättigte Aus-sagen. Daneben aber und zum anderen sollten diese Erfahrungsberichte bzw. Reflektionen dazu beitragen, Elemente eines handlungsorientierten Veränderungskonzepts für Staat und Verwaltung in Mittel- und Osteuropa zu entwickeln. Auch dieser Aufgabe stellte sich das Zweite Forum. Die speziell hierzu ergangenen und in dem vorliegenden Band abgedruckten Überlegungen lassen erkennen, wie schwierig und zeitraubend der Weg zu einem "Neuen Osten" (C. Offe) sein wird - gleichwie, ob man die veränderte Programmorientierung der öffentlichen Verwaltungen betrachtet, die Nöte ihrer Organisations- oder Personalent-wicklung bzw. die Entwicklung ihrer Umwelten.
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