Schriftenreihe der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (10)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (6)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (5)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (3)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (2)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
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Im Zuge der Diskussion um den "schlanken Staat" in der Bundesrepublik Deutschland wan-delt sich derzeit nicht nur der Charakter des Sozialrechts. Auch die Sozialverwaltung sieht sich der Frage nach ihrem Bestand und ihrer zukünftigen Gestalt ausgesetzt. Die Bundes-länder entdecken in diesem Veränderungsprozeß, daß sie im Rahmen föderaler Gesamt-staatlichkeit trotz beschränkter Gesetzgebungskompetenzen durch die Wahrnehmung der landesrechtlichen Organisationsgewalt eine eigenständige qualitative Sozialpolitik zu ent-falten vermögen. Ziele und Maßstäbe allfälliger Strukturreform werden (auch) von dieser Erkenntnis geprägt. Der Gestaltungsspielraum der Länder wird allerdings durch detaillierte verfassungs- und sozialrechtliche Maßgaben des Bundes(Verfassungs-)rechts sowie von verwaltungswissenschaftlichen Rationalitätsbindungen bestimmt. Diese werden in diesem Band näher entfaltet.
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Die Einführung von Wettbewerb in die über 100 Jahre monopolistisch strukturierte Stromwirtschaft gehört zu den größten Herausforderungen staatlicher Ordnungspolitik. Erste Erfolge sind zwar vorhanden, dennoch existieren noch vielfältige Wettbewerbshindernisse. Die Europäische Kommission hat Anfang 2007 zahlreiche neue regulatorische Maßnahmen angekündigt. Fraglich ist aber, inwieweit das dichte Geflecht aus bestehenden und künftigen Regelungen wirksam vollzogen werden kann. Eines der Hauptprobleme eines wirksamen Vollzugs ist und bleibt die Informationsasymmetrie, deren Beseitigung in der öffentlichen Diskussion eine untergeordnete Rolle spielt.
Sabine Frenzel liefert eine sorgfältige empirische und rechtliche Analyse der bestehenden Wettbewerbshindernisse im Strommarkt und vorhandener regulatorischer Mängel. Sie entwickelt ein EG-rechtskonformes Modell regulierter Selbstregulierung für den Strommarkt, das seine Grundlage in dem verfassungsrechtlichen Konzept der staatlichen Gewährleistungsverantwortung hat. Hierbei zeigt die Autorin auf, dass eine effektive Regulierung gelingen kann, wenn Staat und Gesellschaft zusammenwirken: Der Staat, der den rechtlichen Rahmen für die Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben gewährleistet und gesellschaftliche Akteure, die an der Aufgabenerfüllung teilhaben.
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Der funktionale Zusammenhang von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß ist kein unbekanntes Thema in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Gleich-wohl lohnt sich die erneute Beschäftigung damit in einer Zeit, in der aus mancherlei Gründen die Modernisierung von Staat und Verwaltung aktuell geworden ist. Denn die strukturelle Modernisierungspolitik und -gesetzgebung intendiert einen Wandel der Staatsfunktionen, in den sich auch die Rechtsprechung eingebettet sieht. Dabei geht es einerseits und im Verhält-nis zur Verwaltung wie zum Bürger darum, den Verwaltungsrechtsschutz zu "beschleunigen" und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu "entlasten". Auf der anderen Seite und komplementär zur diesbezüglichen Reform des Verwaltungsprozeßrechts steht der Versuch, das für das Ver-waltungshandeln und -verfahren zur Effizienzverbesserung entwickelte "Neue Steuerungs-modell" auf den gerichtlichen Entscheidungsprozeß und die Gerichtsorganisation zu über-tragen.
Die im folgenden abgedruckten Tagungsbeiträge untersuchen jeweils, wie im Wandel der Staatsfunktionen das Gegenseitigkeitsverhältnis von Bürger, Verwaltung und Verwaltungs-gerichtsbarkeit prozessual sowie in der Aufbau- und Ablauforganisation neu zu bestimmen ist. Dazu galt es, einschlägigen Hinweisen aus dem Polizei-, Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Sozialrecht unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis nachzugehen.
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Dem schlanken und aktiven Staat ist bei seinem Eintritt in das 21. Jahrhundert der Verwaltungsrechtsschutz als ein "Standortrisiko" höchst verdächtig. Denn er verzögert (angeblich) die aus ökonomischen Gründen gewünschte Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mehr noch: Nach Ansicht vieler soll die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns die originäre
Verwaltungsverantwortung für die effiziente Steuerung der Gesellschaft beeinträchtigen. Man spricht vom "Jurisdiktionsstaat". Der Gesetzgeber hat deshalb in den letzten Jahren immer wieder das Verwaltungsprozeßrecht geändert, um die vorausgesagten Belastungen der Verwaltungsgerichte durch den seinerseits in den vergangenen Jahren bevorzugten, aber verfehlten Rückschnitt von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsverfahrensrecht (dazu: Blümel/Pitschas (Hrsg.), Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß im Wandel der Staatsfunktionen, Duncker & Humblot 1997) "aufzufangen".
Effektive und effiziente rechtsstaatliche Verwaltung ist indessen ohne die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch nicht denkbar. Der soziale und demokratische Rechtsstaat bedarf seiner Sicherung durch die verwaltungsgerichtliche Kontrolle. Art. 19 Abs. 4 GG bringt diesen Zusammenhang in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2, 92 GG beispielhaft zum Ausdruck. Die konkrete Ausgestaltung dieser Kontrollfunktion der Verwaltungsrechtsprechung obliegt freilich dem Gesetzgeber; sie ist innerhalb der verfassungsrechtlichen Rahmengebung flexibel. Wie die verwaltungsgerichtliche Überprüfung des staatlichen Handelns näherhin geregelt wird, hängt dabei auch - aber eben nicht nur - von der Rolle des Staates am Beginn eines neuen Jahrtausends ab: Die gegenwärtige Staats- und Verwaltungsmodernisierung läßt keinen Zweifel daran, daß sie funktionale Wandlungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Folge haben wird.
Der Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der öffentlichen Gewalt befindet sich somit im Umbruch. Diesen kritisch zu begleiten, war die Aufgabe einer Verwaltungswissenschaftlichen Arbeitstagung des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, die im Spätherbst 1997 unter Teilnahme zahlreicher Verwaltungsrichter stattfand. Die im Verlauf der Tagung gehaltenen Referate und die anschließend geführten Diskussionen finden sich in diesem Tagungsband abgedruckt bzw. berichtet. Zugleich werden die deutschen Reformbemühungen in einen Zusammenhang mit den Rechtsschutzstandards in den anderen Mitgliedstaaten der heutigen und künftigen Europäischen Union gerückt.