FÖV Discussion Papers
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Institute
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (10)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (5)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (5)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (3)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (2)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (1)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
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Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat 2009 und 2010 eine Reihe von Projekten zur Ermittlung von Bürokratiekosten durchgeführt. In einigen dieser Projekte wurden Unterschiede beim Vollzug des Bundesrechts durch die Länder besonders deutlich, obwohl dies nicht primärer Gegenstand der Projekte war. Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage, inwiefern die Feststellung von Vollzugsunterschieden in den PRojekten Rückschlüsse über die ihnen zugrundeliegenden Ursachen ermöglichen. Die Ergebnisse der Projekte solle unter dem Blickwinkel eines Vollzugsbenchmarking von Bundesrecht neuinterpretiert werden. Dabei werden die auf Basis des Standardkosten-Modells (SKM) festgestellten Unterschiede ausgewertet und analysiert. Schließlich wird die Methodik selbst unter dem Blickwinkel eines Vollzugsbenchmarking bewertet, und es werden Empfehlungen und Hypothesen für eien Weiterentwicklung sowie weitere auf den Projektergebnissen aufbauende Forschungsfragen entwickelt.
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Der Beitrag untersucht analytisch die Konsequenzen des Exekutivföderalismus auf den Erfüllungsaufwand der Normaladressaten am Beispiel des Wohngeldgesetzes - präziser am Beispiel der Gestaltung des Wohngeldantrags und des Antragsverfahrens. Die Länder vollziehen das Wohngeldgesetz im Auftrag des Bundes und verfügen nach dem Grundgesetz über die Kompetenz zur Gestaltung des Vollzugs damit über gewisse Speilräume. Unter die vollzugskompetenz fällt auch die Gestaltung von Antragsformularen und der Verfahren zur Antragsbearbeitung.
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Im Rahmen des Forschungsprojekts "Benchmarking als Instrument besserer Rechtsetzung im föderalen Mehrebenenstaat" wurde eine Untersuchung des Vollzugs des Wohngeldgesetzes durchgeführt. Das Projekt verfolgte das Ziel einerseits den Vollzug von Bundesrecht am Beispiel des Wohngeldgesetzes durch die Länder zu untersuchen und zweitens ein Vollzugsbenchmarking bestehenden Rechts zu testen, das zum einen horizontal, d.h. bei den vollziehenden Akteuren, Vollzugsprobleme und effiziente Vollzugslösungen identifizieren soll und zum anderen vertikal einen Rückkopplungsmechanismus von der vollziehenden auf die rechtsetzende Ebene ermöglichen soll. In der vorliegenden Zusammenfassung werden die Ergebnisse aus der empirischen Erhebung bei den Wohngeldbehörden dargestellt. Es stehen dabei weniger die Erkenntnisse über die Anwendung des Vollzugsbenchmarking als vielmehr die gewonnenen Erkenntnisse über den Vollzug des Wohngeldrechts im Mittelpunkt.
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Die Politikfinanzierung in der Europäischen Union, die vor allem die Finanzierung von Abgeordneten und Parteien umfasst, ist Teil der Verfassung im materiellen Sinn. Sie gehört deshalb in den Zusammenhang der Diskussion um die Europäische Verfassung. Auch die Bezahlung und Versorgung des Öffentlichen Dienstes der EU ist von praktischer Relevanz und hoher Aktualität.
Aus dem vorliegenden Forschungsprojekt sind zahlreiche wissenschaftliche Monographien und Aufsätze in deutscher und englischer Sprache hervorgegangen. Die Titel der Veröffentlichungen und die Verlage und Zeitschriften, in denen sie erschienen sind, sind im Anhang aufgelistet. Erste Besprechtungen und sonstige Reaktionen der Wissenschaft werden, soweit sie uns bekannt geworden sind, im Text unter Angabe der Fundsteile angezeigt. Es macht aber keinen Sinn, den viele hundert Seiten umfassenden wissenschaftlichen Output des Forschungsprojekts hier erneut wiederzugeben. Der Inhalt der einzelnen Publikationen wird lediglich kurz skizziert. Teilweise sind sie auch auf meiner Homepage nachzulesen: http://www.arnimvon.de/
In diesem Bericht sollen vor allem die Wirkungen dokumentiert werden, die unsere wissenschaftliche Arbeit auf die Praxis entfaltete. Es geht um den so genannten Impact der Forschung, der bei dem vorliegenden Projekt besonders ausgeprägt war. So führten unsere Arbeiten dazu, dass der Rat der Europäischen Union in seiner Sitzung am 26. Januar 2004 dem Abgeordnetenstatut, das das Europäische Parlament bereits beschlossen hatte, seine Zustimmung verweigerte. Ein weiteres Beispiel: Im Verlauf der öffentlichen Auseinandersetzungen kam es zu Gerichtsurteilen. Diese hatten - erstmals in Deutschland - die Reichweite der Indemnität, das heißt der Unverantwortlichkeit von Europaabgeordneten für ihr gesprochenes Wort, zum Gegenstand und dürften damit zu Leitentscheidungen werden.