Armutsbekämpfung im Recht: Welche systematische Verankerung gibt es und welche Änderungsvorschläge bieten sich an?
- Die Frage, ob Armut als soziales Phänomen im Recht oder durch Recht bekämpft werden kann, scheint auf den ersten Blick schwer zu beantworten. Weder lässt sich normativ vor-geben, dass Menschen die häufigsten Armutsrisiken – prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Trennung und Scheidung, Auftreten einer Behinderung, Migration – vermeiden, noch lässt sich ein Leben in Armut verbieten. Versuche einer Kriminalisierung der Erscheinungsbilder von Armut – in Ungarn wird beispielsweise seit Oktober 2018 das Leben auf der Straße straf-rechtlich sanktioniert – ändern nichts an den Ursachen, sondern zielen allenfalls darauf ab, Armut unsichtbar zu machen. Eine wirksame Herangehensweise kann nur darin liegen, Armutsfallen im Recht zu identifizieren und nachhaltig zu vermeiden. Gefragt ist daher ein erhöhtes Bewusstsein des Gesetzgebers für die sozioökonomischen Auswirkungen der Rechtsetzung – nicht zuletzt im Sozialrecht selbst.
Author: | Constanze Janda |
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URN: | urn:nbn:de:0246-opus4-43078 |
ISSN: | 0012-0618 |
Parent Title (German): | Deutsche Rentenversicherung: DRV |
Volume: | 73 |
Publisher: | Dt. Rentenversicherung Bund, Geschäftsbereich Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation |
Place of publication: | Berlin |
Document Type: | Article |
Language: | German |
Year of Completion: | 2018 |
Publishing Institution: | Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften |
Contributing Corporation: | Verband Deutscher Rentenversicherungsträger |
Release Date: | 2019/10/28 |
Issue: | 4 |
First Page: | 386 |
Last Page: | 398 |
Documents ordered by chairs: | Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) |
Access Rights: | Zugriffsbeschränkt |
Licence (German): | Urheberrechtlich geschützt |