Sektorenübergreifendes & integriertes Notfall- und Verfügungsmanagement für die letzte Lebensphase in stationärer Langzeitpflege (Novelle)
- • Die Bewohner und ggf. ihre Betreuer sind eingehend und umfassend über die im Rahmen der Studie erhobenen Daten und deren Verwendung aufzuklären. Die Gesundheitsdaten der Bewohner sollten so vollständig wie möglich erfasst sein, damit die Nutzung der Handlungs-empfehlungen auf verlässlicher Basis erfolgen kann. • Eine Vorabdelegation ärztlicher Aufgaben an Pflegefachkräfte ist unzulässig. Die Hand-lungsempfehlungen dürfen die Pflegefachkraft folglich nur dabei unterstützen, bestimmte dringliche Situationen richtig einzuschätzen. Sie dürfen hingegen nicht so eingesetzt werden, dass Pflegefachkräfte eigenverantwortlich heilkundliche Aufgaben wahrnehmen. • Die Handlungsempfehlungen dürfen die situationsbedingte Abwägung nicht ersetzen. Sie dürfen nur zur Orientierung genutzt werden, nicht als Generator verbindlicher Verhaltens-anweisungen. In Zweifelsfällen sind ärztliche oder notfallmedizinische Maßnahmen zu ver-anlassen. • In die Handlungsempfehlungen sollten die Leitlinien zur Ermittlung des Patientenwillens integriert werden.
Author: | Constanze Janda |
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URN: | urn:nbn:de:0246-opus4-52443 |
Subtitle (German): | Arbeitspaket Recht; Rechtsgutachten im Rahmen des Novelle-Forschungsprojektes (Stand April 2020) |
Document Type: | Report |
Language: | German |
Year of Completion: | 2020 |
Publishing Institution: | Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften |
Creating Corporation: | Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer |
Contributing Corporation: | Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, Wolfenbüttel |
Release Date: | 2021/09/06 |
Page Number: | 50 |
Documents ordered by chairs: | Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) |
Access Rights: | Frei zugänglich |
Licence (German): | Urheberrechtlich geschützt |