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Doppelalimentation von Europaabgeordneten
- Seit Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments am 14. Juli 2009 "kassieren" viele deutsche Europaabgeordnete, die eine Pension als ehemalige Beamte oder Regierungsmitglieder eines Bundeslandes beziehen, "doppelt".1 Das ist mit dem Grundsatz, dass es keine Doppelalimentation aus öffentlichen Kassen geben darf, unvereinbar. Zudem verstößt es gegen das Verbot unangemessen hoher Bezahlung von Abgeordneten und das Gebot der Wirtschaftlichkeit. hn Bund besteht eine scharfe Anrechnungsregelung, die die Verwaltungen der Länder aber auf ihre Ruhestandsbeamten nicht anwenden. Viele Länder sehen sich in Bezug auf die Höhe der Anrechnung in einem Dilemma: Im Parallelfall von Landtagsabgeordneten, die neben ihrer Entschädigung Pensionen aus früherer Regierungs- oder Beamtentätigkeit erhalten, haben sich nämlich aufgrund laxer oder fehlender Anrechnungsvorschriften Privilegien eingeschlichen. Was sollen die Länder nun für ihre Europaabgeordneten zum Vorbild nehmen: die strenge Vorschrift des Bundes oder die großzügigen Regelungen für ihre Landtagsabgeordneten?
Author: | Hans Herbert von Arnim |
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URN: | urn:nbn:de:0246-opus4-6824 |
ISSN: | 0029-859X |
Parent Title (German): | Die Öffentliche Verwaltung |
Subtitle (German): | Gesetzeslücke oder Fehlinterpretation? |
Volume: | 63 |
Document Type: | Article |
Language: | German |
Year of Completion: | 2010 |
Publishing Institution: | Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften |
Release Date: | 2016/07/11 |
GND Keyword: | Abgeordneter; Diäten; Europäische Union / Parlament |
Issue: | 5 |
First Page: | 197 |
Last Page: | 203 |
Documents ordered by discipline (DDC classification): | 300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 349 Recht einzelner Gebietskörperschaften und Gebiete |
Access Rights: | Frei zugänglich |
Documents of former chairs: | Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Verfassungslehre (Univ.-Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim) |
Licence (German): | Urheberrechtlich geschützt |