Umsetzung des EU-Rechts durch den nationalen Gesetzgeber, Anwendung des EU-Rechts durch deutsche Behörden und Gerichte - auch eine Frage der juristischen Methodenlehre
- - Gefahr, dass „Rechtsarbeit“ vorzeitig abgebrochen wird, da die „einzig richtige Entscheidung“ nach deutschen Methoden bzw. Anwendungsroutinen schon gefunden scheint - Gefahr, dass unionsrechtliche Verpflichtungen unter- oder überschätzt werden - Gefahr der Sinnentleerung unionsrechtlicher Vorgaben durch „buchstabengetreue Verwirklichung“ – mit erheblichen Folgen auf allen drei Stufen des Verwirklichungsprozesses - Notwendigkeit, die mit einer unionsrechtlichen Regelung verfolgten Ziele schon bei der Umsetzung auf der ersten Stufe richtig zu erfassen - Notwendigkeit, die mit einer unionsrechtlichen Regelung verfolgten Ziele so konsequent zu verwirklichen, wie „selbstbestimmtes“ Politikziel verwirklicht würde … auch wenn dieses Politikziel nicht geteilt oder nicht für dringlich angesehen wird und man mit guter Verwirklichung des Unionsrechts i.d.R. keine Wahlen gewinnen kann - Streben nach „Minimalverwirklichung“ des Unionsrechts im nationalen Recht durch „1:1 Umsetzung“ geht fast immer schief
Author: | Ulrich Stelkens |
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Document Type: | Public lecture |
Language: | German |
Year of Completion: | 2019 |
Date of first Publication: | 2019/03/13 |
Publishing Institution: | Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung |
Contributing Corporation: | Darmstädter Juristische Gesellschaft e.V. |
Release Date: | 2019/07/01 |
Tag: | EU-Recht; Methodenlehre |
GND Keyword: | Umsetzung EU-Recht |
Page Number: | 28 |
Country: | Deutschland |
Documents ordered by chairs: | Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) |
Access Rights: | Frei zugänglich |
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV): | Eingeladene Vorträge (wiss. Konferenzen) |
Licence (German): | Urheberrechtlich geschützt |