"Das Gericht hat entschieden"
- Das Bundesverfassungsgericht kippte 2011 die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen: Eine Partei müsse auch dann ins EU-Parlament einziehen können, wenn sie weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalte. Dieses Urteil hatte unter anderem der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim erwirkt; seine Klage hatten zahlreiche Staatsrechtslehrer unterstützt. Nun will der Bundestag offenbar eine Drei-Prozent-Hürde beschließen. Dagegen wenden sich Arnim, Professor in Speyer, und etliche seiner damaligen Unterstützer: Dem Bundestag sei es wegen des Urteils untersagt, eine neue Sperrklausel zu schaffen.
Author: | Hans Herbert von Arnim |
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URN: | urn:nbn:de:0246-opus4-9942 |
ISSN: | 0038-7452 |
Parent Title (German): | Der Spiegel |
Subtitle (German): | Appell wider die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl |
Document Type: | Contribution to a Periodical |
Language: | German |
Year of Completion: | 2013 |
Publishing Institution: | Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften |
Release Date: | 2016/08/09 |
GND Keyword: | Europawahl; Fünfprozentklausel |
Issue: | 23 |
First Page: | 15 |
Documents ordered by discipline (DDC classification): | 300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 342 Verfassungs- und Verwaltungsrecht |
Access Rights: | Frei zugänglich |
Documents of former chairs: | Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Verfassungslehre (Univ.-Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim) |
Licence (German): | Urheberrechtlich geschützt |