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- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (8)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (6)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (5)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (2)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (2)
- Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte, insbesondere Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte (Univ.-Prof. Dr. Stefan Fisch) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
1. Die Ast. hat eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb durch die Zuweisung staatlicher Finanzmittel an Fraktionen, politische Stiftungen sowie Abgeordnetenmitarbeiter der im Deutschen BT vertretenen Parteien nicht hinreichend dargelegt.
2. Da die Zuweisung nicht unmittelbar an die im BT vertretenen Parteien selbst, sondern an Dritte gezahlt wird, hätte bei einer Organklage gegen den Deutschen BT dargelegt werden müssen, dass dieser als Haushaltsgesetzgeber bereits durch die Bewilligung einer missbräuchlichen Verwendung der Mittel Vorschub geleistet habe.
3. Der Antrag ist bereits verfristet, soweit er sich gegen
eine seit den 1990er Jahren unveränderte Rechtslage richtet. (Nichtamtl. Leitsätze)