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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (322)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (237)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (188)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (187)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (187)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (172)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (165)
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- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (95)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (81)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (74)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (70)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (52)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (37)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (34)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (9)
- Lehrstuhl für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor (Univ.-Prof. Dr. Michèle Morner) (4)
- Lehrstuhl für Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Désirée I. Christofzik) (1)
- Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte, insbesondere Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte (Univ.-Prof. Dr. Stefan Fisch) (1)
Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hatte am 09. März 2000 beschlossen, den Entwurf eines Kinder- und Jugendhilfegesetzes (LT.-Drs. 3/694) einer Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) zu unterziehen und einen entsprechenden Auftrag an die Landesregierung erteilt.
Dass Gesetzesfolgenabschätzungen dabei helfen können, Jascheinliche Folgen und Nebeneffekte von Regelungsvorhaben zu ermitteln und zu beurteilen, wird mit dieser Untersuchung erneut und eindrücklich bestätigt. Peter Wordelmann et al. haben die hauptsächlich am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der DHV Speyer entwickelte und erprobte Methodik auch für dieses Regelungsvorhaben überaus erfolgreich angewendet. Dabei konnten auch die Prüfkriterien "gender mainstreaming" und "Nachhaltigkeit" eingeführt und getestet werden. Die Kostenfolgenabschätzungen wurden um den Bereich der Transaktionskostenanalyse ergänzt, was einen wesentlichen analytischen Fortschritt bedeutet. Dr. Götz Konzendorf (FÖV Speyer/WiDuT) konnte mit methodischen Beratungen helfen.
Es ist besonders erfreulich, dass mit dieser Studie auch der GFA-Leitfaden (Berlin 2000) und das Handbuch Gesetzesfolgenabschätzung (Baden-Baden 2001) eingesetzt wurden und deren praktische Brauchbarkeit am konkreten Fall bestätigt werden konnten. Das ergänzt die acht Speyerer Pilotstudien, die im Verlauf des Jahres 2001 im Auftrag des Bundesinnenministeriums durchgeführt wurden. Mit diesen Studien ließ sich gleichfalls die praktische Verwertbarkeit des publizierten GFA-Instrumentariums nachweisen.