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Der Forschungsbericht resümiert die Ergebnisse einer Interviewreihe, die von 1996 bis 1997 in allen Finanz- und Wissenschaftsministerien der Bundesländer zur Haushaltsreform und -steuerung im Hochschulbereich durchgeführt werden konnte. Mit länderspezifischen Unterschiedlichkeiten ist eine Ausweitung der Flexibilisierungspotentiale für die Hochschulen festzustellen. Parallel zu diesem Zuwachs an Haushaltsflexibilität und -globalität müssen die Hochschulen jedoch seit Jahren in fast allen Bundesländern ausgeprägte Haushaltskürzungen hinnehmen.
Wenn auch die Steuerung der Hochschulhaushalte aufgrund allgemeiner haushaltsrechtlicher Vorgaben in bestimmten Bereichen immer noch mit Instrumenten der bürokratischen Regelsteuerung (Richtlinien, Erlasse, Detailvorgaben für Arbeits- und Entscheidungsprozesse) erfolgt, wird länderübergreifend zunehmend anerkannt, daß sich der Staat möglichst auf eine Globalsteuerung beschränken und die Ziele der Hochschulentwicklung mit den Hochschulen partnerschaftlich vereinbaren sollte. In verschiedenen Bundesländern werden Elemente eines neuen Steuerungsmodells für die Hochschulen angedacht, z.T. bereits umgesetzt, die u.a. eine dezentrale Ressourcenverantwortung, eine Kosten-/Leistungsrechnung, ein Controllingwesen und eine Evaluation beinhalten. In diesem Sinne praktizieren einzelne Bundesländer ein Kontraktmanagement zwischen Finanz- und Wissenschaftsressort, das um ein entsprechendes Management zwischen Fachressort und der einzelnen Hochschule erweitert werden soll. Da diese und ähnliche Konzepte zur Globalsteuerung in vielen, aber nicht in allen Bundesländern, den Hochschulen eine zu erwirtschaftende "Flexibilisierungsdividende" vorgeben, bleibt kritisch zu fragen, ob die Bereitschaft zur Reform des Hochschulhaushaltswesens primär auf eine Stärkung der Hochschulautonomie abzielt oder aber sich auf eine Haushaltskonsolidierung verkürzen läßt.
Bereits heute werden mit den Veränderungen der Haushaltssysteme hochschulstrukturelle und -politische Fragen aufgeworfen, die die Haushaltsthematik transzendieren: Indem die aktuellen Haushaltsreformen auf eine grundlegende Umgestaltung der universitären Organisationsstrukturen hin zu einem professionellen Management und eine Deregulierung auch jenseits des Haushaltsrechts verweisen, schaffen sie zugleich maßgebliche Koordinaten für die Universität von morgen, die mehr als bislang wettbewerbsorientiert und kostenbewußt arbeiten wird.
Diese Veröffentlichung des Forschungsinstituts dokumentiert die Ergebnisse von bundesweiten Erhebungen in Haushaltsabteilungen wissenschaftlicher Hochschulen und in Wissenschaftsministerien der Bundesländer zum Haushaltsvollzug 1995. Die Darstellung der finanzministeriellen Bewirtschaftungsauflagen und Zustimmungsvorbehalte gilt nicht nur den Bestimmungen der Haushaltsordnungen, sondern vor allem den zu einigen Bestimmungen der Haushaltsordnungen ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie den finanzministeriellen Durchführungserlassen zum Haushalt 1995. Angesichts der allgemeinen Konsolidierungszwänge im öffentlichen Sektor zeigte sich für das Haushaltsjahr 1995 in nicht wenigen Bundesländern eine zunehmende Bereitschaft der Finanzministerien (und partiell der Fachministerien), Instrumente der Detailsteuerung (Sperren unterschiedlicher Art, Abbau und/oder Umwidmung von Stellen, Kw- und Ku-Vermerke, Absenkung von Wertgrenzen u.a.m.) auch im Hochschulbereich zu nutzen.
Diese "restriktiven" Steuerungsinstrumente führten, insbesondere wenn sie kurzfristig ergänzend zu den Instrumenten einer Globalsteuerung genutzt wurden, zu Kommunikationsproblemen, Planungsunsicherheiten und erhöhtem Koordinationsbedarf zwischen Hochschulen und Ministerien. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Steuerungskonzepte und -instrumente mit der erwünschten und partiell bereits eingeführten Flexibilisierung und Globalisierung von Hochschulhaushalten vereinbar sind.
Der vorliegende Bericht ist Teil einer sich in drei Schritten vollziehenden Bemühung um größere Flexibilität der Hochschulhaushalte in der Bundesrepublik Deutschland. Der Arbeitskreis der Kanzler der wissenschaftlichen Hochschulen zur "Verwaltungsvereinfachung" und das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer haben in einem ersten Schritt den Ist-Zustand an Flexibilität im Ländervergleich dargestellt. Hierbei zeigte sich, daß die Bundesländer zum Teil sehr unterschiedlich die Instrumente der Flexibilität handhaben, z.B. die Übertragbarkeit von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln in das folgende Jahr oder die Einräumung der Deckungsfähigkeit von Haushaltstiteln. Dieser Vergleich wurde den Wissenschafts- und Finanzministern bzw. -senatoren der Bundesländer mit der Bitte übermittelt, ein Gespräch über diese Praxis und eine mögliche Verbesserung führen zu dürfen. In allen 16 Bundesländern hat es diese Gespräche gegeben.
Dieser Band der Speyerer Forschungsberichte enthält zwei Vorträge zu aktuellen Problemen des Umweltrechts, die im November 1994 und im Juni 1995 in Süd-Korea gehalten habe. Ergänzt wird die Veröffentlichung durch eine Abhandlung über "Neuere Entwicklungen im deutschen Verwaltungsverfahrensrecht", die einen unmittelbaren Bzug zu den beiden anderen Themen aufweist.
Die im folgenden abgedruckte Ausarbeitung bildete die Grundlage für den gleichnamigen Vortrag, den Univ.-Prof. Dr. Willi Blümel am 18. September in der Universität Hokkaido/Sapporo (Japan) auf Einladung der Juristischen Fakultät sowie der Vereinigungen staatlicher und kommunaler Behörden gehalten hat.
In der Zeit vom 28. bis 30. Oktober 1992 fand in Barcelona das vierte gemeinsame Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mti der Escola d'Administració Pública de Catalunya statt. Grundlage der gemeinsamen Tagungen ist ein im Juni 1987 zwischen beiden Einrichtungen geschlossenes Kooperationsabkommen.
In diesem Jahr lag es nahe, die Tagung den durch die deutsche Vereinigung ausgelösten grundlegenden Gesetzesreformvorhaben in der Bundesrepublik zu widmen. Dazu zählen die Maßnahmen zur Beschleunigung der Verkehrswegeplanung ebenso wie die Beratungen zur Änderung des Grundgesetzes udn die Verfassunggebung in den neuen Ländern.
Dieser Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die beiden Vorträge zu aktuellen Problemen des Atomrechts, die Prof. Dr. Willi Blümel im Herbst 1992 in Japan gehalten hat. Anlaß der Japan-Reise war das 3. Japanisch-Deutsche Atomrechts-Symposium, das vom 5.-7.10.1992 in Toky stattfand und an dessen Vorbereitung er auf deutscher Seite beteiligt war. Zusammen mit Prof. Hiroshi Shiono (jetzt) von der Seikei Universität in Tokyo leitete er am 6.10.1992 die 4. Arbeitssitzung über "Rechtsfragen bei der Stillegung von Kernernergienanlagen".