Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Jugend-Check
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Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es u.a., die personelle Einsatzbereitschaft innerhalb der Bundes-wehr zu erhöhen, damit diese angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Bedro-hungslage ihre Aufgaben zur Landes- und Bündnisverteidigung ohne Einschränkung erfüllen kann. Um die Attraktivität des militärischen Dienstes zu erhöhen sowie die gestiegenen und weiter steigenden militärischen Arbeitsbelastungen zu berücksichtigen, sind hierfür Ände-rungen u.a. hinsichtlich der Besoldung und Vergütung vorgesehen.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Künftig soll die Summe der Vergütungszahlung für Soldatinnen und Soldaten der Besol-dungsgruppe A mit besonderer zeitlicher Belastung erhöht werden (§ 50a Abs. 2 BbesG). Zudem soll eine gesonderte zusätzliche Vergütung für Soldatinnen und Soldaten mit beson-deren Alarmierungspflichten eingeführt werden (§ 50d BbesG). Dadurch können junge Sol-datinnen und Soldaten finanzielle Besserstellung und hierdurch eine Anerkennung ihrer zeitlichen Belastung erfahren. Dies wiederum könnte dazu führen, dass sich künftig mehr junge Menschen für den militärischen Dienst entscheiden bzw. auch langfristig eine Ver-pflichtung in Erwägung ziehen.
Weiterhin soll Soldatinnen und Soldaten auf Zeit eine Verpflichtungsprämie gewährt werden können (§ 44 Abs. 1 BbesG). Bisher war die Zahlung einer Verpflichtungsprämie nur bei der Verwendung in einem bestimmten Verwendungsbereich mit Personalmangel möglich. Dies könnte bewirken, dass fortan junges militärisches Personal im Dienstverhältnis einer Soldatin bzw. eines Soldaten auf Zeit gewonnen bzw. gebunden werden kann.
Junge Menschen stehen bei vielen politischen Entscheidungen nicht im Fokus, obwohl Ge-setze aus allen Politikfeldern beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen auf sie haben. Um die Auswirkungen politischen Handelns auf die junge Generation sichtbar zu machen, wurde der Jugend-Check in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wissenschaft entwickelt und im Jahr 2017 auf Bundesebene eingeführt.
Hinter dem Jugend-Check steht die Erkenntnis, dass Jugend eine eigenständige Lebensphase mit spezifischen Herausforderungen ist, welche im politischen Handeln besser berücksichtigt werden muss. Viele Gesetzesvorhaben haben Auswirkungen auf das Leben junger Menschen in Deutschland. Dabei sind Jugendliche und junge Erwachsene nicht nur von Gesetzen betrof-fen, die sie direkt adressieren. Vielmehr haben Gesetzesvorhaben aus allen Politikbereichen spezifische Auswirkungen auf junge Menschen, die sich von jenen auf andere Altersgruppen unterscheiden können.
Als Instrument der begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung zeigt der Jugend-Check die be-absichtigten sowie die nicht beabsichtigten Folgen von Gesetzesvorhaben für junge Men-schen zwischen 12 und 27 Jahren auf. Denn nur wenn Politik und Verwaltung für die Auswir-kungen der von ihnen verantworteten Gesetzesvorhaben sensibilisiert sind, können sie dies in ihre Entscheidungsfindung mit einfließen lassen. Der Jugend-Check ist dabei keine singu-läre Maßnahme, sondern ein wichtiger Bestandteil der Eigenständigen Jugendpolitik. Er trägt dazu bei, die Belange junger Menschen in allen gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen zu berücksichtigen und die politische Bedeutung der Lebensphase Jugend zu stärken.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Weiterentwicklung der Spitzensportförderung, um den Spit-zensport künftig erfolgreicher zu machen. Dazu sollen u. a. verbesserte Förderungsmodali-täten verabschiedet und die Rahmenbedingungen der Förderung angepasst werden. Es soll ein Sportfördergesetz (SpoFöG) geschaffen werden, welches die Aufgaben sowie die Förde-rung des Spitzensports regeln soll. Zudem soll die Sportagentur als eine Stiftung öffentlichen Rechts gegründet werden, die als zentraler bundeseinheitlicher Ansprechpartner im Kontext Sportförderung fungieren soll.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Durch die Verabschiedung des Sportfördergesetzes soll erstmalig die Förderung des Spitzen-sports als gesamtgesellschaftliche Aufgaben im öffentlichen Interesse bundesgesetzlich fest-gesetzt werden (§ 1 Abs. 1 S. 1 SpoFöG). Dies kann die Stellung des Spitzensportes aufwerten und die Rahmenbedingungen sowie die Wertschätzung für Spitzenathletinnen und -athleten verbessern. Dadurch könnten junge Nachwuchsathletinnen und -athleten ermutigt werden, den Karriereweg des Spitzensportes einzuschlagen.
Besonders erfolg- und potenzialreiche Spitzenathletinnen und -athleten sollen im Einzelfall unmittelbar während ihrer sportlichen Karriere zur Deckung ihrer individuellen, sportfach-lichen und sonstigen Bedarfe durch die Sportagentur gefördert werden können (§ 6 Abs. 2 SpoFöG). Die Möglichkeiten der individuellen Förderung könnten dazu führen, dass fortan die Bedürfnisse junger Spitzenathletinnen und -athleten stärker in den Blick genommen werden. Durch die gesetzliche Konkretisierung der Förder- und Unterstützungsziele könnten bestehende Förderungslücken geschlossen werden und die jungen Spitzensportlerinnen und – sportler während und nach ihrer Karriere eine verbesserte soziale Absicherung erfahren.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, unter anderem das KiTa-Qualitäts- und Teilhabegesetz weiter-zuentwickeln um so bestehende Unterschiede beim Zugang zu und in der Qualität der Erzie-hung, Bildung und Betreuung in den Bundesländern auszugleichen. Zusätzlich zu bereits lau-fenden Anstrengungen der Bundesländer sollen fortan weitere Maßnahmen zur Verbesse-rung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ermöglicht werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Künftig soll den Ländern die Verpflichtung obliegen, mindestens eine Maßnahme zur Gewin-nung und Sicherung von Fachkräften durchzuführen (vgl. § 2 Abs. 1 S. 2 KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz). Die Maßnahme kann z.B. in der Einführung von vergüteten und angeleiteten Modellen in der Erstausbildung in den Assistenzberufen liegen. Dies könnte die Bildungsbedingungen und -möglichkeiten junger Menschen in Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher oder anderen pädagogischen Ausbildungen verbessern, da dadurch ggf. mehr junge Menschen die Möglichkeit einer vergüteten Ausbildung erhalten.
Als eine weitere in der Gesamtstrategie „Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ benannte Maßnah-me soll die Einführung bzw. der Ausbau von Einstiegsmodellen für junge Menschen ohne mittleren Schulabschluss umgesetzt werden können. Dies kann die Bildungschancen betrof-fener junger Menschen verbessern und ihnen künftig Ausbildungsmöglichkeiten im sozialen Bereich ermöglichen.
Inwiefern sich die Bildungsbedingungen und -möglichkeiten junger Menschen in pädagogi-schen Ausbildungen verbessern, hängt jedoch von den in den Ländern tatsächlich gewählten Maßnahmen ab.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, das Bau- und Bauplanungsrecht zu novellieren, um den Herausforderungen, denen sich der Wohnungsmarkt ausgesetzt sieht, entgegenzutreten. Gegenstand der Reformierung sollen dabei die Vornahme von notwendigen, klimawandel-bedingten Anpassungen des Bau- und Städtebaurechts sowie einzelne Maßnahmen zur Flexibilisierung des Wohnungsbaus sein. Hierfür ist z.B. die Erleichterung einer Nutzungs-mischung durch die Öffnung von Kerngebieten für das Wohnen vorgesehen sowie die Auf-nahme des Nutzungsbegriffs der „Musikclubs“ in die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkung identifiziert:
Durch die Einführung von „Musikclubs“ als eigener zu genehmigender Nutzungsbegriff kann es den Städten bzw. Kommunen zukünftig erleichtert werden, die Etablierung bzw. Aufrecht-erhaltung von Musikclubs zu ermöglichen (§§ 4a; 5; 6; 7 BauNVO). Vor allem im Jugendalter werden Musikclubs als Begegnungsstätten des Kennenlernens, der Abgrenzung zu anderen Generationen und des kulturellen Austauschs genutzt. In diesem Sinne kann sich das Vor-haben förderlich auf den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen sowie auf die Entwicklung sozialer Kontakte auswirken.
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz gewaltbetroffener Eltern und Kinder im familienge-richtlichen Verfahren verbessert werden. Zu den dafür geplanten gesetzlichen Maßnahmen soll u. a. die Stärkung des sog. Verfahrensbeistands gehören. Daneben sollen beispielsweise auch die gerichtlichen Amtsermittlungspflichten in Kindschaftssachen gesetzlich konkretisiert werden, um auf diese Weise Anhaltspunkte für das Vorliegen von Partnerschaftsgewalt zu ermitteln.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Mit dem geplanten Gesetzesvorhaben sollen die bereits bestehenden Aufgaben des Verfah-rensbeistands zur Feststellung und Wahrnehmung der Interessen des Kindes konkretisiert werden (§ 158b Abs. 1 Nr. 1-5 FamFG). Zu diesem Zweck sollen Minderjährige, die von fami-liengerichtlichen Verfahren betroffen sind, künftig u. a. explizit über den Gegenstand, den Ablauf sowie den möglichen Ausgang des Verfahrens informiert werden. Die Konkretisierung der bereits bestehenden Pflichten des Verfahrensbeistands kann zu einem erhöhten Maß an Rechtssicherheit für junge Menschen führen, wodurch das Kindeswohl generell, aber insbe-sondere in Gerichtsverfahren zu Familiensachen stärker berücksichtigt und damit gefördert werden kann.
Durch die klarstellende Einführung des § 156a FamFG soll die Ermittlung des Schutzbedarfs von Kindern und Jugendlichen in Fällen von vermuteter partnerschaftlicher Gewalt explizit berücksichtigt werden. Beispielsweise soll die Gewaltbetroffenheit des Kindes durch eigenes Gewalterleben und durch das Miterleben von häuslicher Gewalt frühzeitig ermittelt werden. Damit kann den Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprochen werden und mehr Rechts-sicherheit für betroffene Jugendliche geschaffen werden, die sich wiederum förderlich auf deren Wohlergehen auswirken kann.