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Die vorliegende interdisziplinäre Studie ist das Ergebnis einer Forschungskooperation zwischen dem Instituto Superior de Ciências do Trabalho e da Empresa (ISCTE) in Lissabon, Portugal und dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Ausgangspunkt ist die Annahme, daß bei der Lösung der europäischen Beschäftigungsfrage der Rolle der nationalen wie europäischen Sozialpartner in der Schaffung eines Systems der Arbeitsbeziehungen und der Entwicklung des Sozialen Dialogs entscheidende Bedeutung zukommt.
Neben einer vergleichenden Bestandsaufnahme der nationalen kollektiven Arbeitsbeziehungen in den Mitgliedstaaten Portugal und Deutschland über intensive Länderstudien auf der einen Seite, ist auf der anderen Seite die Entwicklung der europäischen Ebene der Beziehungen von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern sowie ihrer Verbände hin zu einer Europäisierung der Arbeitsbeziehungen analysiert worden.
Zusammengefaßt kommt die Untersuchung zu folgenden Ergebnissen:
Traditionen und Situation der einzelnen Mitgliedstaaten sind so verschieden, daß eine Lösung nur in der Schaffung Jahafter europäischer Arbeitsbeziehungen zu finden ist.
In der Entwicklung europäischer Arbeitsbeziehungen und der Intensivierung des Sozialen Dialogs wird nicht allein eine konsensuale Form der Problemlösungen über Verhandlungssysteme dokumentiert, sondern der prozeßhafte Charakter europäischer Arbeitsbeziehungen deutlich.
Auch wenn die Regionen in ihren unterschiedlichen nationalen Ausprägungen an Bedeutung gewinnen, so wird der europäischen Ebene immer mehr eine Rahmenfunktion zukommen.
Deutsche Ansätze eines "Bündnisses für Arbeit" unterscheiden sich vom portugiesischen Ständigen Rat für Sozialpolitische Vereinbarungen (CPCS, Conselho Permanente de Concertação Social) durch ihren informellen Charakter im Vergleich zur institutionalisierten gewachsenen Funktion des CPCS im tripartistischen Gefüge Portugals, in dem der Staat traditionell eine weitaus aktivere Funktion übernimmt als in Deutschland.
Auch wenn die Sozialpartner sich mittlerweile als ernstzunehmende Akteure auf der europäischen Ebene etabliert haben, ist ihr nationaler Einfluß basierend auf unterschiedlichen Traditionen und Strukturen immer noch sehr verschieden.
Eine Lösung der Beschäftigungsfrage ist nur auf europäischer Ebene möglich, wobei sich die EU der erwähnten strukturellen Unterschiede bewußt sein muß.
Im Zuge der Diskussion um den "schlanken Staat" in der Bundesrepublik Deutschland wan-delt sich derzeit nicht nur der Charakter des Sozialrechts. Auch die Sozialverwaltung sieht sich der Frage nach ihrem Bestand und ihrer zukünftigen Gestalt ausgesetzt. Die Bundes-länder entdecken in diesem Veränderungsprozeß, daß sie im Rahmen föderaler Gesamt-staatlichkeit trotz beschränkter Gesetzgebungskompetenzen durch die Wahrnehmung der landesrechtlichen Organisationsgewalt eine eigenständige qualitative Sozialpolitik zu ent-falten vermögen. Ziele und Maßstäbe allfälliger Strukturreform werden (auch) von dieser Erkenntnis geprägt. Der Gestaltungsspielraum der Länder wird allerdings durch detaillierte verfassungs- und sozialrechtliche Maßgaben des Bundes(Verfassungs-)rechts sowie von verwaltungswissenschaftlichen Rationalitätsbindungen bestimmt. Diese werden in diesem Band näher entfaltet.
Inmitten der Diskussionen um den »schlanken Staat« und über die Verwaltungsmodernisie-rung als Strukturwandel der Verwaltungsverantwortung nimmt die Auseinandersetzung darum zu, ob es angesichts des tief verankerten Gerüsts demokratischer und ehrenamtlicher Teilhabe der Gemeindebürger an der Kommunalverwaltung noch einer besonderen Stärkung des »Bürgerschaftlichen Engagements« bedürfe.