Refine
Year of publication
- 2022 (26) (remove)
Document Type
- Article (8)
- Part of a commentary (7)
- Part of a Book (5)
- Book (2)
- Contribution to a Periodical (2)
- Report (2)
Language
- German (26) (remove)
Has Fulltext
- no (26)
Is part of the Bibliography
- no (26)
Keywords
Neu eingereiste Arbeitsuchende und Unionsbürger ohne Aufenthaltsrecht sind vom Bezug existenzsichernder Leistungen und von Familienleistungen weitgehend ausgeschlossen. Die Vereinbarkeit der Leistungsausschlüsse mit dem Unionsrecht wie auch mit dem Verfassungs-recht ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Die Frage soll an dieser Stelle nicht erneut diskutiert werden, sondern der Beitrag geht der Frage nach, wer zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts berufen ist. Müssen die Sozialleistungsträger dies inzident als Leistungsvoraussetzung prüfen oder bedarf es wegen der Freizügigkeitsvermutung einer Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts durch die Ausländerbehörden? Um dies zu klären, wird zunächst der Zusammenhang zwischen Aufenthaltsrecht und Sozialleistungs-berechtigung aufgezeigt. Sodann werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Leistungsausschlüsse im SGB II, SGB XII, BKGG, BEEG und UnterhVG verdeutlicht und mögliche Quellen des Aufenthaltsrechts aufgezeigt, um anschließend mit dem klassischen juristischen Methodenkanon die Reichweite der Prüfungsbefugnis der Sozialleistungsträger zu determinieren. Dabei wird auch ein Blick auf die Implikationen der Inzidentprüfung für die Verwaltung geworfen.
Sozialrecht
(2022)
Das Gutachten untersucht die rechtliche Zulässigkeit von positiven Maßnahmen zur inter-kulturellen Öffnung der öffentlichen Verwaltung. Zwar haben rund 25 Prozent der Bevölke-rung einen sogenannten Migrationshintergrund. In der öffentlichen Verwaltung bildet sich unter den Beschäftigten die Vielfalt der Gesellschaft jedoch nur unzureichend ab. Positive Maßnahmen, die deutsche Übersetzung des englischen Begriffs „affirmative actions“, können dazu dienen dieses Ungleichgewicht abzubauen.
Das Gutachten stellt zunächst den Rechtsrahmen für solche Maßnahmen dar und ordnet an-schließend konkrete Maßnahmen in diesen ein. Schließlich werden konkrete Empfehlungen unterbreitet.
Medizinrecht
(2022)
Das Medizinrecht gewann im Rahmen der Corona-Pandemie an Bedeutung. Es berührt neben dem Öffentlichen Recht auch das Zivil- sowie Strafrecht. Die fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage stellt die Querschnittsmaterie vor. Auf die aktuelle Gesetzgebung geht sie detailliert ein und stellt – neu in dieser Auflage – das Digitale Versorgung-Gesetz vor.
Das Sozialstaatsprinzip ist Staatsziel und Handlungsauftrag zugleich. Bei der Ausfüllung dieses Handlungsauftrags hat der Gesetzgeber einen weiten Spielraum, in den nicht zuletzt unterschiedliche rechtspolitische Auffassungen von „Gerechtigkeit“ einfließen. Wiewohl auch die Freiheit des einzelnen Menschen grundgesetzlich geschützt ist, ist der Sozialstaat nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, individuelle Freiheit einzu-schränken, um jene zu schützen, die nicht aus eigener Kraft Armut vermeiden und Vor-sorge vor sozialen Risiken betreiben können. Durch die Möglichkeit, Solidarität einzufor-dern, soll eine größtmögliche Teilhabe aller Menschen erreicht werden. Die demokra-tische Herausforderung liegt darin, Mehrheitsentscheidungen herbeizuführen, die auch den Interessen schutzbedürftiger Minderheiten gerecht werden.