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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (1)
Nach Art. 70 Abs. 2 der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern sind Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren der öffentlichen Verwaltung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zu regeln. Dieser Gesetzgebungsauftrag, der in nahezu allen Landesverfassungen verankert ist, soll in Mecklenburg-Vorpommern durch ein Landesorganisationsgesetz erfüllt werden, das Aufbau, Hierarchien und Zuständigkeiten der Landesverwaltung insgesamt festlegt.
Organisationsgesetzgebung wird aber nicht mehr als rein deskriptive Bestandsaufnahme des institutionellen Rahmens verstanden; als Instrument für eine dynamische Organisationsentwicklung sollen darüber hinaus Grundsätze einer reformorientierten Verwaltungsorganisation normiert werden. Hierzu zählen beispielsweise das Prinzip der Einheit und Einräumigkeit der Verwaltung, eine dauerhafte Fortsetzung der Funktionalreform durch Zweck- und Vollzugskritik in Verbindung mit der Pflicht zur Aufgabendezentralisierung sowie die Prüfung einer materiellen, zumindest jedoch einer formellen Privatisierung von Aufgaben.
Der vorliegende Forschungsbericht dokumentiert die Erarbeitung eines Entwurfs für ein Landesorganisationsgesetz, das sowohl einem konventionellen Regelungsgehalt als auch Grundsätzen der Verwaltungsmodernisierung allgemein sowie landesspezifischen Besonderheiten folgt.
Nach einer Darstellung der politischen und zeitlichen Rahmenbedingungen des Verwaltungsaufbaus und -umbaus in den östlichen Bundesländern und speziell in Mecklenburg-Vorpommern sowie einem vergleichenden Blick auf nationale und internationale Organisationsgesetze werden aufbauorganisatorische Prinzipien analysiert und in die Regelungssystematik des Gesetzentwurfes eingeordnet.
Der Ausdifferenzierung der Verwaltungsorganisation in einzelne institutionelle Bausteine, die neben der unmittelbaren Verwaltung und mittelbaren Verwaltungsträgern auch Formen der Privatisierung umfaßt, schließen sich Zuständigkeitsregelungen und Fragen einer geeigneten Aufsichtsführung an, die dem Ziel der Reformbestrebungen, stärker zu dezentralisieren und Verantwortung für den jeweiligen Aufgabenbereich deutlicher zu verlagern, entsprechend abgestuft Jagenommen werden muß.
Abschließend wird der Blick auf den politischen Prozeß der Gesetzgebung gelenkt und vor allem die ressortinterne Gesetzesberatung und -abstimmung nachgezeichnet. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob Grundsätze der Verwaltungsmodernisierung einer dem traditionellen Tatbestand-Rechtsfolge-Schema verhafteten Gesetzgebung zugänglich sind und unter welchen Voraussetzungen eine final-programmierte Organisationsgesetzgebung realisierbar ist.
Der Forschungsbericht ist aus der mehrjährigen Kooperation des Council of State der Regierung Thailands und des Forschungsinstituts zu den Grundlagen einer rechtsstaatlichen Verwaltung entstanden. Er faßt die von der deutschen Seite erstellten Berichte zu der Implementation eines Verwaltungsverfahrensgesetzes und zu der Errichtung einer selbständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Thailand zusammen. Diese Referate wurden auf den Dialogseminaren von 1996 und 1997 vorgetragen und diskutiert. Das auf dem deutschen Beispiel aufbauende Verwaltungsverfahrensgesetz ist im Frühjahr 1997 in Kraft getreten und bedarf einer konsequenten, aber auch realistischen Implementation in der täglichen Verwaltungspraxis der thailändischen Verwaltung. Mit einem Gesetzentwurf zu einer Verwaltungsgerichtsbarkeit, der seit dem Herbst 1997 dem Parlament vorliegt und damit zugleich eine Forderung der neuen Verfassung Thailands erfüllt, hat sich das Dialogseminar im August 1997 befaßt. Dieser Entwurf folgt kontinentaleuropäischen Rechtstraditionen und ist ein wichtiges Element der Rechtsstaatlichkeit, die auch durch unabhängige und spezialisierte Verwaltungsrichter gewährleistet werden soll.
Der Forschungsbericht enthält die englischsprachigen Übersetzungen des deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung jeweils im Stand vom 1. Januar 1998.
Die in dem Band enthaltenen Texte entstanden, im Verlauf des Jahres 1997, ebenso wie die Texte des vorangegangenen Bandes mit gleichem Titel in lockerer Reihenfolge und aus Einzelanlässen heraus. Sie stellen sowohl hinsichtlich ihrer Zielsetzung wie auch in Bezug auf ihre Thematik eine direkte Fortsetzung des vorangegangenen Bandes dar. Zusammengenommen lassen die beiden Bände deutlicher werden, was schon beim ersten Band beabsichtigt war: der im Modernisierungsprozeß befindlichen Verwaltung auf dem Hintergrund intensiver Beobachtungen an kritischen Stellen über Schwierigkeiten hinwegzuhelfen, ihr gleichzeitig aber auch einen kritischen Spiegel vorzuhalten und ihr die Möglichkeit anzubieten, ihren aktuellen Reformkurs einer Kontrolle zu unterziehen.
Die Verwaltungsmodernisierung, die in Deutschland Anfang der 90er ihren Anfang nahm, hat inzwischen unter Beweis gestellt, daß sie mehr ist als eine vergängliche Modeerscheinung. Der große Elan, der ihr zur Entstehung verholfen hat, ist aber der "abschleifenden Kraft des Alltags" (Max Weber) ausgeliefert, d.h. dem Druck des Terminkalenders, der Versuchung, zugunsten personeller Rücksichtnahmen und politischer Interessen auch mal "fünfe gerade sein zu lassen", vor allem aber auch den Zwängen der finanziellen Knappheit. Insgesamt gesehen schreitet die Reform nach wie vor kräftig voran. Gleichzeitig kristallisiert sich jedoch ein vorherrschender Modernisierungspfad auf dem "harten" Untergrund betriebswirtschaftlicher Instrumente heraus, der zwar schnelle Effizienzgewinne verspricht, der bei aller Fortschrittlichkeit aber viel zu schmal ist, um das gesamte Spektrum der Reformziele tragen zu können. Die Nachhaltigkeit der Reform erscheint so betrachtet noch nicht gesichert. Angesichts dieser Lage ist nach wie vor der entscheidende Rat, der den Modernisieren gegeben werden kann, "harte" und "weiche" Aspekte der Modernisierung so zu vereinigen, daß sie sich gegenseitig stützen, fördern und vorantreiben.
Die Wiederholung des Titels des vorangegangenen Bandes (mit dem Zusatz "II") findet hierin ihre Erklärung. Ich wünsche diesem Fortsetzungsband eine ebenso freundliche Aufnahme wie sie der erste gefunden hat. Für Interessenten sei die Mitteilung hinzugefügt, daß auch der erste Band beim Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer noch abgerufen werden kann.
Die "internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften" ist ein sowohl in der wirtschaftspolitischen als auch wirtschaftswissenschaftlichen Literatur seit Jahrzehnten häufig verwendeter Terminus. Durch politische, technische und ökonomische Umwälzungen haben die diesbezüglichen Analysen Anfang der neunziger Jahre nochmals an Brisanz gewonnen (EU-Binnenmarkt, Transformation und Öffnung Mittel-Ost-Europas, stärkere Integration einiger Entwicklungs- und Schwellenländer in die Weltwirtschaft, Liberalisierungen des internationalen Güter- und Kapitalverkehrs sowie Fortschritte in den Telekommunikations- und Informationstechnologien). Diese Entwicklungen führten zur "Globalisierung": einem verschärften Wettbewerb auf den internationalen Gütermärkten und um die international mobilen Produktionsfaktoren. Angesichts dieser Entwicklungen wurde vielfach versucht, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften zu erfassen sowie ihre Determinanten zu identifizieren.
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften ist zwar ein viel verwendeter, aber auch ein sehr umstrittener Begriff. So war und ist nicht nur kontrovers, wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften zu definieren ist, mit welchen Indikatoren sie zu erfassen ist und ob bestimmte Indikatoren bzw. die entsprechenden Variationen positiv oder negativ zu bewerten sind. Vielmehr konnte noch nicht einmal ein Konsens darüber gefunden werden, ob in bezug auf Volkswirtschaften überhaupt von "internationaler Wettbewerbsfähigkeit" gesprochen werden kann.
Diese Arbeit widmet sich explizit nicht der empirischen Messung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union im Globalisierungsprozeß. Vielmehr wird ein Überblick über die theoretischen Diskussionen bezüglich der am häufigsten verwendeten Indikatoren gegeben. Das zentrale Ziel dieser Arbeit ist die Analyse des Aussagewertes der einzelnen Indikatoren zur Erfassung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit wird hierfür als Fähigkeit definiert, unter marktwirtschaftlichen Bedingungen im weltweiten Wettbewerb mit Konkurrenten zu bestehen, seine Position mindestens zu Jaen oder diese zu verbessern. Dies wird operationalisiert als Anstieg des Realeinkommens im Sinne der wirtschaftlichen Entwicklung in der Interpretation des Sozialproduktkonzepts. Entsprechend werden bei der Diskussion der verschiedenen Indikatoren zunächst die diesen zugrunde liegenden Argumentationen dargestellt. Anschließend wird aufbauend auf der Darstellung wirtschaftstheoretischer Interdependenzen anhand des hier vorgeschlagenen Kriteriums theoretisch überprüft, ob die als Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit gesehene Variation dieser Indikatoren zu einer Steigerung der Wohlfahrt beiträgt.
Als zu diskutierende Meßverfahren werden zunächst jene Indikatoren herangezogen, die den verschärften Wettbewerb der Volkswirtschaften auf den Gütermärkten in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken. Die Messung erfolgt dabei meist anhand von Leistungsbilanzsalden, Welthandelsanteilen und / oder realen effektiven Wechselkursen.
Zudem werden diejenigen Indikatoren analysiert, welche die internationale Wettbewerbsfähigkeit im Sinne des verschärften Standortwettbewerbs interpretieren, d. h. im Sinne des Wettbewerbs der Standorte um mobile Produktionsfaktoren. Das Kapital, welches als der mobilste Produktionsfaktor gesehen wird, steht bei dieser Betrachtung im Mittelpunkt.
Darüber hinaus wird die Diskussion der technologischen Wettbewerbsfähigkeit aufgegriffen, bei welcher der technologische Fortschritt aus verschiedenen Gründen als einer der zentralen Faktoren der wirtschaftlichen Entwicklung untersucht wird. In die Betrachtung fließen sowohl Verfahren ein, die den Einsatz von Produktionsfaktoren in Forschung und Entwicklung messen, als auch Ansätze, die am Output dieses Prozesses ansetzen. Darüber hinaus werden jene Indikatoren diskutiert, die sich auf den Handel mit technologieintensiven Produkten beziehen.
Da keiner der Indikatoren eine umfassende Messung der verschiedenen Aspekte der internationalen Wettbewerbsfähigkeit erlaubt, werden mögliche Alternativen aufgezeigt. Dabei wird zum einen die Messung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung als auch die Ablehnung und Vermeidung des Begriffs "internationale Wettbewerbsfähigkeit" in bezug auf Volkswirtschaften diskutiert. Abschließend werden die Schlußfolgerungen aus diesen Diskussionen dargestellt.
Vom 27.-29. Oktober 1997 fand am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Dr. Klaus König ein Forschungssymposium zum Thema "`Schlanker Staat´ - Verwaltungsmodernisierung im Bund" statt, zu dem Verwaltungspraktiker der Bundesverwaltung sowie Vertreter aus der Wissenschaft eingeladen waren, über die bisherigen Ergebnisse des einschlägigen Forschungsprojektes zu diskutieren. Ausgehend von einer Retrospektive der historischen Vorläufer der aktuellen Reformansätze im Bund und eines Überblicks über die internationale Bewegung der Verwaltungsmodernisierung wurden in vergleichender Perspektive der Stand des Modernisierungsprozesses in den Bundesstaaten Deutschland, Österreich und Schweiz diskutiert. Die Themengebiete "Aufgabenkritik, Organisationsprüfung und Personalbedarfsbemessung", "Neue Steuerungsrationalitäten in der Bundesverwaltung" sowie "Wettbewerbselemente in der öffentlichen Verwaltung" bildeten die weiteren Schwerpunkte des Meinungsaustausches.
Der vorliegende Forschungsbericht vereint in seinen beiden Teilen sowohl den Zwischenbericht "Von der Verwaltungsreform zur Verwaltungsmodernisierung", der der Bedeutung des internationalen und historischen Reformkontextes Rechnung trägt und von Projektleiter und Projektbearbeiterin als Diskussionsgrundlage der Veranstaltung verfaßt wurde, als auch die Einzelbeiträge der Referenten. Einen Einblick in die Verschiedenartigkeit bundesstaatlicher Reformstrategien ermöglichen die Beiträge von Emanuel Metz, Ilan Fellmann und Peter Hablützel. Petra Wuttke Götz und Andreas W. Freiherr von Gall referieren über die Relevanz von Maßnahmen der Aufgabenkritik, der Organisationsprüfung und der Personalbedarfsbemessung in Theorie und Praxis der obersten und oberen Bundesbehörden. Helmut Landes Bericht über die Einführung eines Controlling-Systems im Auswärtigen Amt und Horst Julichs Ausführungen über eine Neuorientierung interner und externer Steuerungsverfahren beim Deutschen Wetterdienst vermitteln Kenntnisse über den Stand der Durchsetzung ziel- und kostensenkungsorientierter Steuerungsrationalitäten in der Bundesverwaltung. Auf die Bedeutung von Wettbewerbselementen in der Bundesverwaltung nehmen Bernd Schusters Beschreibung des "Market-Testing" in der Verteidigungsverwaltung, Peter Budigs Ausführungen über den Stand der Projekte zur Auskontrahierung von Verwaltungsleistungen und Bernd Kellers Erfahrungsbericht über die Implikationen der Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung für interne und externe Behördenvergleichsmöglichkeiten Bezug. Die Überblicke über den Stand von Reformvorhaben in den einzelnen Bereichen werden jeweils durch eine wissenschaftlichen Kommentierung Heinrich Siedentopfs, Werner Janns und Christian Reichards ergänzt.
Duncker & Humblot, Berlin 1998. 101 Seiten. brosch. DM 64,- ISBN 3-428-09349-6
Aus dem Vorwort der Herausgeber
Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist die einzige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland, die sich aus der Perspektive aller relevanten Wissenschaftsdisziplinen mit dem Erfahrensgegenstand "öffentliche Verwaltung" von der kommunalen bis zur supranationalen Ebene multi- und interdisziplinär befaßt. Die Ursprünge des Instituts reichen in die frühen sechziger Jahre zurück, in denen personelle Forschungskapazitäten zu einem Forschungsinstitut der Hochschule zusammengefaßt wurden. Im Jahr 1976 wurde das Institut dann als überregional bedeutsame Forschungseinrichtung anerkannt und in die gemeinsame Forschungsförderung des Bundes und der Länder nach Art. 91 b Grundgesetz aufgenommen. Heute gehört das Institut der Wissenschaftsgemeinschaft Blaue Liste (WBL) und ihrer Sektion "Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Raumwissenschaften" an.
Diese neue Gemeinschaft hat deutlich werden lassen, daß das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung zu den kleinen außeruniversitären Forschungseinrichtungen gehört. Außenstehende nehmen das häufig nicht Ja, weil das Institut eine wohl bemerkenswerte Produktivität und Relevanz entfaltet hat; jedenfalls wird das von vielen Interessierten gesagt. Es war ein gutes Konzept, die 19 Professoren der Hochschule mit durchschnittlich 25 jungen Wissenschaftlern (einschließlich der durch Drittmittel finanzierten Referenten) in einer Einrichtung zu vereinen, die den Spielregeln einer nicht lehrstuhlbezogenen Forschung unterworfen ist. In wissenschaftlichen Evaluationen wie Rechnungshofprüfungen wurde deutlich, daß das Speyerer Forschungspotential durch einen Ausbau der Referentenebene noch besser ausgeschöpft werden könnte. Eine solche Ausweitung ist nicht gelungen. Angesichts der heutigen Sparzwänge muß das Institut auf bessere Zeiten warten.
Ein zwanzigjähriges Bestehen ist in der eher nüchternen Welt der Verwaltungsforschung ein bescheidener Anlaß zu einem Festakt. So ist dann auch dieses Jubiläum als Arbeitstagung ausgestaltet worde. Die Veranstaltung dem Thema "Verantwortung für die Forschung" zu widmen, lag aus zwei Gründen nahe: Zum einen gilt es, angesichts veränderter finanzieller und wettbewerbsbezogener Rahmenbedingungen die Rolle der Forschung im universitären und außeruniversitären Bereich grundsätzlich zu überdenken, zum anderen steht es auch dem Speyerer Institut nach 20 Jahren gut an, Bilanz zu ziehen und sein Forschungsprofil für die Herausforderungen der kommenden Jahre zu schärfen.
Inhaltsverzeichnis
Klaus König: Begrüßung
Willi Blümel: Begrüßung
Kurt Beck: Eröffnungsrede
Fritz Schaumann: Staatliche Verantwortung für die Forschung
Ingolf Hertel: Grußwort
Jürgen Zöllner: Verantwortung der Politik für die Forschung
Wolfgang Frühwald: Die Selbstverwaltung der Wissenschaft in der Diskussion
Gerd Roellecke: Verantwortung für die Forschung - philosophisch betrachtet
Klaus König: Ausblick in die Zukunft
Die Autoren
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart 1998. 168 Seiten. Gebunden. DM 18,- ISBN 3-929981-21-1
Die "Praxiseinführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (Speyerer Verfahren)" stellt eine Dokumentation des Modellprojekts Wiesloch dar. Ausgehend von den DV-technischen Voraussetzungen des Pilotversuchs wird die Erstellung der drei Teilrechnungen Ergebnisrechnung, Vermögensrechnung und Finanzrechnung für die Stadt Wiesloch erörtert. Hierbei wird detailliert dargestellt, wie die Stammdaten der Ergebnis- und Finanzrechnung erfaßt und wie die kameralen Daten anhand von Umsetzungstabellen in das doppische System überführt werden. Außerdem wird die in Wiesloch eingeführte Kostenstellenrechnung und das zugrunde liegende Konzept erläutert. Den Schwerpunkt der Dokumentation bildet die Vermögensrechnung: Hierbei erfolgt eine detaillierte Beschreibung der zur Erstellung der Eröffungsbilanz erforderlichen vollständigen Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden.
Neben den Erläuterungen zu den Teilrechnungen für die Kernverwaltung wird außerdem die Erstellung der konsolidierten Rechnung, welche neben der Kernverwaltung auch die vollkonsolidierten Eigenbetriebe der Stadt Wiesloch sowie die nach der Equity-Methode konsolidierten privatrechtlich organisierten kommunalen Unternehmen umaßt, dargestellt. Die in einer Anlage beigefügte Halbjahresrechnung der Stadt Wiesloch weist sowohl den Abschluß der Kernverwaltung als auch den konsolidierten Abschluß aus.
Aus den im Projekt gesammelten Erfahrungen werden Empfehlungen zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens gegeben. Außerdem werden notwendige haushaltsrechtliche Änderungen aufgezeigt und die Vereinbarkeit des Neuen Kommunalen Rechnungswesens mit den finanzstatistischen Anforderungen dargelegt. Neben dem Halbjahresabschluß umfaßt der Anhang u.a. den im Modellprojekt eingesetzten Kontenplan, die Anlagenklassen und Nutzungsdauern sowie den Kostenstellenplan.
Der Praxiseinführungsbericht soll anderen Kommunen beim Einstieg in das Neue Kommunale Rechnungswesen als Hilfe dienen und gleichzeitig den Erfolg des Projektes dokumentieren.
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart1998. 225 Seiten. Gebunden. DM 18,- ISBN 3-929981-20-3
In den "Konzeptionellen Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushaltswesens" wird ein Konzept zur Neugestaltung der kommunalen Haushaltsplanung auf der Grundlage des doppisch geführten Neuen Kommunalen Rechnungswesens dargestellt. Der bisherige Verwaltungshaushalt wird hierbei durch einen Ergebnishaushalt ersetzt, der die Aufwendungen und Erträge einer Periode erfaßt und den Nettoressourcenverbrauch ausweist. Anstelle eines Vermögenshaushalts wird ein Finanzhaushalt aufgestellt, der sämtliche Ein- und Auszahlungen einer Periode vollständig abbildet; er Finanzhaushalt umfaßt damit teilweise den Ergebnishaushalt. Im Neuen Kommunalen Haushaltswesen wird der Haushalt in organisatorisch abgegrenzte Teilhaushalte (Fachbereiche, Kostenstellen) gegliedert, die einer beschränkten Nettobudgetierung unterliegen; eine Haushaltsplanerstellung nach dem Gliederungsplan entfällt.
Neben Inhalt und Struktur der Haushaltspläne für den Ergebnis- und Finanzhaushalt des Gesamthaushalts und der Teilhaushalte werden die Deckungsregeln für den Gesamthaushalt sowie für die Teilhaushalte und die Veranschlagungsgrundsätze für die Aufwendungen, Erträge sowie Zahlungen erörtert. Hierbei werden auch die Notwendigkeit und Ausgestaltung einer Kostenrechnung untersucht. Außerdem werden notwendige Änderungen des kommunalen Haushaltsrechts diskutiert und angrenzende Problemfelder des Haushaltswesens, zu denen das Haushaltsaufstellungsverfahren, die Verfügbarkeitskontrolle und der Haushaltsvollzug sowie die Ausgestaltung der Gemeinderatsvorlage zählen. Im Anhang ist der Modellhaushalt 1997 für die Stadt Wiesloch und ein Erläuterungsteil abgebildet.
Diener vieler Herren
(1998)
Während Normalverdiener ein ganzes Leben lang arbeiten müssen, um ihre Rente zu verdienen, brauchen Berufspolitiker dafür oft nur kurze Zeit: Jedes ihrer Amtsjahre verschafft ihnen ein Vielfaches an Rentenwert - Spitzenwerte gehen bis zum 75fachen. Aber damit nicht genug: Politiker können Einkommen und Renten aus verschiedenen Ämtern in Gemeinde, Land und Bund geradezu sammeln, ohne daß eine angemessene Verrechnung greift. Sie sitzen gleichzeitig im Parlament und auf der Regierungsbank und beziehen aus beiden Ämtern ein Salär. Abgeordnete können sogar ungestraft ihre Unabhängigkeit an finanzkräftige Interessenten verkaufen - als »Diener vieler Herren«.
Schonungslos macht der Autor hier erstmals das ganze System der Mehrfachversorgung unserer Politiker publik. Aber er erschöpft sich nicht allein in der Kritik, sondern legt einen konkreten Aktionsplan für die notwendigen Reformen vor. - Ein »Handbuch für wütende Wähler «.
Duncker & Humblot, Berlin 1998. 149 Seiten. brosch. DM 82,- ISBN 3-428-09357-7
Vorwort
Die hier vorliegende Arbeit entstand am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Die Idee, das föderative System Spaniens zu untersuchen, stammt aus der Zeit meiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Dr. Detlef Merten, dem ich für die Betreuung der Arbeit und seine kritische Begleitung herzlich danke. Die Veröffentlichung berücksichtigt Literatur und Rechtsprechung bis zum Frühjahr 1994, teilweise darüber hinaus.
Besonderen Dank schulde ich dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung für vielfältige Unterstützung.
Bedanken möchte ich mich auch bei Herrn Prof. Dr. Ricardo García Macho für seine Hilfe bei meinem Studienaufenthalt in Salamanca sowie bei Herrn Privatdozent Dr. Karl-Peter Sommermann für die Erstellung des Zweitgutachtens.
Den Herren Professoren Dr. Siegfried Magiera und Dr. Dr. Detlef Merten danke ich für die Aufnahme der Arbeit in die Schriftenreihe.
Mein besonderer Dank gilt Frau Maria Listing für die Erstellung der druckfertigen Fassung der Arbeit.
Schließlich danke ich ganz herzlich meinen Eltern, die mich stets in jeder Hinsicht unterstützt haben.
Schwerin, im Mai 1998
Aus dem Inhaltsverzeichnis:
A. Grundfragen des Föderalismus
B. Einheit und Vielfalt in Spanien
C. Der Staat der Autonomen Gemeinschaften - verfassungsrechtlicher Rahmen und seine Ausfüllung
D. Die Kompetenzverteilung zwischen Zentralstaat und Autonomen Gemeinschaften
E. Die Finanzverfassung
F. Die Mitwirkung der Glieder an der Willensbildung des Zentralstaates
G. Schutz der föderativen Elemente durch erschwerte Abänderbarkeit der Verfassung sowie der Autonomiestatute
H. Mechanismen zur Lösung föderativer Konflikte
I. Schlußbemerkung
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis