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- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (6)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (4)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (2)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (1)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
Energiepolitik kann in allen modernen Volkswirtschaften als eines der Schlüsselpolitikfelder angesehen werden. Sie stellt inzwischen eine Querschnittsaufgabe dar, welche verschiedene andere Politikfelder berührt, insbesondere Umwelt- und Klimapolitik, Sozialpolitik, Wettbewerbspolitik und Industriepolitik, und darüber hinaus etwa sicherheits- und außenpolitische Aspekte aufweist. Der Begriff der Energiepolitik als Teil der Wirtschaftspolitik umfasst im engeren Sinne Aktivitäten von Gebietskörperschaften aller Ebenen, Parteien oder inter- bzw. supranationaler Institutionen zur Regelung des Systems der Aufbringung, Umwandlung, Verteilung und Verwendung von Energie.
Unterschieden werden müssen jedoch auch hier die prozessualen (politics) sowie inhaltlichen Aspekte (policy) der Energiepolitik. Im weiteren Sinne, als Governance des Energiesektors verstanden, können alle institu-tionellen Rahmenbedingungen, Prozesse und Aktionen, welche auf die Herstellung gesellschaftlich verbindlicher Entscheidungen über Struktur- und Prozessgestaltung in der Her- und Bereitstellung, Verteilung und sowie der Planung und Lenkung des Verbrauchs von Energie zielen unter Energiepolitik subsumiert werden. Aus diesen Rahmenbedingungen folgt in modernen Demokratien in der Regel ein System oftmals schrittweise vor-genommener Politikanpassungen (Inkrementalismus) in der Energiepolitik. Mit Blick auf Deutschland und andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bedeutet dies eine weitgehende Einbettung des nationalen Politikfeldes in europäische Rahmenbedingungen sowie die Berücksichtigung entsprechender Wechselwirkungen horizontal wie auch vertikal.
Das Recht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz - Wer gehört zur Solidargemeinschaft?
(2017)
Im Zentrum des ›Grundrechte-Reports 2017‹ stehen die Entrechtung von Geflüchteten durch Asylrechtsverschärfungen, menschenunwürdige Unterbringung und unzulässige Abschiebun-gen sowie die Massenüberwachung durch Geheimdienste, der umfassende Datenmiss-brauch und die strukturelle Verharmlosung rechter Gewalt.
Bürgerpanel
(2017)