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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (4)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (1)
Univ.-Prof. Dr. M. Martini widmet sich den übergreifenden Herausforderungen, denen sich Verwaltung und Justiz zu stellen haben, aus einer eher strukturell-analytischen Perspektive. Er leuchtet insbesondere die rechtsstaatlichen und demokratietheoretischen Problemfelder aus, die sich mit dem Einsatz automatisierter und entscheidungsunterstützender Systeme verknüpfen.
Die Bundesregierung erwägt, – ähnlich wie in Österreich – ein nationales Bildungsregister zu etablieren. Der Vortrag erläutert die kompetenziellen und datenschutzrechtlichen Hürden, denen ein solches Vorhaben sich ausgesetzt sieht. Der Vortrag fasst die Ergebnisse eines Gutachtens zusammen, das der Referent im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung jüngst erstellt hat.
Open Data
(2019)
Der Wortlaut von Gesetzestexten wird häufig in Bescheide und andere Schriftstücke der öffentlichen Verwaltung übernommen, ohne den Kontext der zitierten Passagen zu berücksichtigen. Dadurch entstehen unklare Bezüge, die zu Nicht-Verstehbarkeit führen können. Bei der Redaktion von Gesetzestexten sollte daher verstärkt auf einen einfachen Satzbau und gute Verstehbarkeit geachtet werden.