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Frau Dr. Rademann stellte das durch das BMFSFJ geförderte Zuwendungsprojekt "Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe" vor. Der Vortrag war Teil der digitalen Veranstaltungsreihe "Vorstellung der Projekte zur Umsetzung der inklusiven Kinder und Jugendhilfe und zur Einführung des Verfahrenslotsen" des Projekts "Umsetzungsbe-gleitung BTHG" des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.
Es wird u. a. darüber berichtet, wie in fünf Modellkommunen der Prozess zur Umsetzung der Zusammenführung von Zuständigkeiten im Bereich der Eingliederungshilfe erprobt und wissenschaftlich begleitet wird.
Frau Dr. Jenny Rademann präsentierte vor Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden den Sachstand des Projekts "Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG): Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe". Der Vortrag fand im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Beteili-gungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin statt.
Es gibt verschiedene Hinweise darauf, dass Beschäftigte im Nah- und Fernverkehr regel-mäßig und zunehmend beleidigt, bedroht oder körperlich angegriffen werden. Vor diesem Hintergrund haben der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) und der Deutsche Gewerk-schaftsbund (DGB) eine Studie in Auftrag gegeben, welche das Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte im Verkehrsbereich untersucht. Ziel war es, eine wissenschaftliche Grundlage für die Entwicklung nachhaltiger und differenzierter Strategien zum Umgang mit Gewalt gegen Beschäftigte im Verkehrsbereich zu schaffen. Um einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand zu erhalten, wurde zunächst eine Literaturstudie durchgeführt. Darüber hinaus wurden zwei Befragungen konzipiert und auf den Weg gebracht, die sich zum einen an Unternehmen und zum anderen an Beschäftigte im Verkehrsbereich richteten. Sie dienten u. a. dazu, Erkenntnisse zum Gewaltausmaß sowie zur Nutzung und Bewertung von Präventions- und Nachsorgemaßnahmen zu gewinnen.
Mit Inkrafttreten der Neufassung von § 10 Abs. 4 und Abs. 5 SGB VIII zum 01.01.2028 geht die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) Be-hinderung vollständig auf die Jugendämter über, sofern bis zum 01.01.2017 ein entsprechen-des Bundesgesetz verabschiedet ist. Ziel dieser Zuständigkeitsverschiebung ist es, im Sinne der Inklusion eine einheitliche Anlaufstelle für alle jungen Menschen zu schaffen. Denn wäh-rend die Zuständigkeit für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung bereits jetzt bei der Jugendhilfe liegt, ist diese bislang noch nicht für Leistungen der Eingliederungs-hilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung zuständig. Die Zuständigkeit für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinde-rung liegt derweil bei der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des SGB IX. Das vom Bundes-ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Projekt am Deut-schen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) untersucht mit unterschiedlichen Methoden, wie die Umsetzung der Inklusiven Lösung verwaltungsseitig gelingen kann. Das Projekt hat eine Laufzeit von vier Jahren von 2022 bis 2025. Der vorliegende Sachstandsbe-richt fasst die Projekterkenntnisse des Zeitraums vom 01.01.2022 bis 31.10.2023 zusammen.
Vorliegender Forschungsbericht behandelt die wahrgenommenen Bürokratielasten der kommunalen Ebenen in Nordrhein-Westfalen. Der Bericht bildet die empirische Grundlage für den in 2022 veröffentlichten Bericht der Transparenzkommission Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Transparenzkommission eingerichtet, um nordrhein-westfälische Kommunen zu stärken und sie in Bezug auf Bürokratielasten durch das Land zu entlasten. Zentral ist dabei die Erarbeitung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau durch Aufgabenkritik und Standard-Überprüfung. Die Grundlage dafür bildet eine Befragung der Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände in NRW, die eine möglichst solide Daten-grundlage für die weitere Arbeit der Transparenzkommission bilden soll. Der Band berichtet die wesentlichen Ergebnisse der Befragung und ordnet sie in die Diskussion über den Abbau von Bürokratielasten und eine zeitgemäße Aufgabenkritik ein.