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1. Einspruch vom 24.7.2009
2. Brief an den Bundestagspräsidenten vom 23.7.2009: Handlungspflicht des Bundestags
3. Stellungnahme des Bundesministeriums des Inneren vom 23.9.2009
4. Erwiderung vom 4.11.2009 auf die Stellungnahme des Bundesministeriums des Inneren
5. Zurückweisung des Einspruchs durch den Bescheid des Bundestages vom 8.7.2010
6. Beschwerdeschrift zum Bundesverfassungsgericht vom 5.9.2010
7. Mitteilung der Zustellung der Beschwerde vom 22.9.2010 sowie Fristsetzung für Äußerungen
8. Stellungnahme des Bundeswahlleiters vom 16.11.2010
9. Schriftsatz des Bundestages vom 2.5.2011
10. Plädoyer am 3.5.2011 gegen die Fünf-Prozentklausel
11. Plädoyer am 3.5.2011 gegen die starren Listen
12. Erwiderung vom 23.5.2011 auf den Schriftsatz des Bundestages
13. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.11.2011
14. Der Einspruch und die Beschwerde in der Presse:
Der Spiegel vom 13.9.2010
dapd-Meldung vom 12.9.2010
dpa-Meldung vom 12.9.2010
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. und 14.9.2010
Rheinpfalz Speyer vom 14.9.2010
Das Parlament vom 20.9.2010
Interview vom 11.10.2010 auf EurActiv.de
Süddeutsche Zeitung vom 2.5.2011
Der Spiegel vom 2.5.2011
Berliner Zeitung vom 4.5.2011
"Das ist mir unerklärlich"
(2013)
Im November 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatte der Speyerer Staatsrechtier Hans Herbert von Arnim (DUV). Jetzt kämpfen er und 30 Kollegen mit einem öffentlichen Appell gegen eine drohende Drei-Prozent-Hürde. Unser Redakteur Stefan Keller hat den Juristen befragt.
Das Bundesverfassungsgericht kippte 2011 die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen: Eine Partei müsse auch dann ins EU-Parlament einziehen können, wenn sie weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalte. Dieses Urteil hatte unter anderem der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim erwirkt; seine Klage hatten zahlreiche Staatsrechtslehrer unterstützt. Nun will der Bundestag offenbar eine Drei-Prozent-Hürde beschließen. Dagegen wenden sich Arnim, Professor in Speyer, und etliche seiner damaligen Unterstützer: Dem Bundestag sei es wegen des Urteils untersagt, eine neue Sperrklausel zu schaffen.