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Institute
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (19)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (8)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (6)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (5)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (5)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (4)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (3)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (3)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (1)
Justiz und Algorithmen
(2021)
Richterliche Rechtsfindung ist fehleranfällig. Was unspektakulär klingt, belegen neuere empirische Daten eindrucksvoll. Durch Rationalitätsschwächen kann es zu Verzerrungen und jedenfalls dazu kommen, dass sachfremde Aspekte einfließen. Können Algorithmen und »Künstliche Intelligenz« dazu beitragen, dass gerichtliche Entscheidungen »rationaler« werden? Überlegungen zur Automatisierung im Recht sind nicht neu, müssen aber aufgrund neuer technischer Möglichkeiten und Erkenntnisse zur Entscheidungsfindung neu gedacht werden. Eine vollständige Automatisierung scheidet allerdings aus. Einzelfallgerechtigkeit zu gewährleisten, ist in vollautomatisierten Verfahren nicht möglich. Neben technischen sind es zuvorderst verfassungsrechtliche Hürden, die einem solchen Vorhaben Grenzen setzten. Ein Verbot algorithmenbasierter Unterstützungssysteme ist dem Grundgesetz indes nicht zu entnehmen. Sofern es gelingt, den Systemen rechtsstaatliche Funktionsweisen einzuhauchen, können neue Technologien die richterliche Rechtsfindung sinnvoll unterstützen.
Welcher verfassungsrechtlichen Änderungen bedarf es, um Präventionsketten für Kinder und Jugendliche in allen bundesdeutschen Kommunen nachhaltig zu verankern? Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens „Prävention verankern: Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus dem Verbot der Benachteiligung auf Grund sozialer Herkunft“ sind hier zusammengefasst.
Prävention verankern
(2021)
Das Rechtsgutachten „Prävention verankern: Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus dem Verbot der Benachteiligung auf Grund sozialer Herkunft“ geht der Frage nach, über welche Änderungen im Grundgesetz kommunale Präventionsketten für alle Kinder und Jugendlichen in bundesdeutschen Kommunen verbindlicher werden könnten.
In der Welt digitaler Benutzeroberflächen begegnen Nutzer immer häufiger sog. „Dark Patterns“, die Entscheidungen ihrer Adressaten subtil in eine bestimmte Richtung lenken. Wer Webseiten aufruft, stellt etwa fest, dass es deutlich leichter ist, Berechtigungen für Cookies zu erteilen, als diese zu verweigern. Der Beitrag leuchtet die bestehenden recht-lichen Grenzen, aber auch Lücken für Dark Patterns im Datenschutz-, Vertrags- und Lauterkeitsrecht aus.
Der Beitrag setzt die Staatshaftung für automatisierte Entscheidungen in den Zusammen-hang mit Risikopotenzialen automatisierter Verwaltungssysteme, verschuldensunabhängi-gen Staatshaftungsansprüchen, datenschutzrechtlichem Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO sowie der Amtshaftung im Zeichen der Verwaltungsdigitalisierung. Abschließend werden Handlungsempfehlungen thematisiert.
Handbuch Onlinezugangsgesetz
(2021)
Das Handbuch arbeitet die Anforderungen und Konsequenzen des Gesetzes zur Verbes-serung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vom 14.08.2017 auf. Das OZG bildet nach den Vorstellungen von Bund und Ländern die entschei-dende rechtliche Grundlage für eine umfassende und weitreichende Digitalisierungs-initiative im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Bund und Länder sind auf Basis des OZG verpflichtet, bis zum Jahr 2022 ihre Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu ver-knüpfen und alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Dienstleistungen darüber auch online anzubieten. Diese Bestimmungen enthalten große Sprengkraft.
Nach einer Kartierung der rechtlichen Anforderungen und Möglichkeiten im ersten Teil des Buches werden im zweiten Teil die Potenziale und Grenzen der Verwaltungsautomation aus Sicht der Verwaltungsinformatik als dem "Maschinenraum der Verwaltung" aufgezeigt. Im dritten Teil werden die organisatorischen bzw. institutionellen Gestaltungspotenziale näher untersucht. Der vierte Teil widmet sich den neuen Anforderungen an Führung und Ethik im öffentlichen Dienst.
Die Beiträge beschäftigen sich mit den Ergebnissen einer Arbeitgeber-/Dienstherrn- und einer Beschäftigtenbefragung des öffentlichen Dienstes im Jahr 2018. Wachsender Ein-stellungsbedarf durch neue und altersbedingt freiwerdende Stellen trifft auf eine insb. demografisch bedingt sinkende Zahl an jungen Neuqualifizierten aus den Bildungssystemen. Es wurden Stellenbesetzungsprobleme festgestellt, die z.T. auch in den langwierigen per-sonalwirtschaftlichen Verfahren sowie noch unzureichenden personalwirtschaftlichen In-strumenten zur Personalgewinnung und –bindung liegen. Zugleich äußern viele Beschäftigte Wechselabsichten nicht nur zu anderen Stellen des öffentlichen Dienstes, sondern auch in die Privatwirtschaft. Als Hauptgründe werden schlechte Beförderungs- und Aufstiegschancen sowie eine in Relation zu Leistung nicht angemessene Bezahlung genannt. Angesichts des extrem hohen Qualifikationsgrades des öffentlichen Dienstes erscheinen Reformen im öffentlichen Dienst unabdingbar.
Atlas der Innovation
(2021)
Die öffentliche Verwaltung steht aktuell vor großen Herausforderungen, die nach neuen Antworten verlangen. Innovationen sind in der oft als unflexibel wahrgenommenen öffentlichen Verwaltung also dringend geboten, um angemessen auf diese teils „wicked problems“ reagieren zu können. Verwaltungsinnovation richtet sich zugleich nach innen, indem Service-Orientierung und eine Kultur der Offenheit verstärkt in den Vordergrund rücken, und nach außen, um Leistungen für Externe zu verbessern. Wissenstransfer aus Wissenschaftseinrichtungen sowie gemeinsames Arbeiten im Sinne von Co-Design und Co-Produktion spielen hierbei eine wichtige Rolle. Diesen Transfergedanken greift die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer auf. Der Beitrag leitet zunächst verwal-tungsspezifische Bedürfnisse ab und entwickelt hierfür ein erweitertes Transferverständnis. Anschließend werden neue Wege des Transfers, wie sie im Projekt „Wissens- und Ideen-transfer für Innovation in der öffentlichen Verwaltung“ in Speyer erprobt werden, vorgestellt. Gelingensbedingungen und Herausforderungen werden diskutiert.