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Städte, Gemeinden und Landkreise haben in der COVID-19-Pandemie einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der Krise geleistet. Zugleich wurde noch einmal offensichtlich, wie krisenanfällig und wenig resilient die kommunalen Finanzen und damit wie abhängig die Kommunen von Zuweisungen von Bund und Ländern sind, um ihre Aufgaben vor Ort verantwortlich zu erfüllen. Dabei wurden auch die durch Corona forcierten fiskalisch aufwendigen Herausforderungen für die Sanierung der Innenstädte/Ortskerne und bei der Digitalisierung der Kommunalverwaltungen einbezogen. Das vorliegende Positionspapier eines Anfang 2021 eingesetzten Ad-hoc-Arbeitskreises der ARL setzt sich mit den durch die Pandemie offenbarten strukturellen Defiziten der kommunalen Finanzausstattung auseinander und legt Reformvorschläge vor, wie eine für die kommunalen Aufgaben auskömmliche, die Selbstverantwortung stärkende und krisenfeste(re) Finanzierung der kommunalen Haushalte gestaltet werden sollte.
Der problematische Einfluß der Bevölkerungsentwicklung auf die öffentlichen Personalausgaben, insbesondere die Ausgaben der Beamtenversorgung war eines der wichtigsten Ergebnisse des Projekts, konnte aber wegen einer unzureichnenden und teilweise unkorrekten Datenlage nicht genauer quantifiziert werden. Hilfestellungen aus Verwaltungen zur Ergänzung und Korrektur der Datenbasis ermöglichten revidierte Modellrechnungen zur Personalausgabenentwicklung bis zum Jahr 2030. Die Einigung Deutschlands, die hohen Zuwanderungen von Deutschen und Ausländern der letzten Jahre sowie Beamtenversorgungsreform und Diskussionen um zukünftige personalpolitische Handlungserfordernisse des öffentlichen Dienstes provozierten schließlich eine erneute Beschäftigung mit dem Thema.
Gegenstand der vorliegenden Gesetzesfolgenabschätzung ist der genderdifferenzierte Erfüllungsaufwand des Lohnsteuerabzugsverfahrens zusammenveranlagter Ehegatten, der im Zusammenhang mit der Lohnsteuerklassenkombination III und V, IV und IV sowie dem Faktoverfahren anfällt. Es wird also nicht der Erfüllungsaufwand des Ehegattensplittings als solches untersucht, sondern die besonderen Folgen der drei möglichen Verfahrensvarianten quantifiziert, nach denen der Lohnsteuerabzug erfolgt. Auf der Basis der Einkommensteuerstatistik 2007, der neuesten verfügbaren Daten, werden zudem Fallzahlen und Durchschnittseinkommen zur Quantifizierung des Gesamtaufwands eingesetzt.
Der vorliegende Forschungsbericht ist ein „Zwischenprodukt“ eines schon länger bestehenden Forschungsinteresses. Vor dem Hintergrund der Finanznot der öffentlichen Haushalte in Deutschland war seit Beginn der neunziger Jahre beobachtet worden, daß unter anderem auch kommunale Gebühren angehoben worden waren. Mit Blick auf den unterdurchschnittlichen Anteil der Gebührenfinanzierung in Deutschland lag eine solche Strategie nahe. Im Zusammenhang mit Untersuchungen zur Verwaltungsmodernisierung spielen kommunale Gebühren ebenfalls eine nicht unbedeutende Rolle. Zu einer umfassenden Aufgabenkritik gehört nämlich nicht nur die Frage, ob und inwieweit der Staat noch in bestimmten Bereichen tätig werden soll, sondern auch eine Entscheidung darüber, ob insbesondere im Bereich der sogenannten spezifizierbaren öffentlichen Leistungen eine Entgelt- anstelle einer Steuerfinanzierung ein optimales öffentliches Güterangebot eher gewährleisten kann. Die Finanzwissenschaft hat zum Thema optimale Preise im öffentlichen Sektor insbesondere in den siebziger und achtziger Jahren intensiv geforscht. Hier galt es zu überprüfen, ob und inwieweit die Kommunen nicht nur bei den großen Gebühreneinrichtungen – Wasser, Abwasser und Abfall – den Preisbildungsregeln folgen. Fernziel des Projektes sollte dann die Entwicklung einer neuen Gebührenordnung für andere Benutzungs- und Verwaltungsgebühren sein.Wie es bei empirischer Forschung so häufig vorkommt, erwies sich bereits das Vorhaben, zunächst einmal zu analysieren, wie denn in Deutschland Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Gebühren kalkulieren, schwieriger als erwartet. Die amtliche Statistik stellte sich für derartige spezielle Fragestellungen als wenig ergiebig heraus. Eine erste Fallstudie mußte erarbeitet werden. Die Stadt Speyer bot sich für einen ersten Einstieg an. Weitere Städte sollen folgen.
Die Übernahme eines Vortrages führte schließlich dazu, den ersten Teil des Projektes konkret zu bearbeiten. Der vorliegende Forschungsbeitrag entspricht in weiten Teilen der Druckversion des Vortrages. Er enthält aber zusätzliches Material. Des weiteren erreichen die book nicht nur die rein wissenschaftlich Interessierten, sondern in erster Linie auch PraktikerInnen in Staat und Verwaltung, die ihr Berufsfeld als gestaltbar und reformwürdig ansehen.
Voraussetzung der Analyse binnenmarktgerechter Subventionspolitik war eine Bestandsaufnahme der europäischen Beihilfen und der EG-Interventionen. Die Schwierigkeiten dieses Vorhabens lagen jedoch nicht nur darin, verschiedene nationale Abgrenzungen, Dokumentationssystem, Staatsorganisationen und Interventionsformen auf einer einheitlichen Datenbasis zusammenzufähren. Sie bestanden auch darin, daß unter der verschärften Beihilfenaufsicht der EG-Kommission seit Beginn der 80er Jahre nationale Dokumentationssysteme eingestellt worden waren und im Kontext angebotsorientierte Wirtschaftspolitik generell keine besondere Neigung (mehr) bestand, wettbewerbsverfälschende Beihilfen als "Großttaten" der Politik herauszustellen. Es galt also Subventionen aufzuspüren udn international vergleichbar zusammenzustellen, die z.T. wenigstens verborgen bleiben sollten.