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Im Jahr 2009 hat die rheinland-pfälzische Landesregierung zwei Gesetzentwürfe für eine Kommunal- und Verwaltungsreform vorgelegt. Im Vordergrund des Reformvorhabens steht die Stärkung der Leistungsfähigkeit, der Verwaltungskraft und der Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen. Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation in Speyer (InGFA) wurde zusammen mit dem Lehrstuhl für Stadt-, Regional- und Umweltökonomie an der TU Kaiserslautern mit der Durchführung einer begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung beauftragt, um die beiden vorliegenden Regelungsentwürfe auf ihre Wirkungen einerseits und ihren Zielerreichungsgrad andererseits hin zu überprüfen. Dazu gehört auch die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, wie der Zielerreichungsgrad der beiden Gesetzentwürfe gegebenenfalls erhöht werden kann.
Duncker & Humblot GmbH, Berlin 2000. 132 S., DM 92.-, € 46.- ISBN: 3-428-10399-8
Die anerkannten Naturschutzverbände nehmen im Verwaltungsverfahren eine Sonderstellung ein: Sie sind an bestimmten Verfahren zu beteiligen, ohne dass damit eine eigene materielle (Rechts-)Position korrespondieren würde. Mit der vorliegenden Untersuchung wird die derzeitige Position der anerkannten Naturschutzverbände unter den Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Dogmatik bestimmt und damit ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Verbandsklage im Umweltrecht geleistet.
Nach einer einleitenden Standortbestimmung der Verbandsbeteiligung im Naturschutzrecht widmet sich ein erster Schwerpunkt der Verfahrensbeteiligung, wobei die den Verbänden zukommende Verfahrensrolle und die einzelnen Modalitäten der Hinzuziehung im Mittelpunkt stehen. Die dabei möglichen Fehler und die damit verbundenen Fehlerfolgen bilden den Übergang zum zweiten Schwerpunkt der Abhandlung, der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Wege der uneigentlichen Verbandsklage. Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Positionen werden einer Grundsatzkritik unterzogen.
Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) trat am 6. Oktober 2012 in Kraft und löste damit das vorhergehende Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) ab und entwickelte dieses an entsprechenden Stellen weiter. Als erstes Bundesland schuf Hamburg damit eine gesetzliche Grundlage für ein umfassendes Informationsrecht, durch das öffentliche Stellen verpflichtet werden, Informationen proaktiv und nicht erst auf Anfrage der Allgemeinheit unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten in einem sog. Transparenzportal als Informationsregister zur Verfügung zu stellen.
§ 18 Abs. 2 S. 3 HmbTG sieht vor, dass der Senat das Gesetz spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen überprüft und der Bürgerschaft über das Ergebnis berichtet.
Die Ziele des Evaluationsauftrags sind es, die
- Ermöglichung der Kontrolle staatlichen Handelns,
- Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung sowie die
- Gewährleistung des unmittelbaren und unverzüglichen Zugangs zu Informationen für die Allgemeinheit unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten
mit Hilfe von rechts- und sozialwissenschaftlichen Methoden zu untersuchen.
35 Jahre Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes sind Anlass, eine kritische Bilanz zu ziehen und eine Weiterentwicklung des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts in Deutschland in den Blick zu nehmen. Der vorliegende Band führt dazu Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis zusammen.
Einzelanalysen legen Vorzüge und Defizite des Verwaltungsverfahrensgesetzes aus der Sicht der Rechtsanwender offen. Beiträge zu Fragen der Reform des Verwaltungsverfahrensgeset-zes befassen sich mit rechtlichen Instrumenten zur Effizienzsteigerung des Verwaltungshan-delns sowie mit der Ausgestaltung bislang nicht im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelter Verfahrenstypen, was zugleich Fragen nach Möglichkeiten und Grenzen einer allgemeinen Kodifizierung aufwirft. Mit Blick auf den europäischen Verwaltungsverbund werden die wachsenden Interdependenzen zwischen dem nationalen Verwaltungsverfahrensrecht einerseits und dem Recht der Europäischen Union andererseits beleuchtet. Beiträge zum Stand der Entwicklung in ausgewählten europäischen Staaten und eine rechtsvergleichende Analyse helfen, das deutsche Recht in den europäischen Kontext einzuordnen, in dem das Verwaltungsverfahrensgesetz bereits zu den älteren Kodifikationen gehört. Grundsätzliche Überlegungen zur Frage, ob und gegebenenfalls wie dem Handeln unter Bedingungen der Ungewissheit und der Herausbildung neuer, dynamischer Steuerungsformen im Rahmen eines weiter zu entwickelnden Verwaltungsverfahrensrecht Rechnung getragen werden kann, zeigen die Notwendigkeit, bei der Suche nach innovativen Lösungen auch unkonventionelle Wege zu gehen.