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Duncker & Humblot, Berlin 1997. 146 Seiten. Gebunden. DM 78,- ISBN 3-428-09035-7
Auf der Verlustliste einer fortschreitenden Vereinigung Europas stehen die Landesparlamente an oberster Stelle. Gehen mit der Übertragung nationaler Hoheitsrechte Gesetzgebungskompetenzen der Länder (oder vergleichbarer Untergliederungen) auf die Europäische Union über, so beschränkt sich die europarechtliche Kompensation auf eine Mitwirkungsbefugnis der Mitgliedstaaten. Ein darüber hinausgehender innerstaatlicher Ausgleich begünstigt in der Regel die Landesregierungen, nicht die Landesparlamente, wodurch sich die Entwicklung der Bundesstaatlichkeit zu einem Exekutivföderalismus verstärkt.
In dieser Situation sollte ein Symposion über "Die Stellung der Landesparlamente aus deutscher, österreichischer und spanischer Sicht", das als Verwaltungswissenschaftliche Arbeitstagung des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchgeführt wurde, der Bestandsaufnahme und dem Ausblick dienen. Zu dieser Veranstaltung, die in der Zeit vom 26. bis 27. Oktober 1995 unter der wissenschaftlichen Leitung des Herausgebers durchgeführt wurde, trafen sich Wissenschaftler und Praktiker aus Deutschland, Österreich und Spanien, um Erfahrungen aus Staaten mit föderalistischer Gliederung auszutauschen. In Fortsetzung einer Reihe deutsch-österreichisch-spanischer Konferenzen wurde von deutscher Seite an das Speyerer Sonderseminar vom März 1990 über "Föderalismus und Europäische Gemeinschaften unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt und Gesundheit, Kultur und Bildung" (veröffentlicht in Band 2 der "Schriften zum Europäischen Recht", 2. Aufl. 1993) angeknüpft, das bereits das Thema "Landesparlamentarismus im Prozeß der europäischen Einigung" in die Diskussion einbezogen hatte.
Stand bei der Vorgänger-Tagung Österreich noch vor den Toren der Europäischen Gemeinschaft(en), so kann es nunmehr seine erste Rats-Präsidentschaft vorbereiten; zeichnete sich 1990 der richtige Weg zur deutschen Wiedervereinigung erst in Umrissen ab, so ist heute schon darauf zu achten, daß die "jungen" und nicht mehr "neuen" Länder von der Brüsseler Bürokratie im Vergleich zu anderen Regionen nicht benachteiligt werden; stand früher die "Vertiefung" des europäischen Staatenverbundes oft einseitig im Vordergrund, so geht es jetzt stärker um dessen Erweiterung, die für Deutschland nicht nur durch Art. 23 Abs. 1 GG n.F. vorgegeben, sondern auch aus geopolitischen Gründen wünschenswert ist.
Die soziale Selbstverwaltung als Organisationsform der gesetzlichen Krankenversicherung stellt eine Beteiligungsinstitution der Betroffenen mit über einhundertjähriger Geschichte dar. Zahlreiche Gesetzesnovellen in den letzten zwanzig Jahren erwecken den Eindruck, dass ein immer enger werdendes Regelungskorsett mit staatlichen Kontrollmechanismen die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten der Krankenkassen durch ihre Selbstverwaltungsorgane gegen Null reduziert.
Die Autorin arbeitet alle (noch) vorhandenen materiell-rechtlichen Spielräume im Sozial-gesetzbuch für die Selbstverwaltung heraus, um Antwort auf die Frage zu geben, ob das lang bewährte Organisationsprinzip durch die Legislative tatsächlich faktisch abgeschafft wird.
Als sich im Jahr 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gründete, sollte der Zusammenschluss der Wahrung und Festigung des Friedens und der Freiheit in Europa dienen. Dies sollte durch wechselseitige Handelsbeziehungen und die gegenseitige Kontrolle des Marktes für Kohle und Stahl bewirkt werden.
Auch verfügte die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) schon früh über eine Sozial-staatsrhetorik, der aber bis heute keine normative Ermächtigung gefolgt ist. Schon vor der Gründung der EWG wurde auf der Konferenz von Messina 1955 eine Harmonisierung der Sozialstandards in den Mitgliedstaaten der damaligen EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) angestrebt...