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Legal acts performed by EU Member States applying Union law come within the scope of the Convention and can give rise to adjudication by the ECtHR. A long series of judgments illus-trate the ECtHR’s approach regarding the application of Union law by the courts of EU Mem-ber States. The Convention and Union law are not two autonomous systems separated by a watertight fence. Both European Courts should therefore adopt a wholistic approach in this area, because only a wholistic view takes full account of the legal reality which is one of inter-action and intertwining. The ECtHR makes abundant use of EU law sources, thereby always explicitly referring to them. Three different categories of cases can be identified in how the CJEU goes about the Convention in its case-law.
Zahlungen der Länder an Gemeinden in finanzstatistischer Abgrenzung – Eckpunkte eines Schätzmodells
(2023)
Im Rahmen der nationalen finanzpolitischen Koordinierung sind regelmäßig Schätzungen zur Entwicklung der öffentlichen Haushalte notwendig. In diesem Forschungsprojekt wurden De-terminanten zur Schätzung der Zahlungen der Länder an die Gemeinden und Gemeindever-bände herausgearbeitet und zu einem vierstufigen Schätzansatz zusammengefasst. Der An-satz berücksichtigt unter anderem, dass die Projektion zwischen laufenden Zuweisungen auf der einen Seite und Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen auf der anderen Seite differenzieren muss. Zudem wird die Konsistenz zum Bundeshaushalt gewahrt.
Im Bericht werden die einzelnen Komponenten der Zahlungen zunächst anhand des finanz-statistischen Gruppierungsplans analysiert. Die Zusammensetzung und Einflussfaktoren werden herausgearbeitet, wobei auf Sondereffekte eingegangen wird.
Für die im Rahmen des Forschungsprojekts vorgestellte Projektion wurden in einem ersten Schritt alle Zahlungen des Bundes an die Länder dahingehend klassifiziert, ob sie vollständig, teilweise oder ergänzt durch Landeszuweisungen für die Gemeinden und Gemeindever-bände vorgesehen sind. Es wurden die relevanten Titel im Bundeshaushalt und die Sonder-vermögen anhand der institutionellen Regelungen detailliert ausgewertet. Dieses Vorgehen wird im Bericht erläutert.
In einem zweiten Schritt wird in der Projektion berücksichtigt, dass Länder die Zahlungen an ihre Kommunen in der Regel verzögert anpassen, wenn ihre tatsächlichen Steuereinnahmen von den prognostizierten Steuereinnahmen abweichen. Um das abzubilden und die Schät-zung auch unterjährig nach den Steuerschätzungen anpassen zu können, wird eine Korrek-turrechnung eingefügt. Anhand einer aggregierten Grenzverbundquote und einer zeitlichen Struktur, die sich jeweils an den institutionellen Regelungen in den Finanzausgleichsgesetzen der einzelnen Ländern orientieren, wird der Betrag abgeschätzt, der jährlich zum Ausgleich von Schätzabweichungen bei den Steuereinnahmen der Länder an die Kommunen gezahlt wird.
In einem dritten Schritt werden Zahlungen, die sich nicht durch Zahlungen des Bundes er-klären lassen und die nicht durch Verrechnungen von Schätzabweichungen verursacht sind, anhand der Steuereinnahmen der Länder fortgeschrieben. Dabei wird eine zeitliche Struktur berücksichtigt, die sich an den Regelungen in den jeweiligen Landesgesetzgebungen zur Festlegung der Finanzausgleichsmasse orientiert. Der Bericht analysiert dafür die einzelnen Finanzausgleichsgesetze und leitet daraus die entsprechenden Annahmen ab.
Die Aufteilung in Zahlungen aus Kern- oder Extrahaushalten und in laufende Zahlungen und investive Zahlungen folgt im Anschluss.
Die Auszahlungen der Länder stimmen in der Finanzstatistik nicht mit den entsprechenden Einzahlungen der kommunalen Ebene überein. Die Salden im Verrechnungsverkehr werden deskriptiv dargestellt und die Optionen dargelegt, wie mit diesen Abweichungen in der Projektion umgegangen werden kann.
Vorliegender Forschungsbericht behandelt die wahrgenommenen Bürokratielasten der kommunalen Ebenen in Nordrhein-Westfalen. Der Bericht bildet die empirische Grundlage für den in 2022 veröffentlichten Bericht der Transparenzkommission Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Transparenzkommission eingerichtet, um nordrhein-westfälische Kommunen zu stärken und sie in Bezug auf Bürokratielasten durch das Land zu entlasten. Zentral ist dabei die Erarbeitung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau durch Aufgabenkritik und Standard-Überprüfung. Die Grundlage dafür bildet eine Befragung der Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände in NRW, die eine möglichst solide Daten-grundlage für die weitere Arbeit der Transparenzkommission bilden soll. Der Band berichtet die wesentlichen Ergebnisse der Befragung und ordnet sie in die Diskussion über den Abbau von Bürokratielasten und eine zeitgemäße Aufgabenkritik ein.
Mit Inkrafttreten der Neufassung von § 10 Abs. 4 und Abs. 5 SGB VIII zum 01.01.2028 geht die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) Be-hinderung vollständig auf die Jugendämter über, sofern bis zum 01.01.2017 ein entsprechen-des Bundesgesetz verabschiedet ist. Ziel dieser Zuständigkeitsverschiebung ist es, im Sinne der Inklusion eine einheitliche Anlaufstelle für alle jungen Menschen zu schaffen. Denn wäh-rend die Zuständigkeit für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung bereits jetzt bei der Jugendhilfe liegt, ist diese bislang noch nicht für Leistungen der Eingliederungs-hilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung zuständig. Die Zuständigkeit für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinde-rung liegt derweil bei der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des SGB IX. Das vom Bundes-ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Projekt am Deut-schen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) untersucht mit unterschiedlichen Methoden, wie die Umsetzung der Inklusiven Lösung verwaltungsseitig gelingen kann. Das Projekt hat eine Laufzeit von vier Jahren von 2022 bis 2025. Der vorliegende Sachstandsbe-richt fasst die Projekterkenntnisse des Zeitraums vom 01.01.2022 bis 31.10.2023 zusammen.
Es gibt verschiedene Hinweise darauf, dass Beschäftigte im Nah- und Fernverkehr regel-mäßig und zunehmend beleidigt, bedroht oder körperlich angegriffen werden. Vor diesem Hintergrund haben der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) und der Deutsche Gewerk-schaftsbund (DGB) eine Studie in Auftrag gegeben, welche das Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte im Verkehrsbereich untersucht. Ziel war es, eine wissenschaftliche Grundlage für die Entwicklung nachhaltiger und differenzierter Strategien zum Umgang mit Gewalt gegen Beschäftigte im Verkehrsbereich zu schaffen. Um einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand zu erhalten, wurde zunächst eine Literaturstudie durchgeführt. Darüber hinaus wurden zwei Befragungen konzipiert und auf den Weg gebracht, die sich zum einen an Unternehmen und zum anderen an Beschäftigte im Verkehrsbereich richteten. Sie dienten u. a. dazu, Erkenntnisse zum Gewaltausmaß sowie zur Nutzung und Bewertung von Präventions- und Nachsorgemaßnahmen zu gewinnen.
Frau Dr. Rademann stellte das durch das BMFSFJ geförderte Zuwendungsprojekt "Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe" vor. Der Vortrag war Teil der digitalen Veranstaltungsreihe "Vorstellung der Projekte zur Umsetzung der inklusiven Kinder und Jugendhilfe und zur Einführung des Verfahrenslotsen" des Projekts "Umsetzungsbe-gleitung BTHG" des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.
Es wird u. a. darüber berichtet, wie in fünf Modellkommunen der Prozess zur Umsetzung der Zusammenführung von Zuständigkeiten im Bereich der Eingliederungshilfe erprobt und wissenschaftlich begleitet wird.