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- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (8)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (7)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
Zwei Jahre nach dem intensiven Hochwasserereignis im Juli 2021 liegen erste Erkenntnisse
im Rahmen der wissenschaftlichen Aufarbeitung vor. Das BMBF-HoWas2021-Projekt richtet hierbei seinen Fokus auf die Warnkommunikation und das Krisenmanagement. Die Analyse beinhaltet die Verknüpfung vonmeteorologischen und hydrologischen Daten mit Aktivitäten aufbehördlicher Ebene und dem Katastrophenschutz. Im Ergebnis können technische und strukturelle Optimierungspotenziale identifiziert werden und deuten somit auf den Nachhol-bedarf bei der Antizipation zukünftiger Hochwasser und dem Entwickeln neuer Ansätze für effektive Warnsysteme hin.
In diesem Artikel gehen wir neue Pfade und beforschen 1) Vertrauen und Misstrauen in Re-gulierung 2) über nationale und europäische Regierungsebenen hinweg 3) in einem Eliten-Kontext und berücksichtigen somit die entscheidenden Akteure im Regulierungsregime als Vertrauensgeber und -nehmer. Wir analysieren Daten einer Umfrage unter Entscheidungs-trägern in den Sektoren Lebensmittel, Finanzen sowie Datenschutz und finden relativ hohes und über Zeit steigendes Vertrauen in Regulierungsregime und - akteure. Dabei sehen wir, dass, v.a.in Deutschland, Regulierung als zu locker in der Anwendung wahrgenommen wird. Ebenso können wir rückschließen, dass inklusivere Regulierung ein wichtiger Faktor zur Vertrauenssteigerung sein kann. Weiterhin stellen wir fest, dass Misstrauen ein weitgehend von Vertrauen unabhängiges Konzept darstellt. Wir finden, dass hohes Vertrauen durchaus mit hohem Misstrauen vergesellschaftet sein kann – teils gar der Regulierungsperformanz zuträglich.
Das Projekt HoWas20211 untersucht die Bewältigung der Starkregen- und Hochwasserereig-nisse im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Durch die Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen (Hydrologie/Meteorologie, Kommunikationswissenschaft, Ver-waltungswissenschaft, geographische Risikoforschung und sozialwissenschaftliche Katastro-phenforschung) gelang es in dem Projekt, eine differenzierte Beschreibung der Ereignisse insbesondere bezogen auf Schwachstellen in der Governance und Kommunikation vorzu-nehmen.
Hat die Einverdienstehe ausgedient? – Eine Bezugsgröße des Alimentationsprinzips auf dem Prüfstand
(2023)
Die Einverdienstehe bildet bis heute die Bezugsgröße, an der sich die Alimentation der Beamtinnen und Beamten sowie ihrer Familien orientiert. Basierend auf einer Umfrage
des Jahres 2022 untersucht der Beitrag die Haushaltsstruktur und Erwerbssituation der Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen. „Klassische“ Einverdienst-ehen im Sinne des Alimentationsprinzips finden sich in der weit überwiegenden Mehrheit
der Fälle nicht. Folglich scheint es angezeigt, die Alimentation im Zusammenhang mit der Besoldung von Beamtenfamilien auf Basis der aktuellen Befunde neu auszurichten.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) wurde vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz mit der Evaluierung des Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) beauftragt. Als zweites deutsches Bundesland und als erstes Flächenland hat Rheinland-Pfalz ein Transparenzgesetz eingeführt. Zu den Zielen des Geset-zes gehört es, die Transparenz der Verwaltung und die Kontrolle staatlichen Handelns durch Bürgerinnen und Bürger zu fördern sowie Transparenz als Leitlinie in der Verwaltung zu verankern. Das Gesetz ergänzt den Anspruch auf Zugang zu Informationen der Verwaltung auf Antrag um eine proaktive Veröffentlichungspflicht für bestimmte Informationen auf der Transparenz-Plattform des Landes (https://tpp.rlp.de/). Außerdem wurde für einige transpa-renzpflichtige Stellen, die zur Auskunft auf Antrag verpflichtet sind, die Möglichkeit geschaf-fen, freiwillig Informationen auf der Transparenz-Plattform zu veröffentlichen. Das Gesetz sieht eine Evaluation vor.
Der vorliegende wissenschaftliche Artikel stellt die Ergebnisse dieser Evaluation in kompri-mierter Form dar. Das FÖV untersuchte im Rahmen der Evaluation die Erreichung der Ge-setzesziele, die Auswirkungen des Gesetzesvollzugs auf die Verwaltung und die Nutzung der Informationsangebote und -antragsmöglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger. Im Ergebnis zeigte sich, dass das Hauptziel der Vereinfachung und Erweiterung des Informa-tionszugangs erreicht wird; die Nachfrage nach Informationen per Antrag oder durch die Nutzung der Transparenz-Plattform erscheint noch steigerungsfähig.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) wurde vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz mit der Evaluierung des Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) beauftragt. Als zweites deutsches Bundesland und als erstes Flächenland hat Rheinland-Pfalz ein Transparenzgesetz eingeführt. Zu den Zielen des Geset-zes gehört es, die Transparenz der Verwaltung und die Kontrolle staatlichen Handelns durch Bürgerinnen und Bürger zu fördern sowie Transparenz als Leitlinie in der Verwaltung zu verankern. Das Gesetz ergänzt den Anspruch auf Zugang zu Informationen der Verwaltung auf Antrag um eine proaktive Veröffentlichungspflicht für bestimmte Informationen auf der Transparenz-Plattform des Landes (https://tpp.rlp.de/). Außerdem wurde für einige transpa-renzpflichtige Stellen, die zur Auskunft auf Antrag verpflichtet sind, die Möglichkeit geschaf-fen, freiwillig Informationen auf der Transparenz-Plattform zu veröffentlichen. Das Gesetz sieht eine Evaluation vor.
Der vorliegende wissenschaftliche Artikel stellt die Ergebnisse dieser Evaluation in kompri-mierter Form dar. Das FÖV untersuchte im Rahmen der Evaluation die Erreichung der Ge-setzesziele, die Auswirkungen des Gesetzesvollzugs auf die Verwaltung und die Nutzung der Informationsangebote und -antragsmöglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger. Im Ergebnis zeigte sich, dass das Hauptziel der Vereinfachung und Erweiterung des Informa-tionszugangs erreicht wird; die Nachfrage nach Informationen per Antrag oder durch die Nutzung der Transparenz-Plattform erscheint noch steigerungsfähig.
Sowohl in der medialen Berichterstattung als auch in der wissenschaftlichen Literatur wird seit Jahren die Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes thematisiert. Flächen-deckende Zahlen liegen hierzu bislang jedoch nicht vor. Auch ein systematischer Überblick über praktische Erfahrungen mit Ansätzen zur Gewaltprävention fehlte bisher. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Studie in Auftrag gege-ben, die das Ausmaß der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes untersucht hat. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für die Entwicklung nach-haltiger und differenzierter Strategien zum Umgang mit Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes dienen. Der Fokus der Untersuchung lag dabei auf Gewalt, die von Personen außerhalb der öffentlichen Verwaltung auf Beschäftigte ausgeübt wird. Gewalt-tätige Übergriffe innerhalb einer Organisation sowie durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wurden im Rahmen dieser Studie nicht betrachtet. Der Artikel stellt die zentralen Untersuchungsergebnisse vor.