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Das europäische Bankenaufsichtsrecht wartet mit einem Novum im Europäischen Verwaltungsverbund auf: dem Vollzug nationalen (Bankenaufsichts-)Rechts durch die EZB. Beim Rechtsschutz gegen derartige Vollzugshandlungen muss der EuGH zwangsläufig auch das Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten als Prüfungsmaßstab anlegen. Unterlässt er dies, verstößt er gegen das Rechtsstaatsprinzip; tut er es, fehlt ihm dafür aber die Kompetenz. Dieses Dilemma lässt sich nur durch einen Rückbau der einheitlichen Bankenaufsicht oder durch die Einführung eines Vorlageverfahrens an die nationalen Verfassungsgerichte auflösen. Letzteres schlagen die Autoren vor.
Das europäische Bankenaufsichtsrecht wartet mit einem Novum im Europäischen Verwaltungsverbund auf: dem Vollzug nationalen (Bankenaufsichts-)Rechts durch die EZB. Beim Rechtsschutz gegen derartige Vollzugshandlungen muss der EuGH zwangsläufig auch das Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten als Prüfungsmaßstab anlegen. Unterlässt er dies, verstößt er gegen das Rechtsstaatsprinzip; tut er es, fehlt ihm dafür aber die Kompetenz. Dieses Dilemma lässt sich nur durch einen Rückbau der einheitlichen Bankenaufsicht oder durch die Einführung eines Vorlageverfahrens an die nationalen Verfassungsgerichte auflösen. Letzteres schlagen die Autoren vor.
Am Mittwoch, dem 26.05.2021 diskutierte Dapde-Forschungsreferent Christian Drews mit Maryant Fernandez (BEUC), Cristiana Santos (Utrecht University) und Peter Eberl (Europäische Kommission) über die neue ePrivacy Verordnung und die momentan stattfindenden Trilog- Verhandlungen. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwiefern die neue ePrivacy Verordnung Dark Patterns im Bereich Cookie-Consent effektiv limitieren kann und an welchen Stellen Nachholbedarf besteht. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dapde-Projektkoordinator Quirin Weinzierl.
Nach dem sich die Rechtslage um die Einwilligung in die Nutzung von Cookies vor allem nach den Entscheidungen des EuGH (Planet49) und BGH (Cookie-Einwilligung II) scheinbar aufgeklart hat, sind die Datenschutzbehörden der Länder nun einen Schritt in Richtung Kontrolle gegangen. Im Rahmen eines koordinierten Vorgehens haben zehn Aufsichts-behörden Fragebogen an in ihre Zuständigkeit fallende Mediendienste versendet. Die Aufsichtsbehörden wollen über den Einsatz von Tracking-Tools Auskunft erhalten. Ziel ist es, deren Rechtmäßigkeit beurteilen zu können. Ein wesentlicher Bestandteil hiervon ist die Bewertung der Wirksamkeit der Einwilligungen der NutzerInnen in Cookies und Tracking.