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Wer in Geldtiteln spart, trägt das Risiko zunehmender Teuerung und wird zum typischen Inflationsgeschädigten. Die naheliegende Erwartung, Staat und Rechtsordnung würden ihm zu Hilfe kommen, trifft nicht zu - im Gegenteil: § 3 S. 2 WährG schließt die Möglichkeit der Selbsthilfe aus, indem er Indexklauseln illegalisiert. Das Einkommensteuerrecht verschärft die ohnehin prekäre Lage, indem es Scheinzinsen als Einkommen erfaßt. Auf diese Weise leistet das "Recht" der Ausbeutung des Geldsparers Vorschub und wirkt auch selbst kräftig daran mit. Das BVeifG, das BVerwG und der BFH haben sich bisher geweigert einzuschreiten und sind damit den volkswirtschaftlich verbrämten Beschwärungsthesen der Inflationsgewinnler aufgesessen.
Gegenstand dieser Untersuchung sind Entscheidungsweisen und Ursachenkomplexe in-formaler Verhandlungsprozesse, die im Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Luftreinhaltung) die formale ‚Polizeiverfügung‘ teilweise abgelöst haben. Charakteristische Merkmale und Verbreitung informaler Verfahren und Entscheidungsmuster beruhen u.a. auf strukturellen Unzulänglichkeiten der ‚Polizeiverfügung’, ungenügenden Kontrollen und Sank-tionen, Konflikten zwischen Wirtschaftsinteressen und Belangen des Umweltschutzes sowie auf verwaltungsinternen Machtstrukturen, die der Durchsetzung von Umweltschutzbelangen entgegenstehen. Nicht zuletzt beeinflußt auch die Verwaltungsrechtsprechung das Bild in-formalen Verwaltungshandelns.
Abschließend wird versucht, die Untersuchungsergebnisse mit Hilfe organisationstheore-tischer Konzepte für andere Bereiche des Gesetzesvollzugs zu verallgemeinern. Dabei werden alle am Gesetzesvollzug teilnehmenden Akteure als Elemente eines zielgerichteten, formalen Handlungssystems (Gesetzesvollzugssystems) begriffen.