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Der Beitrag beruht auf dem Rechtsgutachten "Positive Maßnahmen für mehr Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung", das die Autorinnen im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt haben. Er fasst die wichtigsten Punkte knapp zusammen und gibt einen kurzen Überblick über die Zulässigkeit positiver Maßnahmen.
Art. 20 GFK: Rationierung
(2022)
Art. 21 GFK: Wohnungswesen
(2022)
In der Corona-Pandemie wurde deutlich, dass Pflegefachkräfte in der stationären Langzeit-pflege Kenntnisse über die Anwendung von Pulsoxymetern besitzen. Doch unter welchen Voraussetzungen dürfen sie die Geräte bedienen? Welche Pflichten und Handlungsspiel-räume haben Einrichtungen, Träger und Pflegefachpersonen? Ein Blick auf die Rechtslage und auf pflegefachliche Aufgaben. Durch Unkenntnis der rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen zum Einsatz von Pulsoxymetern wurden diese Geräte, trotz des bekannten Nutzens zur Früherkennung von kritischen Gesundheitszuständen, in der Corona-Pandemie im Setting stationäre Langzeitpflege bisher nicht ausreichend verwendet. Die rechtlichen Grundlagen sind vielfältig und betreffen fast alle Rechtsgebiete. Der Einsatz von Pulsoxy-metern wird pflegewissenschaftlich als „State of the Art“ angesehen. Dementsprechend müssen Einrichtungen diese Geräte vorhalten und Mitarbeiter*innen in der Benutzung schulen.