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Institute
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (7)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (4)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (2)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (1)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (1)
Provided for under the Treaty of Lisbon, the accession of the European Union to the European Convention on Human Rights is destined to be a landmark in European
legal history because it will finally make it possible for individuals and undertakings
to apply to the European Court of Human Rights for review of the acts of European
Union institutions. After nearly three years of negotiations, a draft agreement on European
Union accession was adopted on 5 April 2013. In the light of the draft agreement,
this publication offers a concise analysis of the reasons for European Union accession to the Convention, the means by which this is to be achieved and the effects it will have.
Grundrechtsschutz und gegenseitige Anerkennung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
(2014)
Der Grundrechtsschutz gerät zunehmend in den Mittelpunkt der Diskussionen über die
gegenseitige Anerkennung von Gerichtsentscheidungen im Unionsrecht, wie auch die
neuere Rechtsprechung des EuGH und manche Reaktion darauf belegen. Es geht dabei
nicht nur um die Frage, welche Grundrechte, nationale oder europäische, angewandt werden sollen, sondern auch darum, wo sie zur Anwendung kommen sollen, im Ausstellungs- oder
im Vollstreckungsstaat? Bei der Beantwortung dieser Fragen ist das Wesen der Grundrechte sowie die besondere Rolle, die ihnen dementsprechend in jedem Rechtssystem zukommen soll, zu berücksichtigen,
will man die Grundrechte nicht zu „einfachen Rechten“ verkommen lassen.
Mit dem Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen
Menschenrechtskonvention ist der Vorgang gemeint, bei dem die EU Vertragspartei der EMRK werden soll mit der Folge, dass auch sie damit der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
unterworfen sein wird. Mehr als dreißig Jahre ist davon
schon die Rede, aber der Lissabonner Vertrag, der die EU zu diesem Beitritt auffordert und dazu die Rechtsgrundlage
schafft, hat diesem Projekt einen neuen Elan gegeben.
Beschwerdeschrift vom 27.8.2014
Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit:
1. Schriftsatz vom 16. September 2015
2. Schriftsatz vom 7. Oktober 2015
3. Schriftsatz vom 24. Oktober 2015
Sachstandsanfrage ans Bundesverfassungsgericht vom 23.12.2015
Dienstliche Äußerung des Richters Müller vom 8.6.2016 zum Ablehnungsantrag
Stellungnahme vom 16. 6. 2016 zur dienstlichen Äußerung des Richters Müller
Ausgabe 4 – 6. Oktober 2014
(2014)
Ausgabe 3 – 5. Juni 2014
(2014)
Ausgabe 2 – 28. April 2014
(2014)
Sommersemester 2014
(2014)
Wintersemester 2013/2014
(2014)
Jahresbericht 2013 und 2014
(2014)
"Bezahlte Korruption"
(2014)
Am 9. November 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht die 5 %-Sperrklausel bei der Europawahl für verfassungswidrig. Am 7. Oktober 2013 unterschrieb Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz für eine 3 %-Sperrklausel, dem vorher fast alle Abgeordneten von COU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Grüne zugestimmt hatten. Die ÖDP und die Freien Wähler klagen dagegen. Als Prozess bevollmächtigter vertritt sie.
Verdienen Politiker zuviel?
(2014)
Mehr Kontrolle notwendig
(2014)
"Aberwitzige Überbezahlung"
(2014)
"Ein bürgernahes System"
(2014)
Interview mit Hans Herbert von Arnim zur Stadtratsarbeit in Speyer.
Speyers Stadtratsparteien verhandeln seit Wochen über die künftige Koalition. Derzeit sieht es danach aus, als wollten CDU und SPD die kommenden fünf Jahre zusammenarbeiten. Wie wichtig sind solche Bündnisse? Patrick Seiler hat dazu Professor Hans Herbert von Arnim befragt, den renommierten "Parteienkritiker" von der Deutschen Universität für Verwalttingswissenschaften in Speyer.
Die Balance zwischen Macht und Politik die sich zunehmend zu Lasten der Bürger verschiebt, für die gerade die Politik eintreten sollte und von ihr gemachte "gute", ausgewogene Gesetze Zeugnis sein sollten, steht auf dem Prüfstand des nachstehenden Beitrags. Der Verfasser behandelt u.a. auch die Machterhaltungsstrategien aller politischen Akteure sowie die mitunter offenkundigen Kontrolldefizite.
Das neue Diätengesetz stockt die Entschädigung und die Altersversorgung von Bundestagsabge:ordneten in zwei Schritten um 10 Prozent auf und lehnt sie damit an die Bezüge von Bundesrichtern an. Zudem wird die Entschädigung an die Bruttolohnentwicklung angekoppelt und so einem Dynamisierungsautomatismus unterworfen. Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb hatte der Bundestag früher für ein ähnliches Projekt eine Grundgesetzänderung vorgesehen, der aber der Bundesrat seine Zustimmung versagte. Ausschussvorsitzenden wird - entgegen ständiger Rechtsprechung - ein Zusatzgehalt gewährt. Eine große Zahl weiterer verfassungsrechtlicher Problempunkte greift der Gesetzgeber nicht auf.
Die Europawahl2014 rückt die staatliche Politikfinanzierung
erneut in den Fokus. Die. nachfolgende Analyse und Kritik
zeigt, dass bei der Finanzierung von Abgeordneten, Parteien
und Stiftungen wichtige Prinzipien des EU-Rechts unbeachtet
bleiben, etwa das Recht auf Chancengleichheit der politischen
Parteien und der Subsidiaritätsgrundsatz.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Sperrklauseln bei deutschen Europawahlen sind ungewöhnlich scharf kritisiert worden: sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Politik. Doch keines ihrer sachlich-inhaltlichen Argumente hält einer Überprüfung stand. Das zeigt die gründliche Durchsicht der wissenschaftlichen Stellungnahmen und der Minderheitsvoten, auf welche sich auch die Politik bezieht. Der Kern der Auseinandersetzung liegt denn auch darin, dass der Zweite Senat eine besonders intensive Prüfung von Sperrklauseln vornimmt, weil die Bundestagsmehrheit darüber »gewissermaßen in eigener Sache« beschließt, also dabei nicht unbefangen ist. Die darin liegende Einschränkung des Handlungsspielraums des Hohen Hauses scheint besonders zu stören. Eine solch intensive Prüfung durch das Gericht ist nun auch bei künftigen Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache zu erwarten, wenn die 5:3-Mehrheit, mit weicher das 5 %- und das 3 %-Urteil beschlossen wurden, auch nach dem Auswechseln zweier Mitglieder des Zweiten Senats weiterhin »hält«.
Insgesamt gesehen, werden die politische, die wirtschaftliche und die mediale "Klasse" durch vier Merkmale gekennzeichnet:
- Das eigene Interesse an Macht, Posten, Geld und Einfluss dominiert, und zwar nicht nur wenn es direkt um den eigenen Status geht. Auch bei allen anderen Entscheidungen spielt die Frage mit hinein, wie sich das auf die eigene Situation auswirkt.
- Die Dominanz des eigenen Interesses wird kaschiert. Stattdessen wird das Gemeinwohl vorgeschoben - nach der Devise: Was gut ist für die CDU oder die Deutsche Bank oder die Bildzeitung, ist gut für Deutschland und Europa.
- Der Einfluss der Bürgerschaft, von der eine wirksame Kontrolle der politischen, der wirtschaftlichen und der medialen Klasse ausgehen könnte, wird minimalisiert.
- Die Kontrolle durch Medien und Gerichte erfolgt nur punktuell und kann schleichende systemische Wandlungen kaum erfassen, obwohl diese die Menschen als Bürger immer weiter ersticken. Das sieht man beispielhaft an der Eurokrise.
Daraus erwächst eine Real-Verfassung, die hinter der Formal-Verfassung des Grundgesetzes steht und die Abläufe weitgehend dirigiert.
Themen der 14. Demokratietagung waren die erforderliche Umgestaltung des Bundestagswahlrechts, die Beseitigung der Sperrklausei bei deutschen Europawahlen, anstehende Bundestags- und Landtagswahlen, die Diskussion um direkte Demokratie auf Bundesebene, ohne die anscheinend auch die notwendigen strafrechtlichen Regelungen gegen die Korruption von Abgeordneten nur schwer durchgesetzt werden können, Auto-Korruption bei missbräuchlichen Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache, die Direktwahl des Ministerpräsidenten und ihre mögliche Durchsetzung durch Volksgesetzgebung, parteiinterne Mitgliederentscheide und -urwahlen, Probleme der Euro-Rettung einschließlich der ESM-Verfahren, der Streit um die Besetzung von Richterstellen und andere einschlägige Entwicklungen sowie das grassierende Gefühl der Menschen, die wichtigsten Entscheidungen würden über ihre Köpfe hinweg getroffen.
Martin Sonneborn nutzt nach dem Einzug ins EU-Parlament die öffentliche Bühne. Der Spitzenkandidat der "Partei" geht mit dem knappest möglichen Ergebnis an Wählerstimmen nach Brüssel. Ihm sollen 60 Kollegen folgen. Erklärtes Ziel: Möglichst viel Geld mitnehmen und im Wesentlichen die eigenen Rücktritte organisieren. Wahl- und Parteienrechtler Herbert von Arnim findet das nur begrenzt lustig.
"Überversorgt, unterbezahlt"
(2014)
Der finanzielle Status hessischer Bürgermeister ist reformbedürftig. Der Verband der kommunalen Wahlbeamten in Hessen hatte mich deshalb schon vor längerem um ein Gutachten gebeten, das die Bezahlung und Versorgung hessischer Bürgermeister vor dem Hintergrund der Regelungen anderer Bundesländer analysiert und sinnvolle Reformvorschläge entwickelt. Dabei bot sich
auch ein Vergleich mit anderen vollbezahlten Repräsentanten des Volkes an: den Abgeordneten, die ebenfalls als direkt vom Volk gewählt gelten. Der Vergleich
zeigt: Bürgermeister lassen
Landtagsabgeordnete an politischer und rechtlicher Verantwortung und an demokratischer Legitimation
weit hinter sich; zudem sind sie arbeitsmäßig sehr viel stärker belastet. Der Status von Bürgermeistern ist eher dem von Ministern vergleichbar. Bürgermeister verdienen deshalb eine deutlich höhere Bezahlung. Bisher stellt ihre großzügige Versorgungsregelung einen gewissen Ausgleich dar. Die
darin – bei isolierter Betrachtung – steckende
Begünstigung von Bürgermeistern, die schon in jungen Jahren nach einer sechsjährigen Amtsperiode eine lebenslange Pension erhalten können, dürfte auf Dauer allerdings nicht zu halten sein. In den meisten
anderen Ländern herrschen strengere Voraussetzungen.
Beseitigt man das Privileg junger Bürgermeister in Hessen, muss andererseits die Besoldung entsprechend aufgestockt werden.
Eine automatische Gehaltserhöhung – wer wünscht sich das nicht? Die
Bundestagsabgeordneten hatten aber nicht mit dem Widerstand des Bundespräsidenten gerechnet. Der will die geplante Anhebung der
Abgeordnetendiäten nun genau prüfen. Auch wenn Gauck damit recht spät dran ist, meint
Hans Herbert von Arnim: Das muss der Bundespräsident auch.
Vor das BVerfG wird das Gesetz nämlich niemand bringen. ...
Das System der Besoldung politischer Amts- und Mandatsträger hat der Idee nach die Form einer Gehaltspyramide, an deren Spitze der Bundespräsident steht. Tatsächlich haben sich die Bezüge aber erheblich auseinander entwickelt. Die Komplexität ist – auch wegen der Fülle der einschlägigen Regelungen – hoch, selbst wenn man sich auf den Bund, die EU und unter den Ländern auf Bayern konzentriert und jeweils vor allem die Grundgehälter ins Auge fasst.
This paper constitutes a first didactic foray into the research project 'Property Tax as Financing Instrument of Megacities in BRICS states'. It assesses the property tax system of the BRICS states with consideration for how property taxes should be designed and used. In addition, a model to assess the efficiency with whi the property tax is appleid will be developed. This model will later be used to conduct an assessment of the property taces of the BRICS states' megacities.
Zunächst werden die Grundzüge der Zusatzversorgung
ausführlich beleuchtet, um ein grundlegendes Verständnis des Wesens der Zusatzversorgung sowie ihrer historischen Entwicklung als Basis für die weitere
Untersuchung zu schaffen. Als Ausgangspunkt der Untersuchung wird im Anschluss an die Darstellung der Grundlagen das relevante Umfeld der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes abgesteckt, um zu klären, welche grundsätzlichen Anforderungen an eine nachhaltige Ausgestaltung der zusätzlichen Alterssicherung im öffentlichen Dienst zu stellen sind. Anhand der aufgestellten Kriterien wird zunächst das Leistungsrecht der Zusatzversorgung eingehend analysiert. Nach der quantitativen Analyse des Leistungsrechts wird die Untersuchung der Zusatzversorgung auf ihre Finanzierungsverfahren erweitert. Im letzten Schritt der Untersuchung werden die zuvor erstellten Modell- Erwerbsbiografien erneut aufgriffen, um die Ergebnisse der Analyse des Leistungsrechts konkret mit der Finanzierung der Zusatzversorgung zu verknüpfen.
The present paper examines the implications of the crisis in Italy by focusing on the reform of the labour marked adopted in June 2012. The aim is to analyse the reform as a particular step in the (re-)production fo hegemony in the Italian context. Drawing on the Cultural Political Economy approach, the paper investigates the interplay of discursive an material factors at the basis fo the economic imaginaries put forward by the reform. Main prelimanary findings point out some major discrepancies between the declared economic imaginaries with their attached objects of interventions and the effective changes introduced by the reform. As a result, despite the large hegemonic consensus achieved on the principles and priorities of the reform, both the interests of the capital and the labour fraction turn out to be disappointed by its outcome.
Die Stadt Mannheim hat 2008 einen Verwaltungsmodernisierungsprozess mit dem postulierten Ziel begonnen "eine der modernsten Stadtverwaltungen Deutschlands" bis zum Jahr 2013 zu werden. Dieser Prozess wurde durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer evaluiert. Bei der Evaluation wurde zum einen die rückblickende Bewertung des stattgefundenen Modernisierungsprozesses, zum anderen die mögliche Fortführung von CHANGE² ab dem Jahr 2014 in den Blick genommen.
Population ageing is likely to have a long-lasting negative impact on
the financial sustainability of European pension systems. As a reaction
to this, some European nations have adopted automatic adjustment
mechanisms that connect the amount of starting pensions to the development
of demographic and economic factors, such as life expectancy
and the old-age dependency ratio. Lacking such measures,
other countries account for the financial problems of their public payas-
you-go pension schemes by ad hoc amendments to their national
legislation.
This paper provides empirical evidence that national legislation
linking life expectancy at retirement age and the level of old-age pensions
attenuates opposition against reforms seeking increases to the
statutory retirement age. Using multinomial logit models fitted on individual-
level survey data, I analyze the probability that individuals accept
a potential increase in retirement age among respondents in the Czech
Republic, Poland and Slovakia. The results show that national institutional
contexts explicitly binding pensions to the development of life
expectancy attenuate opposition against a potential increase in the
statutory retirement age.
The implications of the study are of particular importance for policy-
makers looking to resolve the problem of constantly increasing oldage
dependency ratios in Europe. This requires the application of an
incentive structure that increases the acceptability of later withdrawal
from the labour market. Analyzing survey data from the late 2000s,
this study demonstrates that an explicit attachment between the level
of starting pensions and life expectancy at retirement age is particularly
useful in motivating longer working careers when life expectancy
is on the rise.