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- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (13)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (8)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (3)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (2)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (1)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (1)
Seit dem Sommer 1980 wird eine weltweite Aufmerksamkeit auf die Volksrepublik Polen durch Ereignisse gelenkt, die zumindest indirekt mit der öffentlichen Verwaltung in diesem Lande in Berührung stehen. Aber bereits vor diesem Datum zeigen territoriale Verwaltungsreformen, der Entwurf zur Einführung einer eigenen Verwaltungsgerichtsbarkeit und did Entwicklugn einer spezifisch verwaltungswissenschaftlichen Universitätsausbildung und einer entsprechendne berufsbegleitendne Fortbildung der Verwaltungskader den Versuch an, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft des Staatsapparats und siner Kader den gewachsenen und sich wandelnden Anforderungen an die öffentliche Verwaltung in der Volksrepublik Polen anzupassen. Der Vergleich solcher Verwirklichungen und Ansätze in Polen mit den in anderen europäischen Ländern liegt nahe.
Das von der Fritz Thyssen Stiftung geförderte Projekt "'Objektive' und 'subjektive' Staatseffektivität" setzt sich zum Ziel die Frage nach einem eventuellen Auseinanderklaffen zwischen steigenden Leistungen des Staates und der Lebensbefindlichkeit der Bevölkerung wie auch nach einem anscheinend immer labiler werdenden Verhältnis zum Staat zu stellen und gegebenfalls die Fründe hierfür zu erhellen. Es wird dabei an der sozialpsychologischen Qaultität des Verhältnisses zwischen der Bevölkerung und der politischen und administrativen Führung angesetzt. Hierzu werden einerseits die typsichen Wahrnehmungsmuster und Bewertungen, die in der Bevölkerung bestehen, andererseits aber auch - auf seiten der politischen und administrativen Führung - die handlungsleitenden Grundannahmen und die Muster des Informationsverhaltens hinsichtlich der Bedingungen und Wirkungen der eigenen Tätigkeit in der Bevölkerung untersucht.
Dieser Bericht baut auf dem ersten Teil auf (Speyerer Forschungsberichte, Bd. 11). Ziel der zweiten Untersuchungshälfte war es, die Weiterentwicklung der Methode des Gesetzestests und allgemeiner, des Gesetzgebungsexperimenten in zweierlei Richtung voranzutreiben: Erstens sollte - aufgrund einschlägiger Erfahrungen und in Kenntnis der Mängelursachen bei der Gesetzgebung - das Einsatzfeld des Gesetztests, sein "Leistungsprofil" aufgezeigt werden; zum zweiten war eine Weiterentwicklung dieser Methoden zur Erfassung von bislang methodisch-systematisch noch nicht lösbaren Fragestellungen beabsichtigt. Schließlich galt es die Gründe für den zurückhaltenden Einsatz der Testmethoden in der Gesetzgebungspraxis herauszfinden und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dem Test, aber auch anderweitigen Prüfmethoden zu häufigerer Anwendung verholfen werden kann.
Test von Gesetzentwürfen - Voraussetzungen einer testorientierten Rechtsetzungsmethodik - Teil 1
(1979)
Unter dem Eindruck allseits geäußerter Kritik an explosionsartiger Zunahme und mangelhafter Qualität von Rechtsvorschriften, an den dadurch ausgelösten Erscheinungen einer Überbürokratisierung, an den immer häufiger zu beobachtenden "Vollzugsdefiziten" wurde vom Vorstand des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissesnchaften Speyer dieses Forschungsprojekt mit Arbeitsgebinn vom 01.07.1978 bewilligt. Der hiermit vorgelegte erste Teil des Gesamtberichts befaßt sich mit den theoretischen Grundlagen der Rechtssetzungsmethodik.
Die vorliegende Studie versucht die vorgetragenen Argumente für das Europäische Währungssystem aus der Sicht der EG-Staaten zu sehen und deutlich zu machen, daß erhebliche Unterschiede sowohl im Zielverständnis als auch in der Stellung der einzelnen Ziele zueinander bestehen. Erst ein hinreichendes Verständnis für die jeweiligen naitonalen Positionen ermöglicht es, die zukünftige Entwicklung des Europäischen Währungssystems illusionsfrei zu verfolgen. Grundlage unserer Erörterungern ist eine Beschreibung der Ausgangslagen ausgewählter EG-Staaten, der Gemeinschaft und der Weltwirtschafts- und Weltwährungssituation. Wertvolle Hinweise für die Zielbetrachtung liefert auch die knappe Darstellung der tragenden Elemente der getroffenen Währungsvereinbarung. Unerörtert bleiben in der vorliegenden Studie dagegen die Erfolgschancen des Europäischen Währungssystems.
Der generelle Anstoß für die Untersuchungen ergabe sich aus der zunehmenden Bedeutung der Rolle und des politischen Gewichts des Staates bei der ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung. So wird der Staat für die Schließung der Funktionslücken des Marktes und für die sozialstaatliche Intervention ebenso "verpflichtet" wie er zur Förderung strukturschwacher Räume und zur Weiterentwicklung eines adäquaten Gesundheitswesens "herangezogen" wird.
The use of social science knowledge in the policy of administrative reforms results in a remarkably reflexive connection between science and practice. In the case of the Federal Republic of Germany, too, which is being dealt with here, the state administrations have become significant promoters of the policy of science. Within the scope of social sciences not only the administrative science, but also diciplines such as the political science increasingly serve as an advisory science for public agencies. In this way part of the problems of science and practice is reflected in the use of social science knowledge in the policy fo administrative reforms.
Die Personalbemessung als systematische Ermittlung der erforderlichen personellen Kapazitäten wird bereits in einigen Teilen der öffentlichen Verwaltung als Instrument der Personalwirtschaft eingesetzt. In der Ministerialverwaltung scheinen sich spezielle Schwierigkeiten für eine solche Personalbemessung zu ergeben.
Diese Vorstudie beruht auf einer Anregung des Bundesministeriums des Innern und will auf eine weitere praktische und wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Thema hinwirken. Die Autoren der Vorstudie sind deshalb für jeden Hinweis in Fragen der Personalbemessung in der Ministerialverwaltung dankbar.
Dieser Bericht gibt einen ersten Überblick über den Einsatz von Tests im Vorfeld der Gesetzgebung. Er faßt ferner die Erfahrungen zusammen, die der Autor bei der Mitwirkung an einem "Praxistest zu ausgewählten Bestimmungen eines Referentenentwurfs zur Reform des Jugendhilferechts" und bei der Durchführung von Seminaren über "Entscheidungshilfen für das Testen von Gesetzesentwürfen" an der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung gewinnen konnte.
Mit den vorliegenden zwei Bänden werden in macher Hinsicht noch vorläufige Ergebnisse eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsprojekts vorgelegt, das sich mit der Dokumentation, Standardisierung und Weiterentwicklugn von Meßinstrumenten der empirischen Organisationsforschung beschäftigt und das im weiteren Verlauf u.a. eine Variablen- und Hypothesendokumentation zum Zweck einer besser integrierten Theoriebildung einbeziehen soll. Das Vorhaben kann in enger Verbindung mit anderen laufenden Arbeiten gesehen werden, welche auf den Ausbau organisatoionswissenschaftlich fundierter Ansätze zur Analyse ganzer Organisationen mit Hilfe von Untersuchungsinstrumenten zieln, die deren gesamten 'Zustand' erfassen.
Die Entwicklung von Electronic Government nimmt auch in Deutschland immer konkretere Formen an. Durch die im Rahmen des Forschungsprojekts "Regieren und Verwalten im Informationszeitalter" (1999-2001) entstandenen Speyerer Definitionen von Electronic Government und Electronic Governance konnte hierzu eine Begriffsbestimmung vorgenommen werden. In der Verwaltungspraxis gewinnt Electronic Government zunehmend an Reife. Obwohl sich Vorhaben auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in Deutschland bereits bewähren, wird für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung vielfach aber immer noch nicht ganz deutlich, was Electronic Government eigentlich kann und soll. Leitbilder, Strategien und Ziele sind hier in erster Linie gefragt. Ebenso müssen vorhandene Barrieren in der Entwicklung erkannt werden, die sich erfreulicherweise mit gezielten Maßnahmen beseitigen lassen. Hilfen und Überlegungen aus Sicht der Wissenschaft, der Verwaltungspraxis und der Unternehmenspraxis können dazu gewiss ebenso wertvolle Anregungen geben wie auch die Lösungsansätze einiger ausgewählter Vorhaben, allesamt bewährte Projekte mit Vorbildcharakter. Aus diesen Fragestellungen heraus bildete sich eine Sammlung von Aufsätzen, die mit diesem Forschungsbericht der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll. Wir hoffen, dass er Praxis und Wissenschaft Anregungen bei der weiteren Arbeit an Electronic Government geben kann.
Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hatte am 09. März 2000 beschlossen, den Entwurf eines Kinder- und Jugendhilfegesetzes (LT.-Drs. 3/694) einer Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) zu unterziehen und einen entsprechenden Auftrag an die Landesregierung erteilt.
Dass Gesetzesfolgenabschätzungen dabei helfen können, Jascheinliche Folgen und Nebeneffekte von Regelungsvorhaben zu ermitteln und zu beurteilen, wird mit dieser Untersuchung erneut und eindrücklich bestätigt. Peter Wordelmann et al. haben die hauptsächlich am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der DHV Speyer entwickelte und erprobte Methodik auch für dieses Regelungsvorhaben überaus erfolgreich angewendet. Dabei konnten auch die Prüfkriterien "gender mainstreaming" und "Nachhaltigkeit" eingeführt und getestet werden. Die Kostenfolgenabschätzungen wurden um den Bereich der Transaktionskostenanalyse ergänzt, was einen wesentlichen analytischen Fortschritt bedeutet. Dr. Götz Konzendorf (FÖV Speyer/WiDuT) konnte mit methodischen Beratungen helfen.
Es ist besonders erfreulich, dass mit dieser Studie auch der GFA-Leitfaden (Berlin 2000) und das Handbuch Gesetzesfolgenabschätzung (Baden-Baden 2001) eingesetzt wurden und deren praktische Brauchbarkeit am konkreten Fall bestätigt werden konnten. Das ergänzt die acht Speyerer Pilotstudien, die im Verlauf des Jahres 2001 im Auftrag des Bundesinnenministeriums durchgeführt wurden. Mit diesen Studien ließ sich gleichfalls die praktische Verwertbarkeit des publizierten GFA-Instrumentariums nachweisen.
Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer kann auf eine inzwischen mehr als 25jährige - oder gar 40jährige! - Geschichte zurückblicken. Das FÖV ist zwischen 1956-1959 als "Institut für verwaltungswissenschaftliche Forschung" angedacht, 1962 als "Institut für Forschung und Information" hochschulintern gegründet und 1965 als "Forschungsinstitut" der Hochschule errichtet worden. Es existiert seit 1976 als verselbständigtes Institut bei der Hochschule Speyer.
Die Geschichte des Forschungsinstituts ist bislang noch nicht dargestellt worden. Sie findet auch im Schrifttum über die Hochschule für Verwaltungswissenschaften nur beiläufige Erwähnung.[1] Es fehlte bisher eine Darstellung, die auf der Grundlage der vorhandenen Quellen der Hochschule und des Instituts die Geschichte des FÖV, die mehrfachen Anläufe seiner Gründung, die Umstrukturierungen und Umbenennungen herausarbeitet und bewertet.
Die vorliegende Studie über die Geschichte des Forschungsinstituts Speyer basiert auf der Auswertung und Analyse ungedruckter Quellen. Dabei handelt es sich um die Protokolle des Senats und des Verwaltungsrats der Hochschule sowie die des Vorstands und des Verwaltungsrats des Forschungsinstituts aus der Zeit von 1947 bis zur Gegenwart. Hinzu kamen aussagekräftige Materialien - Berichte, Mitteilungen, Expertisen und Schriftverkehr - des jeweiligen Rektors der Hochschule und des amtierenden (Geschäftsführenden) Direktors des Forschungsinstituts. Diese Unterlagen befinden sich im Archiv der Hochschule bzw. in dem des Forschungsinstituts. Ergänzt wurden sie von Schriften, die die Hochschule herausgab bzw. von Literatur, die im Zusammenhang mit "runden" Geburtstagen und Jubiläen von Hochschule und Forschungsinstitut entstanden ist.[2] Der Aussagewert der schriftlichen Quellen und der Literatur wurde ergänzt durch die Erinnerungen und Sichtweisen der ehemaligen Geschäftsführenden Direktoren des FÖV, mit denen die Autorin Gespräche führte.
[1] Vgl. Franz Knöpfle, S. 61-66; Rudolf Morsey, 40 Jahre, S. 31 f.
[2] Vgl. das Quellen- und Literaturverzeichnis