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Die Einrichtung und Organisation von Widerspruchsausschüssen (WA) als Institutionen der Sozialversicherung sowie deren Verbindung mit der Tätigkeit der Sozialgerichtsbarkeit haben lange auf eine datengestützte Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse warten lassen. Erst in jüngerer Zeit ist diesem Defizit durch einschlägige empirische Forschung abgeholfen worden (Fischer/Welti, SGb 2017, 541 ff.). Deren Ergebnisse bedürfen allerdings in ihrer Rückwirkung auf das Sozial- und Verwaltungsrecht einer verhaltensbezogenen und folgen-orientierten Kommentierung im Spiegel der Verwaltungswissenschaft. Der Beitrag ist die überarbeitete und aktualisierte Fassung des Vortrags vom 20.1.2017 an der Universität Kassel im Rahmen der Konferenz über „Widerspruchsauschüsse in der Sozialversicherung“.
Pflege kommunal neu gedacht
(2018)
Die kommunale Unternehmenswirtschaft steht in ihrer Entwicklung an einer Weggabelung. Wie die knappe empirische Analyse der von ihr gewählten Rechtsformen zeigt, werden in überwältigendem Ausmaß die Möglichkeiten genutzt, die das Privatrecht bietet. Das ist nicht unproblematisch. Die Rechtsformenwahl stellt sich als ein Entscheidungsproblem dar, dessen Lösung komplexen Anforderungen unterliegt. Zahlreiche Kriterien und durchaus gegenläufige Organisationsprinzipien sowie anstaltsrechtliche, demokratiestaatliche und effizienzorientierte Überlegungen bestimmen die „Lebensphasen“ eines Kommunalunter-nehmens. Näheres Zusehen offenbart insofern einen Legitimitätsvorsprung öffentlich-rechtlich verankerter Unternehmenswirtschaft. Nicht von ungefähr haben deshalb in der Vergangenheit öffentlich-private Partnerschaften („Verwaltungspartnerschaften“) zugenom-men. Die vergaberechtlichen Bindungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben in Privat-rechtsform bestätigen den erwähnten Vorrang. Es macht deshalb Sinn, an frühere Versuche zur Entwicklung öffentlich-rechtlicher Unternehmensformen anzuknüpfen, um diese zukünftig in der kommunalen Unternehmenswirtschaft bevorzugt zu nutzen.