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Es gibt verschiedene Hinweise darauf, dass Beschäftigte im Nah- und Fernverkehr regel-mäßig und zunehmend beleidigt, bedroht oder körperlich angegriffen werden. Vor diesem Hintergrund haben der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) und der Deutsche Gewerk-schaftsbund (DGB) eine Studie in Auftrag gegeben, welche das Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte im Verkehrsbereich untersucht. Ziel war es, eine wissenschaftliche Grundlage für die Entwicklung nachhaltiger und differenzierter Strategien zum Umgang mit Gewalt gegen Beschäftigte im Verkehrsbereich zu schaffen. Um einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand zu erhalten, wurde zunächst eine Literaturstudie durchgeführt. Darüber hinaus wurden zwei Befragungen konzipiert und auf den Weg gebracht, die sich zum einen an Unternehmen und zum anderen an Beschäftigte im Verkehrsbereich richteten. Sie dienten u. a. dazu, Erkenntnisse zum Gewaltausmaß sowie zur Nutzung und Bewertung von Präventions- und Nachsorgemaßnahmen zu gewinnen.
Ende 2021 legte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die neue "Arbeitshilfe gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung nach § 2GGO" vor. Sie unterstützt bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften und der gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung. Der Beitrag stellt die neue deutsche Arbeitshilfe vor und ver-gleicht sie mit den Verfahren der geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzungen in weiteren Staaten in Europa. Somit vermittelt der Beitrag einen praxisnahen Überblick und ein grundlegendes Verständnis über die in der deutschen und europäischen Rechtsetzung etablierten Verfahren zur geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung.
Sowohl in der medialen Berichterstattung als auch in der wissenschaftlichen Literatur wird seit Jahren die Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes thematisiert. Flächen-deckende Zahlen liegen hierzu bislang jedoch nicht vor. Auch ein systematischer Überblick über praktische Erfahrungen mit Ansätzen zur Gewaltprävention fehlte bisher. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Studie in Auftrag gege-ben, die das Ausmaß der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes untersucht hat. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für die Entwicklung nach-haltiger und differenzierter Strategien zum Umgang mit Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes dienen. Der Fokus der Untersuchung lag dabei auf Gewalt, die von Personen außerhalb der öffentlichen Verwaltung auf Beschäftigte ausgeübt wird. Gewalt-tätige Übergriffe innerhalb einer Organisation sowie durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wurden im Rahmen dieser Studie nicht betrachtet. Der Artikel stellt die zentralen Untersuchungsergebnisse vor.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung mit der Untersuchung des Phänomens von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beauftragt, um einen Überblick über das Ausmaß der Gewalt und eine wissenschaftliche Grundlage für die Entwicklung nachhaltiger und differenzierter Strate-gien im Umgang mit dieser Gewalt zu erhalten. Die vorliegende Handreichung stellt auf der Grundlage einer Literaturstudie verschiedene Maßnahmen zur Gewaltprävention vor. Im Fo-kus steht dabei die Bewertung von Nutzen und Aufwand der Maßnahmen durch Behörden-leitungen und Beschäftigte in einer bundesweiten Befragung.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat das Deutsche Forschungsinstitut
für öffentliche Verwaltung (FÖV) mit der Untersuchung des Ausmaßes von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beauftragt. Zunächst wurden zentrale Forschungs-arbeiten, Statistiken und weitere Dokumente zum Thema „Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes“ zusammengetragen, ausgewertet und die wesentlichen Erkenntnis-
se in einer Literaturstudie zusammengefasst. Anschließend wurden zwei bundesweite Be-fragungen konzipiert und durchgeführt, die sich zum einen an die Behördenleitungen und zum anderen an die Beschäftigten richteten. Diese Zusammenfassung stellt die zentralen Projektergebnisse dar.
Die Literaturstudie bietet einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand zum Phäno-men der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Deutschland sowie über Strategien, Maßnahmen und Initiativen zur Gewaltprävention. Dabei werden alle Bereiche des öffentlichen Dienstes betrachtet, zu denen Befunde zur Gewalt gegen Beschäftigte vor-liegen. Der Fokus liegt dabei auf Gewalt, die von Personen außerhalb der öffentlichen Verwal-tung auf Beschäftigte ausgeübt wird. Gewalttätige Übergriffe innerhalb einer Organisation sowie durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden nicht betrachtet. Die unter-schiedliche Nutzung des Gewaltbegriffs durch verschiedene Studien erschwert die Vergleich-barkeit der Ergebnisse sowie eine Aussage darüber, wie sich das Ausmaß der Gewalt in den letzten Jahren entwickelt hat.
Der Beitrag fasst die zentralen Ergebnisse der Tagung "Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes" zusammen, die am 24. Juni 2022 in Berlin stattfand. Sie bildete den Abschluss einer vom Bundesministerium des Innern und für Heimat in Auftrag gegebenen Studie, die das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführt hat.
Im Rahmen der Untersuchung wurden bundesweit Behörden und Beschäftigte befragt, um das Ausmaß der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Deutschland abzu-schätzen. Dabei wurde im Rahmen der Behördenbefragung das Ausmaß der gemeldeten Gewalt gegen Beschäftigte erfasst. Der besondere Fokus der Beschäftigtenbefragung lag auf der Erfassung der Dunkelziffer, d. h. der Abweichung zwischen der Anzahl gemeldeter und tatsächlich erlebter gewalttätiger Übergriffe. Zudem wurden die Folgen von Gewalt, die Melde- und Erfassungsmöglichkeiten von Übergriffen in den jeweiligen Behörden sowie Präventions- und Nachsorgemaßnahmen in den Blick genommen.
Der Fokus liegt dabei auf Gewalt, die von Personen außerhalb der öffentlichen Verwaltung auf Beschäftigte ausgeübt wird. Gewalttätige Übergriffe innerhalb einer Organisation sowie durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden nicht betrachtet. Die unterschiedliche Nutzung des Gewaltbegriffs durch verschiedene Studien erschwert die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sowie eine Aussage darüber, wie sich das Ausmaß der Gewalt in den letzten Jahren entwickelt hat.
Mit dem E-Government-Gesetz (EGovG BW) schuf das Land Baden-Württemberg im Jahr 2015 die gesetzliche Grundlage für die Förderung der elektronischen Verwaltung in den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Das Gesetz sieht eine Evaluation innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vor. Dabei wurden drei Schwer-punkte untersucht: die Wirkungen der Handlungspflichten des EGovG BW, die Erfahrungen mit der durch das EGovG BW geschaffenen Organisationsstruktur und die Erfahrungen von Bund und Ländern mit deren jeweiligen E-Government-Gesetzen.
Work in Progress
(2021)
Der Vortrag skizziert anhand der Evaluation des E-Government-Gesetzes Baden-Württem-berg die Chancen und Herausforderungen von Evaluationen inmitten dynamischer Ver-änderungsprozesse – in diesem Fall die Evaluation von Verwaltungsdigitalisierung, während die COVID-19-Pandemie einen massiven Modernisierungsdruck auf die Verwaltung ausübt.
Das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ der Bundesregierung sieht vor, das Gesetz-gebungsverfahren auf Bundesebene bis zum Jahr 2023 vollständig elektronisch, inter-operabel und medienbruchfrei umzusetzen. Um die technischen Voraussetzungen für
einen solchen elektronischen Workflow zu schaffen, wurde das Projekt „E-Gesetzgebung“
ins Leben gerufen. Im Zuge dieses Projekts sollen auch alle Arbeitshilfen zum Gesetz-gebungsverfahren digitalisiert und in die Anwendung „E-Gesetzgebung“ integriert werden. Hierzu zählen u. a. die verschiedenen Arbeitshilfen zur Gesetzesfolgenabschätzung/ Gesetzesevaluation. Der Vortrag stellt das Projekt „E-Gesetzgebung“ vor und diskutiert die Chancen, die sich durch die Entwicklung digitaler Unterstützungsangebote im Bereich der Gesetzesfolgenabschätzung für die bessere Rechtsetzung ergeben.
Mit dem vorläufigen Abschluss des Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ Ende 2019 sprachen sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Mehr Inklusion / Wirksames Hilfesystem / Weniger Schnittstellen“ für eine Stärkung der inklusiven Ausgestaltung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit aus. Wichtiger Teil dieser Reform sollen „Leistungen aus einer Hand“ sein, d. h. die Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Der Bericht skizziert die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Verwaltungsumstellung hin zu Leistungen zur Entwicklung und Teilhabe und Erziehung.
Vorstellung des Leitfadens "Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit in der Normensetzung" zu in Deutschland und Europa angewandten Verfahren, Leitfäden und Instrumenten zur geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung und -evaluation. Der Leitfaden ist durch das FÖV im Auftrag des Deutsch-Chinesischen Programms Rechtskooperation der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) erstellt worden. Im Rahmen des deutsch-chinesischen Online-Workshops wurde er an die Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses übergeben.
Der Leitfaden bietet einen praxisnahen Überblick und ein grundlegendes Verständnis über die in der deutschen und europäischen Normensetzung etablierten Verfahren zur Erfassung und Beseitigung sozialer Ungleichheiten. Im Fokus des Leitfadens steht dabei die Geschlechtergerechtigkeit. Sie wird durch die Technik der geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung und Gesetzesevaluierung in der Rechtsetzung angestrebt.
Mit dem E-Government-Gesetz (EGovG BW) schuf das Land Baden-Württemberg im Jahr 2015 die gesetzliche Grundlage für die Förderung der elektronischen Verwaltung in den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Behörden im Sinne des EGovG). Das Gesetz sieht eine Evaluation innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vor; der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse dieser Evaluation dar. Dabei wurden drei Schwerpunkte untersucht: die Wirkung der Handlungspflichten des EGovG BW, die Erfahrun-gen mit der durch das EGovG BW geschaffenen Organisationsstruktur und die Erfahrungen von Bund und Ländern mit deren jeweiligen E-Government-Gesetzen.
Elektronische Gesetzgebung
(2020)
Elektronische Gesetzgebung bezeichnet ein durchgängig elektronisches Verfahren vom Textentwurf bis zur Verkündung eines Gesetzes, das Format- und Medienbrüche vermeiden und sowohl den Aufwand als auch die Fehleranfälligkeit einzelner Prozessschritte verringern soll. Sie kann – abhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung und ihrer Akzeptanz durch die am Verfahren beteiligten Akteure – zu einer Verbesserung der Qualität der Gesetzgebung beitragen.
Die Hilfelandschaft für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen ist aktuell zweigeteilt. Für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung, wie für Kinder und Jugendliche allgemein ist die Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zuständig. Demgegenüber ist die Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) [bzw. dem Neunten Buch Sozialgesetz-buch (SGB IX) ab dem 1. Januar 2020] vorrangig zuständiger Leistungsträger, wenn eine (drohende) geistige oder körperliche Behinderung diagnostiziert wird. In diesem Kontext ist immer wieder die sogenannte „Inklusive Lösung“ mit der Überführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche aus dem SGB XII (bzw. SGB IX) in das SGB VIII diskutiert worden, seit November 2018 auch im Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zur besseren Einschätzung der Ausgangslage und der Implikationen einer möglichen Verwaltungsumstellung bietet die vorliegende Sachstandsanalyse einen Überblick über die aktuellen Verwaltungsstrukturen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe bzw. der Eingliederungshilfe und über die Schnittstellen zwischen diesen Hilfesystemen.
Die Europäische Kommission hat sich schon zum Ziel gesetzt, die Einhaltung des europäischen Umweltrechts zu verbessern (sog. compliance assurance). Die dazu ergriffenen Maßnahmen können auch Auswirkungen auf das deutsche Umsetzungs- und Vollzugssystem haben.
Die Studie trägt dazu bei, die praktischen Effekte dieser Auswirkungen einschließlich etwaiger unnötiger Belastungen von Vollzugsbehörden bzw. anderen Normadressaten und Optimierungsvorschläge zu erkennen.
Hierzu waren die Einschätzungen der zuständigen Fachleute in den Vollzugsbehörden unerlässlich. Das Forschungsteam ist daher auf Grundlage einer verwaltungs- und rechtswissenschaftlichen Studie und der Ergebnisse einer Online-Umfrage in einen Dialog mit Vollzugsfachleuten getreten. In der hier publizierten Studie finden Sie die Hintergrundstudie, die Ergebnisse der Online-Umfrage und der Dialoge sowie die aus der Auswertung hergeleiteten Schlussfolgerungen zur Vollzugssituation und Empfehlungen zur Unterstützung des Vollzugs.
Ein Pionier
(2018)
Forming Civil Servants
(2018)
In recent years, partner countries of German development cooperation have voiced a growing interest in German public administration education. Against this background, we provide a systematic assessment of the system of public administration education – covering the vocational education and training (VET) program for the intermediate civil service, and the (dual) study program for the higher intermediate civil service. We identify elements of success within the German system and evaluate their relevance for an idea transfer to partner countries. Thereby, we identify four promising elements for partner countries: recruitment, „dualizing“ civil service training, institutionalizing fitness for transformation, and introducing a modularized concept. For each element we specify components and describe their potential benefits, basic conditions, and core ideas for exporting the element.
Einführung in das deutsche System der Verwaltungsausbildung im Rahmen der Studienreise einer serbischen Delegation zum Thema "Human Resources Management and Professional Development and Training in the Public Sector", organisiert durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.