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Acht deutsche Abgeordnete müssen das EU-Parlament verlassen, sollte der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe Recht bekommen.
"Ich bin sehr zuversichtlich
", sagt von Arnim im EurActiv.de-Interview. Von Arnims Beschwerde gegen die Europawahl könnte auch die Bundestagswahlen grundlegend verändern. Verlieren prominente Politiker ihre 'todsicheren' Listenplätze?
1. Klageschrift vom 9.10.2013
2. Statement bei Vorstellung der Klage auf der Pressekonferenz am 14.10.2013 in Berlin
3. Die Klage in der Presse:
Der Spiegel vom 14.10.2013
Mannheimer Morgen vom 27.2.2014
4. Stellungnahme vom 19.9.2013 zum Schriftsatz des Bundestags vom 26.4.2013 und zum Schriftsatz der CDU/CSU-Fraktion vom 3.5.2013
5. Stellungnahme vom 12.12.2013 zum Schriftsatz des Bundestags vom 31.10.2013
1. Einspruch vom 24.7.2009
2. Brief an den Bundestagspräsidenten vom 23.7.2009: Handlungspflicht des Bundestags
3. Stellungnahme des Bundesministeriums des Inneren vom 23.9.2009
4. Erwiderung vom 4.11.2009 auf die Stellungnahme des Bundesministeriums des Inneren
5. Zurückweisung des Einspruchs durch den Bescheid des Bundestages vom 8.7.2010
6. Beschwerdeschrift zum Bundesverfassungsgericht vom 5.9.2010
7. Mitteilung der Zustellung der Beschwerde vom 22.9.2010 sowie Fristsetzung für Äußerungen
8. Stellungnahme des Bundeswahlleiters vom 16.11.2010
9. Schriftsatz des Bundestages vom 2.5.2011
10. Plädoyer am 3.5.2011 gegen die Fünf-Prozentklausel
11. Plädoyer am 3.5.2011 gegen die starren Listen
12. Erwiderung vom 23.5.2011 auf den Schriftsatz des Bundestages
13. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.11.2011
14. Der Einspruch und die Beschwerde in der Presse:
Der Spiegel vom 13.9.2010
dapd-Meldung vom 12.9.2010
dpa-Meldung vom 12.9.2010
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. und 14.9.2010
Rheinpfalz Speyer vom 14.9.2010
Das Parlament vom 20.9.2010
Interview vom 11.10.2010 auf EurActiv.de
Süddeutsche Zeitung vom 2.5.2011
Der Spiegel vom 2.5.2011
Berliner Zeitung vom 4.5.2011
Am 9. November 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht die 5 %-Sperrklausel bei der Europawahl für verfassungswidrig. Am 7. Oktober 2013 unterschrieb Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz für eine 3 %-Sperrklausel, dem vorher fast alle Abgeordneten von COU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Grüne zugestimmt hatten. Die ÖDP und die Freien Wähler klagen dagegen. Als Prozess bevollmächtigter vertritt sie.
"Das ist mir unerklärlich"
(2013)
Im November 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatte der Speyerer Staatsrechtier Hans Herbert von Arnim (DUV). Jetzt kämpfen er und 30 Kollegen mit einem öffentlichen Appell gegen eine drohende Drei-Prozent-Hürde. Unser Redakteur Stefan Keller hat den Juristen befragt.
Das Bundesverfassungsgericht kippte 2011 die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen: Eine Partei müsse auch dann ins EU-Parlament einziehen können, wenn sie weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalte. Dieses Urteil hatte unter anderem der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim erwirkt; seine Klage hatten zahlreiche Staatsrechtslehrer unterstützt. Nun will der Bundestag offenbar eine Drei-Prozent-Hürde beschließen. Dagegen wenden sich Arnim, Professor in Speyer, und etliche seiner damaligen Unterstützer: Dem Bundestag sei es wegen des Urteils untersagt, eine neue Sperrklausel zu schaffen.
Der Bürger ist König
(2004)
Was aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur 5-Prozent-Klausel bei Europawahlen folgt
(2012)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur 5-ProzentKlausel bei Europawahlen setzt die strenge Kontrolle von Wahl- und Parteienfinanzierungsgesetzen durch den Zweiten Senat fort. Aus den Gründen dieser Entscheidung lassen sich Hinweise für die Beurteilung des neuen Bundestagswahlgesetzes entnehmen. Zusätzlich gibt das Urteil Fingerzeige für die rechtliche Einschätzung der "Parteien im Parlament", die aufgrund ihrer allzu großzügigen, selbst bewilligten Staatsfinanzierung immer mehr Parteiaufgahen übernehmen.