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- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (20)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (17)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (16)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (15)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (15)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (11)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (8)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (7)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (7)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (6)
Hochschulen sehen sich derzeit mit einer Reihe von Anforderungen bezüglich ihrer gesellschaftlichen Funktionen konfrontiert. Dazu zählen u.a. hochschulpolitische Forderungen, wie sie im Rahmen des Qualitätspakt Lehre formuliert werden, „Maßnahmen zur […] Ausgestaltung der Studieneingangsphase im Hinblick auf eine heterogener zusammengesetzte Studierendenschaft“ (BMBF, 2010, S. 2) zu entwickeln. Der inflationäre Gebrauch des Heterogenitätsbegriffs (Hanft, Zawacki-Richter, & Gierke, 2015) führt allerdings zu unterschiedlichen Bedeutungsvarianten, die wiederum in vielfältige Aktivitäten seitens der Hochschulen münden. In diesem Zusammenhang fehlt es nicht nur an empirischen Untersuchungen, wie die institutionellen Reaktionen an den Hochschulen konkret aussehen, sondern auch an theoretischen Erklärungsansätzen. Vor diesem Hintergrund behandelt der vorliegende Beitrag die Forschungsfrage, wie Hochschulen auf Forderungen nach einem angemessenen Umgang mit Heterogenität reagieren, diese in ihren lokalen Kontext übersetzen und welche Definitionen und Aktivitäten daraus resultieren. Aus einer organisationstheoretischen Perspektive kann der Umgang mit Heterogenität als eine Idee beschrieben werden, die in der Umwelt von Hochschulen „herumwandert“ (Czarniawska & Sevon, 1996). Das Übernehmen dieser Idee durch die Hochschulen kann mit dem theoretischen Konzept „translation“ (Czarniawska & Joerges, 1996) erklärt werden: Demnach erfährt die Idee während ihrer Übersetzung in den lokalen Kontext Anpassungen, wobei sie mit vorherrschenden Deutungsmustern ausgelegt wird. Dabei handelt es sich um einen aktiven, performativen Prozess, in dem sich Ideen sowohl in sprachlichen (und symbolischen) Entsprechungen als auch in materiellen Praktiken manifestieren (Sahlin & Wedlin, 2008). Die Kopplung zwischen diesen zwei Ebenen kann dabei mit organisationalen Narrativen unterstützen werden. Diese „organisierenden Geschichten“ (Czarniawska, 2015; Weick, 1976) gelten als zentrale Form der Wissensvermittlung innerhalb von Organisationen und dienen der Verständigung über aktuelle Probleme und deren Lösungen, wobei sie tieferliegende Sinnzuschreibungen transportieren. Um Übersetzungsprozesse auf der lokalen Ebene zu untersuchen, werden im Rahmen des BMBF-Forschungsprojekts StuFHe Fokusgruppen-Diskussionen an vier Partnerhochschulen durchgeführt. Die Fokusgruppen-Teilnehmenden rekrutieren sich aus Projektverantwortlichen für Studieneinstiegsangebote, wobei die Diskussionen vorrangig dem Erfahrungsaustausch bezüglich der Gestaltung von Angeboten für den Studieneinstieg und deren Beitrag zum Umgang mit Heterogenität dienen. Die Diskussionen wurden transkribiert und mithilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz (2012) ausgewertet. Um neben den immanenten Sinngehalt der Redebeiträge auch kollektiv verankerte Orientierungsmuster zu identifizieren, ist die Auswertung zusätzlich von der dokumentarischen Methode informiert (Bohnsack, 2013). Dies dient dem empirischen Zugriff auf ‚tacit knowledge‘ im Sinne eines handlungsleitenden, impliziten Alltagswissen, das auf der Grundlage von Erzählungen und Beschreibungen expliziert wird (Liebig & Nentwig-Gesemann, 2009). Dementsprechend legt der vorliegende Beitrag ein besonderes Augenmerk auf die Identifikation von Geschichten über Studierende bzw. den Umgang mit studentischer Heterogenität. Die Analyse der Fokusgruppen-Diskussionen zeigt, dass die Projektteilnehmenden Heterogenität auf der Ebene der sprachlichen Entsprechungen anhand individueller und sozialer, aber auch organisationaler Heterogenitätsmerkmale definieren. Hinsichtlich des praktischen Umgangs mit Heterogenität stellen die Teilnehmenden Problemdiagnosen auf, die sich in Zuschreibungen von Schwierigkeiten an bestimmte Studierendengruppen niederschlagen. Auf der Basis ihrer Diagnose gelangen die Teilnehmenden zu Lösungen, die sich aus ihrer Sicht besonders für den Umgang mit Heterogenität eignen. Die Problemsichten und Lösungsansätze weisen dabei auf miteinander konkurrierende Deutungsmuster hin, die sich in übergeordnete Spannungsfelder entladen. Diese werden mittels organisierender Geschichten kommuniziert, die bestimmte Bilder von Studierenden und dem Umgang mit Heterogenität transportieren.
Der Beitrag macht es sich zur Aufgabe, einen normativ gangbaren Weg aus dem terminologischen Irrgarten des Sanktionsregimes der DSGVO zu weisen und die innere Sanktionssystematik zu enträtseln. Darauf aufbauend analysiert er das Zusammenspiel zwischen den sanktionsrechtlichen Normen der DSGVO und den Vorschriften des nationalen Rechts, mit denen der deutsche Gesetzgeber die Öffnungsklauseln der Art. 83 Abs. 7,8 und Art. 84 DSGVO inhaltlich auszufüllen gedenkt – und klopft sie darauf ab, inwieweit sie sich konsequent und folgerichtig in das unionsrechtliche Sanktionsregime einfügen.
Wo einst Sicherheitsabstände und Schutzwände notwendig waren, arbeiten Mensch und Maschine heute zunehmend Hand in Hand. Eine neue Wegmarke in der Fortentwicklung der Mensch-Roboter-Kollaboration setzen womöglich Exoskelette. Ihre Träger können dank ihrer Hilfe schwere Lasten mit überdurchschnittlichen Kräften heben. Dadurch lassen sich innerbetriebliche Prozesse dort optimieren, wo es bislang keine vergleichbaren mobilen technischen Einrichtungen gab – insbesondere in der Logistik. Mithilfe moderner Sensortechnik können sog. aktive Exoskelett-Modelle sogar die Signale messen, die das Gehirn an die Muskulatur sendet, um körperliche Bewegungen in die Tat umzusetzen, sowie detailscharf Daten zum individuellen Arbeitsverhalten aufzeichnen. Damit können sie nicht nur in den Dienst des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten treten, indem sie typischen Verletzungen vorbeugen und vor körperlicher Überbelastungen schützen. Der Arbeitgeber kann sie auch als Überwachungstechnologie einsetzen und dadurch das Selbstbestimmungsrecht betroffener Arbeitnehmer gefährden. Der Einsatz aktiver Exoskelette muss sich deshalb nicht nur an den Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes messen lassen. Auch den Sonderregelungen des Beschäftigtendatenschutzes in Art. 88 DSGVO und in § 26 BDSG 2018 muss es sich stellen. Der Beitrag wagt einen Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitswelt der Zukunft.
Art. 21 - Widerspruchsrecht
(2018)
Die deutsche Demokratie zeigt Alterungserscheinungen. Viele Bürger vertrauen der Politik und ihren Handlungsträgern nicht mehr. Die tendenziell um sich greifende Politik- und Wahlmüdigkeit deuten viele als Alarmsignal einer abnehmenden Rückbindung der Institutionen repräsentativer Demokratie an den Willen des Souveräns, als Symptom mangelnder Bürgernähe und Ergebnis unzureichender Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen. Gleichzeitig artikulieren die Bürger immer hörbarer das Bedürfnis, an konkreten Sachentscheidungen teilzuhaben. Das Grundvertrauen, dass die politischen Entscheidungsträger die Weichen für zentrale Angelegenheiten des Gemeinwesens schon richtig stellen werden, schwindet; die Bürger wollen (auch) selbst an das Stellwerk.
Die neuen Beteiligungsformen sollen den Bürger nach dem Willen der politischen Entscheidungsträger stärker an die politische Willensbildung heranführen – transparent, frühzeitig und auf Augenhöhe, ohne zugleich aber den Repräsentativorganen das Heft des Handelns aus der Hand zu nehmen.
Ein Instrument scheint diese Interessen prima facie in idealtypischer Form auszubalancieren: die Bürger- bzw. Volksbefragung. Sie ermöglicht es den Organen der repräsentativen Demokratie, den Souverän zu Einzelfragen des Gemeinwesens als Ratgeber an die Urne zu bitten. Ist das konsultative Referendum der „espresso doppio“ zur Belebung der bundesdeutschen Demokratie? Seine partizipatorische Wirksamkeit und seine rechtlichen Grenzen zu analysieren, macht sich dieser Beitrag zur Aufgabe – und wagt einen Blick auf sein Potenzial als Impulsgeber für Spielarten einer digitalen Demokratie.
Einführung in das deutsche System der Verwaltungsausbildung im Rahmen der Studienreise einer serbischen Delegation zum Thema "Human Resources Management and Professional Development and Training in the Public Sector", organisiert durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
Der gesellschaftliche Auftrag des Transfers und darunter der Gründungsförderung an Hochschulen hat neben Forschung und Lehre in den letzten Jahren wissenschaftspolitisch stark an Bedeutung gewonnen. So fordern nach einer Analyse der Landeshochschulgesetze fast alle Bundesländer von den Hochschulen, Ausgründungen zu fördern (Berghäuser 2017). Versuche zur Erfassung und Anerkennung exzellenter Leistungen in Forschung und Lehre gibt es bereits länger, für Transfer und insbesondere für die Gründungsförderung der Hochschulen wurde dies bislang weniger beleuchtet. Da es schwerlich möglich scheint, dies für die vielfältigen unter Transfer gefassten Einzelaktivitäten detailliert zu leisten (vgl. auch Henke u.a. 2017, 2016; Hachmeister u.a. 2016; Stifterverband 2016) soll es mit dem hier angebotenen Beitrag exemplarisch für die Gründungsförderung erfolgen. Denn Hochschulausgründungen sind ein wichtiger Weg, um den Wissenstransfer aus der Forschung umzusetzen. Innovationen entstehen gerade dort, wo intensiv geforscht wird und engagierte Studierende und Wissenschaftler ihr Know-how einbringen. Dafür braucht es nach theoretischen Modellüberlegungen und empirischen Ergebnissen eine entsprechende Gründungskultur an den Hochschulen (vgl. zusammenfassend G-Forum 2017). Der angebotene Vortrag will anhand einer aktuellen empirischen Studie zeigen, wie Exzellenz in der Gründungsförderung empirisch erfasst und öffentlichkeitswirksam aufbereitet werden kann. So soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass „für Hochschulen Räume geschaffen werden“, dies durchzudeklinieren und „ein erweitertes Exzellenzverständnis einer gesellschafts-orientierten Hochschule zu schaffen.“ (Schneidewind 2016). Die Gründungsförderung der Hochschulen ist dabei lediglich analytisch als separate Kategorie neben Forschung und Lehre zu betrachten, faktisch weist sie zugleich Verbindungen zur Forschung und zur Lehre auf. So geschieht dies z.B. durch Sensibilisierung dafür in der Lehre innerhalb des Curriculums und in außercurricularen Veranstaltungen, teilweise auch als Weiterbildung für Absolventen und Mitarbeiter. Die Erhebungen erfolgten von Anfang an mit dem Anspruch, die Förderung von Gründungen an den Hochschulen in verschiedenen Dimensionen der Gründungskultur zu erfassen, die sich in das theoretische Konzept des Gründerökosystems einordnen lassen. Darüber hinaus soll mit diesem Beitrag ein Ansatz in Form eines Rankings präsentiert werden, der mittels eines absoluten ebenso wie mittels eines relativen Qualitätsverständnisses erfasst, inwiefern Exzellenz in der Gründungsförderung an den einzelnen Einrichtungen vorliegt. Dies wurde teilweise durchaus als ein vermessen(d)es Anliegen an die Hochschulen wahrgenommen. Das mag auch damit zusammenhängen, dass Transfer und Ausgründungen teilweise als „funktionale Überforderung“ angesehen werden. Hierbei wird aber übersehen, dass dies keineswegs alle Hochschulen in ähnlicher Intensität verfolgen müssten, sondern in einem ausdifferenzierten Hochschulsystem komplementär erfolgen kann. Die Teilnahme an der Erhebung mittels Online-Fragebogen war jedenfalls freiwillig und wurde in den letzten Jahren von einer großen Anzahl an Hochschulen unterstützt, was sich auch an sehr zufriedenstellenden Rücklaufquoten von rund 50% zeigt. Darüber hinaus werden ergänzend offizielle Datenquellen z.B. der amtlichen Statistik herangezogen. Die Auswertung der Daten für die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Bausteinen, die verschiedenen Dimensionen der Gründungsförderung entsprechen, und deren Informationen letztlich in Ranglisten zu diesen Dimensionen, sowie für die Gesamtleistung verdichtet werden. Hierbei werden zur Wahrung der Leistungsgerechtigkeit nur Hochschulen mit ähnlichen Kontexten untereinander verglichen. Auf diese Weise kann aus den Ergebnissen abgeleitet werden, inwiefern die Hochschulen einen Vorbildcharakter in der Gründungsförderung haben oder ob und ggf. wo es Verbesserungspotential gibt
Luftverkehr
(2018)
Datenschutz post mortem
(2018)
Was passiert mit unseren Daten nach dem Tod? Jenseits erbrechtlicher Probleme um den sog. digitalen Nachlass stellt sich die Frage, wie das Datenschutzrecht mit den Daten Verstorbener umgeht. Was sagt die Datenschutz-Grundverordnung? Und bestehen für den deutschen Gesetzgeber daneben überhaupt noch Regelungsspielräume? Vorab: Er könnte, wenn er denn wollte.
Die Würfel sind gefallen; das bayerische Volk hat gewählt. Nach dem (vorläufigen) amtlichen Endergebnis der Landtagswahl steht fest: die CSU verliert ihre absolute Mehrheit. Die Wählerinnen und Wähler zwingen die Partei in eine Koalition. Freilich sind auch andere „Farbenspiele“ ohne die CSU (theoretisch) möglich. Sicher ist zunächst nur: Der Himmel Bayerns ist, wie seine Landesfarben (Art. 1 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern – BV), auch nach der Wahl noch „Weiß und Blau“. Im Zuge der Regierungsbildung könnten gleichwohl „dunkle Wolken“ aufziehen. Wie also geht es weiter? Insbesondere: Wie lange haben die Parteien Zeit, eine stabile Regierung zu bilden? Oder ließe die Bayerische Verfassung notfalls auch eine Minderheitsregierung zu?
Der vorliegende Beitrag schildert zunächst die Voraussetzungen der Anspruchsein-schränkung und geht dabei auch auf die 2015 und 2016 erfolgte Neufassung der Norm ein (II.), stellt sodann die in diesem Heft auf S. 376 ff. abgedruckte Entscheidung des BSG dar und würdigt diese am Grundrecht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz. Im Fazit werden Schlussfolgerungen für die Neufassung des § 1a AsylbLG gezogen, wobei auch die Vorgaben der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU gewürdigt werden.
Die Frage, ob Armut als soziales Phänomen im Recht oder durch Recht bekämpft werden kann, scheint auf den ersten Blick schwer zu beantworten. Weder lässt sich normativ vor-geben, dass Menschen die häufigsten Armutsrisiken – prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Trennung und Scheidung, Auftreten einer Behinderung, Migration – vermeiden, noch lässt sich ein Leben in Armut verbieten. Versuche einer Kriminalisierung der Erscheinungsbilder von Armut – in Ungarn wird beispielsweise seit Oktober 2018 das Leben auf der Straße straf-rechtlich sanktioniert – ändern nichts an den Ursachen, sondern zielen allenfalls darauf ab, Armut unsichtbar zu machen. Eine wirksame Herangehensweise kann nur darin liegen, Armutsfallen im Recht zu identifizieren und nachhaltig zu vermeiden. Gefragt ist daher ein erhöhtes Bewusstsein des Gesetzgebers für die sozioökonomischen Auswirkungen der Rechtsetzung – nicht zuletzt im Sozialrecht selbst.
Einen umfassenden Rückblick auf die Entwicklungen des Migrations- und Flüchtlingsrechts der letzten Jahre zu geben, erweist sich als unmögliches Unterfangen. Dies liegt nicht nur am Facettenreichtum dieses Rechtsgebiets, welches neben Asyl und Flucht, Arbeits- oder Familienmigration sämtliche Akteure im Mehrebenensystem umfasst, sondern vor allem in den erheblichen Umbrüchen der jüngeren Zeit. Die eher als Krise des Flüchtlingsschutzes zu bezeichnenden Ereignisse im Jahr 2015 stellen zweifellos einen Wendepunkt dar. Sie haben nicht nur die Defizite der unionsrechtlich determinierten Zuständigkeitsregeln offenbart, sondern eine breite Debatte um die Ausgestaltung von Zuwanderung insgesamt ausgelöst. Das Flüchtlingsrecht bildet den Schwerpunkt des folgenden Berichts, der zunächst die supra-nationalen Aspekte dieses Rechtsgebiets in den Blick nimmt (I.), um sodann die zahlreichen Änderungen im nationalen Recht am Beispiel der Beschleunigung der Verfahren (II.1.), der Begrenzung von Migration (II.2.) und der Etablierung sozio-ökonomischer Anreizstrukturen (II.3.) nachzuvollziehen. Der Beitrag schließt mit einem Überblick über die Perspektiven des europäischen wie nationalen Migrations- und Flüchtlingsrechts (III.).
Das Arzneimittelrecht ist Gegenstand verschiedener Handbücher und Kommentierungen. Seit 2012 wird das breite Angebot um den Beck’schen Kurzkommentar zum Arzneimittel-gesetz von Kügel/Müller/Hofmann ergänzt und – so darf man feststellen – durchaus berei-chert. Das Werk bietet weit mehr als eine lediglich überblicksartige Erläuterung und bleibt dennoch kompakt, was es zu einem wertvollen Begleiter macht...
Die Lernende Stadt
(2018)
§ 18 Abs. 2 Satz 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) sieht vor, dass der Senat das HmbTG im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten überprüft und der Bürgerschaft über das Ergebnis berichtet. Mit der Durchführung der Gesetzesevaluation wurde das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer beauftragt. Der Evaluationsbericht wurde vom InGFA im September 2017 vorgelegt.
Der Erfolg jeder Gesetzesevaluation beruht maßgeblich auf den zur Verfügung gestellten und erhobenen Daten. Für den Zugang zu dem hier verarbeiteten Datenmaterial möchten wir uns in erster Linie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg bedanken. Ebenfalls danken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachlichen Leitstelle beim Staatsarchiv, die uns bei der Umsetzung unserer Online-Umfragen unterstützt und damit die Möglichkeit gegeben haben, die Nutzerinnen und Nutzer des Transparenzportals zu befragen. Darüber hinaus vermittelten sie uns wertvolles (technisches) Wissen über die IT-Struktur und deren Aufbau.
Besonderer Dank gilt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Online-Befragungen und der Experteninterviews. Die zur Verfügung gestellten Daten und persönlichen Erfahrungen bilden die Grundlage für die hier vorliegende umfangreiche Evaluation des Gesetzes.
Die nationale Koordination in europäisierten Politikfeldern gehört zweifelsohne zu jenen Bereichen, in denen die ministeriellen Organisationsstrukturen und Koordinationsmechanismen mit einer zunehmenden Komplexität der alltäglichen Problemstellungen konfrontiert sind. Dies stellt das politisch-administrative System der bundesdeutsche Ministerialbürokratie im zunehmend von der EU bestimmten Tagesgeschäft vor die Herausforderung, trotz veränderter Rah-menbedingungen Kohärenz und Konsistenz sowohl bei der Formulierung europapolitischer Positionen als auch der Umsetzung europäischen Rechts an den Tag zu legen.
In dem vorliegenden Beitrag werden die Strukturen und administrativen Verfahrensweisen bei der Implementation von EU-Recht in der Bundesrepublik Deutschland analysiert. Zu diesem Zweck werden zum einen die Erkenntnisse aus leitfadengestützten Interviews mit Ministerialbeamten aus dem BMI sowie BMAS zum Ablauf der administrativen Verfahrensweisen bei der Transposition von EU-Richtlinien dargestellt und zum anderen die Ergebnisse einer Befragung zur personellen Ausstattung der Bundesministerien präsentiert. Der Beitrag kommt zu dem Er-gebnis, die Organisationsstrukturen und administrativen Verfahrensweisen innerhalb der deutschen Ministerialverwaltung bei der Umsetzung von EU-Recht weitgehend einem dezentralen Koordinationsmuster entsprechen.
Der Forschungsbericht von Gisela Färber und Richard Hermanowski beschreibt und analysiert die Entwicklungen im öffentlichen Dienst seit der deutschen Vereinigung. Vor dem Hintergrund veränderter politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zeigt Hermanowski anhand der amtlichen Personalstatistik, besoldungs- bzw. tarifrechtlicher Entgelttabellen sowie Haushaltsdaten der Gebietskörperschaften, wie sich Beschäftigungssystem und -verhältnisse im öffentlichen Dienst seither veränderten. Er analysiert, dass viele Reformen der vergangenen 26 Jahre nicht nur der tradierten Logik des Beschäftigungssystems des öffentlichen Dienstes widersprechen, sondern auch die Position der öffentlichen Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt geschwächt haben. Gisela Färber greift diese Bestandsaufnahme auf, beschreibt die aktuell drängendsten Probleme des öffentlichen Dienstes und zeigt Forschungsbedarfe auf, die zur Lösung der Probleme beitragen. Sie unterstreicht die Notwendigkeit interdisziplinärer Forschung über und für den öffentlichen Dienst und regt die Schaffung einer dauerhaften Forschungs- und Dateninfrastruktur hierfür an.
Sozialrecht für Zuwanderer
(2018)
Das Sozialrecht für Zuwanderer ist, im Dickicht von deutschen, europäischen und inter-nationalen Rechtssystemen, eine Herausforderung. Gleichzeitig sind die Fragen nach dem Arbeitsmarktzugang und der sozialrechtlichen Stellung von Migrantinnen und Migranten vor dem Hintergrund der dramatischen Änderungen des Aufenthaltsrechts und fast aller sozial-rechtlicher Regelungen für Ausländer so aktuell wie nie zuvor in Ausbildung und Beratung.
Die 2. Auflage des Handbuchs „Sozialrecht für Zuwanderer“ kommt zur rechten Zeit und berücksichtigt das Integrationsgesetz, die Asylpakete I und II, das Rechtsvereinfachungs-gesetz SGB II, das Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen im SGB II und im SGB XII.
Die Neuauflage stellt differenziert nach Aufenthaltstiteln, Nationalitäten und Aufenthalts-dauer die Leistungsansprüche und ihre Voraussetzungen für Spätaussiedler, Unionsbürger und Drittstaatsangehörige systematisch und übersichtlich dar. So können Sie in der konkreten Beratungssituation schnell und gezielt auf alle Regelungen und Ansprüche zugreifen.
Hinweise auf die jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Anforderungen und Perspektiven, auf ungeklärte Rechtsfragen und auf die aktuelle Rechtsprechung auf deutscher wie euro-päischer Ebene erleichtern das Hintergrundverständnis.
Zahlreiche Beispiele veranschaulichen die Darstellung, Tipps für die Beratungsarbeit erleichtern die konkrete Hilfestellung für die Betroffenen aber auch für Beratungsstellen, Rechtsberaterinnen und Mitarbeiter von Ausländer- und Sozialbehörden. Verständlich geschrieben, profitierten auch Studenten und Praktiker der Sozialen Arbeit von der Gesamtdarstellung.
Als sich im Jahr 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gründete, sollte der Zusammenschluss der Wahrung und Festigung des Friedens und der Freiheit in Europa dienen. Dies sollte durch wechselseitige Handelsbeziehungen und die gegenseitige Kontrolle des Marktes für Kohle und Stahl bewirkt werden.
Auch verfügte die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) schon früh über eine Sozial-staatsrhetorik, der aber bis heute keine normative Ermächtigung gefolgt ist. Schon vor der Gründung der EWG wurde auf der Konferenz von Messina 1955 eine Harmonisierung der Sozialstandards in den Mitgliedstaaten der damaligen EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) angestrebt...
Wirksame Finanzaufsicht über die Kommunen. Dimensionen und Determinanten der Umsetzungspraxis
(2018)
In Zeiten einer in vielen Kommunen Deutschlands ungebremsten Haushaltskrise kommt der Frage nach der Rolle der staatlichen Finanzaufsicht über die Kommunen eine ungebrochene praktische Bedeutung zu. Obwohl die Finanzaufsicht in allen deutschen Ländern die Vorgabe ausgeglichener kommunaler Haushalte garantieren soll, beschränkte sich die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Institution meist nur auf rechtlichformale Betrachtungen. Dieser Beitrag nimmt explizit
die bisher vernachlässigte Vollzugspraxis der kommunalen Finanzaufsicht in den Blick und analysiert drei für ihre Wirksamkeit als konstitutiv erachtete Aspekte: Die politische Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden, deren urchsetzungsfähigkeit
sowie die Kooperation mit den Kommunen. Der zentralen Frage nach der Bedeutung dieser Dimensionen und deren Bewertung in der Praxis wird in einem ersten, deskriptiven Schritt auf der Basis von bislang einzigartigen Umfragedaten und qualitativen Interviews begegnet. Konsequenterweise ergibt sich daraus die Frage nach zentralen Determinanten der einzelnen Dimensionen, die in einem zweiten, analytischen Schritt durch theoretisch hergeleitete politische und haushaltsbezogene Variablen empirisch beantwortet wird. Die Ergebnisse sind eindeutig: Die Wahrnehmung der Praxis kommunaler Finanzaufsicht ist am ehesten von der fiskalischen Problemlage vor Ort determiniert,
Parteicouleur oder parteipolitische Kongruenz zwischen
Bürgermeister und Landrat spielen keine Rolle.
Mit 193.929 Studienberechtigten lag die Quote derer, die direkt im Jahr des Schulabschlusses ein Studium aufnehmen, 2014 bei 44,6%. Zehn Jahre zuvor waren es nur 32,2 % (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016, Tab. F2-7web). Diese und weitere Veränderungen des Hochschulsystems - wie die Einführung des Bachelor-Mastersystems - führten dazu, dass sich deutsche Hochschulen den Schnittstellenproblemen des Übergangs von der Schule zur Hochschule widmeten (Mischauk 2009, S. 22). Aktivitäten in diesem Handlungsfeld belegen zudem, dass Hochschulen „ihrer Verantwortung für den Übergang Schule-Hochschule nachkommen“ (Wolters 2011, S. 5). Bislang unbeantwortet sind allerdings Fragen zur Entwicklung und Implementierung von hochschulweiten Strategien für den Übergang Schule-Hochschule in den Hochschulen (Helferich/Bechthold 2008, S. 127). Diese Forschungslücke aufgreifend, fokussiert das vorliegende qualitative empirische Forschungsdesign sich auf die Forschungsfrage: „Welcher Ansatz liegt der Strategiebildung für den Übergang Schule-Hochschule in den Hochschulen zugrunde?“ In der Managementliteratur existieren unterschiedliche Ansätze der Strategiebildung. Zur Unterscheidung von Strategieansätzen übertrug Zechlin (2007) das Modell von Whittington (2001) auf den Hochschulbereich. Aus Fragen nach strategischen Zielen und Prozessen resultiert eine Vier-Felder-Matrix. In den beiden oberen Quadranten finden mit den „klassischen Ansätzen“ und dem „New Public Management“ die an der Betriebswirtschaftslehre orientierten Ansätze ihren Platz. In den unteren Quadranten werden die der sozialwissenschaftlichen Organisationsforschung entstammenden „systemischen Ansätze“ und die „evolutionären Ansätze“ verortet. (Zechlin 2007, S.127) Ziel ist die Anwendung dieses Modells auf den strategischen Zugang für den Übergang Schule-Hochschule. Da Leitungen bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien eine besondere Verantwortung zukommt (Berthold 2011, S. 1ff.), erfolgt die Analyse anhand von 15 leitfadengestützten Experteninterviews mit Mitgliedern der Hochschulleitungen. Das transkribierte Material wird anhand der Qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2015) ausgewertet. Der Kodierleitfaden des deduktiven Kategoriensystems beruht auf der theoretischen Systematik von Zechlin (2007). Dementsprechend wird untersucht, ob eindimensionale Ziele oder plurale Ziele seitens der Hochschulleitungen für den Übergang Schule-Hochschule angestrebt werden. Ferner werden die Aussagen kodiert hinsichtlich einer bewusst durch die Hochschulleitung geplanten oder emergenten, aus dem System heraus erfolgten, Strategieentstehung. Abschließend wird die Typologie strategischer Hochschulentwicklung von Zechlin (2007) auf den Strategieprozess des Übergangs Schule-Hochschule angewendet. Es ist zu erwarten, dass keine eindeutige gemeinsame Verortung aller Hochschulen in der Vier-Felder-Matrix möglich ist, sondern die Ansätze der Strategiebildung hochschulspezifisch variieren. Eine Diskussion möglicher Faktoren für das erwartete Ergebnis steht aus. Literaturverzeichnis: Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2016): Bildung in Deutschland 2016 Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration. Bielefeld. Online verfügbar unter http://www.bildungsbericht.de. [zuletzt geprüft am 27.11.2017] Berthold, C. (2011): „Als ob es einen Sinn machen würde…“ Strategisches Management an Hochschulen, Gütersloh. Helferich, P./Bechthold, G. (2008): Wie geht es weiter? In: Bechtold, G./Helferich, P. (Hg.): Generation Bologna. Neue Herausforderungen am Übergang Schule-Hochschule, Bielefeld, S. 125-129. Mayring, P. (2015). Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken, Weinheim. Mischauk, Elke (2009): Das Bachelor-Master-System aus studentischer Sicht. In: TriOS: Übergang Schule - Hochschule, S. 21–31. Wolters, W. (2011): Studienorientierung als vorrangige Aufgabe der Hochschulen. In: Zeitschrift für Beratung und Studium (1), S. 4-6. Whittington, R. (2001). What is Strategy – and does it matter? London. Zechlin, L. (2007): Strategische Hochschulentwicklung. Überlegungen zu einer Typologie. In: die hochschule (1), S. 115-131.