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Der vorliegende Forschungsbericht entstand im Auftrag der Hamburger Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg. Da die Fragestellung von den BearbeiterInnen einerseits wegen der Auswertung des empirischen Datenmaterials der Biographien von LehrerInnen eine große räumliche Nähe zum Auftraggeber, andererseits viel Erfahrung in der Bearbeitung volkswirtschaftlicher Probleme voraussetzte und in Speyer kurzfristig keine qualifizierten BearbeiterInnen mit freien Kapazitäten vorhanden waren, wurde das Projekt in Kooperation zwischen dem Hamburger HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung und dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften durchgeführt. Als Projektleiterin möchte ich an dieser Stelle hervorheben, daß die Kooperation nicht nur in persönlicher Hinsicht eine überaus erfreuliche Erfahrung war, sondern daß sich gerade auch in fachlicher Hinsicht Perspektiven und Hintergrundwissen aus zwei auf unterschiedliche Fragespektren spezialisierte Forschungsinstituten ergänzten und befruchteten.
Auch von Seiten der Auftraggeberin bestand von Anfang an der Wunsch, der Vielzahl der bereits vorliegenden, z.T. recht dogmatischen und "ergebnisorientierten" Studien zum Ausgaben- und Kostenvergleich zwischen BeamtInnen und Angestellten im öffentlichen Dienst nicht einfach eine weitere hinzuzufügen. Vielmehr sollten die anderen Studien vergleichend auch daraufhin analysiert werden, welche Parameter der Modellrechnungen das jeweilige Ergebnis "präjudiziert" hätten, um ggf. auch die Unterschiede zu den in der Untersuchung anzustellenden Kostenvergleichsrechnungen für beamtete und angestellte Hamburger LehrerInnen erklären zu können. Denn die Besonderheit der vorliegenden Studien besteht darin, daß sie sich ausschließlich auf den Schulbereich bezieht, der sich durch eine extrem geringe Beförderungsspanne sowie hinsichtlich der berufsbiographischen Lebensläufe signifikant von anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes unterscheidet. Insofern sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse nicht ungeprüft auf andere Bereiche und Länder übertragen werden können!
Des Weiteren bestand Einigkeit darüber, daß die statische Analyse eines aus aktuellen Daten ermittelten Modellebenslaufes einer LehrerIn kaum geeignet sein kann, Handlungsperspektiven für die Zukunft aufzuspannen. Aus diesem Grund wurde nicht noch ein Grundmodell - ohne Einkommensanpassungen - gerechnet, sondern auch Parametervariationen durchgeführt, die angeben, wie sich das Kostenverhältnis zwischen den beiden Beschäftigtengruppen verändert, wenn sich das Eintrittsalter in den Schuldienst, das Pensionseintrittsalter und die Lebenserwartung unter ansonsten gleichen Bedingungen verändert. Schließlich - und dies ist ein wesentlicher Unterschied zu praktisch allen anderen vorliegenden Studien - wurde die Annahme eingeführt, daß es auch im öffentlichen Dienst und in den nächsten 65 Jahren wieder Reallohnerhöhungen in ähnlicher Größenordnung wie in der Gesamtwirtschaft geben wird.
Bei den Ergebnissen ist dann auch die starke Abhängigkeit der Kostenrelationen von der Lebensarbeitszeit und insbesondere vom Pensionseintrittsalter bemerkenswert. Die Alterssicherungssysteme des öffentlichen Dienstes, die einstmals für echte "lebenslängliche" Arbeitsverhältnisse konzipiert worden waren, reagieren hoch sensibel auf die empirisch nachweisbaren Verkürzungen der Lebensarbeitszeit, wobei die Kostensteigerungen für das Beamtenverhältnis besonderes gravierend ausfallen, weil hier der öffentliche Arbeitgeber die gesamten Kosten trägt, während bei der Angestellten die GRV einen Teil der Alterssicherungskosten "trägt", bei der zwar Probleme der demographischen Entwicklung auch zu Beitragssatzsteigerungen führen werden, die allerdings geringer ausfallen als die berufsbiographisch bedingten höheren Kosten in der Beamtenversorgung. Zudem impliziert eine Absenkung des Rentenniveaus in Hamburg wegen besonderer Regeln für die Zusatzversorgung der Angestellten und ArbeiterInnen im öffentlichen Dienst kein komplementäres überdurchschnittliches Ansteigen dieser aus dem Haushalt der Hansestadt finanzierten Leistungen.
Insgesamt zeigt die Studie, daß auch das Kostenverhältnis zwischen Angestellten und BeamtInnen in hohem Maße durch personalwirtschaftliche Instrumente beeinflußt werden kann. Diese Instrumente sind dem Bereich Personalführung und -entwicklung einerseits zuzuordnen, bestehen andererseits aber auch in einer Neuordnung des öffentlichen Haushaltswesens, das den Prinzipien der Kostentransparenz und der "Sustainability", der Nachhaltigkeit nicht nur der ausgewiesenen fundierten Schulden, sondern unter Einschluß auch der mit der Beamtenversorgung verbundenen Schattenverschuldung folgen sollte, damit auch die mit der Tätigkeit im öffentlichen Dienst erworbenen Ansprüche auf zukünftige Leistungen der spezifischen Alterssicherungen auf die Verschuldungsgrenzen der "verursachenden" Periode angerechnet wird.
Der vorliegende Forschungsbericht ist ein „Zwischenprodukt“ eines schon länger bestehenden Forschungsinteresses. Vor dem Hintergrund der Finanznot der öffentlichen Haushalte in Deutschland war seit Beginn der neunziger Jahre beobachtet worden, daß unter anderem auch kommunale Gebühren angehoben worden waren. Mit Blick auf den unterdurchschnittlichen Anteil der Gebührenfinanzierung in Deutschland lag eine solche Strategie nahe. Im Zusammenhang mit Untersuchungen zur Verwaltungsmodernisierung spielen kommunale Gebühren ebenfalls eine nicht unbedeutende Rolle. Zu einer umfassenden Aufgabenkritik gehört nämlich nicht nur die Frage, ob und inwieweit der Staat noch in bestimmten Bereichen tätig werden soll, sondern auch eine Entscheidung darüber, ob insbesondere im Bereich der sogenannten spezifizierbaren öffentlichen Leistungen eine Entgelt- anstelle einer Steuerfinanzierung ein optimales öffentliches Güterangebot eher gewährleisten kann. Die Finanzwissenschaft hat zum Thema optimale Preise im öffentlichen Sektor insbesondere in den siebziger und achtziger Jahren intensiv geforscht. Hier galt es zu überprüfen, ob und inwieweit die Kommunen nicht nur bei den großen Gebühreneinrichtungen – Wasser, Abwasser und Abfall – den Preisbildungsregeln folgen. Fernziel des Projektes sollte dann die Entwicklung einer neuen Gebührenordnung für andere Benutzungs- und Verwaltungsgebühren sein.Wie es bei empirischer Forschung so häufig vorkommt, erwies sich bereits das Vorhaben, zunächst einmal zu analysieren, wie denn in Deutschland Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Gebühren kalkulieren, schwieriger als erwartet. Die amtliche Statistik stellte sich für derartige spezielle Fragestellungen als wenig ergiebig heraus. Eine erste Fallstudie mußte erarbeitet werden. Die Stadt Speyer bot sich für einen ersten Einstieg an. Weitere Städte sollen folgen.
Die Übernahme eines Vortrages führte schließlich dazu, den ersten Teil des Projektes konkret zu bearbeiten. Der vorliegende Forschungsbeitrag entspricht in weiten Teilen der Druckversion des Vortrages. Er enthält aber zusätzliches Material. Des weiteren erreichen die book nicht nur die rein wissenschaftlich Interessierten, sondern in erster Linie auch PraktikerInnen in Staat und Verwaltung, die ihr Berufsfeld als gestaltbar und reformwürdig ansehen.
Voraussetzung der Analyse binnenmarktgerechter Subventionspolitik war eine Bestandsaufnahme der europäischen Beihilfen und der EG-Interventionen. Die Schwierigkeiten dieses Vorhabens lagen jedoch nicht nur darin, verschiedene nationale Abgrenzungen, Dokumentationssystem, Staatsorganisationen und Interventionsformen auf einer einheitlichen Datenbasis zusammenzufähren. Sie bestanden auch darin, daß unter der verschärften Beihilfenaufsicht der EG-Kommission seit Beginn der 80er Jahre nationale Dokumentationssysteme eingestellt worden waren und im Kontext angebotsorientierte Wirtschaftspolitik generell keine besondere Neigung (mehr) bestand, wettbewerbsverfälschende Beihilfen als "Großttaten" der Politik herauszustellen. Es galt also Subventionen aufzuspüren udn international vergleichbar zusammenzustellen, die z.T. wenigstens verborgen bleiben sollten.
Der problematische Einfluß der Bevölkerungsentwicklung auf die öffentlichen Personalausgaben, insbesondere die Ausgaben der Beamtenversorgung war eines der wichtigsten Ergebnisse des Projekts, konnte aber wegen einer unzureichnenden und teilweise unkorrekten Datenlage nicht genauer quantifiziert werden. Hilfestellungen aus Verwaltungen zur Ergänzung und Korrektur der Datenbasis ermöglichten revidierte Modellrechnungen zur Personalausgabenentwicklung bis zum Jahr 2030. Die Einigung Deutschlands, die hohen Zuwanderungen von Deutschen und Ausländern der letzten Jahre sowie Beamtenversorgungsreform und Diskussionen um zukünftige personalpolitische Handlungserfordernisse des öffentlichen Dienstes provozierten schließlich eine erneute Beschäftigung mit dem Thema.
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat der Bund eine rechtliche Basis und einen ver-pflichtenden Rahmen dafür geschaffen, alle Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Dies stellt nicht nur die Kommunen, sondern auch den Bund und die Länder vor große Heraus-forderungen. Während nun die Umsetzung für viele, insbesondere kleinere Kommunen, zur großen Anstrengung wird, sind auch die Länder in diesem Zusammenspiel gefordert.
Herr Synold begibt sich mit seiner Masterarbeit in dieses neuartige Feld und zeigt auf, vor welchen Herausforderungen das Land Thüringen steht. Dabei setzt er sich mit dem Stand des E-Governments in Thüringen auseinander und stellt dar, welche Anstrengungen hin-sichtlich der Errichtung eines Portalverbundes unternommen werden. Mit Hilfe von zahl-reichen Experteninterviews arbeitet er dabei die Hemmnisse, Probleme und deren Ursachen für die Umsetzung des OZGs heraus und leitet daraus Handlungsempfehlungen ab.
Ausgangspunkt der Untersuchung war die zunehmende Mobilität der Menschen in den letzten Jahrzehnten. Diese in Verknüpfung mit der unterschiedlichen Zentralörtlichkeit der Kommunen im hochverdichteten Agglomerationsraum der Kooperationspartner ließ ver-stärkt auftretende Spillover in Folge unentgeltlicher bzw. nicht kostendeckender öffentlicher Leistungsinanspruchnahme durch externe, nicht in der Kommune lebender Menschen ver-muten. Insbesondere durch die spezifische Lage des Rhein-Pfalz-Kreises, der Frankenthal und Speyer als Mittel- und Ludwigshafen als Oberzentrum umschließt, sind diesbezügliche Aufgabengefälle und Verflechtungen sichtbar geworden.
Mit der Arbeit konnte unter Hinzuziehung der theoretischen Grundüberlegungen räumlicher externer Effekte und mittels Dokumentenanalyse öffentlich zugänglicher und interner kom-munaler Dokumente sowie Stellungnahmen ein grundlegender Ansatz zur empirischen Messung interlokaler Spillover entwickelt werden. Nutzen-Spillover wurden dabei sowohl in der Bildungs- als auch der Straßeninfrastruktur und dem Kulturbetrieb identifiziert. Darüber hinaus gelang diesbezüglich auch eine teilweise Quantifizierung respektive Monetarisierung. Tendenziell konnten dabei verstärkte Nutzen-Spillouts der Mittel- und Oberzentren bilanziert werden, die in der Folge die städtischen Haushalte gegenüber dem Kreishaushalt des Rhein-Pfalz-Kreises ungleich stärker belasten.
Gleichwohl reichen die gewonnenen Erkenntnisse nicht für eine abschließende Bewertung der eingangs erwähnten Ausbeutungshypothese der Städte durch das Umland aus. Hierfür sind jeweils noch tiefergehende Analysen der Aufgabenbereiche, aber zugleich auch die Er-hebung entsprechender Daten, insbesondere bezüglich des Nutzerverhaltens der Leistungs-empfänger, notwendig. Zugleich ist eine Erweiterung des dargestellten Aufgabenkatalogs hinsichtlich Spillover-Untersuchungen geboten. Im Kurzüberblick konnten hier mit dem Krankenhausbetrieb und dem Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst weitere potentielle Bereiche für das Aufkommen von Nutzen-Spillovern aufgezeigt werden. Folge-untersuchungen können schließlich zur Verfeinerung des Bildes über Nutzen-Spillover bei-tragen, welches letztlich um weitere fiskalische Aspekte innerhalb des KFA, aber auch bezüg-lich Kosten-Spillovern in Form von Steuerüberwälzungen, komplettiert werden kann. Die Arbeit soll damit als Stein des Anstoßes einer alten und zugleich lange ruhenden Problematik verstanden werden und die Diskussion um Spillover in Agglomerationsräumen neu befruchten.
Deutlich geworden ist, dass Spillover aus Sicht der Regionalentwicklung ausdrücklich er-wünscht sind und die Zentralität für eine wirtschaftliche Leistungsbereitstellung essentiell ist. Gleichwohl aber ist hiermit eine adäquate finanzielle Lastenverteilung sicherzustellen. Aus diesem Grund waren bestehende Internalisierungsansätze zu beleuchten und ebenso weiter-führende Maßnahmen zur Herstellung fiskalischer Äquivalenz zu diskutieren. Die Empfehlun-gen reichen von horizontalen Kompensationszahlungen bei weniger starken Verflechtungen über die Forderung der Berücksichtigung besonderer Mobilitätsbelastungen für die Unter-haltung der überörtlichen Straßeninfrastruktur im KFA bis zu gemeinsamen institutionellen Kooperationslösungen in Form gemeinsamer Zweckverbände oder ähnlichem.
Grundvoraussetzung zur Aufnahme freiwilliger, horizontaler Verhandlungen ist nicht nur die Bereitschaft der hier untersuchten vier Akteure, sondern auch die Sensibilität der kreisange-hörigen Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises für die Thematik. Für die Ausräumung diesbe-züglichen „Kirchturmdenkens“ ist ein offener und transparenter Beteiligungsprozess drin-gend geboten. Schlussendlich ist zu bedenken, dass dem Landesgesetzgeber Möglichkeiten offenstehen, Kostenausgleichslösungen per „freiwilligem Zwang“ durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund ist eine strikte Verweigerungshaltung oder die Befürwortung des Status quo durch die Akteure nicht zielführend. Stattdessen sollte „im Schatten der Hierarchie“ die inter-lokale Kompromissschließung zum Wohle der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung der Ko-operationspartner forciert werden. Eine solche kann insbesondere für den wirtschafts-starken Verflechtungsraum und jeden seiner Akteure zu einem besseren Ergebnis gegenüber möglichen vertikalen Lösungen führen, deren Ausgleichswirkung nicht immer zuvorderst interlokale Nutzen-Spillover in den Blick nimmt bzw. weitere distributive Zielstellungen verfolgt, womit die Sphäre der Interlokalität nicht hinreichend berührt wird. Nur mit diesem Problembewusstsein an der kommunalen Basis kann letztlich auch Argumenten für eine unliebsame „Extremlösung“ der Vergrößerung der Verwaltungsterritorien entgegengetreten werden.
Gegenstand der vorliegenden Gesetzesfolgenabschätzung ist der genderdifferenzierte Erfüllungsaufwand des Lohnsteuerabzugsverfahrens zusammenveranlagter Ehegatten, der im Zusammenhang mit der Lohnsteuerklassenkombination III und V, IV und IV sowie dem Faktoverfahren anfällt. Es wird also nicht der Erfüllungsaufwand des Ehegattensplittings als solches untersucht, sondern die besonderen Folgen der drei möglichen Verfahrensvarianten quantifiziert, nach denen der Lohnsteuerabzug erfolgt. Auf der Basis der Einkommensteuerstatistik 2007, der neuesten verfügbaren Daten, werden zudem Fallzahlen und Durchschnittseinkommen zur Quantifizierung des Gesamtaufwands eingesetzt.
Die Stadt Mannheim hat 2008 einen Verwaltungsmodernisierungsprozess mit dem postulierten Ziel begonnen "eine der modernsten Stadtverwaltungen Deutschlands" bis zum Jahr 2013 zu werden. Dieser Prozess wurde durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer evaluiert. Bei der Evaluation wurde zum einen die rückblickende Bewertung des stattgefundenen Modernisierungsprozesses, zum anderen die mögliche Fortführung von CHANGE² ab dem Jahr 2014 in den Blick genommen.
Der Forschungsbericht von Gisela Färber und Richard Hermanowski beschreibt und analysiert die Entwicklungen im öffentlichen Dienst seit der deutschen Vereinigung. Vor dem Hintergrund veränderter politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zeigt Hermanowski anhand der amtlichen Personalstatistik, besoldungs- bzw. tarifrechtlicher Entgelttabellen sowie Haushaltsdaten der Gebietskörperschaften, wie sich Beschäftigungssystem und -verhältnisse im öffentlichen Dienst seither veränderten. Er analysiert, dass viele Reformen der vergangenen 26 Jahre nicht nur der tradierten Logik des Beschäftigungssystems des öffentlichen Dienstes widersprechen, sondern auch die Position der öffentlichen Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt geschwächt haben. Gisela Färber greift diese Bestandsaufnahme auf, beschreibt die aktuell drängendsten Probleme des öffentlichen Dienstes und zeigt Forschungsbedarfe auf, die zur Lösung der Probleme beitragen. Sie unterstreicht die Notwendigkeit interdisziplinärer Forschung über und für den öffentlichen Dienst und regt die Schaffung einer dauerhaften Forschungs- und Dateninfrastruktur hierfür an.
Während die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes für viele Kommunen inbs. kleine Landkreise und Gemeinden eine große Herausforderung darstellt, sind Ideen zur direkten Kooperation zwischen den Kommunen auf Basis des OZGs bislang kaum angedacht worden. Die vorliegende Arbeit begiebt sich in diesen neuartige Feld und zeigt vor dem Hintergrund der Aktualität des Themas Digitalisierung verschiedene Möglichkeiten zur verstärkten Kooperation zwischen Kommunen in der Region Vorderpfalz in Rheinland Pfalz auf. Die Vorschläge zu den interkommunalen Kooperationen oberhalb der Kreisebene für Vollzugs-aufgaben und ein gemeinsamer Betrieb der IT-Infrastruktur stellen das Kernstück der Arbeit dar. Dabei werden mögliche Effizienzgewinne, die sich aus solchen Kooperationen ergeben, herausgearbeitet und bewertet. Dabei zeigt die Arbeit die Vielfalt der bestehenden Möglichkeiten zur Zusammenarbeit auf, die über herkömmliche Kooperationen hinausgehen.
Die Beiträge beschäftigen sich mit den Ergebnissen einer Arbeitgeber-/Dienstherrn- und einer Beschäftigtenbefragung des öffentlichen Dienstes im Jahr 2018. Wachsender Ein-stellungsbedarf durch neue und altersbedingt freiwerdende Stellen trifft auf eine insb. demografisch bedingt sinkende Zahl an jungen Neuqualifizierten aus den Bildungssystemen. Es wurden Stellenbesetzungsprobleme festgestellt, die z.T. auch in den langwierigen per-sonalwirtschaftlichen Verfahren sowie noch unzureichenden personalwirtschaftlichen In-strumenten zur Personalgewinnung und –bindung liegen. Zugleich äußern viele Beschäftigte Wechselabsichten nicht nur zu anderen Stellen des öffentlichen Dienstes, sondern auch in die Privatwirtschaft. Als Hauptgründe werden schlechte Beförderungs- und Aufstiegschancen sowie eine in Relation zu Leistung nicht angemessene Bezahlung genannt. Angesichts des extrem hohen Qualifikationsgrades des öffentlichen Dienstes erscheinen Reformen im öffentlichen Dienst unabdingbar.
Im Mittelpunkt der Dissertation steht die Frage, ob Benchmarking ein Instrument besserer Rechtsetzung im föderalen Mehrebenenstaat sein kann. Zunächst wird das Vollzugsbench-marking, das horizontal (d.h. auf der Ebene der das Recht vollziehenden Akteure) zur Identi-fizierung effektiver und effizienter Vollzugslösungen und vertikal zu einer Rückkopplung von der vollziehenden auf die rechtsetzende Ebene beitragen soll, konzeptionell entwickelt (Kapi-tel 2). Nach einer Untersuchung der institutionellen Rahmenbedingungen für Rechtsetzung und Vollzug in der Bundesrepublik und einer Analyse des Konzept der besseren Rechtset-zung der Bundesregierung (Kapitel 3), wird das Vollzugsbenchmarking in einer empirischen Studie am Beispiel des Vollzugs des Wohngeldes erprobt und wird dabei neben den Ergeb-nissen, die es als Instrument der besseren Rechtsetzung liefert, selbst zum Gegenstand der Untersuchung (Kapitel 4). Die Fallstudie konzentriert sich auf die Ermittlung von Vollzugs-unterschieden beim Vollzug von Bundesrecht durch die Länder und Kommunen, testet die Eignung des Erfüllungsaufwands als Vergleichsmaßstab für Vollzugsbenchmarks und bewer-tet die gewonnenen Erfahrungen im Hinblick auf mögliche Implikationen für das Konzept der besseren Rechtsetzung der Bundesregierung (Kapitel 5).
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen insgesamt, dass Vollzugsbenchmarking einer besseren Rechtsetzung dienen kann. Es macht die im Rahmen ihrer Vollzugskompetenz getroffenen Entscheidungen der Länder transparent und bestätigt ihre Rolle als „Vollzugs-labore“ im Exekutivföderalismus. Es nutzt die Informationsvorsprünge der vollziehenden Ebenen und kann die Zweiteilung des Regelkreises der besseren Rechtsetzung aufgrund des Auseinanderfallens von Rechtsetzung und Vollzug im föderalen Mehrebenensystem über-winden. Das Konzept des Erfüllungsaufwands bietet einen Orientierungsrahmen und syste-matischen Ansatz für die Zerlegung der Vollzugsprozesse von rechtlichen Vorgaben, wenn-gleich die Vergleichbarkeit der ermittelten Werte und die Ableitung von konkreten Hand-lungsempfehlungen durch verschiedene Faktoren, wie die Abhängigkeit der Dienstleistungs-produktion von externen Produktionsfaktoren, eingeschränkt wird. Auf Basis der gewonne-nen Erfahrungen dürften sich für die Durchführung künftiger Vollzugsbenchmarks vor allem Bereiche anbieten, in denen die Vollzugsträger über größere Ermessens- und Gestaltungs-spielräume verfügen und die eine geringere Regelungsdichte aufweisen als das Wohngeld-recht. Vollzugsbenchmarks dürften für solche Bereiche den größtmöglichen Nutzen bringen.
Kassenkreditverschuldung rückt in hessischen Kommunen seit etwa zwei Jahrzehnten zuneh-mend in den Fokus. Während sich bisherige Forschungsansätze überwiegend auf die vom in-dustriellen Strukturwandel und großstädtischen Strukturen geprägten Kommunen Nordrhein Westfalens konzentrierten, gibt es für die Verschuldung der Kommunen aus dem eigentlich so „reichen" Hessen bislang keinen gesamtheitlichen Erklärungsansatz. Dabei betragen de-ren Kassenkredite im Durchschnitt mittlerweile über 1.000 Euro je Einwohner.
Geprägt von ungewöhnlich hoher Heterogenität und Dynamik, entzieht sich die Verschul-dungslage der hessischen Kommunen den verbreiteten gleichungsbasierten Modellen. Als neues Untersuchungsdesign schlägt die vorliegende Arbeit eine Multi-Agenten-Simulation vor, aufbauend auf einem akteurzentrierten, spieltheoretischen Handlungs-modell. Diese Modellierung trägt insbesondere der Pfadabhängigkeit und der Bedeutung jährlicher, klein-teiliger Entscheidungen der beteiligten Akteure Rechnung, die Verschuldungsprozesse über einen längeren Zeitraum charakterisieren.
Reduziert auf die durch die hessische Magistratsverfassung begünstigte Dominanz der politischen Parteien und den im deutschlandweiten Vergleich ungewöhnlich ausgeprägten Gegensatz zwischen Mehrheit und Opposition, lässt sich ein analytisch leicht handhabbares Zwei-Spieler Spiel im Zentrum dieses Simulationsmodells entwickeln. Aufbauend auf einem eigens zu diesem Zweck geschriebenen Computerprogramm , gelingt es dem hier entwickel-ten Simulationsmodell die tatsächliche Kassenkreditentwicklung aller 426 hessischen Kommunen von 200 1 bis zum Beginn des kommunalen Schutzschirms 2013 mit hoher Übereinstimmung nachzubilden.
Auf diesem Wege validiert , lassen sich anschließend die in der öffentlichen Finanzwissen-schaft verbreiteten Reformvorschläge durch Veränderung einzelner Parameter im Modell simulieren . Bezogen auf die Zielsetzung , Kassenkreditschulden bei Kommunen abzubauen bzw. zukünftig zu verhindern , ist die in der Praxis dominierende Diskussion über finanzielle Entlastungen bzw. Ausweitung der Zuweisungen aus Landesmitteln für Kommunen im hier angenommenen Interaktionsmodell nicht ausreichend. Vielmehr lassen die Ergebnisse der Simulation (en ) darauf schließen, dass die Steigerung der kommunalen Steuerkompetenz, um der Kommune einnahmeseitig Spielräume für Hebesatzerhöhungen mi t spürbaren Auswirkungen auf das Haushaltsergebnis einzuräumen, positivere Effekte hat.
Neben der Bedeutung der kommunalen Finanzkraft prognostizier t das Simulationsmodell besonders dort geringe Kassenkredite, wo eine konsequente und in ihrer Sanktionierung durch setzungsfähige Kommunalaufsicht und eine Wählerschaft existier t, die bereit ist für das beabsichtigte Leistungsniveau auch die entsprechende Realsteuerbelastung zu tragen. Insbesondere für Letztere sollte der mit der Doppikeinführung intendierte (aber letztlich nie erreichte) Transparenz - und Steuerungsgewinn durch geeignete Maßnahmen realisiert werden. Dafür empfehlen sich in der Logik des Simulationsmodells Maßnahmen, die dem Bürger den Zusammenhang zwischen seiner (kommunalen) Steuerbelastung und dem (insbesondere freiwilligen) Leistungsangebot und -niveau der Kommune ersichtlich machen.