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Institute
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (19)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (11)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (11)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (9)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (8)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (8)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (7)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (7)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (3)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (1)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
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The article explains the current state of affairs concerning the freedom of press in Poland
The lecture explains the emergence of the new European Public Law against the backdrop of a constitutional crisis.
Das HVwR liefert in zwölf Bänden eine gesamthaft-repräsentative, systematische und plurale Darstellung von Stand und Perspektiven des deutschen, europäischen und internationalen Verwaltungsrechts. Mehr als 250 Auorinnen und Autoren aus der Wissenschaft beleuchten die allgemeinen Grundstrukturen, Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts sowohl in ausgewählten Referenzgebieten als auch unter Berücksichtigung ihrer verbund-förmigen Verflechtungen.
Seit seiner Einführung im Jahre 1970 erweist sich in Italien das abrogative Referendum als starker Reformmotor. Insbesondere nach der Schmiergeldaffäre (Tangentopoli) in den 1990er Jahren wurde in großem Ausmaß auf dieses direktdemokratische Instrument u.a. hinsichtlich des Parlamentswahlrechts zurückgegriffen. Anschließend sank nach einer Phase der intensiven Nutzung mit zunehmender Häufigkeit und Zahl von Abstimmungsvorlagen die Beteiligung, was die meisten Volksabstimmungen zum Scheitern verurteilte.
Parallel zu dieser Entwicklung hat der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine proaktive Rolle eingenommen und ungeschriebene Regeln für die Zulässigkeit von Referenden festgelegt. Insbesondere beim abrogativen Referendum über Wahlgesetze hat sich der italienische Verfassungsgerichtshof (Corte Costituzionale) – zuletzt Anfang 2020 – entschieden gegen die Nutzung dieses direktdemokratischen Instruments zur Manipulierung von Wahlgesetzen ausgesprochen.
Zulassungsverfahren für Künstliche Intelligenz – Über IT-Regulierung, Impfstoffe und Covid-Tests
(2021)
Bevor ein Patient ein Medikament einnimmt, muss aufgrund umfangreicher Tests feststehen, dass die Risiken beherrschbar sind. Warum aber dürfen Betriebssysteme, Smartphones und Smart-Home-Devices ohne unabhängige Vorabprüfung auf den Markt? Für Hochrisiko-KI schlägt die EU nun einen neuen Weg ein, um riskante Technologien künftig zu regulieren.
In diesem Beitrag geht es um eine Besprechung einer Arbeit von Laura Hering mit dem Titel „Fehlerfolgen im europäischen Eigenverwaltungsrecht – Heilung und Unbeachtlichkeit in rechtsvergleichender Perspektive“, die 2019 erschienen ist. Hierbei handelt es sich um die auf den Stand von Mai 2018 gebrachte Dissertationsschrift Laura Herings, die von Markus Kotzur betreut worden und als Band Nr. 286 in der renommierten Reihe „Beiträge zum ausländi-schen öffentlichen Recht und Völkerrecht“ des Max-Planck-Instituts für öffentliches Recht und Völkerrecht erschienen ist.
Work in Progress
(2021)
Der Vortrag skizziert anhand der Evaluation des E-Government-Gesetzes Baden-Württem-berg die Chancen und Herausforderungen von Evaluationen inmitten dynamischer Ver-änderungsprozesse – in diesem Fall die Evaluation von Verwaltungsdigitalisierung, während die COVID-19-Pandemie einen massiven Modernisierungsdruck auf die Verwaltung ausübt.
Wintersemester 2020/2021
(2021)
Was kosten Gesetze?
(2021)
Un bilan de la Charte doit également prendre en compte son interaction avec les autres textes internationaux de protection des droits fondamentaux. La Convention occupe une place centrale à cet égard, car chaque fois que les juges nationaux appliquent le droit de l’Union, ils doivent le faire dans le respect de la Convention. D’où l’importance de la cohérence entre la Convention et la Charte, car in fine, le contrôle du respect des droits fondamentaux dans un cas concret se fait à Strasbourg. Eu égard à cette réalité, le législateur de l’Union a instauré un double contrôle de cohérence entre la Charte et la Convention : le premier, interne à l’Union, s’exerce sur la base de l’article 52(3) de la Charte ; le second, qui le complète, est appelé à s’exercer à travers le contrôle externe par la Cour européenne des droits de l’homme, prévu par l’article 6(2) TUE. S’agissant du contenu des droits fondamentaux, le contrôle interne de cohérence a bien fonctionné. On ne peut pas en dire autant s’agissant de la méthodologie des droits. Dans la jurisprudence de la Cour de justice de l’UE, en effet, tout se passe comme si l’article 52(3) de la Charte ne concernait que le contenu des droits, à l’exclusion de leur méthodologie. Aussi cette jurisprudence génère-t-elle des divergences méthodologiques qui conduisent tantôt à des déficits de protection par rapport à la Convention, tantôt à la confusion juridique. Ces défaillances du contrôle interne rendent nécessaire la mise en place du contrôle externe.
Im Sommersemester 2020 organisierten der Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungs-wissenschaften und Policy Analyse und das WITI-Projekt der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer das digitale Seminar „Verwaltungsreform – Innovation – Implementation: Strategien (erfolgreicher) Verwaltungsmodernisierung im Vergleich“.
Im Rahmen der Qualifikationsziele des Seminars, welche unter anderem die methodische Vorbereitung der Studierenden auf die Erstellung der Masterarbeit umfassten, fertigten die Teilnehmenden Hausarbeiten zu ihren Vortragsthemen an. Aufgrund der durchweg erfreulichen Ergebnisse, der thematischen Nähe zum WITI-Projekt und ihrer Praxisrelevanz freuen wir uns, Ihnen die im Rahmen des Seminars entstandenen Hausarbeiten zu präsentieren.
Inhaltlich beschäftigen sie sich neben der Entstehung von Innovationslaboren im öffentlichen Sektor und Nutzerorientierung als Bestandteil der Public Sector Innovation mit dem Scheitern der Verwaltungsstrukturreform in Brandenburg, Legitimierungsstrategien des Politiknetzwerks „Bürokratieabbau“ und der Einführung der einheitlichen Behördennummer 115 im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Die Hausarbeit zur Einführung eines einheitlichen E-Akte-Basisdienstes kann aus Datenschutzgründen leider nicht in Gänze abgedruckt werden, ein anonymisiertes Executive Summary möchten wir Ihnen aber nicht vorenthalten.
Der öffentlichen Verwaltung fällt es oft schwer, ihren eingeübten Sprachstil zu moderni-sieren. Dabei schaffen gut verständliche Verwaltungstexte Transparenz und Akzeptanz, führen zu weniger Rückfragen und verringern den Beratungsaufwand. Im Vortrag werden Ablauf und Ergebnisse von Projekten zur adressatengerechten Modernisierung der Verwaltungskommunikation vorgestellt.
Es reicht nicht aus, den Beschäftigten Sprach-Ratgeber zu geben oder ihnen Fortbildungen anzubieten. Dauerhaften Erfolg bringen Projekte, die die Beschäftigten intensiv einbeziehen und von externen Expertinnen oder Experten begleitet werden. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind die Unterstützung durch die Führungsebene und die Bereitstellung zeitlicher Ressourcen für die Projekte.
An Beispielen wird gezeigt, dass es nicht nur auf kurze Sätze und einfache Sprache ankommt. Wesentlich sind eine klare und übersichtliche Struktur, persönliche Ansprache und eine ansprechende Gestaltung.
Une lecture belge du Brexit: droit et politique au Royaume-Uni, une grande démocratie contemporaine
(2021)
discusses Brexit from a comparative constitutional perspective
For centuries, export control regulations have accompanied the development of new weapon technologies. The revelations of the ‘Pegasus Project’ have put the question of whether and how to regulate the export of the new technology ‘cyberweapons’ in the limelight: Is the current international export control law up to the challenge of sufficiently regulating the proliferation of ‘cyberweapons’ or does it need an update? To answer this question, the blog post will, first, turn to the definition and relevance of ‘cyberweapons’. Secondly, international export control law is introduced as a possible measure to mitigate the risks posed by ‘cyberweapons’ against the backdrop of regulating the use of ‘cyberweapons’ or establishing a moratorium on its trade. Third, the blog post will assess the export of ‘cyberweapons’ in general and the export of Pegasus in particular within the current international export control framework. The current framework seems to touch upon partial aspects of the trade with ‘cyberweapons’. However, it stands to fear that it is not up to the task of sufficiently curtailing the proliferation of ‘cyberweapons’ and the associated risks, as it especially leaves the underlying problem of the trade with zero-day vulnerabilities untouched.
Die öffentliche Verwaltung steht aktuell vor großen Herausforderungen, die nach neuen Antworten verlangen. Innovationen sind in der oft als unflexibel wahrgenommenen öffentlichen Verwaltung also dringend geboten, um angemessen auf diese teils „wicked problems“ reagieren zu können. Verwaltungsinnovation richtet sich zugleich nach innen, indem Service-Orientierung und eine Kultur der Offenheit verstärkt in den Vordergrund rücken, und nach außen, um Leistungen für Externe zu verbessern. Wissenstransfer aus Wissenschaftseinrichtungen sowie gemeinsames Arbeiten im Sinne von Co-Design und Co-Produktion spielen hierbei eine wichtige Rolle. Diesen Transfergedanken greift die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer auf. Der Beitrag leitet zunächst verwal-tungsspezifische Bedürfnisse ab und entwickelt hierfür ein erweitertes Transferverständnis. Anschließend werden neue Wege des Transfers, wie sie im Projekt „Wissens- und Ideen-transfer für Innovation in der öffentlichen Verwaltung“ in Speyer erprobt werden, vorgestellt. Gelingensbedingungen und Herausforderungen werden diskutiert.
Universities in Germany and other countries have recently undergone comprehensive reforms: they are expected to contribute to social development through exchange with external actors. These exchanges are commonly termed “third mission”. In this context knowledge and technology transfer can prove to be particularly critical to academic freedom, because market logic and economically rational behaviour may lead to goals in conflict with the institutional logic of scientific communities.
The notion of civil service in Europe: establishing an analytical framework for comparative study
(2021)
Comparative study of the employment regimes of public officials in European countries requires an appropriate analytical framework, including definitions. This blog entry explores the meaning and scope of terms “civil service” and “civil servant”. It argues that a civil servant is an employee of the executive power, who has special duties and responsibilities, and should often meet specific requirements.
The Covid-19 pandemic is a multi-faceted crisis that challenges not only the health systems and other policy sub-systems in the single Member States, but also the European Union’s ability to provide policy responses that address the transnational nature of pandemic control as a union-wide ‘public good’ that affects health and social policies, border control and security as well as topics related to the single market. Thus, the pandemic constitutes a veritable capacity test for the EU integration project.
This article attempts to take stock of the Union’s early reaction to the first wave of the Covid-19 outbreak. After an introduction and a short note on the scope and methodology of the analysis a theoretical framework is developed. Scrutinising the pertinent literature on crisis management, we reflect the traditional hypothesis that in times of crisis the centre becomes more relevant against the background of the EU crisis management system, and discuss the role of informality in particular during the time of crisis. Against this backdrop, empirical evidence from interviews with EU officials and documents in selected policy fields (health and emergency management, digitalisation, and economic recovery) are analysed, before a discussion and conclusion complete the study.
The landmark judgment in the case of Bivolaru and Moldovan v. France, which concerned the execution of a European arrest warrant, provides a good illustration of the effects of the Con-vention liability of EU Member States for their implementation of EU law. These effects touch on such notions as cooperation, trust, complementarity, autonomy and responsibility. The two European courts have been cooperating towards some convergence of the standards applicable to the handling of EAWs. The Bosphorus presumption and its application in Bivo-laru and Moldovan show the amount of trust placed by the Strasbourg Court in the EU pro-tection of fundamental rights in this area. To the extent that their standards of protection coincide, the Luxembourg and Strasbourg jurisdictions are complementary. However, the two protection systems remain autonomous, notably as regards the methodology applied to fundamental rights. Ultimately, the EU Member States engage their Convention responsibility for the execution by their domestic courts of any EAWs.
The article introduces a research project carried out at the German Research Institute of Public Administration and the German University of Administrative Sciences Speyer. It examines the development, content and effectiveness of the written and unwritten standards of good administration drawn up within the framework of the Council of Europe (CoE).
The present contribution analyses the Opinion 1/17 of the CJEU on CETA, which, in a surprisingly uncritical view of conceivable conflicts between the competences of the CETA Investment Tribunal on the one hand and those of the CJEU on the other hand, did not raise any objections. In first reactions, this opinion was welcomed as an extension of the EU's room for manoeuvre in investment protection. The investment court system under CETA, however, is only compatible with EU law to a certain extent, which the Court made clear in the text of the opinion, and the restrictions are likely to confine the leeway for EU external contractual relations. Due to their fundamental importance, these restrictions, derived by the CJEU from the autonomy of the Union legal order form the core subject of this contribution. In what follows, the new emphasis in the CETA opinion on the external autonomy of Union law will be analyzed first (II). Subsequently, the considerations of the CJEU on the delimitation of its competences from those of the CETA Tribunal will be critically examined. The rather superficial analysis of the CJEU in the CETA opinion is in contrast to its approach in earlier decisions as it misjudges problems and therefore only superficially leads to a clear delimitation of competences (III.). An exploration of the last part of the CJEU's autonomy analysis will follow, in which the CJEU tries to respond to the criticism of regulatory chill (IV). Here, by referring to the unhindered operation of the EU institutions in accordance with their constitutional framework, the CJEU identifies the new restrictions for investment protection mechanisms just mentioned, which takes back the previous comprehensive affirmation of jurisdiction of the CETA Tribunal in one point and which raises many questions about its concrete significance, consequence, and scope of application.
Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terroris-musbekämpfungsgesetzen vom 3. Dezember 2015 sah vor, dass die Bundesregierung die Anwendung der durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das Terrorismusbekämpfungs-ergänzungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes geschaffenen und geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unter Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverständigen evaluiert. Untersucht werden sollten vor allem die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grund-rechtseingriffe, die zudem in Beziehung zur Wirksamkeit der jeweiligen Regelungen zu setzen waren.
Electoral disinformation has become one of the most challenging problems for democratic states. All of them are facing the phenomenon of - both online and offline - dissemination of false information during pre-electoral period, which is harmful for individual and collective rights. As a consequence, some European countries adopted special measures, including summary judicial proceedings in order to declare that information or materials used in elec-tioneering are false and to prohibit its further dissemination. There are already three rulings of the ECtHR concerning this expeditious judicial examination provided in the Polish law. In December 2018 France passed complex regulation against manipulation of information that include similar mechanisms. This article, basing on the ECtHR’s case law and some national experiences, attempts to define the minimal European standard for measures targeted at electoral disinformation, especially judicial summary proceeding. It contains the analysis of the notion of electoral disinformation, defines the state’s positive obligations in this sphere, and indicates mayor challenges for the legal framework. The principal argument is that summary judicial proceedings – if adequately designed – cannot be questioned from the Convention standpoint and provide a partial solution to the problem of electoral dis-information.
Der Beitrag setzt die Staatshaftung für automatisierte Entscheidungen in den Zusammen-hang mit Risikopotenzialen automatisierter Verwaltungssysteme, verschuldensunabhängi-gen Staatshaftungsansprüchen, datenschutzrechtlichem Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO sowie der Amtshaftung im Zeichen der Verwaltungsdigitalisierung. Abschließend werden Handlungsempfehlungen thematisiert.
Am Mittwoch, dem 26.05.2021 diskutierte Dapde-Forschungsreferent Christian Drews mit Maryant Fernandez (BEUC), Cristiana Santos (Utrecht University) und Peter Eberl (Europäische Kommission) über die neue ePrivacy Verordnung und die momentan stattfindenden Trilog- Verhandlungen. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwiefern die neue ePrivacy Verordnung Dark Patterns im Bereich Cookie-Consent effektiv limitieren kann und an welchen Stellen Nachholbedarf besteht. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dapde-Projektkoordinator Quirin Weinzierl.
Das BVerfG hat im März 2021 eine spektakuläre Entscheidung zu den Rechten künftiger Generationen im Kampf gegen den Klimawandel gefällt. Danach vermitteln die Grundrechte im Wege des intertemporalen Freiheitsschutzes ein Recht auf Schutz vor einer einseitigen Verlagerung der Klimafolgenbewältigung in die Zukunft. Die Frage nach einem „Recht auf Zukunft“ und der Berücksichtigung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stellt sich auch in der Sozialversicherung.
Im Laufe der internationalen Debatte über die Sackgasse der europäischen Rechtsstaatlich-keit, wurden die Fälle Polen und Ungarn häufig zum Vergleich gegenübergestellt. Es über-rascht nicht, dass das Hauptaugenmerk der Rechtsgemeinschaft auf den institutionellen Veränderungen lag, die in beiden Ländern eingeführt wurden. Nicht so viel Mühe wurde aber darauf verwandt, die Gründe für die gegenwärtige Unterstützung populistischer Regimes zu analysieren. Wissenschaftler identifizieren hauptsächlich zwei Gruppen von Faktoren, die den größten Einfluss auf die Entscheidung der Bürger, populistische Kandidaten zu unterstützen, gehabt haben könnten. Die erste Gruppe umfasst soziale und wirtschaftliche Aspekte, während die zweite Gruppe kulturelle Faktoren nennt. Dieser Artikel zielt darauf ab, zu untersuchen, wie wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungen zusammenwirken, um Unter-stützung für Populismus in Ungarn und Polen zu generieren. Er geht davon aus, dass Gegen-überstellung von sozioökonomischen Argumenten mit denen kultureller Herkunft eine Quelle vieler fruchtbarer Überlegungen sein kann, von denen einige zu einer angemessenen Antwort auf populistische Politik beitragen sollten.
Sommersemester 2021
(2021)
In den vergangenen 20 Jahren hat es eine Reihe von Sicherheitsgesetzen zur Terrorismus-bekämpfung gegeben, die eine Evaluierungsverpflichtung enthalten, um die Aus-wirkungen der zum Teil mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbundenen Regelungen zu untersuchen. Im Rahmen des Vortrags werden die organisatorischen und methodischen Herausforderungen skizziert und Vorschläge diskutiert, wie diesen bei zukünftigen Evaluationen begegnet werden könnte.
This conference speech argues that the judgement of the Polish Constitutional Tribunal K 3/21 can be understood only in the context of the current conflict between the Polish government and the European Union. Moreover, some other details, including how the unconstitutionality of the EU Treaty provisions was formulated, are important. The development of the judicial independence doctrine in the case law of the Court of Justice of the European Union may cause discussion. Nonetheless, the judgement K 3/21 is not an example of constructive debate about the division of the competences in the European legal sphere. It constitutes an example of the abuse of the constitutional identity and it resolves a false problem, as in reality there is no conflict between the norms of the Polish Constitution and the EU law as far as the guarantees of the judicial independence are concerned. Moreover, the judgement K 3/21 was delivered by the Constitutional Tribunal which itself lacks the guarantees of independence, what was confirmed by the European Court of Human
Rights (7.05.2021 Xero Flor, 4907/18).
Wie kann zukünftig sichergestellt werden, dass Gesetze mit einem digitalen bzw. (teil)automatisierten Verwaltungsvollzugsprozess kompatibel sind? Hierfür muss der Hebel bereits bei der Entwurfsphase von Gesetzen und Verordnungen angesetzt werden. So lautete eine Kernaussage unseres Impulspapiers »Recht Digital«, in dem wir einige der Voraussetzungen dargestellt haben, die für automationstaugliche Rechtsnormen berücksichtigt werden sollten.
Die Quellen-TKÜ ist grundrechtsdogmatisch gleichsam ein Sandwichkind zwischen Tele-kommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung. Mit ihrer kleinen Schwester, der Telekommunikationsüberwachung, teilt sie die Eigenschaft, auf die gleichen Kommunika-tionsdaten, nämlich zu übermittelnde Inhalte, zuzugreifen. Mit ihrer großen Schwester, der Online-Durchsuchung hat sie gemeinsam, das gesamte Endgerät zu infiltrieren. Anders als diese darf sie aber nicht das Gesamtsystem ausspähen, sondern ausschließlich „laufende Kommunikation“ überwachen. Wie sich dies technisch gewährleisten lässt, damit die Quellen-TKÜ nicht in eine Online-Durchsuchung umschlägt, präzisieren die Ermächtigungsnormen bislang nur ungenügend. Der Beitrag sucht nach grundrechtsdogmatisch tragfähigen Antworten auf die verfassungsrechtlichen Problemlagen und legt den Finger in offene Wunden der gesetzlichen Regelungen.
Welche Kompetenzen benötigt der deutsche Öffentliche Dienst, um den Herausforderungen der digitalen Transformation angemessen – und nach Möglichkeit sogar proaktiv – begegnen zu können? Dieser Fragestellung widmet sich das vom IT-Planungsrat finanzierte Projekt Qualifica Digitalis (QD), welches unter Federführung der Freien Hansestadt Bremen steht. Die drei zum Projektkonsortium verbundenen Forschungseinrichtungen, das Deutsche For-schungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV), das Fraunhofer-Institut für Offene Kommu-nikationssysteme (FOKUS) und das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) analysieren die Veränderungen von Kompetenzanforderungen und Qualifikationsentwick-lungen, vergleichen sie mit dem Ist-Zustand und leiten daraus Qualifizierungsstrategien und Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung der beruflichen Bildung (Aus-, vor allem aber Fort- und Weiterbildung) und der Personalentwicklung ab. Das Arbeitspaket (AP) 5 von QD analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Adaptions- und Weiterentwicklungs-fähigkeit des deutschen Öffentlichen Dienstes im Rahmen der Digitalisierung. Analysiert wurde das Dienstrecht der Beamt:innen und der (Tarif-)Beschäftigten (übergreifend: Bedienstete).
Public Finance
(2021)
This open access book presents a topical, comprehensive and differentiated analysis of Germany's public administration and reforms. It provides an overview on key elements of German public administration at the federal, Länder and local levels of government as well
as on current reform activities of the public sector. It examines the key institutional features of German public administration; the changing relationships between public administration, society and the private sector; the administrative reforms at different levels of the federal system and numerous sectors; and new challenges and modernization approaches like digi-talization, Open Government and Better Regulation. Each chapter offers a combination of descriptive information and problem-oriented analysis, presenting key topical issues in Germany which are relevant to an international readership.
Prävention verankern
(2021)
Das Rechtsgutachten „Prävention verankern: Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus dem Verbot der Benachteiligung auf Grund sozialer Herkunft“ geht der Frage nach, über welche Änderungen im Grundgesetz kommunale Präventionsketten für alle Kinder und Jugendlichen in bundesdeutschen Kommunen verbindlicher werden könnten.
Proportionality in English Administrative Law: Resistance and Strategy in Relational Dynamics
(2021)
Proportionality is at the centre of heated debates in English administrative law. It has been adopted for matters pertaining to European law and the European Convention on Human Rights, but its use in other areas parts of English administrative law is highly contentious. While some arguments in favour or against applying proportionality in England are similar to those exchanged in relation to other legal systems (such as tensions between increased objectivity in judicial control over administrative action vs. the desirability of more limited control), other arguments are more specific to English administrative law. To understand the challenges encountered by proportionality in English administrative law, this paper adopts a contextual analysis, putting the emphasis on the relational dynamics framing the interactions between the main actors involved in the proportionality test. Paradoxically, this perspective rehabilitates the analysis of the legal techniques behind transplants such as proportionality: indeed, transplants are vehicles for legal changes in ways that go beyond the circulation of ideas across the world. Instead of being merely superficial and rhetorical, transplants engage deeply with the whole gamut of institutions and actors in a legal system, calling on them to rearticulate their implied and explicit relationships.
Prof. Stelkens, Leiter des Programmbereichs „Europäischer Verwaltungsraum“, stellte die Forschungsausrichtung und die Forschungsfelder des Programmbereichs im Rahmen der von der Bayerischen Staatskanzlei ausgerichteten „EU-Referentenrunde“ der Bayerischen Staatsregierung vor. An diesem regelmäßig stattfindenden, insbesondere der internen Abstimmung dienenden Treffen nahmen rund 30 Ministerialbeamte teil, die in den verschiedenen Staatsministerien mit der Unionsrechtsumsetzung betraut sind.
The essay examines changes in German law on administrative procedure recently introduced to address the challenge of digitization. This reform was undertaken in the framework of the very complex German legal system, which has federal structure, as well as the so-called “three pillars” of general administrative, financial and social security procedures, and a tradition of homogeneous development. The article also investigates the links between administrative procedural law and the legislation on e-government, as well as the problem of the poor interoperability of the IT systems of the various levels of government (Federation, Länder and Municipalities), that the (federal) law on online access to public services proposes to solve. Finally, the potential and limits of digitization of administrative procedure are examined, distinguishing binding and routine measures (easily automated) from the new frontiers of artificial intelligence.
Prawa człowieka
(2021)
This human rights handbook presents the most important issues concerning human rights protection. It includes introductory theoretical chapter, chapters concerning national and international systems of protection, and chapters concerning the scope and content of civil and political rights. It contains numerous references to the case law, especially of the European Court of Human Rights.
Plebiszitäre Gesetzgebung zu völkerrechtlichen Abkommen der EU und direkte Demokratie in Bayern
(2021)
Der BayVerfGH entschied im Februar 2017 abschlägig über die Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA“ . Es ging um Zulassung eines Volksbegehrens in Bayern, das einen Volksentscheid über das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits, kurz CETA, herbeiführen wollte. Das BayStaatsministerium des Inneren sah die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht als gegeben an und legte daher dem BayVerfGH die Frage nach der Zulassung. Durch das Volksbegehren sollte ein Volksentscheid über ein Gesetz herbeigeführt werden, in dem die BayStaatsregierung angewiesen würde, im Bundesrat gegen ein Zustimmungsgesetz zu CETA zu stimmen. In dem Verfahren stellten sich eine Reihe von Rechtsfragen: - Ist Volksgesetzgebung im Rahmen von Art. 70 Abs. 4 S. 2 BayVerf überhaupt denkbar? Dabei kann unterschieden werden zwischen einer Betrachtung auf dem Boden der BayVerf und einer auf dem Boden des GG. Denn ließe man Volksgesetzgebung über Bundesratsabstimmungen der BayStaatsregierung zu, könnte ein Landesvolk in u.U. rein bundesrechtliche Fragen hineinwirken. Würde damit nicht in den Bundesverfassungsraum eingegriffen? Zumal der Bundesrat ein Bundesorgan ist, in dem die Länder durch ihre Regierungen vertreten sind und nicht durch ihre Landtage oder gar ihr Landesvolk. Kann dann eine Regelung wie Art. 70 Abs. 4 S. 2 BayVerf – unbeschadet von der Folgefrage nach der Zulässigkeit eines Plebiszits insoweit – überhaupt mit dem GG vereinbar sein? - Selbst wenn man die obigen Fragen alle beantworten würde: Wann liegen die Voraussetzungen für ein Volksbegehren im Sinne von Art. 70 Abs. 4 S. 2 BayVerf vor? Wann geht es um die Übertragung von Hoheitsrechten an die EU? Wann betrifft diese das Recht der Gesetzgebung (des Landtags)? Der BayVerfGH konnte diesen Fragen ausweichen. Er stellte das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen für das Volksbegehren mit dem Argument fest, dass „ein Verfahren auf Erlass eines Bundesgesetzes [zu CETA], das nach Art. 23 Abs. 1 S. 2 GG der Zustimmung des Bundesrats bedarf, weder eingeleitet [ist] noch [seine]… Einleitung unmittelbar bevor[steht]." Die Frage, „[o]b auf der Grundlage des Art. 70 Abs. 4 S. 2 BV eine landesgesetzliche Weisung gegenüber der Staatsregierung für das Abstimmungsverhalten im Bundesrat mit dem Grundgesetz vereinbar wäre“ ließ der BayVerfGH offen, brachte aber seine Zweifel zum Ausdruck. Die vorliegende Publikation will zur Lösung der soeben angesprochenen Fragen beitragen.
Pflegerecht
(2021)
Das Buch widmet sich den wesentlichen Aspekten der sozialen Pflegeversicherung und der daran angrenzenden Rechtsgebiete. Die neuesten Entwicklungen durch das Gesetz zur digi-talen Modernisierung von Versorgung und Pflege (GDMGP), durch das Gesetz zur Verbesse-rung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GVGP), durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das Pflege-personal-Stärkungs- und das Pflegelöhneverbesserungsgesetz und die Reform des Betreu-ungsrechts wurden berücksichtigt, so dass sich das Werk auf dem aktuellsten Stand der Rechtsetzung befindet. Ferner wurde die aktuelle Rechtsprechung umfassend eingearbeitet.
Nach einer grundlegenden Einführung in den Begriff der Pflegebedürftigkeit werden der Kreis der Versicherten und deren leistungsrechtliche Ansprüche ebenso behandelt wie die Rechtsbeziehungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern sowie Anforderungen an die Qualitätssicherung. Dabei wird nicht nur auf Pflegeleistungen im Rahmen des SGB XI, sondern auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und der Sozialhilfe (SGB XII) eingegangen.
Prüfschemata, Fallbeispiele, Wiederholungs- und Vertiefungsfragen sowie drei Muster-klausuren machen das Buch zu einem wertvollen Begleiter für das Studium der Rechts-wissenschaften, der sozialen Arbeit und der Pflegewissenschaften. Zugleich können sich Praktikerinnen und Praktiker einen kompakten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Pflegerecht verschaffen.
Der Vortag erörtert, wie durch systematische und formativ-begleitende Evaluation Beteili-gungsprojekte optimiert werden können. Konkret wird dies am Beispiel der Evaluation des Bürgerdialogs Stromnetz (BDS) durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Ver-waltung (FÖV) dargestellt. Der BDS ist eine Initiative, die seit 2015 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert und vom FÖV seit 2016 evaluiert wird und als Initiative sowohl die Betroffenen als auch die Bevölkerung insgesamt frühzeitig, umfassend und unabhängig über den Stromnetzausbau und die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerin-nen und Bürger informiert. Die Evaluation konnte mit Hilfe von quantitativen und qualitati-ven Analysen Umsetzungsprobleme identifizieren und Lösungsvorschläge entwickeln, sodass bereits während der Umsetzungsphase steuernd eingegriffen werden konnte, um die Betei-ligungsangebote substanziell zu verbessern.
On the way to the customer
(2021)
The notices of Deutsche Rentenversicherung are changing their face. In order to ensure that everybody insured as well as pensioners can better understand the decisions of Deutsche Rentenversicherung, the notices are becoming more comprehensible, clearer and more personal. The poster presentation describes the journey of an interdisciplinary team of Deutsche Rentenversicherung and the most important milestones along the way.
The hybrid EPPO structure is operating under a hybrid set of fundamental rights, thus calling into question the well-established principle of the single set of norms applicable throughout criminal proceedings. Moreover, the system is characterized by a distortion of the commonly applied logical link between liability for violations of fundamental rights and control over the actions entailing those violations. EU Member States risk being held accountable under the Convention for actions on behalf of the EPPO which they did not fully control and which were subject to a different corpus of fundamental rights. The EU, for its part, takes the risk of seeing EPPO prosecutions being invalidated by domestic courts applying a Convention protection level which may be higher than the Union level. The only way to minimize the impact of these distortions is for the EU to become a Contracting Party to the Convention, along with its own Member States. This would do away with the ambivalence of the legal framework characterizing the protection of fundamental rights under the EPPO Regulation. It would also contribute to a better implementation of the principles of the rule of law and procedural fairness, advocated by the Regulation itself. Such a move would seem all the more important in light of the fact that if the EPPO proves successful, its competence might be extended in the future to other areas.
Severe fiscal pressure experienced by some German municipalities has led to a shift in the way municipalities are controlled by the responsible state governments. Instead of purely relying on a system of approving budgets and borrowing, some states have established debt relief programmes which combine grants and sanctions, or even sent austerity commis-sioners who take over responsibilities of councils and mayors. Whether these are deemed proportionate and legitimate interventions into the constitutionally guaranteed administra-tive autonomy of the local level depends heavily on their success in limiting local government debt. Based on an innovative synthetic control approach, this paper undertakes an empirical assessment of a recent debt relief programme in North Rhine-Westphalia and the deploy-ment of an austerity commissioner, revealing that both instruments to some degree positive-ly impacted upon local government debt, as compared to non-intervention. Nevertheless, it finds the effect is limited in substantial terms.
Der Beitrag untersucht aus ökonomischer Perspektive die jüngeren Entwicklungen im Besoldungsrecht des Bundes und der Länder. Hier sind verschiedene Einflussfaktoren auszumachen, insbesondere die neueren Urteile des Bundesverfassungsgerichts, aber auch ein intensivierter Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte nicht nur mit der Privatwirtschaft, sondern auch der Gebietskörperschaften untereinander. Trotz realer Einkommenserhöhungen bleibt die Mehrzahl der Länder z.T. deutlich hinter der Verdienstentwicklung der Privatwirtschaft zurück. Probleme bereitet die insbesondere wegen der weiter steigenden Wohnkosten. Der feststellbare Weg in Zulagen und Nebenleistungen könnte die Einheitlichkeit der Besoldungsordnungen erodieren.
Neue Rentenbescheide
(2021)
Mit Unterstützung des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung gestaltet die Deutsche Rentenversicherung ihre Bewilligungsbescheide übersichtlicher, persönlicher, verständlicher, kürzer und zeitgemäßer. Der Vortrag liefert einen Überblick über das Gesamtkonzept und die Stufen der Umsetzung.
The outbreak of the Covid-19 pandemic in early 2020 and its consequences constitute a veritable capacity test for the European Union, challenging not only the single Member States, but also the European Union’s ability to provide policy responses that address pandemic control as a union-wide “public good” in different dimensions related to inter alia public health, but also the freedom of movement or the single market.
Against this backdrop, this article attempts to take stock of the Union’s early reactions to the first wave of the Covid-19 outbreak. After a brief introduction, we reflect on crisis manage-ment theories, power distribution in the EU, and the EU’s institutionalised crisis reaction capacity. Subsequently, crisis reaction in selected policy areas in the European Union is analysed, before we finish with a concluding section. We find some evidence for the pace-making function of the Franco-German tandem in the form of informal, decentralised action, as well as for a relative weak performance of institutionalised crisis management mecha-nisms on the EU level, but instead a centralisation towards the centre in the form of the European Commission.
Cookie-Banner sind lästig. So lästig, dass viele Nutzer sie einfach wegklicken, mit einem Klick auf einen deutlich hervorgehobenen Knopf. „Alles bestätigen“ oder „Empfohlene Einstellungen verwenden“ steht meist an dieser Stelle. Die Unternehmen, die die Webseiten betreiben, freut das. Schließlich hat der Nutzer gerade zugestimmt, dass Daten gesammelt und auf dem Rechner des Webseitenbesuchers gespeichert werden dürfen – sehr wichtig etwa für personalisierte Werbung. Nutzer werden in diesem Fall Opfer sogenannter Dark Patterns. Bremens Landesdatenschutzbeauftragte Imke Sommer und Dark-Pattern-Forscher Quirin Weinzierl erklären, worum es sich dabei genau handelt und warum sie nicht im Sinne des Datenschutzes sind.