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Der Beitrag ist als Teil eines Sonderhefts erschienen, in dem die Vorträge eines von der Université Clermont Auvergne veranstalteten Kolloqiums über "Les litiges entre personnes publics" (17./18.11.2016) veröffentlicht worden sind. Der Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens stellt die verschiedenen Kategorien von Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts dar und die Besonderheiten, die insoweit in Deutschland gelten.
Consacré dans tous les systèmes juridiques européens, le principe de légalité se présente en réalité parfois sous des traits communs, d’autres fois avec des spécificités. Ce dossier a été précédé d’un séminaire organisé à Spire, en Allemagne, le 15 septembre 2021 (en partenariat avec la Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, le Deutsches For-schungsinstitut für öffentliche Verwaltung et le Centre Michel de L’Hospital de l’Université Clermont Auvergne), sous la codirection scientifique de Anne Jacquemet-Gauché et Ulrich Stelkens.
- La conception allemande du contrat administratif
- Le contrat administratif en théorie et le contrat administratif en pratique
- Le contrat administratif comme «Lebensgefühl» et le contrat administratif comme moyen d’action de l’administration
- Le contrat administratif comme alternative inachevée à l’acte administratif unilatéral
- «Pacta sunt servanda», le principe de légalité et la sécurité juridique
Deutsch-französisches Doktorandenseminar in Heidelberg am 8. und 9. Juni 2017, Vortrag von Elena Kaiser, Univ. Degli Studi di Milano, "Die Meldepflicht als Instrument für einen besseren Datenschutz? Eine Analyse der möglichen positiven Auswirkungen der EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten und eine vergleichende Studie der Umsetzung in Deutschland, Italien und Frankreich", Kommentar: Melanie Payrhuber, Deutsches Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung (FÖV), Speyer
The history of German public procurement law is a history of attempts by the German legislator to implement the EU public procurement directives on judicial protection, namely Directive 89/665/EEC of 21 December 1989, as minimally as possible. Paradoxically, the history of German procurement law is also the history of an increased spreading of the model of judicial review in ‘competitive award procedures’ underlying Directive 89/665/EEC
to other administrative procedures.
Here, one can discern mutual fertilization of the discussions on the minimal standards for judicial protection foreseen in Directive 89/665/EEC, as well as a parallel discussion on mini-mal standards (directly derived from the German constitution) for judicial review in competi-tive award procedures concerning the recruitment of public officials.
On this basis, one may discern trends in German case law, administrative practice, and scho-larship towards developing judicial review systems in competitive award procedures for pub-lic procurement beyond the thresholds set by the EU directives. This is relevant for privati-zations, gambling licences, and procedures to grant the right to use public spaces, to name only a few. However, these trends encounter difficulties because the German General Administrative Court Procedure Act and other relevant legislation are not tailored to com-petitive award procedures. This article will analyse these different trends and suggest explanations for them.
Intensivpetenten
(2023)
In jeder Behörde und vor jedem Gericht treten Menschen auf, die ihre Anliegen besonders hartnäckig verfolgen oder die eine Vielzahl von Verfahren geradezu als Selbstzweck zu be-treiben scheinen. In den schlimmsten Fällen kann sich ein solches Verhalten über verbale Aggressionen und Beleidigungen bis hin zur Androhung oder Ausübung von physischer Ge-walt gegenüber der angesprochenen Person steigern.
Der Konflikt mit sogenannten Intensivpetenten stellt Ämter, Behörden und Gerichte daher oftmals vor besondere Herausforderungen und kann für ihre Mitarbeiter eine erhebliche Belastung mit sich bringen.
Praxisratgeber zum Konflikt mit querulatorischen Personen
Hervorgegangen aus einer Tagung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissen-schaften Speyer im April 2021, bietet der Praxis-Ratgeber eine umfassende Einführung in das Phänomen und zeigt hilfreiche Strategien und Empfehlungen für einen angemessenen und zielführenden Umgang mit Intensivpetenten auf. Die individuellen Beweggründe für das Ver-halten von Intensivpetenten sind dabei so vielfältig wie komplex.
Angemessener Umgang mit »schwierigen Kunden«
Die Beiträge des Bandes machen aus verschiedenen Perspektiven deutlich, wie diesem Phänomen effektiv begegnet werden kann, ohne dabei der Gefahr einer Stigmatisierung von »schwierigen Kunden« zu erliegen.
Neueste Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis
Die einzelnen Kapitel basieren auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Forschung, sind aber durchgehend als Praxishilfe für den öffentlichen Sektor angelegt. Sie verbinden inhaltliches Fachwissen mit handlungsrelevanten Ratschlägen und regen auf allen Organisa-tionsebenen zu einem reflektierteren Umgang mit dem Phänomen »Intensivpetenten« an.
Der Inhalt gliedert sich in vier Teile:
juristische Grundlagen
psychologische und psychiatrische Perspektiven
dienstrechtliche und verwaltungsorganisatorische Schutzmechanismen
Erfahrungsberichte und Verhaltensempfehlungen aus der Praxis
Mit Beispielen und konkreten Tipps
Ein Fazit mit konkreten Anregungen für Betroffene und Vorgesetzte sowie zahlreiche Schaukästen, Tabellen, Beispiele und Abbildungen runden das Werk ab.
Besonders empfehlenswert für Beschäftigte sowie Personalverantwortliche in Behörden und Dienststellen auf kommunaler und höherer Ebene sowie Gerichten und öffentlich-rechtlichen Institutionen.
The constitutions of the Lander contain similar provisions for the issue of Rechtsverordnun-gen based on Land legal acts. There are only a few rules on the procedure of the adoption of Rechtsverordnungen in the Grundgesetz and the land constitutions. The aim is to enable social groups to settle, under their own responsibility, the matters that concern them. The power to enact Satzungen is, thus, directly linked to the idea of self-government, which ex-plains the importance of Satzungen at local level. The principle of subsidiarity of the constitu-tional complaint as a criterion which may lead to the inadmissibility of a constitutional com-plaint directly challenging a legislative act also has an impact on the interpretation of proce-dural law applicable to regular courts. It has already been said that the BVerfG gives a clear priority to constitutional complaints challenging a judicial decision which leads to an indirect constitutional review of a legal act on which the decision is based via Article 100(1) GG.
I. „Postmortales Persönlichkeitsrecht“ und „Totenfürsorgeberechtigung“ als verfassungsrechtlicher Rahmen
II. Ursachen der zunehmenden Reformdiskussionen im Friedhofs- und Bestattungsrecht
III. Dogmen und „Angst vor Sachkenntnis“ als Problem von Reformen im Friedhofs- und Bestattungsrecht
IV. Interföderale Abstimmungsprobleme
This book is about the existence and effectiveness of written and unwritten standards of good administration developed within the framework of the Council of Europe (CoE). It analyses the (possible) impact of these standards on and their added value for the domestic administrative law of the CoE’s forty-seven Member States (representing more than 800 million people). This book argues that these standards, called here the ‘pan-European general principles of good administration’
Masterkurs "General Principles of Administrative Law" an der Ivane Javakhishvili Tbilisi State University (TSU). Im Rahmen des gemeinsamen Masterprogramms der Ivane Javakhishvili Tbilisi State University (Tiflis, Georgien) und der Universität Speyer hat Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens in Tiflis erneut die Veranstaltung "General Principles of Administrative Law" angeboten.
General Comparative Report
(2012)
Der alle zwei Jahre stattfindende Kongress der Abteilungen für Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren der polnischen Hochschulen findet immer an einer anderen polnischen Universität statt. Die XXV Tagung hat (wie die erste Tagung) die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Warschau ausgerichtet und stand unter dem Motto "Prawo administracyjne dziś i jutro" (Verwaltungsrecht heute und morgen). Im Panel "Klasyczne i nowe instrumenty prawa administracyjnego w służbie jednostki i administracji" (Klassische und neue Instrumente des Verwaltungsrechts im Dienste des Einzelnen und der Verwaltung) hat Prof. Dr. Ulrich Stelkens einen Vortrag über den Regelungsanlass des neuen § 35a VwVfG und allgemeine Fragen des vollautomatisieren Verwaltungsverfahrens gehalten.
Die Vergabe von Subventionen und Zuwendungen an Betriebe, Unternehmen oder sonstige Institutionen ist nach wie vor das gängigste Mittel zur Sicherung des Aufschwungs Ost und damit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Jedoch wurde von Anfang an die Praxis der Zuwendungsvergabe in den neuen Ländern auch besonders kritisch betrachtet und oftmals der Vorwurf der Verschwendung laut, der teilweise auch von den Landesrechnungshöfen in den neuen Bundesländern - so etwa Brandenburg - übernommen worden ist. Hieraus sind Unsicherheiten über Art und Umfang der persönlichen Verantwortlichkeit der Landes-bediensteten für fehlerhafte Zuwendungsentscheidungen entstanden. Ziel dieses Beitrages ist, unnötigen Ängsten durch Darstellung der einschlägigen Regelungen und ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung vorzubeugen.
Der Beitrag stellt die verwaltungsrechtlichen Grundsätze vor, die in Europaratsabkommen, den Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates, der Beschlusspraxis von Ein-richtungen des Europarates (wie der »Venedig Kommission«) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Ausdruck kommen. Er erläutert, welche Bedeutung diesen Grundsätzen für das nationale Verwaltungsrecht der 47 Mitglied-staaten des Europarates (insbesondere auch für Deutschland) zukommt.
Der Baum in Straßenrecht
(2015)
Alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare stehen vor der Frage, bei welchen Einrichtungen die Stationen des juristischen Vorbereitungsdienstes am besten verbracht werden sollten. Mit Blick auf die Zweite Staatsprüfung ist die Entscheidungsfindung meist von dem Zwiespalt geprägt, ob die Chance genutzt werden soll, Praxiserfahrung zu sammeln, oder besser eine Station gewählt wird, die (auch) Zeit für die Examensvorbereitung lässt. Dabei sollte allerdings nicht aus den Augen verloren werden, dass es auch eine Möglichkeit gibt, sich praxisnah über die Rechtswissenschaft hinaus weiter zu bilden und dies mit gezielten Kursen zur Examensvorbereitung zu verbinden: eine Station an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, um das von ihr angebotene verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium zu absolvieren.
Ziel des Beitrags ist zu zeigen, dass der Umstand, dass das Friedhofs- und Bestattungsrecht als eher exotisches Rechtsgebiet gilt und die Befassung hiermit oft als eher fernliegend angesehen wird, wohl kaum an seiner fehlenden praktischen Bedeutung oder mangelnden Innovationskraft liegt. Grund dürfte vielmehr sein, dass der Tod und alles was damit zusammenhängt, nach wie vor ein Tabuthema oder jedenfalls kein Thema ist, mit dem sich viele gern auseinandersetzen. Das sollte jedoch kein Grund sein, die Innovationskraft des Friedhofs- und Bestattungsrechts für die Weiterentwicklung des Allgemeinen Verwaltungs-rechts nicht nutzbar zu machen. Es gibt viele Gründe, es als interessantes Referenzgebiet für die Arbeit am Allgemeinen Verwaltungsrecht zu erschließen. Dies setzt jedoch seine hinreichende wissenschaftliche Durchdringung voraus. Auch hierzu sollen die Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht ebenso wie die regelmäßige Veröffentlichung der dort gehaltenen Vorträge in der „Wirtschaft und Verwaltung“ einen Beitrag leisten.
Das behördliche Hausrecht
(2010)