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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (5)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (4)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (4)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (3)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (3)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (3)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (2)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (2)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (2)
- Lehrstuhl für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor (Univ.-Prof. Dr. Michèle Morner) (1)
Fluchtmigration ist eine der aktuellen Herausforderungen für die Staaten der Europäischen Union (EU). Angesichts der bestehenden Disparitäten in Bezug auf Aufnahme und Unterstützung der Migrantinnen und Migranten stellt sich jedoch zunehmend die Frage nach einem Umverteilungsmechanismus innerhalb der EU. Der vorliegende Beitrag entwirft einen Mechanismus, welcher die Aufnahme von Angehörigen aus Drittstaaten an Auszahlungen aus den Europäischen Fonds knüpft und somit sowohl zu einer gerechteren Verteilung von Finanzmitteln wie auch einer passgenaueren Verteilung von Migranten führen kann, indem die Bedürfnisse beider Seiten Berücksichtigung finden.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat 2009 und 2010 eine Reihe von Projekten zur Ermittlung von Bürokratiekosten durchgeführt. In einigen dieser Projekte wurden Unterschiede beim Vollzug des Bundesrechts durch die Länder besonders deutlich, obwohl dies nicht primärer Gegenstand der Projekte war. Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage, inwiefern die Feststellung von Vollzugsunterschieden in den PRojekten Rückschlüsse über die ihnen zugrundeliegenden Ursachen ermöglichen. Die Ergebnisse der Projekte solle unter dem Blickwinkel eines Vollzugsbenchmarking von Bundesrecht neuinterpretiert werden. Dabei werden die auf Basis des Standardkosten-Modells (SKM) festgestellten Unterschiede ausgewertet und analysiert. Schließlich wird die Methodik selbst unter dem Blickwinkel eines Vollzugsbenchmarking bewertet, und es werden Empfehlungen und Hypothesen für eien Weiterentwicklung sowie weitere auf den Projektergebnissen aufbauende Forschungsfragen entwickelt.
CIMIC-Faktoren V: Arenen
(2004)
Diese Veröffentlichung ist ein Literaturbericht über die verwaltungswissenschaftliche Sekundärliteratur zum E-Government des Bundes. Im Wesentlichen konzentrieren sich die Ausführungen in diesem Discussion-Paper auf deutschsprachige Publikationen (Zeitschriften, Monographien sowie erste wissenschaftliche Studien)seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2013.Die zentralen Informationen aus den wissenschaftlichen Publikationen sollen zum einen übersichtlich dargestellt und dem Leser zum anderen erklärend näher gebracht werden. Auf weitläufige erklärende Ausführungen, in denen auf die Entwicklung von E-Government in Deutschland und die allgemeinen Rahmenbedingungen eingegangen werden, wird bewusst verzichtet.
Der Beitrag untersucht analytisch die Konsequenzen des Exekutivföderalismus auf den Erfüllungsaufwand der Normaladressaten am Beispiel des Wohngeldgesetzes - präziser am Beispiel der Gestaltung des Wohngeldantrags und des Antragsverfahrens. Die Länder vollziehen das Wohngeldgesetz im Auftrag des Bundes und verfügen nach dem Grundgesetz über die Kompetenz zur Gestaltung des Vollzugs damit über gewisse Speilräume. Unter die vollzugskompetenz fällt auch die Gestaltung von Antragsformularen und der Verfahren zur Antragsbearbeitung.
Die Politikfinanzierung in der Europäischen Union, die vor allem die Finanzierung von Abgeordneten und Parteien umfasst, ist Teil der Verfassung im materiellen Sinn. Sie gehört deshalb in den Zusammenhang der Diskussion um die Europäische Verfassung. Auch die Bezahlung und Versorgung des Öffentlichen Dienstes der EU ist von praktischer Relevanz und hoher Aktualität.
Aus dem vorliegenden Forschungsprojekt sind zahlreiche wissenschaftliche Monographien und Aufsätze in deutscher und englischer Sprache hervorgegangen. Die Titel der Veröffentlichungen und die Verlage und Zeitschriften, in denen sie erschienen sind, sind im Anhang aufgelistet. Erste Besprechtungen und sonstige Reaktionen der Wissenschaft werden, soweit sie uns bekannt geworden sind, im Text unter Angabe der Fundsteile angezeigt. Es macht aber keinen Sinn, den viele hundert Seiten umfassenden wissenschaftlichen Output des Forschungsprojekts hier erneut wiederzugeben. Der Inhalt der einzelnen Publikationen wird lediglich kurz skizziert. Teilweise sind sie auch auf meiner Homepage nachzulesen: http://www.arnimvon.de/
In diesem Bericht sollen vor allem die Wirkungen dokumentiert werden, die unsere wissenschaftliche Arbeit auf die Praxis entfaltete. Es geht um den so genannten Impact der Forschung, der bei dem vorliegenden Projekt besonders ausgeprägt war. So führten unsere Arbeiten dazu, dass der Rat der Europäischen Union in seiner Sitzung am 26. Januar 2004 dem Abgeordnetenstatut, das das Europäische Parlament bereits beschlossen hatte, seine Zustimmung verweigerte. Ein weiteres Beispiel: Im Verlauf der öffentlichen Auseinandersetzungen kam es zu Gerichtsurteilen. Diese hatten - erstmals in Deutschland - die Reichweite der Indemnität, das heißt der Unverantwortlichkeit von Europaabgeordneten für ihr gesprochenes Wort, zum Gegenstand und dürften damit zu Leitentscheidungen werden.
Die Studie analyisiert die Anwendungs- und Nutzungsumstände der Open Data-Plattform GovData, der Plattform für offene Verwaltungsdaten in Deutschland. Die Ergebnisse geben Einblicke in die Nutzergruppen, Zwecke der Nutzung, Herausforderungen im Rahmen der Nutzung und Weiterverwendung, Anforderungen an die offenen Verwaltungsdaten sowie offene Bedarfe hinsichtlich des Datenangebots.
Die Digitalisierung hat sich zu einem Motor grundlegender, dynamischer Veränderungsprozesse in Staat und Gesellschaft entwickelt. In diesem Prozess hat die deutsche Industrie als Werkbank der Welt mit hervorragend ausgebildeten Ingenieuren das Zeug zum Musterschüler im digitalen Universum. Die öffentliche Verwaltung gilt demgegenüber als Sorgenkind. Schon seit den Anfängen des digitalen Wandels hält sie mit der dynamischen technischen Entwicklung der wirtschaftlichen Welt nicht vollständig Schritt – dabei sollte ihr im Idealfall gerade die Rolle des Impulsgebers gesamtgesellschaftlichen Fortschritts zukommen. Der Schatz an Daten, den der Staat hütet, kann durch digitale Öffnung einerseits enormes wirtschaftliches Wertschöpfungspotenzial entfalten (Open Data); andererseits können die Effizienzvorteile digitaler Techniken den Wirtschaftsakteuren und der Gesellschaft in erheblichem Umfang staatliche Transaktionskosten ersparen. Nicht zuletzt kann die Digitalisierung eine lebendige Kultur der Partizipation, des gesellschaftichen Austauschs und der demokratischen Entfaltung beflügeln.
Im Rahmen des Forschungsprojekts "Benchmarking als Instrument besserer Rechtsetzung im föderalen Mehrebenenstaat" wurde eine Untersuchung des Vollzugs des Wohngeldgesetzes durchgeführt. Das Projekt verfolgte das Ziel einerseits den Vollzug von Bundesrecht am Beispiel des Wohngeldgesetzes durch die Länder zu untersuchen und zweitens ein Vollzugsbenchmarking bestehenden Rechts zu testen, das zum einen horizontal, d.h. bei den vollziehenden Akteuren, Vollzugsprobleme und effiziente Vollzugslösungen identifizieren soll und zum anderen vertikal einen Rückkopplungsmechanismus von der vollziehenden auf die rechtsetzende Ebene ermöglichen soll. In der vorliegenden Zusammenfassung werden die Ergebnisse aus der empirischen Erhebung bei den Wohngeldbehörden dargestellt. Es stehen dabei weniger die Erkenntnisse über die Anwendung des Vollzugsbenchmarking als vielmehr die gewonnenen Erkenntnisse über den Vollzug des Wohngeldrechts im Mittelpunkt.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat das Deutsche Forschungsinstitut
für öffentliche Verwaltung (FÖV) mit der Untersuchung des Ausmaßes von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beauftragt. Zunächst wurden zentrale Forschungs-arbeiten, Statistiken und weitere Dokumente zum Thema „Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes“ zusammengetragen, ausgewertet und die wesentlichen Erkenntnis-
se in einer Literaturstudie zusammengefasst. Anschließend wurden zwei bundesweite Be-fragungen konzipiert und durchgeführt, die sich zum einen an die Behördenleitungen und zum anderen an die Beschäftigten richteten. Diese Zusammenfassung stellt die zentralen Projektergebnisse dar.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung mit der Untersuchung des Phänomens von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beauftragt, um einen Überblick über das Ausmaß der Gewalt und eine wissenschaftliche Grundlage für die Entwicklung nachhaltiger und differenzierter Strate-gien im Umgang mit dieser Gewalt zu erhalten. Die vorliegende Handreichung stellt auf der Grundlage einer Literaturstudie verschiedene Maßnahmen zur Gewaltprävention vor. Im Fo-kus steht dabei die Bewertung von Nutzen und Aufwand der Maßnahmen durch Behörden-leitungen und Beschäftigte in einer bundesweiten Befragung.
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse (Management Summary):
Die inzwischen 13. Bürgerpanel-Befragung in Viernheim behandelte als Bevölkerungs-befragung das Thema „Gleichstellung von Frauen und Männern“. Anlass zur Befragung war das 30-jährige Jubiläum des Gleichstellungsbüros in Viernheim im Jahr 2020. Im Rahmen der Befragung wurden folgende Themenkomplexe behandelt:
Die Angebote des Gleichstellungsbüros an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Viernheim,
Frauen und Karriere sowie
Ehrenamt / freiwilliges Engagement.
Die öffentliche Verwaltung steht zurzeit vor der Herausforderung, die COVID-19-Krise und ihre Auswirkungen auf Staat und Gesellschaft bewältigen zu müssen. Dabei sind die Erwar-tungen hoch: Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erwarten von der öffentlichen Verwaltung, schnell zu agieren und sich auf neue Situationen flexibel einzustellen. Doch wie sieht es in den Verwaltungen selbst aus? Wie haben die Mitarbeitenden vor Ort die Krise und deren Folgen bei der Arbeit erlebt?
Hier gilt es, das „Insiderwissen“ der Beschäftigten zu nutzen. Daher wurden in der Zeit vom 21. April bis zum 12. Mai 2020 die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Speyer in einer Online-Umfrage gefragt, was sie benötigen, um die Corona-Krise erfolgreich zu bewältigen. Aus der Auswertung und Analyse von insgesamt 193 Rückläufen können zudem konkrete Handlungsimpulse abgeleitet werden, die auch kurzfristig umgesetzt werden können: etwa das Angebot einer ausreichenden Schutzausrüstung oder die Ermöglichung von Arbeit im Homeoffice. Darüber hinaus wird der Wunsch nach langfristigen Veränderungen vor allem hinsichtlich der Arbeitskultur deutlich. Insbesondere lässt die Studie eine große Offenheit für selbstständiges Arbeiten und partizipative Veränderungsprozesse erkennen. Sie stellt damit konkrete Handlungsansätze für die Verwaltungsspitze bereit. Zusätzlich bieten die Studien-ergebnisse das Potenzial einer niederschwelligen Behördenmodernisierung ausgehend von der Corona-Krise und dem damit einhergehenden Aufbrechen starrer Strukturen und Verfahren. Zentral ist der Wunsch der Beschäftigten, nicht von Veränderungsprozessen abgehängt zu werden.
Seit einigen Jahren wird in Deutschland eine Diskussion um die Herabsetzung des aktiven Wahlalters für Wahlen zum Europäischen Parlament und zum Deutschen Bundestag auf
16 Jahre geführt. Um für den Prozess der politischen Befassung mit diesem Thema wissen-schaftliche Fakten zur Verfügung zu stellen, führte das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend am 20. Juni 2022 ein Hearing mit sieben Expertinnen und Experten aus unter-schiedlichen Fachrichtungen sowie mit zwei Jugendlichen als Expertinnen in eigener Sache durch.
Ausgangspunkt der Untersuchung war die zunehmende Mobilität der Menschen in den letzten Jahrzehnten. Diese in Verknüpfung mit der unterschiedlichen Zentralörtlichkeit der Kommunen im hochverdichteten Agglomerationsraum der Kooperationspartner ließ ver-stärkt auftretende Spillover in Folge unentgeltlicher bzw. nicht kostendeckender öffentlicher Leistungsinanspruchnahme durch externe, nicht in der Kommune lebender Menschen ver-muten. Insbesondere durch die spezifische Lage des Rhein-Pfalz-Kreises, der Frankenthal und Speyer als Mittel- und Ludwigshafen als Oberzentrum umschließt, sind diesbezügliche Aufgabengefälle und Verflechtungen sichtbar geworden.
Mit der Arbeit konnte unter Hinzuziehung der theoretischen Grundüberlegungen räumlicher externer Effekte und mittels Dokumentenanalyse öffentlich zugänglicher und interner kom-munaler Dokumente sowie Stellungnahmen ein grundlegender Ansatz zur empirischen Messung interlokaler Spillover entwickelt werden. Nutzen-Spillover wurden dabei sowohl in der Bildungs- als auch der Straßeninfrastruktur und dem Kulturbetrieb identifiziert. Darüber hinaus gelang diesbezüglich auch eine teilweise Quantifizierung respektive Monetarisierung. Tendenziell konnten dabei verstärkte Nutzen-Spillouts der Mittel- und Oberzentren bilanziert werden, die in der Folge die städtischen Haushalte gegenüber dem Kreishaushalt des Rhein-Pfalz-Kreises ungleich stärker belasten.
Gleichwohl reichen die gewonnenen Erkenntnisse nicht für eine abschließende Bewertung der eingangs erwähnten Ausbeutungshypothese der Städte durch das Umland aus. Hierfür sind jeweils noch tiefergehende Analysen der Aufgabenbereiche, aber zugleich auch die Er-hebung entsprechender Daten, insbesondere bezüglich des Nutzerverhaltens der Leistungs-empfänger, notwendig. Zugleich ist eine Erweiterung des dargestellten Aufgabenkatalogs hinsichtlich Spillover-Untersuchungen geboten. Im Kurzüberblick konnten hier mit dem Krankenhausbetrieb und dem Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst weitere potentielle Bereiche für das Aufkommen von Nutzen-Spillovern aufgezeigt werden. Folge-untersuchungen können schließlich zur Verfeinerung des Bildes über Nutzen-Spillover bei-tragen, welches letztlich um weitere fiskalische Aspekte innerhalb des KFA, aber auch bezüg-lich Kosten-Spillovern in Form von Steuerüberwälzungen, komplettiert werden kann. Die Arbeit soll damit als Stein des Anstoßes einer alten und zugleich lange ruhenden Problematik verstanden werden und die Diskussion um Spillover in Agglomerationsräumen neu befruchten.
Deutlich geworden ist, dass Spillover aus Sicht der Regionalentwicklung ausdrücklich er-wünscht sind und die Zentralität für eine wirtschaftliche Leistungsbereitstellung essentiell ist. Gleichwohl aber ist hiermit eine adäquate finanzielle Lastenverteilung sicherzustellen. Aus diesem Grund waren bestehende Internalisierungsansätze zu beleuchten und ebenso weiter-führende Maßnahmen zur Herstellung fiskalischer Äquivalenz zu diskutieren. Die Empfehlun-gen reichen von horizontalen Kompensationszahlungen bei weniger starken Verflechtungen über die Forderung der Berücksichtigung besonderer Mobilitätsbelastungen für die Unter-haltung der überörtlichen Straßeninfrastruktur im KFA bis zu gemeinsamen institutionellen Kooperationslösungen in Form gemeinsamer Zweckverbände oder ähnlichem.
Grundvoraussetzung zur Aufnahme freiwilliger, horizontaler Verhandlungen ist nicht nur die Bereitschaft der hier untersuchten vier Akteure, sondern auch die Sensibilität der kreisange-hörigen Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises für die Thematik. Für die Ausräumung diesbe-züglichen „Kirchturmdenkens“ ist ein offener und transparenter Beteiligungsprozess drin-gend geboten. Schlussendlich ist zu bedenken, dass dem Landesgesetzgeber Möglichkeiten offenstehen, Kostenausgleichslösungen per „freiwilligem Zwang“ durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund ist eine strikte Verweigerungshaltung oder die Befürwortung des Status quo durch die Akteure nicht zielführend. Stattdessen sollte „im Schatten der Hierarchie“ die inter-lokale Kompromissschließung zum Wohle der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung der Ko-operationspartner forciert werden. Eine solche kann insbesondere für den wirtschafts-starken Verflechtungsraum und jeden seiner Akteure zu einem besseren Ergebnis gegenüber möglichen vertikalen Lösungen führen, deren Ausgleichswirkung nicht immer zuvorderst interlokale Nutzen-Spillover in den Blick nimmt bzw. weitere distributive Zielstellungen verfolgt, womit die Sphäre der Interlokalität nicht hinreichend berührt wird. Nur mit diesem Problembewusstsein an der kommunalen Basis kann letztlich auch Argumenten für eine unliebsame „Extremlösung“ der Vergrößerung der Verwaltungsterritorien entgegengetreten werden.
Dieser WITI-Bericht zeigt fünf studentische Arbeiten auf, die im Rahmen der AG "Innovationsradar für die öffentliche Verwaltung" entstanden sind. Von der einmaligen Erfassung von Daten („once only“-Prinzip) in der Verwaltung, über die Entwicklung eines einheitlichen Portalverbundes, dem steigenden Bedürfnis nach Datenkontrolle durch potenzielle Nutzer*innen von digitalen Verwaltungsdienstleistungen bis hin zur digitalen Vernetzung bzw. kommunalen Datenwirtschaft werden hierin die Chancen und Heraus-forderungen von fünf Entwicklungen exemplarisch aufgezeigt.
Kommunen und COVID-19
(2020)
Im April 2020 fand eine umfangreiche Befragung von Mitarbeiter*innen der deutschen Kommunalverwaltung – einschließlich der Gesundheitsämter – zur aktuellen Lage im Kontext der COVID-19 Pandemie statt. Die Ergebnisse dieser Umfrage zeichnen ein erfreuliches Bild. Die Befragten halten ihre eigenen Behörden für leistungs- und innovationsfähig und gehen davon aus, dass die Kommunen die Herausforderungen gut bewältigen werden. Interne und externe Strukturveränderungen wie Personalumschichtungen und Intensivierung der Ko-ordination innerhalb der Verwaltungen sowie mit den relevanten gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen es den Kommunen, handlungsfähig zu bleiben. Dennoch benötigen sie sowohl finanzielle Unterstützung, da Einnahmen wegbrechen, als auch Hilfen beim Ausbau ihrer digitalen Infrastruktur sowie bei der Umsetzung der neuen Regelungen, beispielsweise im Gesundheitsschutz und bei der kommunalen Bereitstellung von Kinderbetreuung. Weitere Herausforderungen bestehen im kommunalen Kommunikationsmanagement, da die An-forderungen an die Sammlung und umgehende Weiterleitung relevanter Informationen in einer Vielzahl von Bereichen gestiegen sind.
Lange ging man in Deutschland davon aus, Korruption sei ein Problem ferner Bananenrepubliken. Diese Zeit ist vorbei. Das überkommene Bild vom korrekten „preußischen Beamten“ hat immer größere Kratzer bekommen. Heute gilt Korruption auch in Deutschland und anderen westlichen Demokratien als verbreitetes Übel, gegen das mit aller Kraft Front gemacht werden muss. Staat, Verwaltung und Wirtschaft haben sich den Kampf gegen Korruption erklärtermaßen aufs Panier geschrieben. Gleichwohl bestehen nach wie vor große Lücken und Schwachstellen bei der Bekämpfung und auch bei der wissenschaftlichen Erforschung von Korruption.
Dieses Discussion Paper behandelt die Kluft zwischen Norm und Wirklichkeit am Beispiel der – postulierten, aber oft nicht erfüllten – Gemeinwohlorientierung von Inhabern staatlicher Ämter und des politischen Systems insgesamt. Das Manuskript hat mehrere Stadien durchlaufen. Der Schwerpunkt lag zunächst auf der politischen Korruption und ihren systemischen Bedingungen. Er verschob sich dann aber immer mehr ganz allgemein auf die Selbstentscheidung der Politik über die Regeln des Machterwerbs und der Machtausübung und die Auswertung einschlägiger Demokratietheorien. Die Behandlung des Korruptionsproblems im engeren Sinne wurde deshalb ausgelagert und einer eigenen Veröffentlichung vorbehalten (erste Fassung: von Arnim/Heiny/Ittner, Korruption. Begriff, Bekämpfungs- und Forschungslücken, FÖV-Discussion Papers 33, 2006).
Im Laufe der internationalen Debatte über die Sackgasse der europäischen Rechtsstaatlich-keit, wurden die Fälle Polen und Ungarn häufig zum Vergleich gegenübergestellt. Es über-rascht nicht, dass das Hauptaugenmerk der Rechtsgemeinschaft auf den institutionellen Veränderungen lag, die in beiden Ländern eingeführt wurden. Nicht so viel Mühe wurde aber darauf verwandt, die Gründe für die gegenwärtige Unterstützung populistischer Regimes zu analysieren. Wissenschaftler identifizieren hauptsächlich zwei Gruppen von Faktoren, die den größten Einfluss auf die Entscheidung der Bürger, populistische Kandidaten zu unterstützen, gehabt haben könnten. Die erste Gruppe umfasst soziale und wirtschaftliche Aspekte, während die zweite Gruppe kulturelle Faktoren nennt. Dieser Artikel zielt darauf ab, zu untersuchen, wie wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungen zusammenwirken, um Unter-stützung für Populismus in Ungarn und Polen zu generieren. Er geht davon aus, dass Gegen-überstellung von sozioökonomischen Argumenten mit denen kultureller Herkunft eine Quelle vieler fruchtbarer Überlegungen sein kann, von denen einige zu einer angemessenen Antwort auf populistische Politik beitragen sollten.
Der EuGH hat mittlerweile klargestellt, dass Kapitel III der Richtlinie 2006/123/EG über Dienst-leistungen im Binnenmarkt auch Inlandssachverhalte erfasst. Entsprechendes muss für Art. 59 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Richt-linie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufszulas-sungsvoraussetzungen gelten. Die Abhandlung stellt dar, was dies für bestehende und neu einzuführende nationale Berufszulassungsregelungen bedeutet.
Im Sommersemester 2020 organisierten der Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungs-wissenschaften und Policy Analyse und das WITI-Projekt der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer das digitale Seminar „Verwaltungsreform – Innovation – Implementation: Strategien (erfolgreicher) Verwaltungsmodernisierung im Vergleich“.
Im Rahmen der Qualifikationsziele des Seminars, welche unter anderem die methodische Vorbereitung der Studierenden auf die Erstellung der Masterarbeit umfassten, fertigten die Teilnehmenden Hausarbeiten zu ihren Vortragsthemen an. Aufgrund der durchweg erfreulichen Ergebnisse, der thematischen Nähe zum WITI-Projekt und ihrer Praxisrelevanz freuen wir uns, Ihnen die im Rahmen des Seminars entstandenen Hausarbeiten zu präsentieren.
Inhaltlich beschäftigen sie sich neben der Entstehung von Innovationslaboren im öffentlichen Sektor und Nutzerorientierung als Bestandteil der Public Sector Innovation mit dem Scheitern der Verwaltungsstrukturreform in Brandenburg, Legitimierungsstrategien des Politiknetzwerks „Bürokratieabbau“ und der Einführung der einheitlichen Behördennummer 115 im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Die Hausarbeit zur Einführung eines einheitlichen E-Akte-Basisdienstes kann aus Datenschutzgründen leider nicht in Gänze abgedruckt werden, ein anonymisiertes Executive Summary möchten wir Ihnen aber nicht vorenthalten.
Zielstellung des Projektes war es zu analysieren, inwiefern modernes, effizientes Geodaten-management in Rheinland-Pfalz funktioniert und welche neuen Entwicklungen dabei berück-sichtigt werden müssen. In der Zusammenarbeit mit dem rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport, dem WITI-Innovationslabor der Deutschen Universität für Ver-waltungswissenschaften Speyer (DUV), dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) und der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH (MRN) konnten dazu qualitative und quantitative Erhebungen durchgeführt werden. Der abschließende Projekt-bericht stellt Ihnen die Ergebnisse der interdisziplinären Studie vor und leitet daraus eine Reihe von optionalen Handlungsempfehlungen ab.
Die aktuelle kommunale Praxis stellt nicht flächendeckend sicher, dass alle Kinder und Ju-gendlichen ihrem Bedarf entsprechend unterstützt werden. Die Versäulung der Verwaltung führt dazu, dass die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen nicht ganzheitlich wahrge-nommen und Problemlagen daher nicht adäquat bearbeitet werden. Das Problem wird bun-desweit mit zahlreichen Projekten und Initiativen angegangen, indem Problematiken be-stimmter Lebenslagen über untergesetzliche – kommunal-koordinierte – Leistungserbrin-gung verbessert werden sollen. Präventionsketten oder -netzwerke sind jedoch bisher nicht flächendeckend so verankert, dass familiäre Armut und Bildungsbeteiligung spürbar zurück-gegangen wären. Eine nicht adäquate Bearbeitung der Problemlagen armutsbetroffener Familien behindert jedoch nicht nur ein gelingendes Aufwachsen, sondern führt aufgrund der damit einhergehenden ungleichen Verteilung von Lebenschancen auch dazu, dass Kinder ihre Grundrechte nicht im vollen Maße verwirklichen können.