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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (287)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (190)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (177)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (176)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (158)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (154)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (121)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (84)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (79)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (76)
Seit seiner Einführung im Jahre 1970 erweist sich in Italien das abrogative Referendum als starker Reformmotor. Insbesondere nach der Schmiergeldaffäre (Tangentopoli) in den 1990er Jahren wurde in großem Ausmaß auf dieses direktdemokratische Instrument u.a. hinsichtlich des Parlamentswahlrechts zurückgegriffen. Anschließend sank nach einer Phase der intensiven Nutzung mit zunehmender Häufigkeit und Zahl von Abstimmungsvorlagen die Beteiligung, was die meisten Volksabstimmungen zum Scheitern verurteilte.
Parallel zu dieser Entwicklung hat der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine proaktive Rolle eingenommen und ungeschriebene Regeln für die Zulässigkeit von Referenden festgelegt. Insbesondere beim abrogativen Referendum über Wahlgesetze hat sich der italienische Verfassungsgerichtshof (Corte Costituzionale) – zuletzt Anfang 2020 – entschieden gegen die Nutzung dieses direktdemokratischen Instruments zur Manipulierung von Wahlgesetzen ausgesprochen.
<b>Abstract</b>
Die Gründung neuer Betriebe ist in den letzten Jahren sowohl in der Wissenschaft als auch in der politischen Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt worden. Mit Neugründungen werden Hoffnungen auf Innovationen, Beschäftigungseffekte und wirtschaftliche Dynamik verbunden. Welche Faktoren für den Erfolg von neu gegründeten Betrieben ausschlaggebend sind, wird in diesem Buch untersucht. Ausgehend von einer Befragung von Gründerinnen und Gründern, die im Jahre 1994 einen Betrieb angemeldet haben, wird das Gründungsgeschehen im Ruhrgebiet abgebildet. Zudem erlauben die erhoben Daten eine empirische Überprüfung konkurrierende Theorien des Gründungserfolgs sowie eine Detailanalyse von Interdependenzen zwischen einzelnen Einflussfaktoren.
Im Theorienpluralismus der Gründungsforschung spielen personenbezogene, netzwerkbezogene und organisationsbezogene Ansätze eine Rolle. Welchen Einfluss haben beispielsweise Berufs und Branchenerfahrungen des Gründers? Braucht man eher einen praktischen oder einen akademischen Hintergrund, um erfolgreich zu gründen? Ein zweiter Fokus liegt auf dem sozialen Umfeld des Gründers. Hier steht die Frage im Mittelpunkt, welche Netzwerkressourcen gegebenenfalls fehlende Erfahrungen des Gründers ersetzen können. Neben den persönlichen und organisationsbezogenen Netzwerken stehen den Gründern weitere Informations und Ressourcenquellen zur Verfügung. Hier sind zum Beispiel die Beratungsleistungen von Industrie und Handelskammern, Wirtschaftsförderern, Banken oder Unternehmensberatern zu nennen. Für die Beleuchtung der betrieblichen Erfolgsfaktoren werden populationsökologische und transaktionskostenökonomische Hypothesen herangezogen. Ist es zum Beispiel eher erfolgsverheißend, langfristige Lieferbindungen aufzubauen oder kurzfristige Kostenvorteile zu nutzen? Macht es für einen kleinen Newcomer Sinn, sich in Märkten mit wenigen großen Anbietern auf von diesen vernachlässigte Marktnischen zu spezialisieren oder ist eher eine generalistische Strategie erfolgreich?
Durch den empirischen Vergleich teils konkurrierender, teils sich ergänzender Theorien wird ein Analyserahmen für die weitere Gründungsforschung entwickelt. Zudem lassen sich aus den Ergebnissen Beratungsinhalte für eine empirisch informierte Gründungsförderung ableiten.
Die Personalwirtschaft des öffentlichen Dienstes steht in Zeiten eines „geräumten“ Arbeits-markts, hoher Ersatzbedarfe infolge von Renten- bzw. Pensionseintritten sowie des Nach-rückens vergleichsweise geburtenschwacher Jahrgänge in den Arbeitsmarkt vor großen Herausforderungen.
Dennoch liegen bisher keine empirischen Erkenntnisse darüber vor, wie sich der Fachkräfte-mangel in der Personalwirtschaft des öffentlichen Dienstes bemerkbar macht, welche Merk-male er in den verschiedenen Ebenen und Aufgabenbereichen des öffentlichen Dienstes annimmt und an welchen Stellen verstärkt Wettbewerb für die öffentliche Personalwirtschaft auftritt.
Dieser Beitrag befasst sich deshalb mit der Lage der Personalwirtschaft des öffentlichen Dienstes auf Grundlage empirischer Daten und weist auf strukturelle Probleme der öffentlichen Personalwirtschaft hin.
Hat die repräsentative Demokratie überhaupt noch eine Zukunft? Und wie ist ihr Zustand? Diese Fragen sind Gegenstand des vorliegenden Bandes, der sich mit dem Verhältnis von repräsentativer und direkter Demokratie befasst. Oftmals wird der repräsentativen Demokratie bescheinigt, sie sei nicht mehr zeitgemäß. Aber handelt es sich bei direkter Demokratie wirklich um eine Form 'demokratischerer' Demokratie? Diese Annahme lässt sich aus guten Gründen bezweifeln, wie die versammelten Beiträge mithilfe juristischer und sozialempirischer Erkenntnisse zeigen. In jedem Fall lassen sich beide Demokratieformen nicht gegeneinander ausspielen. Wie man sie möglicherweise kombinieren kann, zeigen einige Beispiele aus Hamburg.Der vorliegende Band versammelt die Grußworte und Vorträge des Festkolloquiums, das von den Herausgebern zu Ehren von Hans Peter Bull am 28. Oktober 2016 in Hamburg veranstaltet wurde.
Wie ist es um die repräsentative Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland bestellt? Handelt es sich bei direkter Demokratie wirklich um eine Form 'demokratischerer' Demokratie? Ist Transparenz wirklich ein Allheilmittel? Und wie könnten gelungene Beispiele einer Kombination derartiger Verfahren und Instrumente aussehen? Diesen Fragen widmet sich der vorliegende Band.
Zulassungsverfahren für Künstliche Intelligenz – Über IT-Regulierung, Impfstoffe und Covid-Tests
(2021)
Bevor ein Patient ein Medikament einnimmt, muss aufgrund umfangreicher Tests feststehen, dass die Risiken beherrschbar sind. Warum aber dürfen Betriebssysteme, Smartphones und Smart-Home-Devices ohne unabhängige Vorabprüfung auf den Markt? Für Hochrisiko-KI schlägt die EU nun einen neuen Weg ein, um riskante Technologien künftig zu regulieren.
In diesem Beitrag geht es um eine Besprechung einer Arbeit von Laura Hering mit dem Titel „Fehlerfolgen im europäischen Eigenverwaltungsrecht – Heilung und Unbeachtlichkeit in rechtsvergleichender Perspektive“, die 2019 erschienen ist. Hierbei handelt es sich um die auf den Stand von Mai 2018 gebrachte Dissertationsschrift Laura Herings, die von Markus Kotzur betreut worden und als Band Nr. 286 in der renommierten Reihe „Beiträge zum ausländi-schen öffentlichen Recht und Völkerrecht“ des Max-Planck-Instituts für öffentliches Recht und Völkerrecht erschienen ist.
Ziemlich beste Feinde?
(2017)
Zentrale Eregbnisse der in den sechs Arbeitsmarktregionen durchegführten Unternehmehmensbefragung
(2020)
Im Rahmen der Diskussionsveranstaltung zum Projekt "Gleichwertige Lebensverhältnisse", an der Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft teilgenommen haben, wurden die zentralen Ergebnisse der Unternehmensbefragung, die in den sechs Untersuchungsregionen durchgeführt wurde, vorgestellt.
Im Mittelpunkt der Befragung stand die Untersuchung der Stärken und Schwächen der Arbeitsmarktregionen, die Nutzung des Förderangebots sowie die Netzwerkaktivitäten der Unternehmen.
Die Veranstaltung diente dazu, die bisher gewonnenen Projektergebnisse vorzustellen und mit den Akteuren aus den jeweiligen Untersuchungsregionen zu diskutieren.
Work in Progress
(2021)
Der Vortrag skizziert anhand der Evaluation des E-Government-Gesetzes Baden-Württem-berg die Chancen und Herausforderungen von Evaluationen inmitten dynamischer Ver-änderungsprozesse – in diesem Fall die Evaluation von Verwaltungsdigitalisierung, während die COVID-19-Pandemie einen massiven Modernisierungsdruck auf die Verwaltung ausübt.
Dr. Julia Rathke, Dr. Susan Harris-Huemmert und Prof. Dr. Michael Hölscher befassen sich nicht speziell mit der Lehre, sondern allgemein mit dem Wissenschaftsmanagement in der Corona-Krise. Dazu haben sie Studierende und Ehemalige ihres exekutiven Masterstudien-gangs Wissenschaftsmanagement an der Deutschen Universität für Verwaltungswissen-schaften Speyer online befragt und 95 Antworten ausgewertet. Die Befragten arbeiten an verschiedenen Stellen des Wissenschaftsmanagements, häufig an strategischen Positionen der Hochschulverwaltung. Die Mehrheit befand sich im Frühjahr vollständig im Homeoffice und viele weitere zumindest teilweise. Das war eine deutliche Steigerung gegenüber den Zeiten vor Corona, wobei es auch Unterschiede in der Art des Arbeitens von zu Hause gab. So war das Homeoffice nicht mehr freiwillig und waren häufiger auch andere Familienange-hörige gleichzeitig zu Hause, z.B. zu betreuende Kinder. Das Arbeitspensum änderte sich im Schnitt nicht, allerdings erhöhte es sich für einige krisenbedingt, während es für andere sank. Mangels persönlichen Kontakten im Büro stieg der Kommunikationsbedarf mittels Telefon und Internet stark an. Begrüßt wurde das Wegfallen von Arbeitswegen und mehrheitlich waren die Befragten mit dem Homeoffice zufrieden und wünschen sich mehr davon nach der Pandemie, jedoch kombiniert mit Präsenzphasen im Büro.
Nordkorea ist eine der letzten verbliebenen Zentralverwaltungswirtschaften der Welt. Das Regime überstand selbst den wirtschaftlichen und politischen Kollaps der Sowjetunion – seines damaligen Haupthandelspartners - nicht nur politisch unbeschadet, sondern auch, zumindest offiziell, ohne grundlegende Änderungen am bestehenden Wirtschaftssystem - wenn auch um den Preis eines schweren Anpassungsschocks, der sich Mitte der 1990er auch in einer schweren Hungersnot manifestierte. Außenpolitisch befindet sich das Land seit Ende des Koreakrieges (1950-1953) offiziell noch immer im Kriegszustand mit Südkorea. Abgeschlossen wurde am 27. Juli 1953 vom Chinese-North Korea Command (der Korea-nischen Volksarmee und der Freiwilligenarmee des Chinesischen Volkes) und dem United Nations Command (der multinationalen Militärstreitmacht unter Führung der USA, die im Koreakrieg auf Seiten Südkoreas kämpfte) lediglich ein Waffenstillstandsabkommen als Zwischenschritt zu einer noch immer nicht erreichten abschließenden Friedensvereinbarung. Mit Beginn des Koreakriegs am 25. Juni 1950 wurde Nordkorea wirtschaftlichen Sanktionen unterworfen, die seither nicht aufgehoben wurden. Das damals von den USA verhängte Handelsembargo wurde nach dem Ausstieg Nordkoreas aus dem Atomwaffensperrvertrag im Januar 2003 und der (offiziellen) Aufnahme eines eigenen Nuklearwaffenprogramms durch mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zwischen 2006 und 2017 erheblich ausgeweitet. In den letzten beiden Jahren ließ sich jedoch gewisse politische Annäherung zwischen Nord- und Südkorea beobachten, die nicht zuletzt auf die Bereitschaft Donald Trumps zurückzuführen ist, als erster US-amerikanischer Präsident ein Gipfeltreffen mit einem Staatsoberhaupt Nordkoreas zu absolvieren, das am 12. Juni 2018 in Singapur stattfand; ein Folgegipfel wird derzeit auf höchster diplomatischer Ebene vorbereitet. Zugleich haben sich die offiziellen Kontakte zwischen den Staatsoberhäuptern Nordkoreas und Südkoreas deutlich intensiviert. Sichtbare Ergebnisse waren deren gemeinsame Panmunjom-Erklärung vom 27. April 2018 sowie die gemeinsame Erklärung von Pjöngjang vom 19. September 2018. In beiden Dokumenten wurde neben der Entnuklearisierung der koreanischen Halbinsel, der Aufstellung gesamtkoreanischer Mannschaften bei wichtigen internationalen Sportwettbewerben und der gemeinsamen Bewerbung um die Sommer-olympiade 2032 auch der Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit vereinbart. Demgegenüber scheinen sich die wirtschaftliche und humanitäre Lage Nordkoreas kontinuierlich weiter zu verschlechtern. So warnte die Regierung im Februar 2019 die Vereinten Nationen vor einer anstehenden Hungersnot und erklärte, dass dem Land 1,4 Millionen Tonnen Nahrungsmittel benötige. Zugleich wurden die der Bevölkerung zugeteilten Essensrationen von 550 Gramm pro Tag auf nur mehr 300 Gramm nahezu halbiert. Vor diesem Hintergrund widmet sich die vorliegende Abhandlung dem Wirtschaftssystem und der wirtschaftlichen Entwicklung Nordkoreas.
Wirtschaftsprivatrecht
(2019)
Dieses Lehrbuch für Bachelor- und Lehramt-Studierende mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung vermittelt juristisches Know-how für das Wirtschaftsstudium. Im Mittelpunkt stehen dabei das Bürgerliche Recht sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht.
Diese Rechtsgebiete werden anhand expliziter Fallbeispiele, Grafiken und Merksätze illustriert. Ein Glossar hilft dabei, juristische Fachbegriffe zu verstehen und richtig zu verwenden. Abgerundet wird das Buch durch zahlreiche Übungsfälle, welche optimal auf die Prüfungen vorbereiten.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2000. 490 Seiten, brosch., 98,– DM ISBN 3-7890-6664-8
Das Verhältnis von Recht und Verhalten einerseits und der Verwaltung als Mittler zwischen Gesetzgeber und Bürger andererseits ist von zwei Strömungen geprägt: Die Verwaltung hat als Rechtsanwender Regelungen des Gesetzgebers umzusetzen und im Einzelfall wirksam zu machen. Gleichzeitig beeinflusst sie aber auch die Wirkungen des Rechts und dessen Fortentwicklung. Damit entstehen neben beabsichtigten auch unerwünschte bzw. unerwartete Folgen, nicht zuletzt im Zuge der Verwaltungsmodernisierung, wenn verwaltungsinterne Reformbemühungen mit gesetzgeberischen oder gerichtlichen Vorgaben offen in Konflikt geraten.
Wissenschaftler verschiedener Disziplinen - Rechtswissenschaftler, Soziologen, Verwaltungswissenschaftler, Landschaftsökonomen, Politikwissenschaftler, Wirtschaftswissenschaftler und Rechtshistoriker - befassten sich im Februar 1999 im Rahmen einer Tagung am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung mit diesen Wechselbeziehungen. Anhand unterschiedlicher Politikfelder wie etwa der Steuerverwaltung, des Umweltschutzes, des Subventionsrechts, des Dienst- und Tarifrechts sowie des Haushaltsrechts wurden die Wirkungen von Recht durch unmittelbares Verwaltungshandeln und die Funktion des Rechts, Verhalten von Verwaltungsbediensteten oder von Bürgern zu steuern, in einem interdisziplinären, praxisorientierten Kontext untersucht.
Die Referate und Vorträge des Symposiums, das sich in den von der Volkswagen-Stiftung geförderten Forschungsschwerpunkt „Recht und Verhalten“ einreiht und unter dem Titel „Verwaltung als Adressat und Akteur“ an Veranstaltungen in Bielefeld („Wirkungsforschung zum Recht I - Wirkungen und Erfolgsbedingungen von Gesetzen“) und Dresden („Wirkungsforschung zum Recht III - Folgen von Gerichtsentscheidungen“) anknüpft, werden in diesem Band dokumentiert. Aus dem Inhalt:
I. Wirkungsweisen des Rechts in der Verwaltung:
1. Wie wirken Kasuistik und Novellen bei konditionalen Normen?
2. Wie wirkt finales Recht ?
II. Wirkungsweisen des Rechts durch die Verwaltung
III. Leistungsgrenzen des Rechts und Verwaltungsmodernisierung
IV. Wechselbeziehungen zwischen Gesetzgeber, Gerichten und Verwaltung.