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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (16)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (13)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (11)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (9)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (8)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (3)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (3)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer kann auf eine inzwischen mehr als 25jährige - oder gar 40jährige! - Geschichte zurückblicken. Das FÖV ist zwischen 1956-1959 als "Institut für verwaltungswissenschaftliche Forschung" angedacht, 1962 als "Institut für Forschung und Information" hochschulintern gegründet und 1965 als "Forschungsinstitut" der Hochschule errichtet worden. Es existiert seit 1976 als verselbständigtes Institut bei der Hochschule Speyer.
Die Geschichte des Forschungsinstituts ist bislang noch nicht dargestellt worden. Sie findet auch im Schrifttum über die Hochschule für Verwaltungswissenschaften nur beiläufige Erwähnung.[1] Es fehlte bisher eine Darstellung, die auf der Grundlage der vorhandenen Quellen der Hochschule und des Instituts die Geschichte des FÖV, die mehrfachen Anläufe seiner Gründung, die Umstrukturierungen und Umbenennungen herausarbeitet und bewertet.
Die vorliegende Studie über die Geschichte des Forschungsinstituts Speyer basiert auf der Auswertung und Analyse ungedruckter Quellen. Dabei handelt es sich um die Protokolle des Senats und des Verwaltungsrats der Hochschule sowie die des Vorstands und des Verwaltungsrats des Forschungsinstituts aus der Zeit von 1947 bis zur Gegenwart. Hinzu kamen aussagekräftige Materialien - Berichte, Mitteilungen, Expertisen und Schriftverkehr - des jeweiligen Rektors der Hochschule und des amtierenden (Geschäftsführenden) Direktors des Forschungsinstituts. Diese Unterlagen befinden sich im Archiv der Hochschule bzw. in dem des Forschungsinstituts. Ergänzt wurden sie von Schriften, die die Hochschule herausgab bzw. von Literatur, die im Zusammenhang mit "runden" Geburtstagen und Jubiläen von Hochschule und Forschungsinstitut entstanden ist.[2] Der Aussagewert der schriftlichen Quellen und der Literatur wurde ergänzt durch die Erinnerungen und Sichtweisen der ehemaligen Geschäftsführenden Direktoren des FÖV, mit denen die Autorin Gespräche führte.
[1] Vgl. Franz Knöpfle, S. 61-66; Rudolf Morsey, 40 Jahre, S. 31 f.
[2] Vgl. das Quellen- und Literaturverzeichnis
Seit der Antike befassen sich Philosophen und Staatsdenker mit der Frage, wie man die Führer von Staaten dazu bringen kann, sich bei ihren Handlungen am Wohl des Volkes auszurichten und nicht an ihren eigenen Interessen an Posten, Einfluss und Reichtum. Dies ist die Schlüsselfrage. Denn einerseits muss man den Spitzenpolitikern Macht anvertrauen, sonst können sie ihre Aufgaben nicht erfüllen. Andererseits soll diese Macht nicht missbraucht, sondern zum Wohl der Bürger eingesetzt werden.
Wahl ohne Auswahl
(2002)
Verwaltung im Rechtsstaat
(2002)
Verlag für Wissenschaft und Forschung, Berlin 2002, 210 Seiten, € 29,90 ISBN: 3-89700-344-9
Angesichts staatlicher Finanzkrise, hoher Steuerlast und globalem Standortwettbewerb der Staaten untereinander wird die Modernisierung der öffentlichen Hand zu einem immer drängenderem Problem.
Bürgernähe und Flexibilität sind dabei ebenso Forderungen wie vermehrte Effizienz und Effektivität staatlichen Handelns. Der vorliegende Titel widmet sich der institutionenökonomischen Analyse der Verselbständigung von Organisationseinheiten der Verwaltung als einem Ansatzpunkt zur Verwaltungsmodernisierung.
Nach einer Einordnung in den Gesamtzusammenhang der Reformbestrebungen des New Public Management bzw. des Neuen Steuerungsmodells werden die Erwartungen und kritischen Erfolgsfaktoren von Verselbständigungen beleuchtet. Berücksichtigung finden dabei nicht nur Themen wie Personal, Haushaltsrecht, Finanzierung und Organisationsformen, sondern ebenso die Effekte einer Modularisierungsstrategie, die zu öffentlichen Holdingstrukturen führt.
edition sigma, Berlin 2002.218 Seiten, € 15,90 ISBN: 3-89404-767-4
Steuerung durch Zielvereinbarungen: das ist ein vielversprechendes Reformkonzept, mit dem zahlreiche Verwaltungen in Deutschland inzwischen Erfahrungen gesammelt haben. Umfassende Ansätze, die eine sinnvolle Verknüpfung von Steuerung und Personalführung erlauben, sind anspruchsvoll, weil die Einführung einer zielorientierten Steuerung tiefgreifende Veränderungen in den Sichtweisen und im Handeln der Akteure voraussetzt und aufwändige Lernprozesse erfordert. Nicht immer gelingt es reibungslos, diese Reformschritte konsistent zu vollziehen, wie in den Fallstudien dieser Untersuchung deutlich wird. Der Band geht zunächst der Frage nach, wie das Instrument der Zielvereinbarung in der Praxis angewendet wird und welche Probleme sich bei der Einführung und Umsetzung stellen. Hinweise zur Problemlösung geben die Gestaltungsüberlegungen am Schluss dieses Buchs.
Staatsmodernisierung und Verwaltungsrecht in den Grenzen der europäischen Integrationsverfassung
(2002)
Der Band widmet sich dem Ausbau der Europäischen Integrationsverfassung. Er zeigt Wege der Staatsmodernisierung auf und er verweist auf Konsequenzen für die künftige Gestalt des europäischen Rechts- und Sozialstaats. Die "rule of law" wird als unionsrechtlicher Verfas-sungsgrundsatz in mehreren Integrationsdimensionen beleuchtet: mit Blick auf den Rechts-rahmen und die Funktionsbedingungen des öffentlichen Dienstes, die kommunale Ebene als Motor der Verwaltungsintegration sowie mit Blick auf die Staatshaftung als Modernisierungs-faktor der Rechtsgemeinschaft. Sektorale Modernisierungsperspektiven treten hinzu: das Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie gemeinschaftlich verantwortete Bedingungen erfolgversprechender Beschäftigungspolitik. Schließlich werden die kulturellen Rahmenbe-dingungen der Verwaltungsintegration im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts skizziert.
Sommersemester 2002
(2002)
Nomos Verlag, Baden-Baden 2002, 309 Seiten; geb., 64,– EURO, 109,– sFr, ISBN 3-7890-8162-0
Nach einer langen Phase des wirtschaftlichen Niedergangs ist mit dem Amtsantritt Putins neuer Schwung in die russische Transformationspolitik gekommen. Der Sammelband dokumentiert in 27 Fachbeiträgen von Russland-Experten den aktuellen Stand der neuen Reformpolitik und analysiert die Chancen und Risiken für die deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen. Die Beiträge stammen je zur Hälfte aus der Feder von Wissenschaftlern und russlanderfahrenen Praktikern. Dementsprechend wendet sich der Band gleichermaßen an Vertreter aus Wissenschaft und Forschung, Politik und Verbänden, Unternehmen und Investoren. Die wissenschaftlichen Beiträge widmen sich den Reformen in Politik, Recht, Staat, Verwaltung und Wirtschaft und ihren Auswirkungen auf Russlands Position als Handels- und Investitionspartner. Speziell zugeschnitten auf den Informationsbedarf der deutschen Wirtschaft sind zahlreiche Berichte über Unternehmererfahrungen und Kontakte zur Geschäftsanbahnung in Russland. Abgerundet wird die breite Themenpalette durch Beiträge zur Investitionsfinanzierung, zu den Exportbürgschaften und – besonders aktuell – zu den Perspektiven des neuen russischen Bodenrechts für die Immobilienmärkte.
Projektgruppen werden seit den 70er Jahren mit wechselnden Erfolgen als so genannte ergänzende Struktur in der staatlichen Verwaltung eingesetzt. In einer Bestandsaufnahme ging es um die einschlägigen Erfahrungen mit dieser Arbeitsform.
Der Verbreitungsgrad von Projektgruppen ist in der Ministerialverwaltung und den Rechnungshöfen mit 86 % sehr hoch und die Zufriedenheit mit deren Arbeitsergebnissen deutlich gegeben. Auch wird Projektgruppen überwiegend ein hohes Veränderungspotential in Bezug auf die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zugetraut. Trotzdem machen mangelnde Freistellung, kein eigenes Projektbudget, unklare Delegationsmöglichkeiten, keine schriftlichen Projektvereinbarungen und zu wenig spezifisch ausgebildete Projektmitarbeiter vielen Projektgruppen das Leben schwer.
Es gibt einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Qualität der Rahmenbedingungen und der Bereitschaft, sich in der Projektgruppe zu engagieren: Projektgruppen, die unter guten Rahmenbedingungen arbeiten, werden von ihren Projektgruppenleitern als engagierter Jagenommen.
Projektgruppenleiter werden hierbei in der Praxis häufig nach anderen als nach allgemein bekannten und auch als sinnvoll anerkannten Auswahlkriterien bestimmt.
Projektgruppenmitglieder leben in der Unsicherheit, ob ihre Projektgruppenarbeit eigentlich karriereförderlich oder gar karrierehinderlich ist; ob die Projektgruppe gar ein Abstellgleis ist.
Ein ungedeckter Unterstützungsbedarf besteht vor allem in Bezug auf weiterführende Fortbildungsangebote zu speziellen Problemen von Projektgruppen in der öffentlichen Verwaltung, Projektcoaching, Supervision, Möglichkeiten für einen gezielten Erfahrungsaustausch zwischen Projektgruppen und praxisorientierte Projektleitfäden. Aufgabenfelder, an denen eine Optimierung von Projektgruppenarbeit in der öffentlichen Verwaltung gezielt und erfolgreich ansetzen könnte, werden somit unmittelbar deutlich.
Während die Bundesregierung Mitte des Jahres 1999 auf die im Regierungsprogramm von 1998 angekündigte Kodifikation des deutschen Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch bis auf weiteres verzichtete, war im gleichen Zeitraum unter den EU-Mitgliedsstaaten eine gegenläufige Entwicklung erkennbar. Anfang 1999 trat in Schweden ein Umweltgesetzbuch in Kraft, im darauffolgenden Jahr fasste Frankreich das Umweltrecht in einem Umweltgesetz-buch zusammen, und auch Dänemark, die Niederlande und Großbritannien verfügen über kodifikationsähnliche Gesetzeswerke im Umweltschutz.
Dass jedoch auch in Deutschland die Diskussion um die Kodifikation des zersplitterten Umweltrechts noch nicht beendet ist, zeigt die rege Teilnahme an den Speyerer Foren zum Umweltgesetzbuch, die am 21. und 22. Oktober 1999 sowie am 19. und 20. März 2001 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer stattfanden. Neben Beiträgen zu den Kodifizierungstendenzen in den europäischen Nachbarstaaten zeigten Beiträge zur Selbstregulierung, zu wirtschaftlichen Anreizinstrumenten und zur Ökosteuer neue Perspek-tiven für ein Umweltgesetzbuch in Deutschland auf.
Die in diesem Tagungsband zusammengefassten Referate und Diskussionen belegen, dass die Idee eines Umweltgesetzbuches nichts von ihrer rechts- und umweltpolitischen Anzie-hungskraft verloren hat. Die neue Bundesregierung, die Bundesländer und alle am Umwelt-schutz interessierten gesellschaftlichen Kräfte werden in dem Werk vielfältige umwelt- und rechtspolitische Anregungen für die Fortentwicklung des Umweltrechts finden.
Duncker & Humblodt, Berlin 2002, 335 Seiten; € 64,- / sFr 108,- ISBN 3-428-11016-1
Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (FÖV) ist die einzige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Bundesrepublik Deutschland, die sich mit anwendungsorientierter Grundlagenforschung im Bereich der Verwaltungswissenschaften befasst. Diesem Auftrag (Motto: Forschung über und für die öffentliche Verwaltung) widmet sich das FÖV aus multi- und interdisziplinärer Sichtweise.
Aus Anlass des 25jährigen Jubiläums veranstaltete das FÖV vom 8. bis 10. Oktober 2001 eine wissenschaftliche Arbeitstagung über die "Perspektiven der Verwaltungsforschung". Sie bot Gelegenheit, zentrale Fragen aus den Forschungsfeldern der drei neu gegründeten Sektionen, welche die "Modernisierung in Staat und Verwaltung" (Sektion I), "Verwaltung in der Mehrebenenpolitik" (Sektion II) sowie "Verwaltung zwischen Staat und Gesellschaft" (Sektion III) zum Gegenstand haben, zu erörtern. Entsprechend der internationalen Ausrichtung des Instituts wurden die Referate aus den Themenbereichen der drei Sektionen jeweils durch den Vortrag eines ausländischen Wissenschaftlers ergänzt. In dem vorliegenden Tagungsband sind die auf der Veranstaltung gehaltenen Vorträge zusammengefasst.
Die Mitarbeiterbefragung in der Saarländischen Landesverwaltung, die in der Zeit vom 21. Mai bis zum 31. Mai 2001 durchgeführt wurde, konnte in doppelter Weise erfolgreich abgeschlossen werden.
Äußerst erfolgreiche Durchführung der Befragung
Erstens war die Beteiligung an der Befragung sehr gut. Über alle 21 befragten Behörden hinweg liegt der Rücklauf der 3.193 ausgegebenen Fragebögen bei 73%. Alle beteiligten Behörden liegen dabei deutlich über 60%. (Viele - die allermeisten - vergleichbaren Mitarbeiterbefragungen liegen z.T. deutlich unter 50% Rücklaufquote). Damit konnte für alle 21 beteiligten Dienststellen sichergestellt werden, dass die eingegangenen Antworten ein repräsentatives Bild der in der Landesverwaltung vorhandenen Meinungen, Beobachtungen und Erfahrungen vermitteln.
Dies ist ein in bezug auf den Rücklauf hervorragendes Ergebnis, das keine vergleichbaren Befragungen vorweisen können und das gleichzeitig die Messlatte für vergleichbare Befragungen sehr hoch legt.
Wie aber die Ergebnisse zeigen, liefert eine solch breit angelegte und in die Tiefe gehende Mitarbeiterbefragung eine Menge steuerungsrelevante Informationen, auf die in Zukunft nicht verzichtet werden kann und sollte.
Zweitens zeigen aber auch die Ergebnisse der Befragung im Ganzen ein recht erfreuliches Bild. Erwartungsgemäß werden auch Einschränkungen sichtbar, deren Erfassung in der Befragung jedoch Ansatzpunkte für mögliche Verbesserungen liefern. Der Landesregierung werden hierdurch erweiterte Möglichkeiten geboten, in die Planung und Durchführung des im Anlaufstadium befindlichen Modernisierungsprozesses auch die Wünsche und Anregungen der Mitarbeiter/innen einzubeziehen.
Gliederung der Berichterstellung
Die Berichterstellung unterteilt sich in den hier vorliegenden Gesamtbericht und in Teilberichte für alle 21 einbezogenen Dienststellen.
1.
Der Gesamtbericht beinhaltet:
a) Differenzierungen nach den drei beteiligten Verwaltungsbereichen
Ministerien
Landesämter
Finanzämter
b) Kausalanalysen in bezug auf
Allgemeine Zufriedenheit der Beschäftigten
Arbeitsklima
Führungsverhalten/Führungsstile
Modernisierung (Verwaltungsreform)
Fallweise zu weiteren Themenstellungen
2.
Die Teilberichte beinhalten:
a) Differenzierungen nach internen Organisationseinheiten (Abteilungen / Sachgebiete)
b) Kausalanalysen (siehe oben), soweit sie dezentral sinnvoll erscheinen.
c) Angaben zu den „offenen Fragen“, d.h. Kritik und Verbesserungsvorschläge, die nur
„vor Ort“ interpretiert werden können.Der Gesamtbericht ist voll vertextet, enthält also Erläuterungen zu allen Ergebnissen und durchgeführten Analysen. Der Gesamtbericht sollte also – zumindest in Auszügen – zuerst gelesen werden. Die Interpretation der Tabellen und Grafiken in den Teilberichten fällt auf diese Weise leichter. Grundsätzlich ist zu empfehlen, Gesamtbericht und Teilbericht(e) parallel zu lesen (zuerst immer die entsprechenden Passagen des Gesamtberichts).Anzumerken ist an dieser Stelle, dass der Gesamtbericht eine etwas andere Gliederung besitzt als die Teilberichte, die sich aus technischen Gründen an der Gliederung der Fragebögen (die als Anhang in den Teilberichten enthalten sind) orientieren. In den Teilberichten wird jeweils angegeben, unter welchem Gliederungspunkt im Gesamtbericht die entsprechende Stelle zu finden ist; so sollte es keine Schwierigkeiten bereiten, mit beiden Berichten zu arbeiten.
Beteiligte an der Befragung
Die Befragung wurde unter der wissenschaftlichen Leitung von Herrn Prof. Dr. Helmut Klages in Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle für Verwaltungsbefragungen am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer durchgeführt.
Die Zusammenarbeit der Arbeitsstelle für Verwaltungsbefragungen mit der Staatskanzlei des Saarlands und den befragten Behörden hat sich als außergewöhnlich erfolgreich erwiesen, was insbesondere die im Vergleich mit anderen Befragungen erfreulich hohen Rücklaufquoten dokumentieren.
Wir möchten uns aber zu Beginn dieses Abschlußberichts speziell bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Saarländischen Landesverwaltung bedanken, die sich aktiv an der Befragung beteiligt haben. Diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es zu verdanken, dass die vorliegende Mitarbeiterbefragung ein großer Erfolg geworden ist. (In anderen bekannten Veröffentlichungen werden selbst 50% Rücklaufquote als gut und von privaten Instituten sogar ca. 20% noch als „erfolgreich“ gewertet!).Der große Erfolg der Mitarbeiterbefragung ist im wesentlichen auf drei Faktoren zurückzuführen:
Die Koordination des Gesamtprojektes durch die „Steuerungsgruppe Modernisierung der Saarländischen Landesverwaltung“ unter Federführung des Chefs der Staatskanzlei, Herrn Staatssekretär Karl Rauber.Die Begleitung des Projekts durch die Personalentwicklungs- und Koordinationsstelle unter Leitung von Herrn Ministerialdirigent Josef Mailänder (Leiter der Abteilung A der Staatskanzlei).
Die Hervorragende Vorbereitung der Befragung durch die bei der Staatskanzlei unter Federführung von Herrn Regierungsrat Elmar Schmidt eingerichtete zentrale Arbeitsgruppe „Mitarbeiterbefragung in der Saarländischen Landesverwaltung“ sowie der dezentral in den betroffenen Ressorts und Dienststellen projektbezogen eingerichteten Arbeitsgruppen.Den Beschäftigtenvertretungen gebührt zusätzlich Dank und Anerkennung für ihre besondere Beteiligung an der Durchführung der Befragung, indem sie sich nicht nur an den Informationsangeboten (Auftaktveranstaltungen / Mitarbeiterzeitung / Informationsbroschüren) aktiv beteiligt haben, sondern auch vielfach die Durchführung der Befragung begleitet haben.
Resümee und Ausblick
Nach den guten Erfahrungen, die im Rahmen dieser ersten Mitarbeiterbefragung gemacht wurden, sollte sich die Mitarbeiterbefragung als Führungsinformationsinstrument in der Saarländischen Landesverwaltung etablieren.
In anderen Verwaltungen, bei denen wir nach drei oder mehreren Jahren Wiederholungsbefragungen durchgeführt haben, hat sich gezeigt, dass insbesondere Informationen über die (Ver)Änderungen im Zeitablauf von Interesse sind.
Speziell die fortgesetzte Messung des „Erfolgs“ der eingeleiteten Modernisierungsmaßnahmen, muss für die Weiterentwicklung der Landesverwaltung von großem Interesse sein.Die „Produktion“ der Ergebnisse (Gesamtbericht und Teilberichte) erfolgte unter Zuhilfenahme der Statistiksoftware SPSS® und eigener Entwicklungen der AfV, auf der Basis des Datenbanksystems MySQL®, der Programmiersprache JAVA® und der Textauszeichnungssprache XML®. (Bei den drei letztgenannten Produkten handelt es sich um sogenannte freie, oder zumindest teilweise freie (MySQL®) Softwareprodukte). Gegenüber der Statistiksoftware SPSS® hat die von der AfV selbst entwickelte Lösung den Vorteil, dass sie sowohl statisch, also Arbeitsplatzbezogen, nutzbar ist, grundsätzlich aber auch in Netzen (Intranet / Internet) verwendbar ist. Es bestünde prinzipiell also auch die Möglichkeit, die Ergebnisse im Intranet der Landesverwaltung recherchierbar zu machen; wobei selbstverständlich auch notwenige Restriktionen, z.B. durch Passwortschutz, berücksichtigt werden können. Ein solches System könnte z.B. dann von Nutzen sein, wenn die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung mit den Ergebnissen anderer Modernisierungsinstrumente, z.B. von Kundenbefragungen, vernetzt werden sollen. So könnte ermittelt werden, inwieweit die Einschätzungen der Beschäftigten über die Kundenorientierung ihrer Abteilung mit derjenigen der Kunden übereinstimmt; aber auch viele andere Nutzungsmöglichkeiten sind denkbar, die Stichworte sind hier Wissensmanagement und DataWarehouse. So wäre z.B. im Modernisierungsteil der Befragung ein System denkbar, das im Sinne der Benchmarking-Idee, Befragungsergebnisse mit Dokumenten vernetzt. So könnte, wenn in einem bestimmten Haus oder in einer bestimmten Organisationseinheit festgestellt wird, dass man selbst „unterdurchschnittliche“ Ergebnisse erzielt, und andere Einheiten Hinweise oder Hilfestellungen für Verbesserungen o.ä. anbieten, z.B. Dokumente zum dort durchgeführten Qualitätsmanagement etc., direkt auf diese Informationen zugegriffen werden, sei es durch den Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder durch den Zugriff auf relevante Dokumente.Offenlegung aller Informationen
Informationen über die Ergebnisse der Befragung werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Informationsveranstaltungen mitgeteilt. Für alle beteiligten 21 Dienststellen wurden detaillierte Auswertungen (Berichte) erstellt. Alle von der Arbeitsstelle für Verwaltungsbefragung gelieferte Informationen stehen sowohl der Leitung, als auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung.
In der gegenwärtigen Debatte um die Staats- und Verwaltungsmodernisierung wird das Gemeinwesen noch sehr unscharf als »Gewährleistungsstaat« bezeichnet. Es handelt sich hierbei um einen ergebnisoffenen Staatsbegriff, der aus der Perspektive der Staatszweck-lehre noch erheblicher Konkretisierung bedarf. Dazu soll die Besinnung auf den Staatszweck der Prävention im vorliegenden Band beitragen. Vorsorgliches Handeln der Verwaltung tritt vor allem in solchen Politikfeldern auf, in denen sie in Zusammenarbeit mit privaten Akteuren kooperative Maßnahmen zu treffen hat, um Sicherheitsbedrohungen von der Gesellschaft vorbeugend abzuwehren. So gewährleistet z. B. das Recht der Technik eine entsprechende Sicherheitsvorsorge ebenso, wie das Recht der sozialen Sicherheit gegen die Verwirklichung von Lebensrisiken Vorsorge zu treffen sucht. Im Wege der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung schließt sich dieser Entwicklung nunmehr auch das Polizeirecht an.
Die Teilhabe der Polizei an der Kriminalprävention, die ihrerseits einen dritten Pfeiler der inneren Sicherheit darstellt, und deren funktionaler Verbund mit einem inzwischen weit-gespannten Netzwerk von Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften haben allerdings erhebliche strukturelle Anpassungsbedarfe des deutschen Polizeirechts unter Berücksichti-gung seiner europäischen Perspektive zur Folge. Dabei geht es näherhin nicht nur darum, die polizeiliche Vorfeldarbeit als eine »dritte Aufgabenkategorie« neben der Gefahrenabwehr und der repressiven Verbrechensbekämpfung zu erkennen und in den Polizeigesetzen der Länder auszudifferenzieren. Vielmehr und darüber hinaus ist aufgegeben, die polizeiliche Tätigkeit als Handeln kooperativer Leistungsverwaltung einzuordnen sowie die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen dieser Entwicklung »im Gewährleistungsstaat« auszuzeichnen.
In der Folge dessen entsteht das Gerüst sowohl eines künftigen Sicherheitskooperations- als auch eines polizeilichen Präventionsrechts. Die Umrisse, Gehalte und Handlungsformen dieser zweispurigen Rechtsentwicklung offen zu legen, ist das Anliegen des hier vorgelegten Sammelbandes. Die abgedruckten Beiträge gehen auf eine Tagung der interdisziplinären »Speyerer Präventionswerkstatt« zurück, auf der die Voraussetzungen für den Versuch erörtert wurden, Polizeirecht im kooperativen Staat und als Risikoverwaltungsrecht zu reformulieren.
Nomos Verlag, Baden-Baden 2002, 218 Seiten, € 39,- ISBN: 3-7890-8255-4
Insbesondere die naturwissenschaftlich-technische Forschung ist durch eine überwiegend ordnungsrechtlich geprägte staatliche Regulierung zahlreichen Beschränkungen und Behinderungen ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund entwickelt die vorliegende Arbeit alternative Steuerungskonzepte für diesen Bereich.
Aufbauend auf einer Analyse der Eigengesetzlichkeiten der naturwissenschaftlich-technischen Forschung werden konkrete Modellvorschläge erarbeitet. Die Modelle eröffnen der Forschung einerseits größere Handlungsspielräume und stellen andererseits eine adäquate Bewältigung der mit der Forschungstätigkeit verbundenen Risiken sicher. Um eine möglichst sachnahe und somit freiheitsJaende Steuerung der Forschung zu gewährleisten, nutzen die Modelle die Eigenverantwortung und Selbstregulierungsfähigkeit dieses Bereichs. Darüber hinaus beleuchtet die Arbeit die allgemeine Diskussion um das "Verwaltungsorganisationsrecht als Steuerungsressource" unter den spezifischen Bedingungen der Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG und leistet damit einen Beitrag zur Fortentwicklung der rechtsdogmatischen Grundlagen auf diesem Gebiet.
Das Werk bietet den an Fragen der Forschungsorganisation interessierten Entscheidungsträgern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Justiz und Verwaltung vielfältige Anregungen. Die Arbeit ist im Nomos Verlag unter dem Titel "Kontrollierte Selbstregulierung in der naturwissenschaftlich-technischen Forschung" erschienen und dort oder über den Buchhandel erhältlich.
In den letzten Jahren ist es zwischen der Europäischen Union und Ostasien zu einem dynamisch wachsenden Dialog und Interaktionsprozess gekommen, der nicht zuletzt in der neuen asiatisch-europäischen Zusammenarbeit in Gestalt des "Asia-Europe-Meeting" (ASEM) seine spezifische Ausdrucksform findet. Unter den Mitgliedstaaten dieser interregionalen Kooperation sind vor allem Deutschland und Japan seit langem in besonderen Beziehungen miteinander verbunden. Dies gilt auch für die Bereiche von Recht und Verwaltung. Unschwer lässt sich über viele Jahrzehnte hinweg ein gewichtiger Einfluss des deutschen Rechts- und Verfassungsdenkens auf die Entwicklung des modernen japanischen Staates erkennen. Eine herausragende Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Rechtstransfer von Deutschland nach Japan auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und der Entwicklung der Verwaltungs-strukturen.
Die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer hatte daran schon alsbald nach ihrer Gründung einen beträchtlichen Anteil. Heute wirkt sie auch institutionell an der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in zahlreichen ostasiatischen Staaten im Rahmen der internationalen Strukturpolitik mit. Eine wertvolle Frucht dieser Rechts- und Verwaltungs-zusammenarbeit ist der hier vorgelegte Sammelband. In gemeinsamer deutsch-japanischer Herausgeberschaft vereinigt er eine Reihe Referate, die Ende Oktober 1999 auf einer Kon-ferenz in Speyer zum gemeinsamen Rechts- und Verwaltungsvergleich unter Beteiligung namhafter Experten aus Korea und Singapur erstattet worden sind. Die Autoren wenden sich vor dem Hintergrund der "Europäisierung" des alten Kontinents, des Globalisierungsprozes-ses und der Internationalisierung von Staat und Verwaltung einerseits und in zentralen Problemfeldern dem Verfassungsvergleich zu. Auf der anderen Seite wird der Umbruch des Verwaltungsrechts in Japan und Deutschland diskutiert.
Die abgedruckten Beiträge sind aus einschlägigen Vorträgen auf der vorbezeichneten Tagung hervorgegangen und dann aktualisiert worden. Sie spiegeln den gegenwärtigen Rechts- und Streitstand wider. Ihnen allen ist zu entnehmen, dass beide Staaten inmitten ihrer jeweiligen regionalen Verankerung vor ähnlichen Herausforderungen der Staats- und Verwaltungs-modernisierung stehen, die sie indessen rechtlich und verwaltungspraktisch teilweise durchaus unterschiedlich zu bewältigen suchen.
Am 1. Mai 2002 ist das »Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht« in Kraft getreten. Das Regelwerk hat den Weg für die Neuordnung der Finanzmarktaufsicht durch Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel vorbereitet. Wirtschafts- und Bankenaufsicht in Deutschland erhalten dadurch eine neue Qualität: Die Einrichtung der sektorübergreifenden Aufsicht will nicht allein die Effizienz einer Allfinanzsteuerung durch Verbundvorteile stärken und einem verbesserten Anleger- bzw. Versichertenschutz dienen; es sind auch und vor allem euro-päische Belange sowie die Sorge um die Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland, die den nationalen Gesetzgeber an supra- und internationale Entwicklungslinien der Finanz-marktaufsicht anknüpfen lassen.
Der somit bewirkte Funktionswandel nationaler Bankenaufsicht stellt zunächst einen wesent-lichen Beitrag zur gegenwärtigen Staatsmodernisierung dar. Er spiegelt darüber hinaus die mit der Verabredung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion immer stärker ein-hergehende Notwendigkeit wider, in Deutschland und in der Europäischen Union mittel-fristig zu einer integrierten Allfinanzaufsicht vorzustoßen. Einbezogen wird schließlich die künftige Beaufsichtigung nationaler und gemeinschaftsweiter Kreditgeschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse zu »Basel II«.
Mit den dadurch im einzelnen aufgeworfenen ökonomischen, bank- und mittelstandspoli-tischen sowie (Verfassungs-)Rechtsfragen befassen sich die Autoren des hier vorgelegten Sammelbands. In ihm sind die auf dem Speyerer Wirtschaftsforum 2001 zum Thema »Bankensystem und Bankenaufsicht vor den Herausforderungen der Europäischen Wirt-schafts- und Währungsunion« gehaltenen Referate abgedruckt. Einbezogen wurden die zwei auf dem Forum von namhaften Experten aus Japan und Korea gehaltenen rechtsvergleichen-den Vorträge zu den Entwicklungen der Bankenaufsicht in diesen asiatischen Staaten angesichts eines wachsenden Allfinanzsektors bzw. tiefgreifender Finanzkrisen.
Duncker & Humblot, Berlin 2002, 340 Seiten, € 92,-ISBN: 3-428-10822-1
Zum Buch: Governance ist ein Begriff, der in seiner Vielseitigkeit - Global Governance, European Governance, Corporate Governance usw. - aus dem jeweiligen Kontext erschlossen werden muss. Seine jüngere internationale Karriere beginnt indessen als entwicklungspolitisches Konzept, und zwar mit dem Entwurf von Good Governance durch die Weltbank. Heute hat Governance einen festen Platz in der internationalen Kooperation mit Entwicklungsländern. Diese Kategorie ist auch auf Transformationsfragen ausgedehnt worden, wie sie mit postsozialistischen Ländern in ihrer Transitionsphase diskutiert werden.
Das vorliegende Werk gibt die Ergebnisse eines Forschungsprojekts wieder, das im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltung durchgeführt worden ist. Im Mittelpunkt stehen die konzeptionellen Entwicklungen, wie sie von der Weltbank und in der technischen Zusammenarbeit der Vereinten Nationen vorangebracht worden sind. Hinzu kommt das SIGMA-Programm für Transformationsländer in Mittel- und Osteuropa, wie es in der EU und OECD
initiiert worden ist. Die Konzepte dieser internationalen Organisationen werden durch allgemeine Überlegungen zu Governance als Steuerungs- und Wertekonzept ergänzt. Insgesamt soll eine Gedankenwelt vorgestellt werden, wie sie Lebenssphären der Globalisierung und Europäisierung, hier besonders der internationalen Entwicklungs- und Transformationspolitik, prägt.
Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Dynamik der europäischen Mehrebenenverflechtung in einem ausgewählten Politikfeld. Bei der Entwicklung der analytischen Kategorien wird auf Elemente des Netzwerkansatzes zurückgegriffen. Im Zentrum der Analyse stehen die Auswirkungen europäischer strukturpolitischer Aktivitäten auf die nationale und die regionale Ebene in Deutschland und vice versa. Dabei geht es um die strukturpolitische Begleitung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus in den ostdeutschen Ländern und um den Veränderungsdruck, dem sich die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur durch die europäische Integration ausgesetzt sah und sieht. Für die vergleichende empirische Betrachtung wurden Sachsen und Rheinland-Pfalz als Referenzländer ausgewählt. Die regionalpolitischen Implikationen der europäischen Beihilfenaufsicht werden ebenfalls kritisch gewürdigt.
Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hatte am 09. März 2000 beschlossen, den Entwurf eines Kinder- und Jugendhilfegesetzes (LT.-Drs. 3/694) einer Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) zu unterziehen und einen entsprechenden Auftrag an die Landesregierung erteilt.
Dass Gesetzesfolgenabschätzungen dabei helfen können, Jascheinliche Folgen und Nebeneffekte von Regelungsvorhaben zu ermitteln und zu beurteilen, wird mit dieser Untersuchung erneut und eindrücklich bestätigt. Peter Wordelmann et al. haben die hauptsächlich am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der DHV Speyer entwickelte und erprobte Methodik auch für dieses Regelungsvorhaben überaus erfolgreich angewendet. Dabei konnten auch die Prüfkriterien "gender mainstreaming" und "Nachhaltigkeit" eingeführt und getestet werden. Die Kostenfolgenabschätzungen wurden um den Bereich der Transaktionskostenanalyse ergänzt, was einen wesentlichen analytischen Fortschritt bedeutet. Dr. Götz Konzendorf (FÖV Speyer/WiDuT) konnte mit methodischen Beratungen helfen.
Es ist besonders erfreulich, dass mit dieser Studie auch der GFA-Leitfaden (Berlin 2000) und das Handbuch Gesetzesfolgenabschätzung (Baden-Baden 2001) eingesetzt wurden und deren praktische Brauchbarkeit am konkreten Fall bestätigt werden konnten. Das ergänzt die acht Speyerer Pilotstudien, die im Verlauf des Jahres 2001 im Auftrag des Bundesinnenministeriums durchgeführt wurden. Mit diesen Studien ließ sich gleichfalls die praktische Verwertbarkeit des publizierten GFA-Instrumentariums nachweisen.
FÖV-News (November 2002)
(2002)
FÖV-News (Mai 2002)
(2002)
FÖV-News (August 2002)
(2002)
Folgenforschung und Recht
(2002)
Folgen von Folgenforschung
(2002)
Die Emeritierung von Universitätsprofessor Dr. Carl Böhret war für das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer willkommener Anlass, ihn durch ein Symposium zu einem der Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Wirkens zu ehren. Carl Böhret hat das Profil der Institutsforschung sowohl während seiner Amtszeit als Geschäftsführender Direktor als auch durch seine vielbeachteten Forschungsvorhaben nachhaltig mitgeprägt. Er hat es dabei immer in besonderer Weise verstanden, Wissenschaft und Praxis zu einem fruchtbaren Dialog zusammenzuführen. In diesem Sinne nahmen an dem vorliegend dokumentierten Symposium Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung teil, die Carl Böhret als Kollegen, Schüler, ehemalige Mitarbeiter, Kooperationspartner in der Forschung oder als langjährige Gesprächspartner in der Politikberatung verbunden sind, viele davon freundschaftlich.
Abgedruckt sind nachfolgend die Referate sowie die Beiträge zur Podiumsdiskussion. Was der Band nicht wiedergibt: An beiden Tagen des Symposiums, dem 16. und dem 17. November 2001, schlossen sich den Vorträgen lebhafte Diskussionen an, deren Reiz in dem Perspektivreichtum der vertretenen unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen und Praxiserfahrungen lag.
Establisment
(2002)
Die Entwicklung von Electronic Government nimmt auch in Deutschland immer konkretere Formen an. Durch die im Rahmen des Forschungsprojekts "Regieren und Verwalten im Informationszeitalter" (1999-2001) entstandenen Speyerer Definitionen von Electronic Government und Electronic Governance konnte hierzu eine Begriffsbestimmung vorgenommen werden. In der Verwaltungspraxis gewinnt Electronic Government zunehmend an Reife. Obwohl sich Vorhaben auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in Deutschland bereits bewähren, wird für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung vielfach aber immer noch nicht ganz deutlich, was Electronic Government eigentlich kann und soll. Leitbilder, Strategien und Ziele sind hier in erster Linie gefragt. Ebenso müssen vorhandene Barrieren in der Entwicklung erkannt werden, die sich erfreulicherweise mit gezielten Maßnahmen beseitigen lassen. Hilfen und Überlegungen aus Sicht der Wissenschaft, der Verwaltungspraxis und der Unternehmenspraxis können dazu gewiss ebenso wertvolle Anregungen geben wie auch die Lösungsansätze einiger ausgewählter Vorhaben, allesamt bewährte Projekte mit Vorbildcharakter. Aus diesen Fragestellungen heraus bildete sich eine Sammlung von Aufsätzen, die mit diesem Forschungsbericht der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll. Wir hoffen, dass er Praxis und Wissenschaft Anregungen bei der weiteren Arbeit an Electronic Government geben kann.
Duncker & Humblodt, Berlin 2002, 151 Seiten; € 48,80 / sFr 84,-, ISBN 3-428-10757-8
In der Stufenordnung der staatlichen Normsetzung gewinnt die flexible Regelungsform der Rechtsverordnung einen zunehmenden Handlungswert. Die damit verbundenen Regelungs- und Steuerungsdefizite versucht der Gesetzgeber durch eine Beteiligung am Verordnungserlass zu kompensieren. Nachdem das gestufte Teilhaberecht des Bundestages verstärkt in den Fokus wissenschaftlicher Erörterung gerückt ist, belegt der Autor, dass die Praxis einer parlamentarischen Beeinflussung des Verordnungsgebers auch auf Ebene der Länder Konjunktur hat und sich durch eine Reihe von Besonderheiten auszeichnet. Neben der Kompetenz der Landtage zum Erlass verordnungsvertretender Gesetze und der in zahlreichen Landesverfassungen enthaltenen Informationspflichten der Landesregierung über geplante Verordnungsvorhaben haben vor allem Konsultations- und Zustimmungsvorbehalte zugunsten von Parlamentsausschüssen eine beachtliche Verbreitung erlangt. Die dabei zu beobachtende Verschränkung legislativer und exekutiver Befugnisse wirft eine Reihe verfassungsrechtlicher Fragen auf, mit deren Erörterung der Autor einen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion und Anregungen für die Gestaltung der parlamentarischen Arbeit liefert.