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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (47)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (32)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (29)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (27)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (21)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (20)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (14)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (12)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (12)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (11)
Parlamentsreform
(1970)
Reform der Abgabenordnung
(1971)
Inflation
(1972)
Volkswirtschaftspolitik
(1974)
Die Abgeordnetendiäten
(1974)
Volkswirtschaftspolitik
(1976)
Dieser Bericht gibt einen ersten Überblick über den Einsatz von Tests im Vorfeld der Gesetzgebung. Er faßt ferner die Erfahrungen zusammen, die der Autor bei der Mitwirkung an einem "Praxistest zu ausgewählten Bestimmungen eines Referentenentwurfs zur Reform des Jugendhilferechts" und bei der Durchführung von Seminaren über "Entscheidungshilfen für das Testen von Gesetzesentwürfen" an der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung gewinnen konnte.
Mit den vorliegenden zwei Bänden werden in macher Hinsicht noch vorläufige Ergebnisse eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsprojekts vorgelegt, das sich mit der Dokumentation, Standardisierung und Weiterentwicklugn von Meßinstrumenten der empirischen Organisationsforschung beschäftigt und das im weiteren Verlauf u.a. eine Variablen- und Hypothesendokumentation zum Zweck einer besser integrierten Theoriebildung einbeziehen soll. Das Vorhaben kann in enger Verbindung mit anderen laufenden Arbeiten gesehen werden, welche auf den Ausbau organisatoionswissenschaftlich fundierter Ansätze zur Analyse ganzer Organisationen mit Hilfe von Untersuchungsinstrumenten zieln, die deren gesamten 'Zustand' erfassen.
The use of social science knowledge in the policy of administrative reforms results in a remarkably reflexive connection between science and practice. In the case of the Federal Republic of Germany, too, which is being dealt with here, the state administrations have become significant promoters of the policy of science. Within the scope of social sciences not only the administrative science, but also diciplines such as the political science increasingly serve as an advisory science for public agencies. In this way part of the problems of science and practice is reflected in the use of social science knowledge in the policy fo administrative reforms.
Die vorliegende Studie versucht die vorgetragenen Argumente für das Europäische Währungssystem aus der Sicht der EG-Staaten zu sehen und deutlich zu machen, daß erhebliche Unterschiede sowohl im Zielverständnis als auch in der Stellung der einzelnen Ziele zueinander bestehen. Erst ein hinreichendes Verständnis für die jeweiligen naitonalen Positionen ermöglicht es, die zukünftige Entwicklung des Europäischen Währungssystems illusionsfrei zu verfolgen. Grundlage unserer Erörterungern ist eine Beschreibung der Ausgangslagen ausgewählter EG-Staaten, der Gemeinschaft und der Weltwirtschafts- und Weltwährungssituation. Wertvolle Hinweise für die Zielbetrachtung liefert auch die knappe Darstellung der tragenden Elemente der getroffenen Währungsvereinbarung. Unerörtert bleiben in der vorliegenden Studie dagegen die Erfolgschancen des Europäischen Währungssystems.
Der generelle Anstoß für die Untersuchungen ergabe sich aus der zunehmenden Bedeutung der Rolle und des politischen Gewichts des Staates bei der ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung. So wird der Staat für die Schließung der Funktionslücken des Marktes und für die sozialstaatliche Intervention ebenso "verpflichtet" wie er zur Förderung strukturschwacher Räume und zur Weiterentwicklung eines adäquaten Gesundheitswesens "herangezogen" wird.
Test von Gesetzentwürfen - Voraussetzungen einer testorientierten Rechtsetzungsmethodik - Teil 1
(1979)
Unter dem Eindruck allseits geäußerter Kritik an explosionsartiger Zunahme und mangelhafter Qualität von Rechtsvorschriften, an den dadurch ausgelösten Erscheinungen einer Überbürokratisierung, an den immer häufiger zu beobachtenden "Vollzugsdefiziten" wurde vom Vorstand des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissesnchaften Speyer dieses Forschungsprojekt mit Arbeitsgebinn vom 01.07.1978 bewilligt. Der hiermit vorgelegte erste Teil des Gesamtberichts befaßt sich mit den theoretischen Grundlagen der Rechtssetzungsmethodik.
Die Personalbemessung als systematische Ermittlung der erforderlichen personellen Kapazitäten wird bereits in einigen Teilen der öffentlichen Verwaltung als Instrument der Personalwirtschaft eingesetzt. In der Ministerialverwaltung scheinen sich spezielle Schwierigkeiten für eine solche Personalbemessung zu ergeben.
Diese Vorstudie beruht auf einer Anregung des Bundesministeriums des Innern und will auf eine weitere praktische und wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Thema hinwirken. Die Autoren der Vorstudie sind deshalb für jeden Hinweis in Fragen der Personalbemessung in der Ministerialverwaltung dankbar.
Der generelle Anstoß für die Untersuchungen ergabe sich aus der zunehmenden Bedeutung der Rolle und des politischen Gewichts des Staates bei der ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung. So wird der Staat für die Schließung der Funktionslücken des Marktes und für die sozialstaatliche Intervention ebenso "verpflichtet" wie er zur Förderung strukturschwacher Räume und zur Weiterentwicklung eines adäquaten Gesundheitswesens "herangezogen" wird.
Dieser Bericht baut auf dem ersten Teil auf (Speyerer Forschungsberichte, Bd. 11). Ziel der zweiten Untersuchungshälfte war es, die Weiterentwicklung der Methode des Gesetzestests und allgemeiner, des Gesetzgebungsexperimenten in zweierlei Richtung voranzutreiben: Erstens sollte - aufgrund einschlägiger Erfahrungen und in Kenntnis der Mängelursachen bei der Gesetzgebung - das Einsatzfeld des Gesetztests, sein "Leistungsprofil" aufgezeigt werden; zum zweiten war eine Weiterentwicklung dieser Methoden zur Erfassung von bislang methodisch-systematisch noch nicht lösbaren Fragestellungen beabsichtigt. Schließlich galt es die Gründe für den zurückhaltenden Einsatz der Testmethoden in der Gesetzgebungspraxis herauszfinden und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dem Test, aber auch anderweitigen Prüfmethoden zu häufigerer Anwendung verholfen werden kann.
Dieser Bericht baut auf dem ersten Teil auf (Speyerer Forschungsberichte, Bd. 11). Ziel der zweiten Untersuchungshälfte war es, die Weiterentwicklung der Methode des Gesetzestests und allgemeiner, des Gesetzgebungsexperimenten in zweierlei Richtung voranzutreiben: Erstens sollte - aufgrund einschlägiger Erfahrungen und in Kenntnis der Mängelursachen bei der Gesetzgebung - das Einsatzfeld des Gesetztests, sein "Leistungsprofil" aufgezeigt werden; zum zweiten war eine Weiterentwicklung dieser Methoden zur Erfassung von bislang methodisch-systematisch noch nicht lösbaren Fragestellungen beabsichtigt. Schließlich galt es die Gründe für den zurückhaltenden Einsatz der Testmethoden in der Gesetzgebungspraxis herauszfinden und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dem Test, aaber auch anderweitigen Prüfmethodne zu häufigerer Anwendung verholfen werden kann.
Volkswirtschaftspolitik
(1980)
Das von der Fritz Thyssen Stiftung geförderte Projekt "'Objektive' und 'subjektive' Staatseffektivität" setzt sich zum Ziel die Frage nach einem eventuellen Auseinanderklaffen zwischen steigenden Leistungen des Staates und der Lebensbefindlichkeit der Bevölkerung wie auch nach einem anscheinend immer labiler werdenden Verhältnis zum Staat zu stellen und gegebenfalls die Fründe hierfür zu erhellen. Es wird dabei an der sozialpsychologischen Qaultität des Verhältnisses zwischen der Bevölkerung und der politischen und administrativen Führung angesetzt. Hierzu werden einerseits die typsichen Wahrnehmungsmuster und Bewertungen, die in der Bevölkerung bestehen, andererseits aber auch - auf seiten der politischen und administrativen Führung - die handlungsleitenden Grundannahmen und die Muster des Informationsverhaltens hinsichtlich der Bedingungen und Wirkungen der eigenen Tätigkeit in der Bevölkerung untersucht.
Seit dem Sommer 1980 wird eine weltweite Aufmerksamkeit auf die Volksrepublik Polen durch Ereignisse gelenkt, die zumindest indirekt mit der öffentlichen Verwaltung in diesem Lande in Berührung stehen. Aber bereits vor diesem Datum zeigen territoriale Verwaltungsreformen, der Entwurf zur Einführung einer eigenen Verwaltungsgerichtsbarkeit und did Entwicklugn einer spezifisch verwaltungswissenschaftlichen Universitätsausbildung und einer entsprechendne berufsbegleitendne Fortbildung der Verwaltungskader den Versuch an, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft des Staatsapparats und siner Kader den gewachsenen und sich wandelnden Anforderungen an die öffentliche Verwaltung in der Volksrepublik Polen anzupassen. Der Vergleich solcher Verwirklichungen und Ansätze in Polen mit den in anderen europäischen Ländern liegt nahe.
Der informale Rechtsstaat
(1981)
Parteienfinanzierung
(1982)
Volkswirtschaftspolitik
(1983)