Refine
Year of publication
Document Type
- Conference Proceeding (328) (remove)
Language
- German (240)
- English (72)
- French (6)
- Other Language (4)
- Multiple languages (4)
- Spanish (2)
Is part of the Bibliography
- no (328)
Keywords
- Deutschland (14)
- GfHf-Jahrestagung 2018 (14)
- Korruption (5)
- Direkte Demokratie (4)
- Parteienstaat (4)
- Verfassung (4)
- Verwaltung (4)
- Föderalismus (3)
- Politiker (3)
- Politische Elite (3)
- Bekämpfung (2)
- Bürgerbeteiligung (2)
- Demokratie (2)
- Finanzkontrolle (2)
- Finanzpolitik (2)
- Gemeinwohl (2)
- Parteienfinanzierung (2)
- Politik (2)
- Politische Institution (2)
- Politisches System (2)
- Staatsverdrossenheit (2)
- Steuerung (2)
- Verfassungsrecht (2)
- Öffentlicher Dienst (2)
- Abgeordneter (1)
- Begriff (1)
- Beitritt (1)
- Besoldung (1)
- Bürger (1)
- Bürgernahe Verwaltung (1)
- Deutschland / Bundesrepublik (1)
- Deutschland / Grundgesetz (1)
- Diäten (1)
- EMRK (1)
- EU (1)
- Eigentum (1)
- Europäische Union (1)
- Freiheit (1)
- Gemeindeverfassung (1)
- GfHf-Jahrestagung2018 (1)
- Globalisierung (1)
- Gutachten 2/13 (1)
- Hochschule (1)
- Integrität (1)
- Interessenpolitik (1)
- Interessenverband (1)
- International Conference (1)
- Jugend-Check (1)
- Konsolidierung (1)
- Kritik (1)
- Marktwirtschaft (1)
- Massenmedien (1)
- Parlamentsrecht (1)
- Partei (1)
- Parteiensystem (1)
- Personalausgaben (1)
- Politische Ethik (1)
- Politische Reform (1)
- Politische Steuerung (1)
- Politisierung (1)
- Protest (1)
- Recht (1)
- Reduzierung (1)
- Sozialstaat (1)
- Staat (1)
- Stadt (1)
- Statistik (1)
- Steuer (1)
- Systemkritik (1)
- Unmittelbare Demokratie (1)
- Wahlrecht (1)
- Wettbewerb (1)
- Widerstand (1)
- Wirtschaft (1)
- Wirtschaftlichkeit (1)
- Wirtschaftspolitik (1)
- Wirtschaftssystem (1)
- Youth-Check (1)
- Öffentlicher Haushalt (1)
Institute
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (50)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (32)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (29)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (27)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (17)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (5)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (5)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (4)
Einleitung
(2003)
Einleitung
(2001)
Zu den großen nationalen, supra- und internationalen Aufgaben dieser Zeit gehört die Bewältigung der Folgen des Globalisierungsprozesses. Dabei geht es nicht nur um China, Indonesien, Japan oder Thailand. Eine zentrale Frage des Fortgangs wirtschaftlicher Ent-wicklung in Asien und indirekt auch in der Welt ist, wie sich die ökonomischen Grundlagen, industriellen Beziehungen sowie Staat und Verwaltung in speziell Südkorea entwickeln werden. Hier sind die ökonomischen Verwerfungen im südostasiatischen Raum von einer besonderen Brisanz; auch steht das noch zu vereinigende Korea im Mittelpunkt der aktuellen Sorgen um soziale, ökologische und politische Stabilität.
Diese zu bewahren, ist auch eine Frage des Rechts und seiner dynamischen Entwicklung im Rahmen der Rechtsvergleichung und rechtlichen Zusammenarbeit. Denn für die Entwicklung eines jeden Staates spielt die Anpassung der Rechtsordnung an die ökonomischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Herausforderungen der Zeit eine maßgebliche Rolle. Dabei ist von besonderem Interesse zu vergleichen, wie diese Anpassungsprozesse in jenen Staaten verlaufen, die - wie etwa die Bundesrepublik Deutschland - zum Spitzenfeld der Industrie-nationen gehören, und wie sich diese Prozesse in denjenigen Ländern gestalten, die - wie auch Südkorea - schon seit einigen Jahren und jeweils nach »Kraftakten« ohnegleichen zu den führenden Industrienationen des Nordens aufgeschlossen haben.
Besonders Deutschland und Südkorea verbindet im Zusammenhang dieser Anpassungs-prozesse, was die Entwicklung von »Recht« und »Verwaltung« anbelangt, eine traditionelle Sonderbeziehung. In bezug darauf steht denn auch und einerseits zu fragen, ob und in welchem Ausmaß der südkoreanische »Sprung nach vorn« u. a. durch eine bewußte und gewollte Angleichung an die Rechts- und Verwaltungsstrukturen Deutschlands gelungen bzw. fehlgeschlagen ist. Andererseits gibt es keinen Endpunkt staatlicher Modernisierungspro-zesse: Jeweilige Entwicklungserfolge gleichen lediglich breitenwirksamen und zeitbedingten Modernisierungsschüben. Künftige Entwicklungsziele erfordern - in Deutschland wie in Südkorea - immer von neuem und stets veränderte Modernisierungsanstrengungen. Woran aber werden diese wiederum ausgerichtet, und wie werden sie gestaltet?
Zu diesen und weiteren Fragen rechnet das Problem, ob die ursprünglich gewählte Modell-partnerschaft zwischen den Staaten maßgeblich bleibt oder ob nunmehr andere »Vorbilder« berufen werden, die dann auch und möglicherweise ökonomische bzw. sozio-ökologische Verwerfungen zur Konsequenz haben. Dem aufmerksamen Beobachter scheint es, daß heute der japanische und US-amerikanische Einfluß auf die koreanische Wirtschafts- und Rechtsordnung sowie auf die Verwaltungsmodernisierung erheblich zugenommen - mehr noch: daß er die deutsche Vorbildfunktion fast abgelöst hat.
Auch davon sollten wir lernen. Zu vermuten ist etwa, daß unsere bisherige Orientierung an »good governance« bereits überholt sein dürfte. Wir sollten jedenfalls unsere Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit auf eine neue und spezifizierte Grundlage stellen. In bezug auf Korea stellt der hier vorgelegte Tagungsband entsprechende Überlegungen zusammen. Die auf der ihm zugrundeliegenden internationalen Konferenz gehaltenen Referate beziehen die rechtlichen und administrativen Grundprobleme der Staatsmodernisierung in Deutschland und Südkorea sowie finanzpolitische, sozio-ökonomische und ökologische Reflexionen in ihr Spektrum ein.
Die Frage nach dem Zustand von Demokratie und Rechtsstaat ist derzeit besonders aktuell, angesichts der Euro-Krise, des Brexits oder der Flüchtlingskrise. Vor diesem Hintergrund geht es in mehreren Beiträgen dieses Bandes um zu wenig Demokratie, weil politische Entschei-dungen dem Volk oder dem Parlament entzogen oder vorenthalten werden. So etwa durch Gerichte, die den Gesetzen und der Verfassung oft mehr unterlegen, als sie auszulegen, oder durch Regierungen und ihre Chefs, die den Parlamenten nur die formale Absegnung längst getroffener Entscheidungen überlassen. Weitere Themen sind die Flüchtlingswelle im Herbst 2015, Gefahren für Demokratie und Rechtsstaat, die von Freihandelsabkommen ausgehen, Licht- und Schattenseiten der Demokratie in den Europäischen Institutionen, das undurch-sichtige Bundestagswahlrecht, das zu einer gewaltigen Aufblähung des Bundestags geführt hat, sowie die Chancen und Gefahren von direktdemokratischen Elementen auf Bundes-ebene.
European Banking Union
(2016)
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) hat sich daher in Kooperation mit dem Bundesministerium der Finanzen(BMF) auf einer eintägigen Veranstaltung zum Thema der Zukunft der
EU-Finanzen gewidmet. Leitfragen waren hierbei, wie die EU auf die Herausforderungen
der Gegenwart reagiert, wie der EU-Haushalt die erforderliche Flexibilität erhalten kann und wie man mit weniger öffentlichen
Mitteln mehr an europäischem Mehrwert erreichen kann.
Für den Prozess der wechselseitigen Durchdringung von EG-Recht und nationalen Verwal-tungsrechtsordnungen übernimmt das Verfahrensrecht eine zentrale Funktion. Es sichert einerseits den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts zu den Mitgliedstaaten bei dem Verwaltungsvollzug, vermag allerdings auch und andererseits den sachgegebenen Eigen-heiten des jeweiligen nationalen Vollzugsinteresses hinreichend flexibel Rechnung zu tragen. Die "Europäisierung" des Verwaltungsverfahrensrechts bildet deshalb den Kern der weiteren Entwicklung eines gemeinschaftlichen Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt der entsprechen-den Bemühungen müssen vor allem Regelungen für die Verwaltungszusammenarbeit unter den Gemeinschaftsstaaten sowie zwischen diesen und der Europäischen Kommission stehen. Doch fehlt es noch immer an einem solchen verfahrenssteuernden Verwaltungs-kooperationsrecht.
Mögliche Strukturen eines Europäischen Verwaltungsverfahrensrechts auszuzeichnen war deshalb das Ziel der 70. Staatswissenschaftlichen Fortbildungstagung der Deutschen Hoch-schule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Die vorgelegten Länderberichte und Referate aus der Sicht der Rechts- und Verwaltungswissenschaft sowie der Verwaltungspraxis führen in diesem Sinne die von der Europäischen Verwaltungsrechtswissenschaft initiierte Entfal-tung und Strukturbildung einer europäischen Perspektive des Verwaltungsverfahrensrechts fort. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung eines wirklichen europäischen Verwaltungsrechts.
Der gesellschaftliche Auftrag des Transfers und darunter der Gründungsförderung an Hochschulen hat neben Forschung und Lehre in den letzten Jahren wissenschaftspolitisch stark an Bedeutung gewonnen. So fordern nach einer Analyse der Landeshochschulgesetze fast alle Bundesländer von den Hochschulen, Ausgründungen zu fördern (Berghäuser 2017). Versuche zur Erfassung und Anerkennung exzellenter Leistungen in Forschung und Lehre gibt es bereits länger, für Transfer und insbesondere für die Gründungsförderung der Hochschulen wurde dies bislang weniger beleuchtet. Da es schwerlich möglich scheint, dies für die vielfältigen unter Transfer gefassten Einzelaktivitäten detailliert zu leisten (vgl. auch Henke u.a. 2017, 2016; Hachmeister u.a. 2016; Stifterverband 2016) soll es mit dem hier angebotenen Beitrag exemplarisch für die Gründungsförderung erfolgen. Denn Hochschulausgründungen sind ein wichtiger Weg, um den Wissenstransfer aus der Forschung umzusetzen. Innovationen entstehen gerade dort, wo intensiv geforscht wird und engagierte Studierende und Wissenschaftler ihr Know-how einbringen. Dafür braucht es nach theoretischen Modellüberlegungen und empirischen Ergebnissen eine entsprechende Gründungskultur an den Hochschulen (vgl. zusammenfassend G-Forum 2017). Der angebotene Vortrag will anhand einer aktuellen empirischen Studie zeigen, wie Exzellenz in der Gründungsförderung empirisch erfasst und öffentlichkeitswirksam aufbereitet werden kann. So soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass „für Hochschulen Räume geschaffen werden“, dies durchzudeklinieren und „ein erweitertes Exzellenzverständnis einer gesellschafts-orientierten Hochschule zu schaffen.“ (Schneidewind 2016). Die Gründungsförderung der Hochschulen ist dabei lediglich analytisch als separate Kategorie neben Forschung und Lehre zu betrachten, faktisch weist sie zugleich Verbindungen zur Forschung und zur Lehre auf. So geschieht dies z.B. durch Sensibilisierung dafür in der Lehre innerhalb des Curriculums und in außercurricularen Veranstaltungen, teilweise auch als Weiterbildung für Absolventen und Mitarbeiter. Die Erhebungen erfolgten von Anfang an mit dem Anspruch, die Förderung von Gründungen an den Hochschulen in verschiedenen Dimensionen der Gründungskultur zu erfassen, die sich in das theoretische Konzept des Gründerökosystems einordnen lassen. Darüber hinaus soll mit diesem Beitrag ein Ansatz in Form eines Rankings präsentiert werden, der mittels eines absoluten ebenso wie mittels eines relativen Qualitätsverständnisses erfasst, inwiefern Exzellenz in der Gründungsförderung an den einzelnen Einrichtungen vorliegt. Dies wurde teilweise durchaus als ein vermessen(d)es Anliegen an die Hochschulen wahrgenommen. Das mag auch damit zusammenhängen, dass Transfer und Ausgründungen teilweise als „funktionale Überforderung“ angesehen werden. Hierbei wird aber übersehen, dass dies keineswegs alle Hochschulen in ähnlicher Intensität verfolgen müssten, sondern in einem ausdifferenzierten Hochschulsystem komplementär erfolgen kann. Die Teilnahme an der Erhebung mittels Online-Fragebogen war jedenfalls freiwillig und wurde in den letzten Jahren von einer großen Anzahl an Hochschulen unterstützt, was sich auch an sehr zufriedenstellenden Rücklaufquoten von rund 50% zeigt. Darüber hinaus werden ergänzend offizielle Datenquellen z.B. der amtlichen Statistik herangezogen. Die Auswertung der Daten für die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Bausteinen, die verschiedenen Dimensionen der Gründungsförderung entsprechen, und deren Informationen letztlich in Ranglisten zu diesen Dimensionen, sowie für die Gesamtleistung verdichtet werden. Hierbei werden zur Wahrung der Leistungsgerechtigkeit nur Hochschulen mit ähnlichen Kontexten untereinander verglichen. Auf diese Weise kann aus den Ergebnissen abgeleitet werden, inwiefern die Hochschulen einen Vorbildcharakter in der Gründungsförderung haben oder ob und ggf. wo es Verbesserungspotential gibt
Finanzpolitik im Umbruch
(1984)
Finanzpolitik ohne Kontrolle
(1983)
Finanzreform in der gesetzlichen Krankenversicherung und Zukunft des Risiko-Strukturausgleichs
(2007)
Im Mittelpunkt der gegenwärtigen Gesundheitsreform steht die Veränderung der Finanzie-rungsgrundlagen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Antworten hierauf haben die vielfältigen und streitigen Fragen eines Finanzausgleichs zwischen den Primärkassen und den Ersatzkassen sowie weiteren Trägern der sozialen Krankenversicherung und ihres privat-rechtlichen Gegenübers miteinzubeziehen. Diese Situation fordert nicht nur zur Reform des bisherigen Risiko-Strukturausgleichs auf; sie wirft auch eine Reihe verfassungsrechtlicher Probleme bei dem Versuch auf, die Finanzierungsgrundlagen einer solidarischen Krankenver-sicherung neu festzulegen. Die einzelnen Beiträge des Sammelbandes greifen diese Fragen auf und sie geben konzise politische, ökonomische und rechtliche Auskunft hierüber.
Folgenforschung und Recht
(2002)
Sowohl bei Universitäten als auch bei Fachhochschulen liegt der Frauenanteil in der Professorenschaft bei 22 Prozent (Destatis 2016). Diese Werte sind jedoch vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher Grundvoraussetzungen zur Rekrutierung professoralen Personals zu betrachten. Während an Universitäten der Karriereweg weitgehend vorgezeichnet ist, kann bei Fachhochschulen zugespitzt von der „Nicht-Existenz einer Laufbahn zur Fachhochschulprofessur“ (Duong et al. 2014: 17) gesprochen werden. Die angehenden FH-Professor(inn)en sind bislang darauf angewiesen, einen wenig planbaren Berufsweg aus der Wissenschaft heraus und wieder zurück hinein zu beschreiten. Nach der Promotion müssen sie eine mehrjährige – in den meisten Bundesländern mindestens fünfjährige – berufliche Praxis vorweisen, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs. Diese Besonderheiten des Karrierewegs zur FH-Professur wurden bisher nicht in den Fokus gerückt, weder bei der Erforschung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Allgemeinen noch mit Blick auf die beruflichen Wege und Arbeitsbedingungen von Frauen in der Wissenschaft im Besonderen (vgl. u.a. Berndt 2013; Beaufaÿs et al. 2012; BuWiN 2017). Dahingegen wurde der Karriereweg an einer Universität in der Hochschulforschung bereits vielseitig erforscht (siehe u.a. Janson et al. 2006; Kreckel 2008). Eine Laufbahn an einer Universität hin zur Lebenszeitprofessur ist geprägt von einem hohen persönlichen Risiko, den entscheidenden Sprung auf eine Professur erfolgreich bewältigen zu können. Bisherige Befunde zeigen, dass sich unter diesen Bedingungen insbesondere Frauen bzw. Mütter gegen eine wissenschaftliche Karriere entscheiden (siehe u.a. Kahlert 2011; Rusconi & Solga 2011; Metz-Göckel et al. 2016). Das Phänomen, dass insbesondere Frauen nach der Promotion den universitären Karriereweg verlassen (Stichwort „Leaky Pipeline“), tangiert dabei indirekt die Fachhochschulen, die ihre Professor(inn)en i.d.R. aus Personen rekrutieren, die an einer Universität promoviert und sich zusätzlich in außerhochschulischen Arbeitsmärkten als Fachkräfte qualifiziert haben. Nachwuchswissenschaftler(innen), die eine universitäre Karriere aufgeben (mussten), aber gerne weiterhin bzw. erneut in der akademischen Wissenschaft tätig sein wollen, steht also die Karriereoption FH-Professur grundsätzlich offen. Im Rahmen des Projekts „Bewerberlage bei Fachhochschulprofessuren“, das am DZHW durchgeführt wurde und auf dessen Daten der Vortrag beruht, wurden erstmals neuberufene FH-Professor(inn)en zu ihrem Karriereweg befragt. Mithilfe einer Online-Befragung konnten die Angaben von 443 Neuberufenen ausgewertet werden. Es wurde untersucht, - welche Merkmale Berufskarrieren erfolgreich berufener FH-Professor(inn)en aufweisen und inwiefern sich die Karrieren von Frauen und Männern unterscheiden, - und inwiefern sich in einem Vergleich zwischen Frauen und Männern die Motive für die Bewerbung auf eine FH-Professur und die Einschätzung der Arbeitsbedingungen im Rahmen der Professur unterscheiden. Mit Blick auf die Karrierewege neuberufener Professor(inn)en und zur Verknüpfung von theoretischen Aspekten der Geschlechter- und Lebenslaufforschung wird das von Schürmann & Sembritzki (2017) entwickelte „Modell der Wechselwirkungen von strukturellen Rahmenbedingungen und individueller Agency“ (im Sinne von individuellen Gestaltungsprozessen und Karrie¬reentscheidungen, z. B. mit Blick auf die Gründe für einen Wechsel auf eine FH-Professur) angewendet. In dem Vortrag sollen vor dem Hintergrund der Forschungsfragen relevante Geschlechterunterschiede herausgestellt werden. Abschließend sollen Ansätze zur Verbesserung der Bewerber(innen)lage, also z. B. die Promotionsbedingungen oder die bereits modellhaft etablierten Nachwuchsprofessuren, insbesondere auch im Hinblick auf eine Erhöhung des Frauenanteils an FH-Professor(inn)en, diskutiert werden.
Am 01.04.2007 ist nach langen Auseinandersetzungen das Gesetz zur Stärkung des Wettbe-werbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) in Kraft getreten. Im Mittelpunkt der zahlreichen Regelungskomplexe steht neben der Einrichtung eines Gesundheitsfonds der künftige Vertragswettbewerb in der GKV. Dement-sprechend beziehen sich die einzelnen Beiträge des Sammelbandes auf die Gestaltung des Vertragswettbewerbs im WSG. Sie behandeln die wettbewerbsrechtlichen Schranken eines selektiven Vertragswettbewerbs und wollen darüber hinaus auch die Regelungen zur Arznei-mittelversorgung im WEG zur Diskussion stellen. Verfassungsrechtliche Bewertungen des Gesetzes schließen den Band ab.
Im Mittelpunkt des hier vorgelegten Bandes zur internationalen Handlungspolitik und zum Welthandelsrecht steht der Versuch, bestandssichere Aussagen über die Zukunft der Welt-handelsorganisation (WTO) zu treffen. Ihr ist es angesichts tiefgreifender Konflikte zwischen Industrie- und Entwicklungsländern sowie in der Auseinandersetzung unter diesen über
den richtigen Weg wirtschaftlicher Reformen bisher nicht gelungen, die Schwungkraft der "Uruguay-Runde" beizubehalten und das voraussichtliche Scheitern der gegenwärtigen "Doha-Runde" nach deren Suspendierung am 24. Juli 2004 abzuwenden. Darüber hinaus verfolgt der Band den Zweck, die Fragen von Nichtregierungsorganisationen nach einer institutionellen Reform und Weiterentwicklung der WTO aufzugreifen und darauf auch aus der Sicht von Entwicklungsökonomie, Entwicklungsverwaltungsrecht und internationalem Wirtschaftsrecht professionelle Antworten zu geben.
Dies scheint um so wichtiger, als mit kaum einer anderen internationalen Organisation ver-gleichbar hohe Erwartungen an ihre Arbeit verbunden werden. Keine andere steht auch ähnlich im Kreuzfeuer der Kritik. Mitverantwortlich hierfür zeichnet, dass die WTO für die Defizite der "Globalisierung" neben anderen Institutionen haftbar gemacht wird. Das macht sie zum Widersacher der Gegner dieses weltweiten wirtschaftlichen und zu einer internatio-nalen Wirtschaftsrechtsordnung führenden Prozesses. Dementsprechend enthalten alle in dem vorliegenden Tagungsband versammelten Referate und Diskussionsbeiträge Vorschläge dazu, wie bei einer nicht auszuschließenden Fortsetzung der "Doha-Runde" die Lage der Ent-wicklungs- und Industrieländer unter Beachtung ihrer "inneren Vielfalt" sowie der Position der WTO doch noch zu verbessern wäre.
Wer sich darüber und zu den aktuellen Problemen der rechtlichen und institutionellen Weiterentwicklung der WTO informieren möchte, sollte diesen Band lesen.
Research question For the past decades, significant changes have been observed in Higher Education policy across Europe affecting the role and organizational culture of Higher Education Institutions (HEIs). This resulted in a change of relationships and responsibilities among academics and university managers. The purpose of the research is to study organizational transformation of universities, examine similarities and differences of organizational „archetypes“ of universities, describe and compare internal quality assessment at universities and determine its impact on organizational development. The research will also explore how current university governance models ensure university autonomy and academic freedom and put forward the interests of key stakeholders. The main research question is: What is the impact of internal quality assessment on organizational transformation of university? The study will provide a comparative analysis of cases studies at German and Georgian universities. Theoretical framework The research will look at the theoretical framework of constructing university as an organization and its implementation in practice describing the shift from state-centered governance to self-governance, autonomy and academic freedom. As part of the theoretical framework three main aspects regarding construction of organizations: identity, hierarchy and rationality will be taken into account. (Brunsson and Sahlin-Anderson, 2000, De Boer, Enders and Leisyte, 2007). While analyzing transformation in universities as in organizations, it is important to consider the concept of an ‘organizational saga,’ which is interpreted as „a collective understanding of unique accomplishment in a formally established group” (Clark, 1972, p. 178). The study will also take into account Clark’s triangle of coordination initiated in 1983 describing three modes of coordinating „or controlling behavior in academic institutions: state regulation; professional self-regulation, which Clark termed ‚the academic oligarchy;’ and market forces.” (Dill, 2007). The research will rely on EUA’s definition of “quality culture” as “referring to an organisational culture characterised by a cultural/psychological element on the one hand, and a structural/managerial element on the other.” (Loukkola & Zhang, 2010, p. 9). The literature offers wide interpretation of quality assurance, the project will mainly consider Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) that define standards and procedures for external and internal quality assurance. The study will also look to what extent quality culture as part of the organizational culture shares elements and values such as leadership, communication, participation and commitment. It will consider the extensive place of the role of communication in organizational transformation and in establishing effective organizational culture. Methods The study will offer a comparative analysis of university transformation in Germany and Georgia drawing on literature analysis on the topic, interviews with key actors in four selected case study higher education institutions as well as document analysis. Literature Review, theoretical framework and a first pilot case study results will be presented for the conference. Results In the study I will argue that there is a close interdependence between organizational transformation and quality assessment/quality culture. Internal quality assurance has a significant impact on development of conceptual framework and key aspects of a university as an organization.
Instrumente
(1994)
Am 1. Mai 2002 ist das »Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht« in Kraft getreten. Das Regelwerk hat den Weg für die Neuordnung der Finanzmarktaufsicht durch Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel vorbereitet. Wirtschafts- und Bankenaufsicht in Deutschland erhalten dadurch eine neue Qualität: Die Einrichtung der sektorübergreifenden Aufsicht will nicht allein die Effizienz einer Allfinanzsteuerung durch Verbundvorteile stärken und einem verbesserten Anleger- bzw. Versichertenschutz dienen; es sind auch und vor allem euro-päische Belange sowie die Sorge um die Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland, die den nationalen Gesetzgeber an supra- und internationale Entwicklungslinien der Finanz-marktaufsicht anknüpfen lassen.
Der somit bewirkte Funktionswandel nationaler Bankenaufsicht stellt zunächst einen wesent-lichen Beitrag zur gegenwärtigen Staatsmodernisierung dar. Er spiegelt darüber hinaus die mit der Verabredung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion immer stärker ein-hergehende Notwendigkeit wider, in Deutschland und in der Europäischen Union mittel-fristig zu einer integrierten Allfinanzaufsicht vorzustoßen. Einbezogen wird schließlich die künftige Beaufsichtigung nationaler und gemeinschaftsweiter Kreditgeschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse zu »Basel II«.
Mit den dadurch im einzelnen aufgeworfenen ökonomischen, bank- und mittelstandspoli-tischen sowie (Verfassungs-)Rechtsfragen befassen sich die Autoren des hier vorgelegten Sammelbands. In ihm sind die auf dem Speyerer Wirtschaftsforum 2001 zum Thema »Bankensystem und Bankenaufsicht vor den Herausforderungen der Europäischen Wirt-schafts- und Währungsunion« gehaltenen Referate abgedruckt. Einbezogen wurden die zwei auf dem Forum von namhaften Experten aus Japan und Korea gehaltenen rechtsvergleichen-den Vorträge zu den Entwicklungen der Bankenaufsicht in diesen asiatischen Staaten angesichts eines wachsenden Allfinanzsektors bzw. tiefgreifender Finanzkrisen.
Integrität und Politik
Starker Rückgang der Schattenwirtschaft in Deutschland bei Nichteinftlhrung der Mindestlöhne: Fluch oder Segen?
Korrupte Wirtschaft: Wahrnehmungsproblem oder System-Defizite?
Integrität in der christlichen Religion n. Dinnerspeech
Integrität in der öffentlichen Verwaltung: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Verwaltungsmodemisierung und neue Integritätsanforderungen im öffentlichen Dienst
Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Korruptionsbekämpfung
Skandale in der Mediengesellschaft: Das aufgeblasene Nichts und die ignorierte Relevanz
Ein Drittel der 239 staatlichen Hochschulen in Deutschland (79) hat seinen Sitz in Mittel-, ausnahmsweise auch Kleinstädten – mehrheitlich Fachhochschulen (51), aber auch 20 Universitäten, der Rest sind künstlerische und Pädagogische Hochschulen. Zum Vergleich: 61 Prozent, also knapp zwei Drittel der Bevölkerung wohnen und 56 Prozent aller abhängig Beschäftigten arbeiten in Klein- und Mittelstädten. Vergleicht man nur die Mittelstädte mit den Großstädten, so ergibt sich: • In jeder Großen Großstadt (ab 500.000 Einwohner) und in fast jeder Kleinen Großstadt befindet sich mindestens eine Hochschule. 15 Prozent der Kleineren Mittelstädte (20.000 bis unter 50.000 Einwohner) und jede zweite Größere Mittelstadt (50.000 bis unter 100.000 Einwohner) verfügen über eine Hochschule. • Das verbindet sich mit einer ungleichen Konzentration von Hochschulangehörigen. Zwar befinden sich 30 Prozent der Hochschulen in den Mittelstädten, doch sind in diesen lediglich 19 Prozent aller Studierenden eingeschrieben. Entsprechend verteilt sich auch die Durchschnittsgröße der Hochschulen. Liegt diese in Großstädten bei über 5.000 Studierenden, beträgt sie in Mittelstädten nur 2.500. Städtisch, aber nicht großstädtisch – dies ist folglich für ein Drittel der deutschen Hochschulen ein Charakteristikum ihrer Umweltbedingungen. Das heißt zugleich: Zentrale Voraussetzungen dafür, was die Wissensgesellschaft nach herkömmlicher Ansicht institutionell, infrastrukturell und kulturell ausmacht, sind für diesen Teil der Hochschulen meist nicht gegeben. Stattdessen fungiert die jeweilige Hochschule als meist wichtigster lokaler Akteur der Wissensgesellschaft. Dem entgegen steht, dass sich der größte Teil der einschlägigen Debatten und Konzepte zum Zusammen-hang Wissensgesellschaft und Stadtentwicklung, von Hochschulen und ihren Sitzorten großstädtischen Existenzbedingungen und Wirkungen von Hochschulen widmet: Wissensgesellschaft, Kreative Stadt, Knowledge City, Wissensmilieus usw. Hochschulen in Mittelstädten schließen – ohne den fehlenden großstädtischen Kontext angemessen zu berücksichtigen – in ihren Selbstbeschreibungen häufig an die großstädtisch inspirierten Konzepte an: Sie sehen sich etwa als Nukleus von Wissensmilieus oder behaupten, die entscheidende Voraussetzung für die Entwicklung einer kreativen Stadt zu sein. Doch bestehen in Mittelstädten in besonderem Maße Zukunftsrisiken hinsichtlich Peripherisierung, Schrumpfung und wissensgesellschaftlicher Anschlussfähigkeit. Zugleich sind die Rahmenbedingungen und Handlungspotenziale aber auch in Mittelstädten nicht einheitlich. Dabei lassen sich die Unterschiede nicht allein auf Stadtgrößendifferenzen zurückführen. Weitere Bestimmungsfaktoren für die wissensgesellschaftliche Platzierung der Städte sind • historischer Art: insbesondere wirtschaftliche Branchenstrukturen und traditionelle Ausstattung mit öffentlichen und Kultureinrichtungen; • geografisch bedingt: Lagegunst, Verkehrsanbindung; • administrativer Art: Unter- oder Mittelzentrum; • demografisch induziert: schrumpfende, nichtschrumpfende oder expandierende Stadt; • wirtschaftliche Entwicklungen: dynamisch, stabil oder zurückgehend; • politischer Art: Landesentwicklungsplanung, Förderprogrammschwerpunkte, und • die wissenschaftliche Ausstattung: keine, eine oder mehrere Hochschulen bzw. Hochschulstandorte, Vorhandensein von Forschungsinstituten, Profile der Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund sind die Potenziale und Potenzialentfaltungen, die Defizite und Defizitbearbeitungen, die in mittelgroßen Hochschulstädten anzutreffen sind, wenn wissensgesellschaftliche Resonanzbdingungen erzeugt werden sollen, zu analysieren. Aus der empirischen Auswertung von 12 Mittelstädten mit Hochschulen, die hinsichtlich ihrer Stadt-Hochschule-Beziehungen unternommen wurden, werden kategorisierend zwei Typologien entwickelt: • zum einen Selbstbeschreibungsbilder, mit denen Mittelstädte und ihre Hochschulen indikatorengestützt eine wissensgesellschaftliche Selbstverortung vornehmen können; • zum anderen Interaktionstypen, mit denen sich der Status quo des Verhältnisses beider fixieren lässt. Beide Typologien dienen dazu, dass die Hochschulen und Städte realistische Selbstwahrnehmungen gewinnen und daraus Handlungsoptionen entwickeln können.
Im gegenwärtigen Vertragswettbewerb um die ambulante Krankenversorgung droht einer Reihe gesetzlicher Krankenkassen die Zahlungsunfähigkeit. Dagegen hat der Gesetzgeber im "Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV-OrgWG)" Vorkehrungen getroffen; er sieht die Möglichkeit der Insolvenz mit der Folge ihrer Schließung vor. Zugleich regelt er die Haftung. Ob aber darin tatsächlich eine Fortentwicklung der GKV-Strukturen - auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten und in ge-meinschaftsrechtlicher Perspektive - liegt, ist innerhalb der Fachöffentlichkeit umstritten. Dieser Band setzt sich mit den Konsequenzen des gesetzgeberischen Eingreifens und den Handlungsoptionen auseinander.
Im Zuge der Entwicklung zu einem Europa der Regionen stellen sich für das wirtschaftliche Handeln der Kommunen zahlreiche neue Herausforderungen. Das am Selbstverwaltungs-gedanken orientierte Verständnis von Regionalisierung erzwingt einerseits immer stärker eigeninitiatives und verflochtenes ökonomisches Handeln unter Einbezug entsprechender umwelt- und arbeitsmarktpolitischer Folgen. Ein Beispiel solcher regionalen wirtschaftlichen Verflechtungen ist der öffentliche Personennahverkehr. Seine Ausgestaltung ist ebenso gemeinschaftsrechtlich vorgeprägt wie andere für die Kommunen bedeutsame Handlungs-felder. Auf der anderen Seite kommt es zu einer Neuordnung der kommunalen Unter-nehmenswirtschaft im regionalen Wettbewerb, die mit der Frage nach der Privatisierung kommunaler Dienstleistungen, dem Handeln in Public Private Partnerships sowie der Aus-gestaltung von Grenzen eigenwirtschaftlichen Handelns verbunden ist. Dabei ist auch das europarechtlich determinierte Vergaberecht zu beachten.
Der vorliegende Band greift aus diesen Zusammenhängen aktuelle Probleme heraus und zeigt vor dem Hintergrund der kommunalen Entwicklung in einem sich regionalisierenden Europa unterschiedliche Lösungsalternativen auf.
Die Referate und Diskussionen des Sammelbandes geben einen Einblick in die Dynamik der Entwicklungen in der Praxis und zeigen Lösungsmöglichkeiten für die kommunale Selbst-verwaltung auf. Die Städte und Gemeinden in Deutschland sehen sich immer stärker einem wirtschaftlichen Wettbewerb im liberalisierten Strom- und Gasmarkt sowie im Entsorgungs-bereich ausgesetzt. Dabei droht das Leitbild der kommunalen Selbstverwaltung als Wahr-nehmung der öffentlichen Daseinsvorsorge für die örtliche Gemeinschaft im Bereich Energie-versorgung und Abfallentsorgung zu zerfallen. Die Veröffentlichung der Referate und Diskus-sionen des Forums "Kommunen im wirtschaftlichen Wettbewerb", das am 21. und 22. Sep-tember 1998 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer stattfand, gibt einen Einblick in die Dynamik der Entwicklungen in der Praxis und zeigt Lösungsmöglich-keiten für die kommunale Selbstverwaltung unter veränderten rechtlichen und wirtschaft-lichen Rahmenbedingungen auf.
Kann es ein harmonisches Miteinander von EuGH und EGMR ohne Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention geben?
Das ist die Frage, die sich seit Gutachten 2/13 stellt, mit dem der EuGH den Beitrittsprozess für unbestimmte Zeit unterbrochen hat. Die jüngere Vergangenheit
zeigt, dass grundrechtliche Alleingänge des EuGH durchaus
möglich sind, dass sie sich aber auch im Dialog der Gerichte überwinden
lassen, wenngleich mit einem größeren Aufwand und einem ungewissen Ausgang. Die externe grundrechtliche Kontrolle bleibt daher der Königsweg, auch wenn er sich in absehbarer Zeit wohl nicht verwirklichen lassen wird.
Korruption
(2003)
Mafiose Praktiken in Politik, Verwaltung und Wirtschaft machen Schlagzeilen. Ist unsere Gesellschaft von Netzwerken der Korruption überwuchert?
Spektakuläre Korruptionsfälle wecken den Verdacht, dass es kaum ein Großprojekt gibt, bei dem keine Bestechungsgelder fließen. Absprachen, Schmiergelder und Amtsmissbrauch gehören vielerorts schon zum »guten Ton«.
Was ist zu tun, wenn die Staatsanwaltschaft mit Bussen vorfährt, um ein ganzes Amt vorzuladen, in dem jeder die Hand aufgehalten hat? - Deutschlands namhafteste Korruptions-Experten zeichnen ein ungeschminktes Bild der Lage. Sie beschreiben anhand einer Fülle konkreter Beispiele, wie Korruption entsteht, wer dafür anfällig ist, wie sie sich auswirkt und welche Gegenmaßnahmen nötig sind.
Mit Beiträgen von Peter Eigen, Hans Leyendecker, Winfried Maier, Wolfgang J. Schaupensteiner, Erwin K. Scheuch u.a.
Korruption war bei uns bis vor kurzem ein Tabuthema. Eingelullt von dem Gefühl, Staat und Gesellschaft seien in Deutschland besonders korruptionsresistent, hielten wir lange am überlieferten Bild des unbestechlichen »preußischen« Beamten fest. Umso mehr wurde die Öffentlichkeit in letzter Zeit durch spektakuläre Korruptionsfälle aufgeschreckt - und dadurch, dass die Bundesrepublik im internationalen Vergleich des »Korruptionsniveaus« immer schlechter abschneidet. Die jüngsten Korruptionsfälle (in Köln, Wuppertal und andernorts) seien, so sagen viele, nur die Spitze des Eisbergs.
Korruptionsbekämpfung am Beispiel des Landes Rheinland-Pfalz
Sind Parteien korrupte Organisationen?
Der gekaufte Abgeordnete. Nebeneinkünfte und Korruptionsproblematik
Korruption im Gesundheitswesen
Korruption und Korruptionsbekämpfung im Sport
Streitgespräch: „Wie unabhängig ist Transparency International Deutschland?"
Politik und Moral
Korruptionsregister, Unternehmenshaftung, Transparenzgesetze – geeignete Mittel zur Korruptionsbekämpfung?
Erfolge und Blockaden bei der Korruptionsbekämpfung
Die UN-Konvention gegen Korruption und ihre Auswirkungen auf Deutschland
Podiumsdiskussion: „Mehr Zivilcourage durch verbesserten Schutz von Whistleblowern?"
Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stehen im Bereich der inneren Sicherheit vor neuen Herausforderungen. Die politischen, gesellschaftlichen und juristischen Rahmenbedingun-gen ändern sich fortlaufend, die gemeinschaftsrechtliche und die internationale Ebene gewinnen zunehmend an Bedeutung. Vor allem die EU hat hier in den letzten Jahren sowohl institutionell wie auch instrumentell neue Handlungsspielräume geschaffen. Dieser Sammel-band enthält die Ergebnisse eines internationalen Seminars, das die Polizei-Führungsakade-mie Münster, die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und die Uni-versität Hamburg im Juni 1999 veranstaltet haben. Er zeigt den aktuellen Diskussionstand und gibt gleichzeitig theoretisch sowie anhand konkreter Projekte einen Ausblick auf mög-liche zukünftige Entwicklungen.
In der gegenwärtigen Debatte um die Staats- und Verwaltungsmodernisierung wird das Gemeinwesen noch sehr unscharf als »Gewährleistungsstaat« bezeichnet. Es handelt sich hierbei um einen ergebnisoffenen Staatsbegriff, der aus der Perspektive der Staatszweck-lehre noch erheblicher Konkretisierung bedarf. Dazu soll die Besinnung auf den Staatszweck der Prävention im vorliegenden Band beitragen. Vorsorgliches Handeln der Verwaltung tritt vor allem in solchen Politikfeldern auf, in denen sie in Zusammenarbeit mit privaten Akteuren kooperative Maßnahmen zu treffen hat, um Sicherheitsbedrohungen von der Gesellschaft vorbeugend abzuwehren. So gewährleistet z. B. das Recht der Technik eine entsprechende Sicherheitsvorsorge ebenso, wie das Recht der sozialen Sicherheit gegen die Verwirklichung von Lebensrisiken Vorsorge zu treffen sucht. Im Wege der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung schließt sich dieser Entwicklung nunmehr auch das Polizeirecht an.
Die Teilhabe der Polizei an der Kriminalprävention, die ihrerseits einen dritten Pfeiler der inneren Sicherheit darstellt, und deren funktionaler Verbund mit einem inzwischen weit-gespannten Netzwerk von Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften haben allerdings erhebliche strukturelle Anpassungsbedarfe des deutschen Polizeirechts unter Berücksichti-gung seiner europäischen Perspektive zur Folge. Dabei geht es näherhin nicht nur darum, die polizeiliche Vorfeldarbeit als eine »dritte Aufgabenkategorie« neben der Gefahrenabwehr und der repressiven Verbrechensbekämpfung zu erkennen und in den Polizeigesetzen der Länder auszudifferenzieren. Vielmehr und darüber hinaus ist aufgegeben, die polizeiliche Tätigkeit als Handeln kooperativer Leistungsverwaltung einzuordnen sowie die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen dieser Entwicklung »im Gewährleistungsstaat« auszuzeichnen.
In der Folge dessen entsteht das Gerüst sowohl eines künftigen Sicherheitskooperations- als auch eines polizeilichen Präventionsrechts. Die Umrisse, Gehalte und Handlungsformen dieser zweispurigen Rechtsentwicklung offen zu legen, ist das Anliegen des hier vorgelegten Sammelbandes. Die abgedruckten Beiträge gehen auf eine Tagung der interdisziplinären »Speyerer Präventionswerkstatt« zurück, auf der die Voraussetzungen für den Versuch erörtert wurden, Polizeirecht im kooperativen Staat und als Risikoverwaltungsrecht zu reformulieren.
Kultur im Verfassungsstaat
(2006)
Learning from history?
(2018)
Hochschulen sind geschichtsbewusste Institutionen. Doch anders als noch im 19. Jahrhundert kann die akademische Erinnerungskultur heute keine ungebrochene Feier von Kontinuität, des Stolzes auf große Wissenschaftler oder der Idee einer selbstbewussten Korporation mehr sein. Diese Form der Erinnerung setzte primär auf Traditionspflege. Sie ist unter Druck geraten, zum einen durch die Desaster des 20. Jahrhunderts und die Verstrickung der Hochschulen darin, zum anderen durch eine erhebliche Professionalisierung der Hochschulgeschichtsschreibung. Infolgedessen ist die deutsche Hochschulgeschichte des 20. Jahrhunderts oft in besonders geringer Weise dazu geeignet, hochschulische Institutionengeschichte als Erzählung eines fortwährenden Aufstiegs der jeweiligen Einrichtung zu konstruieren. Damit müssen Hochschulen heute umgehen können, was ihnen jedoch recht uneinheitlich gelingt – erkennbar z.B. an der unterschiedlich ausgeprägten Souveränität, mit der auf zeitgeschichtsbezogene Skandalisierungen hochschulgeschichtlicher Tatbestände reagiert wird. Zugrunde liegt dem eine eher erratische Beschäftigung mit der je eigenen Zeitgeschichte. Für diese gibt es Gründe: • Hochschulen lassen zwar organisationspolitisch eine intensive Befassung mit ihrer Zeitgeschichte erwarten: Auf diesem Wege ist Legitimation zu gewinnen, können Jubiläen aufgewertet werden und kann Havarien in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit vorgebeugt werden. • Doch organisationspraktisch überwiegen die Gründe dafür, dass intensivere Befassungen mit der eigenen Zeitgeschichte eher unerwartbar sinWissenschaftsfreiheit, individuelle Autonomie, mangelnde Durchgriffsmöglichkeiten von Hochschulleitungen, Konflikte um Ressourcen, Planungsresistenz und unsystematisches Entscheidungsverhalten – all das steht dem entgegen. Dies lässt sich auf Basis einer empirischen Untersuchung aller 54 ostdeutschen Hochschulen – eben jenen Hochschulen, die aufgrund ihrer DDR-Geschichte unter besonderer Beobachtung des Umgangs mit ihrer Zeitgeschichte stehen – nachvollziehbar machen. Dabei erfolgt hier eine Konzentration auf die Hochschulanlagen, also die Gebäude und Campusensembles, da in und auf diesen im alltäglichen Vollzug von Forschung und Lehre die Geschichte im wörtlichen Sinne präsent ist. Das betrifft zum einen die architektonischen Zeugnisse der DDR in Gestalt von Hochschulgebäuden und -anlagen, die zum großen Teil auch als Repräsentationsobjekte angelegt waren, sowie deren überkommene künstlerische Beschriftungen durch Wandbilder und -mosaike, Plastiken und Installationen. Zum anderen betrifft es nach 1989 errichtete oder angebrachte Denkmale und Gedenkzeichen als Zeugnisse der oder/und Aufforderungen zur historischen Reflexion. In der pflegenden Erhaltung überkommener Zeugnisse, der Abwahl von als unwürdig Bewertetem und der Errichtung neuer zeichenhafter Artefakte konstruieren die Hochschulen ihr Gedächtnis, indem sie aus den objektiven Abläufen der Vergangenheit Gedächtniswürdiges auswählen. Die vorzustellende Bestandsaufnahme zeigt, wie sich die ostdeutschen Hochschulen mit ihrer DDR-Geschichte im Raum auseinandersetzen, illustriert dies an diesbezüglichen exemplarischen Konflikten und setzt dies ins Verhältnis zum Umgang mit Zeugnissen aus der NS-Periode. Die empirischen Grundlagen ermöglichen hierbei sowohl quantitativ gestützte Begründungen als auch qualitative Deutungen. Sie führen zur Identifikation von drei Zugangsweisen, die Hochschulen im Umgang mit ihrer Zeitgeschichte wählen: • Geschichtsabstinenz • Geschichte als Tradition und Geschichtspolitik als Hochschulmarketing • Geschichte als Aufarbeitung und Selbstaufklärung Anhand dessen lassen sich zum einen die spezifische Vorstellung von der Institution Hochschule, die – gegen überwältigende empirische Befunde – spezifische demokratische Widerstandspotenziale in der akademischen Kultur und Organisation vermutet, und zum anderen der Topos vom „Lernen aus der Geschichte“ prüfen.
Der Beitrag ist als Teil eines Sonderhefts erschienen, in dem die Vorträge eines von der Université Clermont Auvergne veranstalteten Kolloqiums über "Les litiges entre personnes publics" (17./18.11.2016) veröffentlicht worden sind. Der Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens stellt die verschiedenen Kategorien von Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts dar und die Besonderheiten, die insoweit in Deutschland gelten.
Hochschulen sehen sich derzeit mit einer Reihe von Anforderungen bezüglich ihrer gesellschaftlichen Funktionen konfrontiert. Dazu zählen u.a. hochschulpolitische Forderungen, wie sie im Rahmen des Qualitätspakt Lehre formuliert werden, „Maßnahmen zur […] Ausgestaltung der Studieneingangsphase im Hinblick auf eine heterogener zusammengesetzte Studierendenschaft“ (BMBF, 2010, S. 2) zu entwickeln. Der inflationäre Gebrauch des Heterogenitätsbegriffs (Hanft, Zawacki-Richter, & Gierke, 2015) führt allerdings zu unterschiedlichen Bedeutungsvarianten, die wiederum in vielfältige Aktivitäten seitens der Hochschulen münden. In diesem Zusammenhang fehlt es nicht nur an empirischen Untersuchungen, wie die institutionellen Reaktionen an den Hochschulen konkret aussehen, sondern auch an theoretischen Erklärungsansätzen. Vor diesem Hintergrund behandelt der vorliegende Beitrag die Forschungsfrage, wie Hochschulen auf Forderungen nach einem angemessenen Umgang mit Heterogenität reagieren, diese in ihren lokalen Kontext übersetzen und welche Definitionen und Aktivitäten daraus resultieren. Aus einer organisationstheoretischen Perspektive kann der Umgang mit Heterogenität als eine Idee beschrieben werden, die in der Umwelt von Hochschulen „herumwandert“ (Czarniawska & Sevon, 1996). Das Übernehmen dieser Idee durch die Hochschulen kann mit dem theoretischen Konzept „translation“ (Czarniawska & Joerges, 1996) erklärt werden: Demnach erfährt die Idee während ihrer Übersetzung in den lokalen Kontext Anpassungen, wobei sie mit vorherrschenden Deutungsmustern ausgelegt wird. Dabei handelt es sich um einen aktiven, performativen Prozess, in dem sich Ideen sowohl in sprachlichen (und symbolischen) Entsprechungen als auch in materiellen Praktiken manifestieren (Sahlin & Wedlin, 2008). Die Kopplung zwischen diesen zwei Ebenen kann dabei mit organisationalen Narrativen unterstützen werden. Diese „organisierenden Geschichten“ (Czarniawska, 2015; Weick, 1976) gelten als zentrale Form der Wissensvermittlung innerhalb von Organisationen und dienen der Verständigung über aktuelle Probleme und deren Lösungen, wobei sie tieferliegende Sinnzuschreibungen transportieren. Um Übersetzungsprozesse auf der lokalen Ebene zu untersuchen, werden im Rahmen des BMBF-Forschungsprojekts StuFHe Fokusgruppen-Diskussionen an vier Partnerhochschulen durchgeführt. Die Fokusgruppen-Teilnehmenden rekrutieren sich aus Projektverantwortlichen für Studieneinstiegsangebote, wobei die Diskussionen vorrangig dem Erfahrungsaustausch bezüglich der Gestaltung von Angeboten für den Studieneinstieg und deren Beitrag zum Umgang mit Heterogenität dienen. Die Diskussionen wurden transkribiert und mithilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz (2012) ausgewertet. Um neben den immanenten Sinngehalt der Redebeiträge auch kollektiv verankerte Orientierungsmuster zu identifizieren, ist die Auswertung zusätzlich von der dokumentarischen Methode informiert (Bohnsack, 2013). Dies dient dem empirischen Zugriff auf ‚tacit knowledge‘ im Sinne eines handlungsleitenden, impliziten Alltagswissen, das auf der Grundlage von Erzählungen und Beschreibungen expliziert wird (Liebig & Nentwig-Gesemann, 2009). Dementsprechend legt der vorliegende Beitrag ein besonderes Augenmerk auf die Identifikation von Geschichten über Studierende bzw. den Umgang mit studentischer Heterogenität. Die Analyse der Fokusgruppen-Diskussionen zeigt, dass die Projektteilnehmenden Heterogenität auf der Ebene der sprachlichen Entsprechungen anhand individueller und sozialer, aber auch organisationaler Heterogenitätsmerkmale definieren. Hinsichtlich des praktischen Umgangs mit Heterogenität stellen die Teilnehmenden Problemdiagnosen auf, die sich in Zuschreibungen von Schwierigkeiten an bestimmte Studierendengruppen niederschlagen. Auf der Basis ihrer Diagnose gelangen die Teilnehmenden zu Lösungen, die sich aus ihrer Sicht besonders für den Umgang mit Heterogenität eignen. Die Problemsichten und Lösungsansätze weisen dabei auf miteinander konkurrierende Deutungsmuster hin, die sich in übergeordnete Spannungsfelder entladen. Diese werden mittels organisierender Geschichten kommuniziert, die bestimmte Bilder von Studierenden und dem Umgang mit Heterogenität transportieren.
Auch in Kanzleien ist die Nutzung elektronischer Kommunikationswege aus dem Alltag nicht wegzudenken. Ihre derzeitige Ausprägung droht jedoch, die Verschwiegenheitspflicht von Anwälten zu gefährden. Zwar existieren sichere Verschlüsselungslösungen seit Jahrzenten; praktisch kommunizieren Anwalt und Mandant jedoch oft unverschlüs-selt via Mail. Der Beitrag analysiert den State of the Art der Mandantenkommunikation aus rechtlicher und technischer Sicht, diskutiert Lösungen und präsentiert ein System zur Ende-zu-Ende-verschlüsselten Kommunikation, das ohne technische Vorkehrungen auf Mandantenseite auskommt.
With Home Automation Systems steadily gaining popularity and affordability, the threat of attacks on these installations is increasing.
Previous research has shown that passive adversaries can obtain considerable amounts of information about the users' habits and about how they interact with their system. Although encryption and other measures to ensure condentiality in communication are becoming a standard, traffic analysis remains an unsolved problem. In this paper, we take a look at different research areas and show that existing solutions cannot be easily applied to this scenario. However, we establish a model for traffic analysis in Home Automation Systems which leverages existing research on Private Information Retrieval. Using this model, both attacks and countermeasures can be analysed and their effectiveness can be measured to yield comparable results. We also take a look at legal aspects, highlighting problem areas and recent developments in the interaction between technology such as Home Automation and legislature.
Multichain-Governance
(2017)